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Linienverkehrsleistungen in sechs Gebietslosen

NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH · Grevesmühlen, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen NAHBUS-005-2025veröffentlicht 14.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 328 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Mecklenburg-Vorpommern.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (8 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Jahrebis zu 4 Verlängerungen
Lose
6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 188 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH
    vor 11 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 11 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Ausgeschrieben wird die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr durch den Auftragnehmer als Unterauftragnehmer der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH.

Gegenstand nach CPV

Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Linienverkehr im Bereich Grevesmühlen

Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung unterteilt in sechs Lose wie folgt: Los 1: Linienverkehr im Bereich Grevesmühlen Los 2: Linienverkehr im Bereich Klütz Los 3: Linienverkehr im Bereich Boltenhagen Los 4: Linienverkehr im Bereich Wismar/Dorf Mecklenburg Los 5: Linienverkehr im Bereich Gadebusch Umland Los 6: Linienverkehr im Bereich Grevesmühlen/Gadebusch/Schönberg (Fahrzeug Sprinter) Die vertraglichen Leistungen sind im Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2032 zu erbringen (mit viermaliger Verlängerungsoption um je ein Jahr).

6 Jahre–
2
Linienverkehr im Bereich Klütz

Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung unterteilt in sechs Lose wie folgt: Los 1: Linienverkehr im Bereich Grevesmühlen Los 2: Linienverkehr im Bereich Klütz Los 3: Linienverkehr im Bereich Boltenhagen Los 4: Linienverkehr im Bereich Wismar/Dorf Mecklenburg Los 5: Linienverkehr im Bereich Gadebusch Umland Los 6: Linienverkehr im Bereich Grevesmühlen/Gadebusch/Schönberg (Fahrzeug Sprinter) Die vertraglichen Leistungen sind im Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2032 zu erbringen (mit viermaliger Verlängerungsoption um je ein Jahr).

6 Jahre–
3
Linienverkehr im Bereich Boltenhagen

Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung unterteilt in sechs Lose wie folgt: Los 1: Linienverkehr im Bereich Grevesmühlen Los 2: Linienverkehr im Bereich Klütz Los 3: Linienverkehr im Bereich Boltenhagen Los 4: Linienverkehr im Bereich Wismar/Dorf Mecklenburg Los 5: Linienverkehr im Bereich Gadebusch Umland Los 6: Linienverkehr im Bereich Grevesmühlen/Gadebusch/Schönberg (Fahrzeug Sprinter) Die vertraglichen Leistungen sind im Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2032 zu erbringen (mit viermaliger Verlängerungsoption um je ein Jahr).

6 Jahre–
4
Linienverkehr im Bereich Wismar/Dorf Mecklenburg

Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung unterteilt in sechs Lose wie folgt: Los 1: Linienverkehr im Bereich Grevesmühlen Los 2: Linienverkehr im Bereich Klütz Los 3: Linienverkehr im Bereich Boltenhagen Los 4: Linienverkehr im Bereich Wismar/Dorf Mecklenburg Los 5: Linienverkehr im Bereich Gadebusch Umland Los 6: Linienverkehr im Bereich Grevesmühlen/Gadebusch/Schönberg (Fahrzeug Sprinter) Die vertraglichen Leistungen sind im Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2032 zu erbringen (mit viermaliger Verlängerungsoption um je ein Jahr).

6 Jahre–
5
Linienverkehr im Bereich Gadebusch Umland

Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung unterteilt in sechs Lose wie folgt: Los 1: Linienverkehr im Bereich Grevesmühlen Los 2: Linienverkehr im Bereich Klütz Los 3: Linienverkehr im Bereich Boltenhagen Los 4: Linienverkehr im Bereich Wismar/Dorf Mecklenburg Los 5: Linienverkehr im Bereich Gadebusch Umland Los 6: Linienverkehr im Bereich Grevesmühlen/Gadebusch/Schönberg (Fahrzeug Sprinter) Die vertraglichen Leistungen sind im Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2032 zu erbringen (mit viermaliger Verlängerungsoption um je ein Jahr).

