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LMZ - Beschaffung von Lernportalen für den Einsatz an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg

Landesmedienzentrum Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2024/127veröffentlicht 30.08.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 767 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (12 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70190, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Portalkonzept50 %
  • Ausführungsfrist SSO-Anbindung10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
    vor 26 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 25 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    vor 25 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Vergabe zur Beschaffung von Lernportalen für den Einsatz an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Lernportal für den Themenkreis Gesundheit; Körperpflege; Pflege; Sozialpädagogik

Das Lernportal erfüllt insbesondere die folgenden Voraussetzungen: - Das Lernportal bietet deutschsprachiges, lehrwerksunabhängiges Material. - Das Lernportal richtet sich an Lernende in den verschiedenen Schul- bzw. Ausbildungsjahren der beruflichen Schulen und Schulformen in Baden-Württemberg. - Die einzelnen Lernangebote auf dem Lernportal sind so gewählt, dass möglichst viele relevan-ten Themen über mehrere Schul- bzw. Ausbildungsjahre bedient und umfassend (über eine überblicksartige Einführung hinaus) behandelt werden können. - Die Inhalte des Lernportals sind digital und lassen sich auf einem Endgerät ohne zusätzliche Hardware/Geräte wie bspw. Laborgeräte, ein Dongle o.Ä. nutzen. - Die Themenbereiche werden kleinschrittig aufbereitet und dargeboten und dienen der Stärkung der fachlichen Kompetenzen, insbesondere bei den Lernschwächeren. - Es muss mindestens eine der folgenden Fachrichtungen enthalten sein: o Gesundheit o Körperpflege o Pflege o Sozialpädagogik - Die Übungsangebote liegen in unterschiedlicher medialer Aufbereitung vor (zum Beispiel Er-klärfilme, Simulationen, Lernwege, interaktive Übungen, etc.) - In Bezug auf die Einsatzformen und Förderszenarien herrscht möglichst hohe Variabilität. Diese ist gegeben, wenn die Möglichkeit des Einsatzes sowohl in der additiven Förderung (Fördergruppen, Individualcoaching, Gruppencoaching) als auch in der unterrichtsintegrier-ten Förderung besteht. - Die Lernenden können selbstständig mit dem digitalen Material arbeiten. - Der Einsatz eignet sich sowohl in Präsenz als auch in digitalen Remote-Lernformaten - Das Lernportal bietet Möglichkeiten zur Erfolgssicherung (Rückmeldefunktion, ggf. zur Kon-trolle durch Lehrkraft, ...). - Der Einsatz des Lernportals im Unterricht erfolgt niederschwellig, intuitiv und anwender-freundlich für Lernende sowie Lehrpersonen. - Der inhaltliche Support für das Lernportal bei Rückfragen der Nutzenden ist ausschließlich über den Portalbetreiber zu gewährleisten durch z.B. FAQ, Tutorials, Handreichungen etc. Verpflichtend sind in jedem Fall transparente Kontaktinformationen zu einem Ansprechpart-ner und/ oder einer Hotline, die im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten (9-17 Uhr) kontak-tiert werden kann. - Die Benutzeroberfläche des Lernportals ist in deutscher Sprache. Hinsichtlich weiterer Details wird auf die losspezifische Leistungsbeschreibung verwiesen.

