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Frist abgelaufenEU-weitPlanung

Logistikkonzept

Hegau-Bodensee-Klinikum GmbH · Singen (Hohentwiel), Baden-Württemberg

Aktenzeichen GLKN-HBK-KH-2200-7121-2026-2veröffentlicht 01.10.2026Dienstleistungen · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 15 Tagen abgelaufen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
7 Jahre
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Singen (Hohentwiel)78224, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Honorar20 %
  • Qualifikation und Erfahrung40 %
  • Leistungskonzept40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Tagen
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Hegau-Bodensee-Klinikum GmbH
    vor 29 Tagen
  3. Teilnahmeanträge bis 08:00 Uhr
    vor 15 Tagen
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist eine herstellerneutrale Logistikplanung für den Krankenhausneubau am Standort Nordstadt Singen (kurz: Krankenhausneubau GLKN). Das Klinikum soll als Neubau mit allen Stationsbereichen, den notwendigen stationsnahen Funktionen sowie den weiteren Bereichen auf einem festgelegten Areal am Standort Nordstadt Singen entstehen. Im Neubau sollen auf insgesamt rund 41.000 m² Nutzfläche etwa 410 stationäre Betten und aktuell mindestens neun festgelegte Fachrichtungen abgebildet werden. Näheres zum Projekt finden Sie in der beigefügten Projektbeschreibung.

Gegenstand nach CPV

  • 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
  • 71241000Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
  • 71200000Dienstleistungen von Architekturbüros
  • 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
  • 71320000Planungsleistungen im Bauwesen
  • 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
HonorarGewichtung (Punkte, genau) 20Bewertet wird das Honorarangebot (Preisangebot) nach den geforderten Preisangaben. Für das Preisangebot ist das Formblatt 21 (Preisangebot) einzureichen. Es sind alle Tabellenblätter vollständig auszufüllen. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben und müssen alle für die Leistung anfallenden Kosten, Gebühren, Preise usw. beinhalten. Soweit nicht ausdrücklich zugelassen, sind zusätzliche Positionen unzulässig. Maßgeblich für die Wertung ist der "Angebotsvergleichspreis". Die Umrechnung in Wertungspunkte erfolgt nach Ziff. 19.1.4 des Anschreibens zum Teilnahmewettbewerb. Im Weiteren differenziert das Preisangebot nach der Stufe I (siehe Ziff. 19.1.1 des Anschreibens zum Teilnahmewettbewerb), der Stufe II (siehe Ziff. 19.1.2) und der Stufe III (siehe Ziff. 19.1.3).
Qualität
