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LIVIK FG 1: Umgestaltung Emsviertel – Emsplatz und Hauptverbindungsweg, Objektplanung Freianlagen

Stadt Braunschweig Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle · Braunschweig, Niedersachsen

Aktenzeichen 6012-0617-25-011veröffentlicht 14.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 326 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
44 Monate01.05.2026 – 31.12.2029
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Braunschweig38114, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (72 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (200 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualitätskriterium20 %
  • Qualitätskriterium40 %
  • Preiskriterium40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 11 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    vor 6 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Das Emsviertel (6.000 EW) ist Teil des Stadtbezirks Weststadt (24.000 EW), welcher sich am südwestlichen Stadtrand befindet. Der etwa 6.500 m² große Platz im Zentrum des Emsviertels stellt sich als einer der zentralen Treffpunkte im Viertel dar - derzeit fast vollständig versiegelt. Der etwa 600 m lange Hauptverbindungsweg im Emsviertel verläuft quer durch das Viertel.

Beschreibung des Loses

Innerhalb des Stadtbezirkes ist das Emsviertel im Norden verortet. Es wird nördlich durch das Naherholungsgebiet Westpark, im Osten durch die Münchenstraße bzw. die Autobahn 391 und im Süden durch die Elbestraße begrenzt. Im Westen grenzt der zentrale Nahversorgungsbereich an das Emsviertel.

Das Emsviertel mit rund 6000 Bewohnern ist geprägt von Migrationsbevölkerung (2/3 der Bewohnerschaft) und dem stadtweit höchsten Transferleistungsempfängeranteil. Das Viertel steht als sozialer Brennpunkt langjährig im Fokus In der öffentlichen Wahrnehmung gilt es deshalb als Problemviertel. Die Bewohner/innen leben ganz überwiegend zurückgezogen in ihren eigenen Gemeinschaften und bringen sich so gut wie nicht in das Quartiersleben ein. Sowohl die bauliche Substanz als auch die Freiraumstrukturen entsprechen heute noch der in den 1970er Jahren verwirklichten Planstadt. Die Gebäudesubstanz ist augenscheinlich marode und zum Teil seit über 40 Jahren nicht saniert oder instandgesetzt worden. Dem gegenüber stehen zahlreiche und zum Teil weitläufige Freiflächen, die jedoch bislang nur begrenzt für die Nutzung erschlossen worden sind. Das Repertoire der Freiflächen im Emsviertel reicht von gut einsehbaren, moderat gepflegten öffentlichen Räumen wie Grünflächen, Spielplätzen und befestigten Platzflächen, über halböffentliche monofunktional gestaltete Innenhöfe und Aufenthaltsbereiche, bis hin zu stark begrünten privaten Hofbereichen. Der immer schlechter werdende Zustand der Bebauung und der Außenanlagen rufen bei der Bewohnerschaft schon lange eine negative Grundstimmung und Resignation hervor. Zur Situation im Viertel liegen diverse Voruntersuchungen sowie ein durch ein Planungsbüro erarbeitetes Freiraumentwicklungskonzept vor. Weiterhin wurden unterschiedliche Initiativen ergriffen. Besonders hervorzuheben ist hierbei die Gründung des Vereins Stadtteilentwicklung Weststadt e.V. Dieser ist ein gemeinnütziger Verein, der im August 2008 von Vertreterinnen und Vertretern der Baugenossenschaft ›Wiederaufbau‹ eG, der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig und der Stadt Braunschweig gegründet wurde. Seit Oktober 2010 wird die Arbeit durch die Braunschweiger Baugenossenschaft als vierter Partner gestärkt. Der Stadtteilentwicklung Weststadt e.V. betreibt drei Nachbarschaftstreffpunkte in der Weststadt und wirkt gleichzeitig, durch Vernetzung mit den lokalen Akteuren, auf den Aufbau eines Stadtteilmanagements im Stadtteil hin. Die Arbeitsgemeinschaft Weststadt (AGeWe) ist ein Gremium, in dem sich Vereine, Initiativen, kirchliche Einrichtungen und Schulen zum gemeinsamen Austausch zusammengeschlossen haben und unter anderem bei der Gestaltung und Erhaltung des Wohnumfeldes mitwirken. Im weiteren Verlauf sind der Verein und die Arbeitsgemeinschaft in die Planungsprozesse miteinzubeziehen, um die Akzeptanz für die Umgestaltungsprozesse in der Bevölkerung zu stärken sowie die vielfältigen Bedürfnisse und Anforderungen zu integrieren.

