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Linienbündel „Östliche Vulkaneifel“

Landkreis Vulkaneifel · Daun, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 5088veröffentlicht 24.09.2026DienstleistungenWettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Jahre10.12.2028 – 11.12.2038
Lose
1
Verfahren
Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Noch kein Angebot möglich. Merken Sie sich die Ausschreibung vor; die Bekanntmachung mit Unterlagen folgt.

Vorinformation: Das Verfahren ist angekündigt, Angebote sind noch nicht möglich.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 41 Tagen
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 11.12.2038
    in 25 Monaten

Beschreibung

Dienstleistungen im öffentlichen Nahverkehr auf dem Gebiet des Landkreises Vulkaneifel sowie in angrenzenden Landkreisen Ahrweiler, Cochem-Zell und Mayern-Koblenz.

Beschreibung des Loses

Linie 507 Nitz – Drees – Kirsbach – Welcherath – Brücktal – Bruchhausen – Reimerath – Kelberg – Hünerbach – Zermüllen – Rothenbach – Meisenthal Linie 509 Nohn – Borler – Bodenbach – Bongard – Gelenberg – Boxberg – Kelberg Linie 512 Boverath – Daun Linie 513 Daun – Pützborn – Neunkirchen – Steinborn – Waldkönigen – Daun Linie 514 Neroth – Kirchweiler – Hinterweiler – Betteldorf – Dockweiler Linie 515 Daun – Waldkönigen – Dockweiler – Betteldorf – Hohenfels – Essingen – Rockeskyll (B410) – Pelm – Gerolstein Linie 516 Brück – Dreis – Dockweiler Linie 517 Rengen – Nerdlen – Sarmersbach – Hörscheid – Darscheid – Gefell – Katzwinkel – Hörschhausen Linie 518 Mehren – Darscheid – Hörscheid – Gefell – Utzerath – Schönbach Linie 520 Kelberg – Boxberg – Beinhausen – Neichen – Kradenbach – Rengen – Daun Linie 521 Neuhof – Kaisersesch – Breitenbruch – Leienkaul / Masburg – Kalenborn – Eppenberg / – Laubach – Müllenbach – Alflen – Ulmen – Meiserich / – Schönbach – Utzerath / – Meiserich – Darscheid – Daun Linie 525 Uersfeld – Kaperich – Uersfeld Bahnhof – Höchstberg – Kötterichen Linie 526 Kelberg – Hünerbach – Bereborn – Mannebach – Salcherath – Retterath – Arbach – Oberelz – Lirstal – Kaperich – Uersfeld – Gunderath Ferienpark – Gunderath – Kötterichen – Höchstberg – Ulmen Linie 528 Ulmen – Furth – Berenbach – Horperath – Hörschhausen – Ueß – Mosbruch – Gunderath Ferienpark – Gunderath – Sassen – Kolverath – Bereborn – Hünerbach – Kelberg Linie 529 Arbach – Oberelz – Lirstal – Uersfeld Linie 582 Kelberg – Köttelbach – Hünerbach – Boos – Münk – Ditscheid Linie 585 Müllenbach – Reimerath – Bruchhausen – Brücktal – Welcherath – Kirsbach – Drees – Nitz

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
10.12.2028
Vertragsende
11.12.2038
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz0 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
keine Angabe
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Artikel 7 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007 zur Durchführung eines Offenen Verfahrens gemäß Artikel 5 Absatz 1 VO (EG) 1370/2007 i.V.m. § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettb … ganz lesenBei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Artikel 7 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007 zur Durchführung eines Offenen Verfahrens gemäß Artikel 5 Absatz 1 VO (EG) 1370/2007 i.V.m. § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). - Hinweis auf § 12 Abs. 6 PBefG: der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr ist spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung zu stellen, auf die Antragsfrist für eigenwirtschaftliche Verkehre gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird hingewiesen. - Die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des o. g. Linienbündels (§ 8a Absatz 2 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge. Diese sind unter der Adresse https://www.zv-vrt.de/vorabbekanntmachungen veröffentlicht. - Das Vergabeverfahren wird vrsl. Anfang des 1. Quartals 2027 durchgeführt. - Es gilt der VRT-Tarif. - Etwaige eigenwirtschaftliche Betreiber für das Linienbündel haben sich am Einnahmeaufteilungsverfahren des Verkehrsverbundes Region Trier (VRT) zu beteiligen. - Sofern kein eigenwirtschaftlicher Antrag gem. § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG für das Linienbündel eingeht, wird der Auftraggeber die jeweiligen Leistungen als öffentlicher Dienstleistungsauftrag vergeben. - Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Region Trier (VRT). - Sofern kein eigenwirtschaftlicher Antrag eingeht, wird der Aufgabenträger die Leistung in Rahmen einer Ausschreibung vergeben. Es ist möglich, dass der Aufgabenträger im Rahmen der Ausschreibung den teilweisen Einsatz von Elektrofahrzeugen fordern wird. Interessenten für diese Leistungen sollten daher frühzeitig beim jeweiligen Stromnetzbetreiber anfragen, ob an den angedachten Abstellflächen / Betriebshöfen ausreichend Stromkapazitäten vorhanden sind, um Elektrofahrzeugen an diesen Stellen laden zu können.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Landkreis Vulkaneifel
Anschrift
Mainzer Straße 25, 54550 Daun
Kontakt
info@vulkaneifel.de
Auskünfte
Zweckverband Verkehrsverbund Region Trier (ZVVRT)kontakt@zv-vrt.de

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

25vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (125 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b6c6e461-c6c2-46d1-a0d3-074c23eac06e.