Qualifikation und ErfahrungGewichtung (Punkte, genau) 40Dieses Zuschlagskriterium betrifft die Qualifikation und Erfahrung des im Formblatt 20 (Angebot) benannten hauptverantwortlichen Planers. Mindestanforderungen an den Planer (Muss-Kriterien): - Der hauptverantwortliche Planer muss - ggf. unterstützt durch sein Team - alle geforderten Leistungen erbringen können. - Der hauptverantwortliche Planer muss mindestens eine persönliche Referenz vorweisen, die folgende Mindestanforderungen erfüllt (mit den Anforderungen an die Unternehmensreferenzen zur Eignung identisch, Ziff. 15.3.1 des Anschreibens): o Leistungszeitraum in den letzten 10 Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung o Mind. 10 Mio. EUR netto Baukosten nach DIN 276-1:2018-12 (KG 200-700) o Planung für ein Krankenhaus im Sinne von § 107 Abs. 1 SGB V oder § 2 Nr. 1 KHG mit: - Mindestens 200 Planbetten - Operations-Abteilung mit mindestens 2 OP-Sälen - Mindestens fünf Funktionsstellen aus dem Funktionsbereich 5.00 (Ver- und Entsorgung) Der angebotene hauptverantwortliche Planer ist verbindlich, d.h. muss in dieser Form im Zuschlagsfall zur Auftragsausführung eingesetzt werden. Ein Personalwechsel ist nur ausnahmsweise im begründeten Einzelfall zulässig (Kündigung / längere Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters o.Ä.) und setzt stets die Zustimmung des Auftraggebers sowie den Nachweis mindestens gleichwertiger Qualifikation und Erfahrung voraus. Ob ein Team gebildet wird, ist freigestellt. Die Bildung und ggf. Gestaltung eines Teams nach Größe, Zusammensetzung und interner Struktur ist Sache des Bieters. Dieses Zuschlagskriterium ist in folgende Unterkriterien (UK) unterteilt: - UK 2.1: Qualifikation (CV) (15 %, max. 150 Punkte) - UK 2.2: Berufserfahrung (Persönliche Referenzen) (25 %, max. 250 Punkte) Die Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe zu den Unterkriterien sind in den Ziff. 19.2.1 und Ziff. 19.2.2 des Anschreibens beschrieben. Die in den Unterkriterien erreichten Wertungspunkte eines Angebots werden addiert.
Qualität
LeistungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 40Dieses Zuschlagskriterium betrifft das Konzept für die Ausführung der Leistung. Für das Konzept ist das Formblatt 23 (Leistungskonzept) mit etwaigen Anlagen einzureichen. Das Konzept darf einen Umfang von insgesamt 20 Seiten nicht überschreiten (DIN A4 in Schrift Arial/Aptos 11pt oder vergleichbar; Anlagen, Deck- und Trennblätter, Inhaltsübersichten, Abschlussseiten usw. werden mitgezählt). Überzählige Seiten bleiben bei der Wertung unberücksichtigt (Cut-off). Das Konzept soll schlüssig Auskunft über die geplante Organisation und Arbeitsweise geben. Es muss hierbei den konkreten Projektanforderungen (zeitlich, organisatorisch, inhaltlich) und auch dem übrigen Angebot entsprechen (u.a. dem Honorar). Dieses Zuschlagskriterium ist in folgende Unterkriterien (UK) unterteilt: - UK 3.1: Teamaufbau, Kapazitäten und Verfügbarkeit (5 %, max. 50 Punkte) - UK 3.2: Übertragungskonzept zu Best-Practices (35 %, max. 350 Punkte) Die näheren Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe zu den Unterkriterien sind in den Ziff. 19.3.1 und Ziff. 19.3.2 des Anschreibens beschrieben. Die in den Unterkriterien erreichten Wertungspunkte werden addiert.