Der etwa 6.500 m² große Platz im Zentrum des Emsviertels stellt sich als einer der zentralen Treffpunkte im Viertel dar. Doch derzeit ist er fast vollständig versiegelt, was insbesondere im Sommer zu einer starken Aufheizung führt und die Aufenthaltsqualität erheblich mindert. Aufgrund des Fehlens schattenspendender Elemente wie Bäumen oder Überdachungen fehlt es an komfortablen Rückzugsorten. Besonders auffällig ist die mangelnde Strukturvielfalt auf dem Platz. Die hohe Versiegelung und die monotonen Grünflächen beeinträchtigen die natürlichen Bodenfunktionen und verhindern eine nachhaltige Biodiversität. Diese Defizite sind nicht nur aus ästhetischer Sicht problematisch, sondern wirken sich auch negativ auf das lokale Klima aus. Im Rahmen eines Neugestaltungskonzepts soll der Platz nicht nur funktional, sondern auch ökologisch aufgewertet werden. Ziel ist es, den Platz zu einem grünen, lebendigen Raum zu transformieren, der sowohl zur Verbesserung des Mikroklimas beiträgt als auch die Lebensqualität für die Anwohner und Besucher steigert. Schattenspendende Bäume, wasserdurchlässige Beläge und strukturierte Grünflächen können dazu beitragen, die Aufenthaltsqualität erheblich zu steigern und eine bessere Integration von Natur in den urbanen Raum zu ermöglichen.

Der etwa 600 m lange Hauptverbindungsweg im Emsviertel verläuft quer durch das Viertel und erfüllt eine doppelte Funktion. Er ist einerseits der zentrale Erschließungsweg für das angrenzende Wohngebiet und andererseits eine wichtige Verkehrsachse für Fußgänger und Radfahrer, die das Viertel durchqueren. Doch trotz seiner strategischen Bedeutung und Größe stellt der Weg aufgrund seiner monotonen Gestaltung und der ungenügenden Begrünung keine attraktive oder klimafreundliche Verbindung dar. Entlang des Weges befinden sich einige erhaltenswerte Gehölze, deren Vitalität durch gezielte Entsiegelungsmaßnahmen und die Vergrößerung der Baumscheiben nachhaltig gefördert werden sollen. Darüber hinaus dient der Hauptweg teilweise als Zufahrt für Rettungsfahrzeuge, was seine Bedeutung als multifunktionale Verkehrsachse zusätzlich unterstreicht. Dank der großzügigen Gestaltung des Weges bietet sich hier jedoch ausreichend Platz für Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen, ohne die Funktionsfähigkeit des Verkehrsnetzes zu beeinträchtigen. Durch die Reduzierung der Versiegelung und die Begrünung von Flächen soll eine nachhaltige Aufwertung erzielt werden. Dies soll nicht nur die Aufenthaltsqualität für Anwohner und Passanten erhöhen, sondern auch zur Verbesserung des städtischen Klimas und zur Förderung der Biodiversität beitragen. Langfristig ist es das Ziel, die Vitalität der Gehölze zu fördern und eine gesunde Bodenstruktur zu erschaffen, die Attraktivität des Emsviertels zu steigern und damit zu einer klimafreundlicheren urbanen Umgebung beitragen zu können.

