Lizenzierung Google Maps-APIs und Beratung
AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 2025-05-26-SYS-RENveröffentlicht 26.05.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Rahmenvereinbarung zum Einsatz von KI zur Unterstützung der Krankenhausabrechnungsprüfung sowie zu Compliance, KI-Governance und ManagementsystemenMD-IT GmbH · BerlinFrist 02.12.2026
- Überlassung von Microsoft-Lizenzen an den Forschungsverbund Berlin e.V. über den BMI-Rahmenvertrag sowie damit verbundene DienstleistungenForschungsverbund Berlin e.V. · BerlinFrist 07.12.2026
- Business Intelligence (BI) und Analytics PlattformVerband der Ersatzkassen e.V. Abteilung Verwaltung, Vergabestelle · BerlinFrist 07.12.2026
- IKT-Basisdienst VideokonferenzsystemDer Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei · BerlinFrist 01.12.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (40 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 17 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 16 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 16 Monaten
- Bindefrist endetvor 15 Monaten50 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Lizensierung von Google-Maps API und Erbringung dazu gehöriger Beratungsleistungen
Beschreibung des Loses
Die AOK-Gemeinschaft nutzt auf Ihren Webauftritten an bestimmten Stellen die folgenden Dienste von Google Maps: Geocoding API, Maps API, Distance Matrix API. Diese Dienste/APIs sollen für unterschiedliche monatliche Aufrufzahlen durch den künftigen Auftragnehmer angeboten werden. Die Abrufe über die APIs sollen vom Auftragnehmer gemonitort werden, um eine kontinuierliche Verfügbarkeit der Dienste zu gewährleisten. Die jeweiligen Anwendungsdienstleister der AOK sind dafür verantwortlich, die Dienste auf den jeweiligen Webauftritten zu implementieren. Für evtl. auftretende Fragen zur Integration der APIs ist eine Beratungsleistung durch den Auftragnehmer erforderlich, welche mit anzubieten ist. Bezüglich der Einzelheiten der durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Gegenstand nach CPV
- 48218000LizenzverwaltungssoftwarepaketHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Bewertungsrelevanter AngebotspreisDer Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium. Die Berechnung des bewertungsrelevanten Angebotspreises und die Gewichtung der einzelnen Preisbestandteile (Bewertungsmethodik) sind im Einzelnen Anlage 7 der Vergabeunterlagen (Bewertungskriterien) zu entnehmen.
Eignung7 von 7 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
(1) Berufs- oder Handelsregister: Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerech … ganz lesenkürzer
(1) Berufs- oder Handelsregister: Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der zuvor genannte Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.- Eintragung in das Handelsregister
(2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen (Anlage 10 der Vergabeunterlagen): Der Bieter muss erklären, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung is … ganz lesenkürzer
(2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen (Anlage 10 der Vergabeunterlagen): Der Bieter muss erklären, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehrals10% des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als10% des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird,(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
(3) Mitarbeiterprofile (Anlage 4 der Vergabeunterlagen): Es sind mindestens zwei Mitarbeiterprofile einzureichen, wobei jedes Profil mindestens zwei der geforderten fachlichen Kompetenzen aufweisen muss. Die aufgeführten fachlichen Kompetenzen müssen durch die eingereichten Mitarbeiterprofile darübe … ganz lesenkürzer
(3) Mitarbeiterprofile (Anlage 4 der Vergabeunterlagen): Es sind mindestens zwei Mitarbeiterprofile einzureichen, wobei jedes Profil mindestens zwei der geforderten fachlichen Kompetenzen aufweisen muss. Die aufgeführten fachlichen Kompetenzen müssen durch die eingereichten Mitarbeiterprofile darüber hinaus in ihrer Gesamtheit nachgewiesen bzw. abgedeckt werden. Es sind die folgenden fachlichen Kompetenzen nachzuweisen: - Mindestens 3 Jahre Erfahrung in der Beratung im Bereich Lizenzierung von Google Maps-Diensten. - Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Umgang mit der Google Maps Konsole. - Mindestens 3 Jahre Erfahrung bei der Optimierung der Anbindung der folgenden Google Maps Schnittstellen: o Geocoding API o Maps API o Distance Matrix API. - Mindestens 3 Jahre Erfahrung in der Frontend-Entwicklung und Integration externer Dienste. Dabei sind unter Berücksichtigung des Obigen zu jedem Profil insbesondere folgende Angaben zu tätigen: - Name des Mitarbeiters - Angabe der Position im Unternehmen - Kurze Beschreibung der Tätigkeit im Unternehmen - Angaben, wie die oben genannten fachlichen Kompetenzen erworben wurden. - Angabe von mindestens zwei fachlichen Kompetenzen, inkl. Angabe von Jahren. - Angabe an welchen Referenzprojekten, anhand derer die oben genannten Kompetenzen erworben wurden, der Mitarbeiter mit welcher Aufgabe und mit welcher Einbindung beteiligt war.- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