––
2
Lernportal für den Themenkreis Prüfungsvorbereitung an Beruflichen Schulen

Das Lernportal erfüllt insbesondere die folgenden Voraussetzungen: - Das Lernportal richtet sich an Lernende der beruflichen Schulen und Schulformen. - Das Lernportal bietet deutschsprachiges, lehrwerksunabhängiges Material. - Das Lernportal bereitet auf die Zwischen- und Abschlussprüfungen in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen vor. - Die Inhalte des Lernportals sind digital und lassen sich ohne zusätzliche Hardware/Geräte wie bspw. Laborgeräte, ein Dongle o.Ä. nutzen. - Es werden Lernende in verschiedenen Themenkreisen adressiert. Es sollen Inhalte aus so vie-len wie möglich, es müssen jedoch Inhalte aus mindestens drei der folgenden Themenkreise enthalten sein: o Themenkreis Wirtschaft und Verwaltung (z. B. Kaufleute im Einzelhandel, Justizfach-angestellte, Verwaltungsfachangestellte) o Themenkreis Metalltechnik, Fahrzeugtechnik, Sanitär- und Heizungstechnik (z. B. In-dustriemechaniker/in, Kraftfahrzeugmechatroniker/in, Metallbauer/in, Anlagenme-chaniker/in - Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik) o Themenkreis Bautechnik, Holztechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung, Gestaltung (z. B. Dachdecker/in, Tischler/in, Maler/in und Lackierer/in, Raumausstatter/in, Büh-nenmaler/in und Bühnenplastiker/in) o Themenkreis Elektro- und Informationstechnik, Drucktechnik, Textiltechnik (z. B. Elektroniker/in den verschiedenen Fachrichtungen in Handwerk und Industrie, Medi-entechnolog/in Druck, Bekleidungstechniker/in) o Themenkreis Nahrung, Hauswirtschaft, Agrarwirtschaft (z. B. Koch/Köchin, Hotel-fachleute, Fachleute für Systemgastronomie, Hauswirtschafter/in, Diätassistent/in, Änderungsschneider/in, Landwirt/in) o Themenkreis Gesundheit, Körperpflege, Pflege, Sozialpädagogik (z. B. Medizinische Fachangestellte, Frisör/in, Pflegefachkräfte, Erzieher/in) o Themenkreis Datenverarbeitung, Kommunikationstechnik (z. B. Fachinformatiker/in, Mediengestalter/in Bild und Ton) - Es liegen an die von der IHK bzw. von den Handwerkskammern oder anderweitig organisier-ten Prüfungen angelehnte, digitale Prüfungssimulationen als Übungsangebote vor. - Die Lernenden können selbstständig mit dem digitalen Material arbeiten. - Der Einsatz eignet sich sowohl in Präsenz als auch in digitalen Remote-Lernformaten. - Als Unterstützung werden Pläne zur Lernorganisation angeboten, wie z. B. eine Übersicht über bereits bearbeitete und noch ausstehende Aufgaben, über den Gesamtfortschritt, etc. - Das Lernportal bietet Möglichkeiten zur Erfolgssicherung (Rückmeldefunktion, ggf. zur Kon-trolle durch Lehrkraft, ...) - Der Einsatz des Lernportals im Unterricht erfolgt niederschwellig, intuitiv und anwender-freundlich. - Der inhaltliche Support für das Lernportal bei Rückfragen der Nutzenden ist ausschließlich über den Portalbetreiber zu gewährleisten durch z.B. FAQ, Tutorials, Handreichungen etc. Verpflichtend sind in jedem Fall transparente Kontaktinformationen zu einem Ansprechpart-ner und/ oder einer Hotline, die im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten (9-17 Uhr) kontak-tiert werden kann. - Die Benutzeroberfläche des Lernportals ist in deutscher Sprache. Im Übrigen wird auf die losspezifische Leistungsbeschreibung verwiesen.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 40
Qualität
PortalkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 50
Qualität
Ausführungsfrist SSO-AnbindungGewichtung (Punkte, genau) 10

Eignung11 von 11 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
Der Bieter hat folgende Mindestreferenz vorzulegen: Nachweis von mindestens 1 geeigneten Referenzprojekt über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich digitaler Lernportale aus den letzten drei Jahren Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben en … ganz lesenDer Bieter hat folgende Mindestreferenz vorzulegen: Nachweis von mindestens 1 geeigneten Referenzprojekt über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich digitaler Lernportale aus den letzten drei Jahren Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber ja/nein) - Zeitraum der Leistungserbringung - Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum Hinweis: Die Einreichung von mehr als drei Referenzen je Angebotsabgabe ist nicht erwünscht. Die geforderten Mindestreferenzen müssen bei jeder Angebotsabgabe nur einmal vorgelegt werden. Das gilt auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. Im Falle einer Angebotsabgabe für mehrere Lose ist die geforderte Mindestreferenz nicht für jedes Los separat vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Der Auftraggeber ist berechtigt die Leistungen nach Ablauf der Festlaufzeit dreimal um jeweils ein weiteres Kalenderjahr zu verlängern (Verlängerungsoption).
Optionen
Der Auftraggeber ist berechtigt die Leistungen nach Ablauf der Festlaufzeit dreimal um jeweils ein weiteres Kalenderjahr zu verlängern (Verlängerungsoption)
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
01.10.2024, 12:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Bestimmungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) sind zu beachten. Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Bieters gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 LTMG (Tariftreueerklärung) sowohl für den Bieter als auch für die Nachunternehmen und Verleihunter … ganz lesenLeistung: Die Bestimmungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) sind zu beachten. Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Bieters gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 LTMG (Tariftreueerklärung) sowohl für den Bieter als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte, abzugeben. Hierzu sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Erklärungen zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung auch nach Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZHZPD

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Landesmedienzentrum Baden-Württemberg
Anschrift
70190 Stuttgart
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

186vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (129 Lose mit Angabe)
361.200 €Zuschlagswert im Median
261.780 € – 723.140 €mittlere Hälfte, 43 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (12 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 01.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cd5711d1-ca3f-4dc8-b11c-1fb53d8cf36b.