Weitere Aufenthaltsflächen, die sich in ähnlich marodem Zustand befinden, liegen wie Taschen entlang des Weges und sind in die Umgestaltungsmaßnahmen einzubeziehen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Erfahrung der Projektleitung und des Projektteams
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40Herangehensweise (Kosten-, Terminmanagement, Kapazitätenplanung; Beschreibung Projektdurchführung; Ideenskizze Umgestaltung Emsviertel)
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40Preis

Eignung15 von 15 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
B-Kriterium (Bewertung der Referenzen) 4.1.2: Als wertungsfähige Referenzleistungen werden nur anerkannt Leistungen, die den Mindestanforderungen nach Ziffer 4.1.1 entsprechen und darüber hinaus auch die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: (1) Sicherung, Erhaltung und Standortoptimierung von B … ganz lesenB-Kriterium (Bewertung der Referenzen) 4.1.2: Als wertungsfähige Referenzleistungen werden nur anerkannt Leistungen, die den Mindestanforderungen nach Ziffer 4.1.1 entsprechen und darüber hinaus auch die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: (1) Sicherung, Erhaltung und Standortoptimierung von Bäumen (2) Entsiegelung und Regenwasserrückführung/Speicherung/Versickerung Zusätzlich zu den obligatorischen beiden Mindestreferenzen dürfen bis zu drei weitere Referenzen zur Bewertung eingereicht werden. Daher können insgesamt höchstens 200 Punkte für fünf Referenzen erreicht werden. 1) Umweltfreundliche Beschaffung (mögliche Punkte 0-5) 2) Innovative Lösungen (mögliche Punkte 0-5) 3) Ökologische Aufwertung (mögliche Punkte 0-5) 4) Beitrag zur Stärkung der Biodiversität (mögliche Punkte 0-5) 5) Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen durch Entsiegelung (mögliche Punkte 0-5) 6) Naturnahe Planung (mögliche Punkte 0-5) 7) Konzeptionelle Platz- und Wegegestaltung (mögliche Punkte 0-5) 8) Erfahrung mit Förderprojekten (mögliche Punkte 0-5) Zusammenstellung der erreichbaren Höchstpunktzahlen: Höchstpunktzahl für eine wertungsfähige Referenz 40 Höchstpunktzahl für fünf wertungsfähige Referenzen 200 Höchste erreichbare Gesamtpunktzahl 200 Hinweise: Jeder Bewerber kann so viele Referenzen nachweisen, wie er möchte. Der Auftraggeber wird jedoch höchstens fünf Referenzen bewerten. Der Teilnahmeantrag ist nur dann wertungsfähig, wenn mindestens zwei wertungsfähige Unternehmensreferenzen pro Leistungsbild eingereicht werden, welche das für die Eignungsprüfung erforderliche A-Kriterium, also die Mindestvoraussetzungen nach Ziffer 4.1.1, erfüllen. Durch die Auswertung der Teilnahmeanträge ergibt sich eine Wertungsreihenfolge, anhand derer sich die Platzierung der Teilnehmer ergibt. Der Auftraggeber wird mindestens die drei bestplatzierten (höchstens fünf) Teilnehmer zur Abgabe der Erstangebote auffordern. Werden mehr als die drei Bestplatzierten aufgefordert, so erfolgt dies unter Beachtung der Wertungsreihenfolge. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
(Mindestkriterium/A-Kriterium) 4.2 technische Fachkräfte und technische Stellen, hier: Landschaftsarchitekten/Ingenieure Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (s … ganz lesen(Mindestkriterium/A-Kriterium) 4.2 technische Fachkräfte und technische Stellen, hier: Landschaftsarchitekten/Ingenieure Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens technische Fachkräfte und technische Stellen nachweisen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und welche die folgenden Anforderungen erfüllen: drei Landschaftsarchitekten/Ingenieure.
Informationssicherheit
Verschwiegenheitspflicht Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich be … ganz lesenVerschwiegenheitspflicht Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
„Russland-Erklärung“ Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein („Russland-Erklärung“).
Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärungen nach Landesrecht Einreichen der ausgefüllten und unterschriebenen Erklärung über die Vorlage von Nachweisen nach § 2 der Niedersächsischen Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO) Einreichen der unterschriebenen Mindestlohn-Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
Eintragung in das Handelsregister
(Mindestkriterium/A-Kriterium) 1.1 Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: N … ganz lesen(Mindestkriterium/A-Kriterium) 1.1 Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
(Mindestkriterium/A-Kriterium) 1.2 Erlaubnis zur Berufsausübung Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Landschaftsarchitekten gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristi … ganz lesen(Mindestkriterium/A-Kriterium) 1.2 Erlaubnis zur Berufsausübung Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Landschaftsarchitekten gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d. i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) benennen. Die Berufsqualifikation ist nachzuweisen. Als Nachweis werden akzeptiert: - eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Liste der Ingenieure der Ingenieurkammer bzw. in die Liste der jeweils zuständigen Architektenkammer i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen; - bei juristischen Personen – zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen – einen aktuellen Handelsregisterauszug i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen; - der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als zwölf Monate sein. Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen.
