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Frist abgelaufenEU-weitIT-DienstleistungenIT und Software

Lizenzierung von ServiceNow(R) Produkten, der Betrieb der ServiceNow(R) Plattformen, der Support zu den ServiceNow(R) Plattformen und Migrationsdienstleistung.

AOK Sachsen - Anhalt · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen AOK SAN 2024 - 0011 Lizenzierung, Betrieb, Support und Migration der ServiceNow(R) Plattformveröffentlicht 06.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 946 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (5 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Magdeburg39106, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 239 Tage (28 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (36 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an AOK Sachsen - Anhalt
    vor 31 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 31 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 31 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Diese Ausschreibung umfasst vier Bereiche 1. Lizenzierung von ServiceNow(R) Produkten 2. Betrieb der ServiceNow(R) Plattform 3. Support zur ServiceNow(R) Plattform 4. Migration

Beschreibung des Loses

Die Auftraggeberin verwendet aktuell zwei Umgebungen (Entwicklungs-/Abnahmeinstanz und eine Produktionsinstanz) der ServiceNow(R) Plattform. Die Produktionsumgebung wird derzeit jedoch noch nicht produktiv genutzt. Optional soll eine weitere Umgebung zur Qualitätssicherung und Abnahme angeboten werden. Durch den Bieter hat der Betrieb der ServiceNow(R)-Plattform für die Auftraggeberin in der ServiceNow(R)-Cloud und zugehörigen Rechenzentren in Deutschland zu erfolgen. Die Anbindung der ServiceNow(R)-Plattformen hat an das Rechenzentrum der Auftraggeberin via IPSec (Site to Site via VPN) zu erfolgen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
gewichteter GesamtpreisDer "gewichtete Gesamtpreis" ergibt sich aus der Addition der einzelnen Gesamtpreise pro Jahr (netto) und der Multiplikation mit dem jeweiligen Wichtungsfaktor. Dabei werden die Gesamtpreise der jeweiligen initialen Mengen pro Jahr (netto) der obligatorischen Lizenzen und Leistungen (Application Management & Support) mit dem Wichtungsfaktor 80 Prozent und die optionalen Lizenzen und Leistungen mit dem Wichtungsfaktor 20 Prozent multipliziert. Auf die Anlage 2 - Preisblatt wird verwiesen.
Beschreibung
Der niedrigste gewichtete Gesamtpreis allein ist entscheidend.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Mindestanforderungen: Nachweise der aktuell gültigen Zertifizierungen nach ISO 9001 und ISO 27001. Die technisch organisatorischen Maßnahmen müssen mindestens gemäß BSI-Grundschutz (C 5 Kriterienkatalog) umgesetzt sein. Außerdem ist eine Bestätigung darüber herzureichen, dass das Bieterunternehmen Handels- und Servicepartner von ServiceNow(R) ist.
Kriterium
- Ausgefüllte Referenzliste Mindestanforderung: Es sind 2 Referenzen zu dem hier einschlägigen Ausschreibungsgegenstand nachzuweisen. Die Referenzen müssen sich auf unterschiedliche Auftraggeber aus den Bereichen Versiche-rungswirtschaft (private und gesetzliche Versicherungen) und/oder Bankwesen be … ganz lesen- Ausgefüllte Referenzliste Mindestanforderung: Es sind 2 Referenzen zu dem hier einschlägigen Ausschreibungsgegenstand nachzuweisen. Die Referenzen müssen sich auf unterschiedliche Auftraggeber aus den Bereichen Versiche-rungswirtschaft (private und gesetzliche Versicherungen) und/oder Bankwesen beziehen und dürfen nicht älter als 3 Jahre, ausgehend vom Ende der Angebotsfrist, sein. Maßgeblich ist dabei, dass bereits Support- und Migrationsleistungen von ServiceNow(R) Plattformen im vergleichbaren Umfang durchgeführt wurden. Die Referenz ist vergleichbar, wenn über diese die Migration, den Betrieb und Support von ServiceNow(R) Produkten für einen Anwenderkreis von mindestens 2000 Usern je Referenz nachgewiesen wird. Es handelt sich hierbei um Mindestanforderungen.
Kriterium