Eignung11 von 11 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Bewerber müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Beru … ganz lesenBewerber müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführt (für Deutschland das "Handelsregister", die "Handwerksrolle" und bei Dienstleistungsaufträgen das "Vereinsregister", das "Partnerschaftsregister" und die "Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder"). Der Nachweis kann z.B. als Eintragung der Registerdaten auf Formblatt 01 (Teilnahmeantrag) bzw. Formblatt 03 (Eigenerklärung zur Eignung) oder als Scan einer Urkunde vorgelegt werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt. Bei Bewerbergemeinschaften gilt die Anforderung für jedes Mitglied.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Bewerber müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Beru … ganz lesenBewerber müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführt (für Deutschland das "Handelsregister", die "Handwerksrolle" und bei Dienstleistungsaufträgen das "Vereinsregister", das "Partnerschaftsregister" und die "Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder"). Der Nachweis kann z.B. als Eintragung der Registerdaten auf Formblatt 01 (Teilnahmeantrag) bzw. Formblatt 03 (Eigenerklärung zur Eignung) oder als Scan einer Urkunde vorgelegt werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt. Bei Bewerbergemeinschaften gilt die Anforderung für jedes Mitglied.
Allgemeiner Jahresumsatz
Bewerber müssen (1.) ihren Gesamtumsatz und (2.) ihren Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags erklären, jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Tätigkeitsbereich des … ganz lesenBewerber müssen (1.) ihren Gesamtumsatz und (2.) ihren Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags erklären, jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Tätigkeitsbereich des Auftrags: Beratungs- oder Planungsleistungen im Bereich der Logistik Die Erklärung hat auf Formblatt 03 (Eigenerklärung zur Eignung) zu erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Bei der Prüfung der Eignung werden Bewerbergemeinschaften wie Einzelbewerber behandelt und die Werte der Mitglieder addiert. § 50 VgV bleibt unberührt. Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen (§ 45 Abs. 5 VgV). Mindestanforderung: ---
Spezifischer Jahresumsatz
Bewerber müssen (1.) ihren Gesamtumsatz und (2.) ihren Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags erklären, jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Tätigkeitsbereich des … ganz lesenBewerber müssen (1.) ihren Gesamtumsatz und (2.) ihren Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags erklären, jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Tätigkeitsbereich des Auftrags: Beratungs- oder Planungsleistungen im Bereich der Logistik Die Erklärung hat auf Formblatt 03 (Eigenerklärung zur Eignung) zu erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Bei der Prüfung der Eignung werden Bewerbergemeinschaften wie Einzelbewerber behandelt und die Werte der Mitglieder addiert. § 50 VgV bleibt unberührt. Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen (§ 45 Abs. 5 VgV). Mindestanforderung: ---
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Bewerber müssen eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen oder erklären, dass sie für den Fall, dass ihr Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist, rechtzeitig eine entsprechende Versicherung abschließen. In beiden Fällen ist dies verbunden mit der Zusage des Bewerbers, dass der Ver … ganz lesenBewerber müssen eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen oder erklären, dass sie für den Fall, dass ihr Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist, rechtzeitig eine entsprechende Versicherung abschließen. In beiden Fällen ist dies verbunden mit der Zusage des Bewerbers, dass der Versicherungsschutz im Zuschlagsfall für die gesamte Vertragslaufzeit zuzüglich Gewährleistungsphasen aufrechterhalten wird. Die Erklärung hat auf Formblatt 03 (Eigenerklärung zur Eignung) zu erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Eine Versicherung oder Erklärung allein des federführenden Mitglieds genügt nicht. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestanforderung: Versicherungsschutz zu jeweils folgende Mindestdeckungssummen: - 3,0 Mio. EUR für Personenschäden (2-fach maximiert pro Jahr) - 10,0 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden (2-fach maximiert pro Jahr) Bitte beachten Sie, dass sich der Auftraggeber im Vertrag das Recht vorbehält, den Projektanforderungen sowie dem Bauvolumen entsprechende, höhere Deckungssummen zu fordern,- gegen Erstattung der zusätzlichen Kosten.