6 Jahre–
6
Linienverkehr im Bereich Grevesmühlen/Gadebusch/Schönberg (Fahrzeug Sprinter)

Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung unterteilt in sechs Lose wie folgt: Los 1: Linienverkehr im Bereich Grevesmühlen Los 2: Linienverkehr im Bereich Klütz Los 3: Linienverkehr im Bereich Boltenhagen Los 4: Linienverkehr im Bereich Wismar/Dorf Mecklenburg Los 5: Linienverkehr im Bereich Gadebusch Umland Los 6: Linienverkehr im Bereich Grevesmühlen/Gadebusch/Schönberg (Fahrzeug Sprinter) Die vertraglichen Leistungen sind im Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2032 zu erbringen (mit viermaliger Verlängerungsoption um je ein Jahr).

6 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Angebotspreis (Vergleichspreis)Der Angebotspreis ist im Angebotsschreiben (Kap. V der Vergabeunterlagen) je Los und Fahrzeugtyp in EUR je Fahrplankilometer anzugeben. Der Vergleichspreis errechnet sich je Los folgendermaßen: 1. Lose, in denen ein Fahrzeugtyp zum Einsatz kommt (Lose 3 und 6) Der Angebotspreis wird mit der Anzahl der Fahrplankilometer multipliziert (= Vergleichspreis). 2. Lose, in denen mehr als ein Fahrzeugtyp zum Einsatz kommt (Lose 1, 2, 4 und 5) Der Angebotspreis je Fahrzeugtyp wird mit der Anzahl der Fahrplankilometer für diesen Fahrzeugtyp multipliziert. Anschließend werden diese je Fahrzeugtyp entstandenen Werte addiert (= Vergleichspreis). Die Umrechnung des Vergleichspreises in Kostenpunkte erfolgt folgendermaßen: Das Angebot mit dem niedrigsten Vergleichspreis erhält die niedrigste Punktzahl (100 Punkte). Die übrigen Angebote erhalten für jedes Prozent, das ihr Angebot über dem niedrigsten Vergleichspreis liegt, einen zusätzlichen Punkt. Ist ein Angebot beispielsweise doppelt so teuer wie das niedrigste Angebot, erhält es 200 Punkte. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung.
Qualität
VertragsbedingungenJedes Angebot erhält für die Vertragsbedingungen zunächst einen Aufschlag von 40 Punkten. Davon abgezogen werden sodann Punkte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Bewertet wird die Übereinstimmung mit bzw. Abweichung von den vom Auftraggeber vorgeschlagenen Vertragsbedingungen nach den Verhandlungen, max. 40 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand der nachstehenden Bewertungsstufen. 40 Punkte werden erzielt bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 20 Punkte. 40 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als sehr gut 30 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als gut 20 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als befriedigend 10 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als ausreichend 0 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als mangelhaft Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertretungspersonen des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich.
Qualität
LeistungsbeschreibungJedes Angebot erhält für die Leistungsbeschreibung zunächst einen Aufschlag von 40 Punkten. Davon abgezogen werden sodann Punkte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Bewertet wird die Übereinstimmung mit bzw. Abweichung von der vom Auftraggeber vorgeschlagenen Leistungsbeschreibung nach den Verhandlungen, max. 40 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand der nachstehenden Bewertungsstufen. 40 Punkte werden erzielt bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 20 Punkte. 40 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als sehr gut 30 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als gut 20 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als befriedigend 10 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als ausreichend 0 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als mangelhaft Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertretungspersonen des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich. Gesamtwertung (betrifft alle Kriterien!) Für die Gesamtwertung werden die Punkte für den Angebotspreis (Vergleichspreis), die Punkte für die Vertragsbedingungen sowie die Punkte für die Leistungsbeschreibung addiert. Das Ergebnis ist die Gesamtpunktzahl. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Gesamtpunktzahl. Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der niedrigsten Punktzahl für den Angebotspreis (Vergleichspreis) den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, entscheidet das Los.