Mindestanforderung: Angaben zur Unternehmensform - Rechtspersönlichkeit mit entsprechendem Nachweis: aktueller Handelsregisterauszug, wenn im Handelsregister eingetragen (Erstelldatum nicht vor dem 01.12.2023). Bei Nichtvorhandensein ist ein gleichwertiger Nachweis einzureichen aus dem die Bezeichnu … ganz lesenMindestanforderung: Angaben zur Unternehmensform - Rechtspersönlichkeit mit entsprechendem Nachweis: aktueller Handelsregisterauszug, wenn im Handelsregister eingetragen (Erstelldatum nicht vor dem 01.12.2023). Bei Nichtvorhandensein ist ein gleichwertiger Nachweis einzureichen aus dem die Bezeichnung und Rechtsform der Gesellschaft, die Tätigkeitsbereiche sowie die Anschrift des Firmenhauptsitzes und eventueller weiterer Betriebsstätten hervorgehen.
Kriterium
Mindestanforderung: Die Auftraggeberin fordert im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit jeweils folgenden Deckungssummen: Sachschäden je Schadensereignis mindestens 1,00 Mio. EUR Personenschäden je Schadensereignis mindestens 1,00 Mio. EUR daraus resultierende Vermögensschäden je Schadensereignis mindestens 2,50 Mio. EUR
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag tritt zum 01.05.2024 in Kraft und endet zum 30.04.2028 ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Die Vertragsparteien haben das Recht, den Vertrag zweimal schriftlich um jeweils 1 Jahr (1+1), längstens bis zum 30.04.2030, zu verlängern. Über die jeweilige Verlängerun … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Vertrag tritt zum 01.05.2024 in Kraft und endet zum 30.04.2028 ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Die Vertragsparteien haben das Recht, den Vertrag zweimal schriftlich um jeweils 1 Jahr (1+1), längstens bis zum 30.04.2030, zu verlängern. Über die jeweilige Verlängerungsoption verständigen sich die Vertragsparteien spätestens bis zum 31.01.2028 bzw. 31.01.2029. Ein Anspruch auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
Optionen
Der angegebene Lizenzumfang in Anlage 2 umfasst eine obligatorische initiale Abnahmemenge, die verpflichtend mit Vertragsbeginn abgenommen wird (Mindestabnahmemenge). Es ist eine Einführung mit kleinerem Volumen (vgl. initiale Abnahmemenge in Anlage 2) geplant. Zum Ende der Projektlaufzeit wird die … ganz lesenDer angegebene Lizenzumfang in Anlage 2 umfasst eine obligatorische initiale Abnahmemenge, die verpflichtend mit Vertragsbeginn abgenommen wird (Mindestabnahmemenge). Es ist eine Einführung mit kleinerem Volumen (vgl. initiale Abnahmemenge in Anlage 2) geplant. Zum Ende der Projektlaufzeit wird die Summe aus initialer Abnahmemenge und perspektivischer Mehrmenge erwartet. Mit dem Ende des Projekts wird im Q4-2024/Q1-2025 gerechnet. Die perspektivische Mehrmenge gibt eine mögliche Steigerung der abgenommen initialen Lizenzumfänge an, die nach Fortschritt interner Projekte abgerufen werden können. Hieraus ergibt sich keine Abnahmeverpflichtung. Die perspektivische Mehrmenge muss zum Preis der initialen Abnahmemenge oder nach Anwendung des zu Grunde liegenden Lizenzmodells (Staffelpreise) angeboten werden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
05.04.2024, 10:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben des MiLoG; - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der EU-Verordnung 2022/576 (sogen. Russlandsanktionen)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesen§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAH043 1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland; 2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRAH043 zu … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YRAH043 1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland; 2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRAH043 zum Download zur Verfügung. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung Frage-/Antwortlisten erstellt, die der Bieter ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen. 3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten; 4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur Zugriffs- und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

29vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (21 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 657c962b-6a68-4c8d-924e-ba2a99f92981.