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Bewerber müssen mindestens drei geeignete Referenzen (Büro/-Unternehmensreferenzen) über früher ausgeführte Aufträge nachweisen. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den Anforderungen des ausgeschriebenen Auftrags nach Art, Umfang und Komplexität vergleichbar ist und einen tragfähigen Rücks … ganz lesenBewerber müssen mindestens drei geeignete Referenzen (Büro/-Unternehmensreferenzen) über früher ausgeführte Aufträge nachweisen. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den Anforderungen des ausgeschriebenen Auftrags nach Art, Umfang und Komplexität vergleichbar ist und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Hierzu müssen die Mindestanforderungen erfüllt werden. Für jede Referenz ist vom Bewerber darzulegen: - Referenzkunde (inkl. namentlich bezeichnetem Ansprechpartner mit Telefon oder E-Mail) - Erbringungszeitraum (Beginn und Ende der tatsächlichen Leistung, nicht Vertragslaufzeit) - Baukosten nach DIN 276-1:2018-12 (KG 200-700) in EUR netto - Art der Einrichtung (Krankenhaus i.S.v. § 107 Abs. 1 SGB V oder § 2 Nr. 1 KHG) - Anzahl Planbetten - Anzahl OP-Abteilungen mit jeweils Anzahl der OP-Säle - Beplante Funktionsstellen aus dem Funktionsbereich 5.00 (Ver- und Entsorgung) nach DIN 13080:2016-06 (mit Schlüsselnr.) Die Erklärung hat auf Formblatt 03 (Eigenerklärung zur Eignung) zu erfolgen. Eine Bescheinigung des Referenzkunden ist nicht gefordert. Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Bei der Prüfung der Eignung werden Bewerbergemeinschaften wie Einzelbewerber behandelt. Die erforderliche Anzahl an Referenzen kann kumuliert durch die Referenzen der Mitglieder erreicht werden. Eine inhaltliche Teilung einer Referenz ist nur innerhalb der Anforderungen zulässig (unzureichend wären z.B. zwei Referenzen mit je 5 Mio. EUR Baukosten). § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestanforderung: - Jede Referenz: o Leistungszeitraum in den letzten 10 Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Referenzzeitraum), maßgeblich sind wesentliche Leistungen o Mind. 10 Mio. EUR netto Baukosten nach DIN 276-1:2018-12 (KG 200-700) - Eine Referenz: o Planung für ein Krankenhaus im Sinne von § 107 Abs. 1 SGB V oder § 2 Nr. 1 KHG mit: - Mindestens 200 Planbetten - Operations-Abteilung mit mindestens 2 OP-Sälen - Mindestens fünf Funktionsstellen aus Funktionsbereich 5.00 (Ver- und Entsorgung) Hinweis: Die Referenzen bilden ein Kriterium zur Bieterauswahl (siehe Ziff. 16 des Anschreibens). Dort werden bis zu fünf Referenzen berücksichtigt.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Bewerber müssen (1.) ihre durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und (2.) die Zahl ihrer Führungskräfte in den letzten drei Jahren vor der Auftragsbekanntmachung erklären. Es sind nur fest angestellte Mitarbeiter zu berücksichtigen. Die Erklärung hat auf Formblatt 03 (Eigenerklärung zur Eignu … ganz lesenBewerber müssen (1.) ihre durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und (2.) die Zahl ihrer Führungskräfte in den letzten drei Jahren vor der Auftragsbekanntmachung erklären. Es sind nur fest angestellte Mitarbeiter zu berücksichtigen. Die Erklärung hat auf Formblatt 03 (Eigenerklärung zur Eignung) zu erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Bei der Prüfung der Eignung werden Bewerbergemeinschaften wie Einzelbewerber behandelt und die Werte der Mitglieder addiert. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestanforderung: ---
Anteil der Unterauftragsvergabe
Bewerber müssen angeben, welche Teile des Auftrags sie im Zuschlagsfall als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigen. Die Erklärung hat auf Formblatt 01 (Teilnahmeantrag) zu erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt nur einmal durch das federführende Mitglied vorzulegen. Es muss Unteraufträge der gesamten Bewerbergemeinschaft erfassen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