Eignung10 von 10 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die Bewerber haben folgende Unterlagen vorzulegen: 1. den vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag (Kap. IV der Vergabeunterlagen) nach dem elektronisch abrufbaren Muster; 2. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB; im Teilnahmeantrag (Kap. … ganz lesenDie Bewerber haben folgende Unterlagen vorzulegen: 1. den vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag (Kap. IV der Vergabeunterlagen) nach dem elektronisch abrufbaren Muster; 2. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB; im Teilnahmeantrag (Kap. IV.) enthalten; 3. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB; im Teilnahmeantrag (Kap. IV.) enthalten; 4. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) sowie nach § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) (im Teilnahmeantrag enthalten); 5. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) (im Teilnahmeantrag enthalten); 6. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) (im Teilnahmeantrag enthalten); 7. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz - LkSG) (im Teilnahmeantrag enthalten); 8. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat (im Teilnahmeantrag enthalten); 9. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat (im Teilnahmeantrag enthal-ten); 10. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt (im Teilnahmeantrag enthalten); 11. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde und Leistungsfähigkeit abgegeben hat (im Teilnahmeantrag enthalten); 12. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat (im Teil-nahmeantrag enthalten); 13. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat (im Teilnahmeantrag enthalten); 14. Eigenerklärung des Bewerbers, a) die Anforderungen der staatlichen Sicherheitsvorschriften und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften, in der jeweils geltenden Fassung, zu erfüllen; b) die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen; c) zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und Leistungsmissbrauch; d) über die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, insbesondere die Mindestlohnsätze, welche den für die Durchführung der Leistungen eingesetzten Arbeitnehmenden mindestens zu gewähren sind; e) die Erfüllung dieser Verpflichtungen durch seine Unterauftragnehmer sicherzustellen bzw. diese entsprechend zu verpflichten; (im Teilnahmeantrag enthalten); 15. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende eigene oder fremde Kapazitäten zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen verfügen wird (im Teilnahmeantrag enthalten); 16. Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein verbotener Tatbestand nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket), vorliegt (im Teilnahmeantrag entha …
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch Vorlage eines Eigenkapitalnachweises nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PBZugV ein ausreichendes Eigenkapital (inkl. Sonderposten) in entsprechender Anwendung von § 2 PBZugV nachzuweisen. Der Eigenkapitalnachweis muss sich auf den in der Leistungs … ganz lesenZum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch Vorlage eines Eigenkapitalnachweises nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PBZugV ein ausreichendes Eigenkapital (inkl. Sonderposten) in entsprechender Anwendung von § 2 PBZugV nachzuweisen. Der Eigenkapitalnachweis muss sich auf den in der Leistungsbeschreibung unter II. genannten Richtwert für die Anzahl der für die angebotenen Lose einzusetzenden Fahrzeuge beziehen. Gibt ein Bieter ein Angebot für mehr als zwei Lose ab, ist es aufgrund der Loslimitierung (Abschnitt B.I der Bewerbungsbedingungen) ausreichend, wenn der Eigenkapitalnachweis für die beiden angebotenen Lose mit der nach der Leistungsbeschreibung höchsten erforderlichen Fahrzeuganzahl bezieht. Der Eigenkapitalnachweis muss sich auf den Zeitpunkt der Stellung des Teilnah-meantrags beziehen. Bei neu gegründeten Unternehmen muss das Eigenkapital bereits eingezahlt sein. Bei Bietergemeinschaften reicht ein gemeinsamer Eigenkapitalnachweis über diesen Betrag als Gesamtsumme aus.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind - soweit vorhanden - die Geschäftsberichte und Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist nachzuweisen, dass der Bewerber zum Leistungsbeginn über die benötigten Fahrzeuge gem. Abschnitt B der Leistungsbeschreibung für die angebotenen Leistungen verfügen wird.