(4) Referenzen (Anlage 5 der Vergabeunterlagen): Der Bieter hat mindestens zwei Referenzen über innerhalb der letzten drei Jahre erbrachte Leistungen (Stichtag Datum der Angebotsfrist) , die mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, vorzulegen. Mit jeder Referenz muss nachgewiesen werden, … ganz lesenkürzer
(4) Referenzen (Anlage 5 der Vergabeunterlagen): Der Bieter hat mindestens zwei Referenzen über innerhalb der letzten drei Jahre erbrachte Leistungen (Stichtag Datum der Angebotsfrist) , die mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, vorzulegen. Mit jeder Referenz muss nachgewiesen werden, dass die folgenden Leistungen im Vergleichsprojekt erbracht wurden: - Arbeit in der Google Maps Console, - Lizenzerwerb für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten APIs, - Gesamtvertragsvolumen im Bereich des Lizenzerwerbs mehr als 750.000 EUR netto und - Unterstützungsleistung bei der Implementierung der APIs in eine Webanwendung. Dabei sind unter Berücksichtigung des Obigen insbesondere folgende Angaben zu tätigen: (a) Angabe des öffentlichen / privaten Auftraggebers (Anschrift, Telefon, E-Mail, Organisationeinheit zur Ermittlung eines Ansprechpartners) für Rückfragen, (b) Angabe des Leistungszeitraums, (c) Angabe der Branche. (d) Leistungsart und -umfang: Beschreibung und Erläuterung der Tätigkeit bei der Auftragsausführung sowie des Umfangs des Auftrages. Hinweis: Die AG behalten sich vor, die Referenzen zu überprüfen. Es ist daher eine Organisationeinheit des Referenzauftraggebers anzugeben, über die ein auskunftsfähiger Ansprechpartner ermittelt werden kann. Bei Vorlage von mehr als zwei Referenzen sind die Formblätter der Anlage 5 der Vergabeunterlagen selbstständig zu vervielfältigen. Erfüllen nicht mindestens zwei Referenzen jeweils die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
(5) Haftpflichtversicherung. Bieter haben durch Einreichen des Angebotsblatts (Anlage 8 der Vergabeunterlagen) die folgende Erklärung abzugeben: Wir erklären bei Abschluss des Vertrages innerhalb von acht Wochen nach Zuschlagserteilung dem AOK-Bundesverband nachzuweisen, dass die Haftungshöchstsumm … ganz lesenkürzer
(5) Haftpflichtversicherung. Bieter haben durch Einreichen des Angebotsblatts (Anlage 8 der Vergabeunterlagen) die folgende Erklärung abzugeben: Wir erklären bei Abschluss des Vertrages innerhalb von acht Wochen nach Zuschlagserteilung dem AOK-Bundesverband nachzuweisen, dass die Haftungshöchstsummen gemäß Ziffer 9.2.1 und 9.2.2 EVB-IT Überlassung Typ B AGB durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht. Die Haftpflichtversicherung deckt mindestens folgende Deckungssummen ab: - Sachschäden bis zu 500.000 Euro je Schadensereignis, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1,0 Million Euro pro Vertrag; - Vermögensschäden bis zur Höhe der Vergütung für drei Monate für die Standardsoftware, insgesamt jedoch höchstens bis zu 500.000 Euro je Vertrag. Wir werden diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrages und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aufrechterhalten. Kommen wir dieser Verpflichtung nicht nach, sind die Auftraggeberinnen nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ihnen ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Weitergehende Ansprüche der Auftraggeberinnen, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 50 Tage
- Angebotsöffnung
- 26.06.2025, 10:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: (1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aufrechterhalten w … ganz lesenkürzer
Leistung: (1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aufrechterhalten wird. Der Versicherungsschutz ist innerhalb von acht Wochen nach Zuschlagserteilung dem AOK-Bundesverband nachzuweisen. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft den Auftraggeberinnen vorzulegen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesenkürzer
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK5N9F 1) Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren für sich selbst und im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen durch. (2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung www.dtvp.de. (3) Die zwingend … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK5N9F 1) Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren für sich selbst und im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen durch. (2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung www.dtvp.de. (3) Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. (4) Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Angebote ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Abgabe der Angebote finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Anlage 00 der Vergabeunterlagen).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
- Website
- aok.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bv.aok.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 482 (Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Berlin (24 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Computacenter AG & Co. oHG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.06.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5042c2b4-3ed9-42c4-ba68-55f1627d6612.