7 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag enthält im Sinne eines Stufenvertrags die Möglichkeit zum Abruf weiterer Leistungen. Art und Umfang: Das Leistungsbild des Auftraggebers gliedert die zu erbringenden Leistungen in Stufen: - Stufe I Planung (LPH 1-2 HOAI) - Stufe II Ausschreibung und Vergabe Baupartner - Stufe III Qual … ganz lesenDer Vertrag enthält im Sinne eines Stufenvertrags die Möglichkeit zum Abruf weiterer Leistungen. Art und Umfang: Das Leistungsbild des Auftraggebers gliedert die zu erbringenden Leistungen in Stufen: - Stufe I Planung (LPH 1-2 HOAI) - Stufe II Ausschreibung und Vergabe Baupartner - Stufe III Qualitätssicherung Mit dem Zuschlag sind die Leistungen nach Stufe 1 beauftragt. Die Leistungen der Stufen II und III werden im Sinne eines Stufenvertrags abgerufen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Abrufe auf einzelne Leistungsteile zu beschränken oder Leistungsteile sukzessive, in anderer Reihenfolge oder wiederholt abzurufen. Dies betrifft insbesondere Leistungsteile der Stufe III, die einzeln im den Verlauf des Bauvorhabens benötigt werden. Voraussetzungen: Der Abruf von Leistungen weiterer Stufen folgt im Wesentlichen dem Projektverlauf im Sinne eines Stufenvertrags. Diese Erweiterung des Leistungsumfangs um die Leistungen weiterer Stufen oder einzelner Leistungen einer solchen Stufe setzt grundsätzlich jeweils die fristgerechte und mangelfreie Ausführung der vorherigen Stufe voraus. Der Auftraggeber behält sich das uneingeschränkte Recht vor, auf den Abruf weiterer Leistungen ganz oder teilweise zu verzichten, insbesondere bei wesentlichen Änderungen am Projekt. Alle nicht bereits mit Zuschlag abgerufenen Leistungen sind auf schriftliches Verlangen des Auftraggebers unter Berücksichtigung vertraglicher, hilfsweise dem Projekt und Leistungsumfang angemessener Vorlaufzeiten des Auftragnehmers auszuführen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von Leistungen weiterer Stufen oder Abruf weiterer, außerordentlicher Leistungen. Der Auftragnehmer kann aus einem nicht erfolgten Abruf keine Vergütungs- oder Ersatzansprüche gegen den Auftraggeber ableiten. Der Auftraggeber sichert keine Exklusivität zu.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Ausführung des Vertrags setzt voraus, dass der Auftragnehmer eine Versicherung nach Maßgabe der Eignungskriterien abgeschlossen hat und den Versicherungsschutz für die gesamte Laufzeit des Vertrags zuzüglich Gewährleistungsphasen aufrechterhalten wird. Soweit die Ausführung der Leistun … ganz lesenLeistung: Die Ausführung des Vertrags setzt voraus, dass der Auftragnehmer eine Versicherung nach Maßgabe der Eignungskriterien abgeschlossen hat und den Versicherungsschutz für die gesamte Laufzeit des Vertrags zuzüglich Gewährleistungsphasen aufrechterhalten wird. Soweit die Ausführung der Leistungen personenbezogene Daten betrifft, ist der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach einem vom Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers bereitgestellten Muster erforderlich. Der Auftraggeber wird ggf. auf den Auftragnehmer zukommen. Das Bauvorhaben nutzt u.a. Vermessungs- und Katasterdaten, Höhenanagaben, Lagepläne und Luftbildaufnahmen der Stadt Singen. Diese Daten dürfen nur für den Zweck des Vergabeverfahrens und des späteren Krankenhausneubaus verwendet werden. Der Auftraggeber sowie die Stadt Singen übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit der Daten, insbesondere hinsichtlich Fremdleitungen, deren exakte Lage u.U. unbekannt ist.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstrasse 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informations- und Wartepflicht entfällt in Fällen, in denen 1. das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist oder 2. eine Leistung bei der Nutzung einer Rahmenvereinbarung oder eines dynamischen Beschaffungssystems vergeben werden soll. (...) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließli …
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DSPM2B9# Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV). Der Auftraggeber behält sich außerdem das Recht vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgend … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4DSPM2B9# Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV). Der Auftraggeber behält sich außerdem das Recht vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern (§ 17 Abs. 12 VgV).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Hegau-Bodensee-Klinikum GmbH
Art
Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen, Gesundheit
Anschrift
Virchowstraße 10, 78224 Singen (Hohentwiel)
Website
glkn.de
Kontakt
info@glkn.de

Bei uns erfasst

6Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

273vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (293 Lose mit Angabe)
340.919 €Zuschlagswert im Median
154.779 € – 670.092 €mittlere Hälfte, 120 Werte

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8a8c1484-bceb-4332-80f0-dbdfdf804f29.