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Die Bewerber müssen eine verantwortliche Person für die Erbringung der vertraglichen Leistungen benennen und für diese die fachliche Eignung entsprechend der §§ 3 ff. PBZugV nachweisen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Die Bewerber haben nachzuweisen, dass sie über Erfahrungen im Linienverkehr verfügen. Ausreichend ist es, wenn der Bewerber gegenwärtig Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr erbringt oder innerhalb der letzten zehn Jahre Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr erbracht hat. Die Personenve … ganz lesenDie Bewerber haben nachzuweisen, dass sie über Erfahrungen im Linienverkehr verfügen. Ausreichend ist es, wenn der Bewerber gegenwärtig Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr erbringt oder innerhalb der letzten zehn Jahre Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr erbracht hat. Die Personenverkehrsleistungen müssen bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mindestens ein Jahr (in einem zusammenhängenden Zeitraum) erbracht worden sein. Soweit der Bewerber die Verkehrsleistungen aufgrund eigener Linienverkehrsgenehmigungen erbracht hat, ist dies durch Vorlage einer Kopie der Linienverkehrsgenehmigungen nachzuweisen. Soweit die Verkehrsleistungen im Auftrag eines Genehmigungsinhabers erbracht worden sind, ist das Auftragsverhältnis durch Vorlage der entsprechenden Aufträge nachzuweisen, wobei Angaben, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, geschwärzt werden dürfen. Neugegründete Unternehmen haben nachzuweisen, dass die verantwortliche Person (s. Abschnitt E.IV.3 Nr. 2 der Bewerbungsbedingungen) innerhalb der letzten zehn Jahre bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens für ein Jahr (in einem zusammenhängenden Zeitraum) für ein oder mehrere Verkehrsunternehmen in verantwortlicher Stellung tätig war, die Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr erbracht haben.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweis der Fahrerlaubnis der Klasse D für das gesamte Fahrpersonal des Bewerbers, das zur Erfüllung der Leistungen eingesetzt wird.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweis der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF/Personenbeförderungsschein) für das gesamte Fahrpersonal des Bewerbers, das zur Erfüllung der Leistungen eingesetzt wird.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Wenn ein Bieter beabsichtigt, Unteraufträge an Dritte zu vergeben, hat er in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen "Formblätter" im Formblatt 2 "Unteraufträge/Eignungsleihe") anzugeben, welche Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Der Auftraggeber kann verlangen, dass der Bieter d … ganz lesenWenn ein Bieter beabsichtigt, Unteraufträge an Dritte zu vergeben, hat er in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen "Formblätter" im Formblatt 2 "Unteraufträge/Eignungsleihe") anzugeben, welche Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Der Auftraggeber kann verlangen, dass der Bieter den Namen eines vor-gesehenen Unterauftragnehmers angibt. Vorgesehene Unterauftragnehmer müssen mindestens die Eignungsanforderungen gemäß Abschnitt F.I Nr. 2 bis 14 der Bewerbungsbedingungen erfüllen. Darüber hinaus sind alle nach Abschnitt F.I Nr. 15 bis F.III der Bewerbungsbedingungen erforderlichen Eignungsanforderungen zu erfüllen, hinsichtlich derer die Unterbeauftragung erfolgen soll (soll der Unterauftragnehmer beispielsweise die zur Leistungserbringung benötigten Fahrzeuge zur Verfügung stellen, muss dieser nicht über Erfahrungen im Linienverkehr erfolgen). Auf Verlangen des AG hat der Bieter entsprechende Nachweise vorzulegen. Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nur mit Zustimmung des Auftraggebers beauftragen (§ 13 Abs. 3 der Besonderen Vertragsbedingungen). Für bereits im Angebot oder auf Aufforderung der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung benannte Unterauftragnehmer wird die Zustimmung zur Beauftragung bereits mit dem Zuschlag erteilt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
6 Jahre
Verlängerung
bis zu 4-mal: Die Auftraggeberin erhält das einseitige Optionsrecht, den Vertrag vier Mal um je ein weiteres Jahr zu verlängern. Das Optionsrecht ist spätestens sechs Monate vor dem Vertragsende durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben.
Optionen
Verlängerungsoptionen wie beschrieben.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MecklenburgVorpommern/Geschäftsstelle der Vergabekammern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftra … ganz lesen§ 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind." Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit - ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder - der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DHVMYQJ#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Wismarsche Straße 155, 23936 Grevesmühlen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

14vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (142 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (8 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.12.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 85c5efc3-34e5-4107-a0dc-a99a4c5b21ec.