Anteil der Unterauftragsvergabe
(Mindestkriterium/A-Kriterium) 1.3 Leistungen von Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber Mitglieder und Leistungsteile der Bewerbergemeinschaft Falls das Angebot von einer Bewerbergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die jeweils anderen Mi … ganz lesen(Mindestkriterium/A-Kriterium) 1.3 Leistungen von Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber Mitglieder und Leistungsteile der Bewerbergemeinschaft Falls das Angebot von einer Bewerbergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bewerbergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Leistungen der Unterauftragnehmer Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Leistungen der Eignungsleihgeber Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er – bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit – den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er – bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit – die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt.
Spezifischer Jahresumsatz
(Mindestkriterium/A-Kriterium) 3.1 Unternehmensumsatz im Tätigkeitsbereich gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweilige … ganz lesen(Mindestkriterium/A-Kriterium) 3.1 Unternehmensumsatz im Tätigkeitsbereich gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) als auch seinen/ihren jeweiligen Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich Objektplanung Freianlagen in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Falls für das Geschäftsjahr 2024 noch kein testierter Umsatz vorliegt, genügt für das Jahr 2024 die Angabe gemäß vorläufigem Jahresabschluss, EÜR, BWA oder Ähnlichem. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Der Auftraggeber verlangt einen durchschnittlichen spezifischen Umsatzerlös in den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens 150.000 € netto pro Jahr. Berechnungshinweis: Der Jahresdurchschnittsumsatz errechnet sich, indem die Umsatzerlöse für die drei anzugebenden Jahre addiert und durch 3 geteilt werden. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Jahresumsatzerlöse der jeweiligen Mitglieder addiert. Bei einer Eignungsleihe in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht muss die gesamtschuldnerische Haftung von Bewerber und Eignungsleihgeber erklärt werden, vgl. die Erklärung nach B.7_Vordruck Teilnahmeantrag, Teil I.E.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
(Mindestkriterium/A-Kriterium) 3.2 Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeg … ganz lesen(Mindestkriterium/A-Kriterium) 3.2 Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden mindestens 1.000.000 €, Sach- und Vermögensschäden mindestens 1.000.000 €. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
(Mindestkriterium/A-Kriterium) 4.1 und 4.1.1 Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungs … ganz lesen(Mindestkriterium/A-Kriterium) 4.1 und 4.1.1 Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen in ihrer Gesamtheit mindestens zwei Referenzaufträge aus den letzten zehn Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Veröffentlichung, nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben. Mindestanforderung an die Referenz(en) a) Erbringungszeitraum der Leistung Der Beginn der Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2015 erfolgt sein. Die Leistung muss – mit Ausnahme der LPH 9 – spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge vollständig erbracht worden sein. b) Leistungsumfang der Referenzen Der Bewerber muss seine Erfahrung mit mindestens zwei Referenzaufträgen nachweisen, bei welchem die Planungsleistung die Erbringung von Objektplanung Freianlagen i. S. d. § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 Nr. 11.1 zur HOAI für ein Vorhaben eines öffentlichen Auftraggebers über mindestens 1.000 m² qualifizierte Grünfläche im innerstädtischen Bereich gewesen ist. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2026
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nds. beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Wendenring 1, 38114 Braunschweig
Kontakt
beschaffung@braunschweig.de

Bei uns erfasst

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (297 Lose mit Angabe)
273.036 €Zuschlagswert im Median
119.945 € – 660.315 €mittlere Hälfte, 157 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.12.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0c7dfb11-674e-4a69-b81a-13aaafcdc9f1.