Linienbündel Hochrhein
Landratsamt Lörrach · Lörrach, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2013-3440-26_1veröffentlicht 23.07.2026Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 2,7 Mio. €
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 12.12.2027 – 11.12.2032
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 2,7 Mio. €
- Laufzeit
- 5 Jahre12.12.2027 – 11.12.2032
- Lose
- 1
- Verfahren
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Lörrach79539, Landkreis Lörrach, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
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Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 80 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (14 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
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Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Heute
- Vertragsbeginnin 13 MonatenLaufzeit bis 11.12.2032
Beschreibung
Der Landkreis Lörrach beabsichtigt gem. Art 5 Abs. 3 VO EG 1370/2007 zum 12.12.2027 für das Linienbündel Hochrhein einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO 1370/07 (Bruttovertrag) mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2032 zu vergeben.
Beschreibung des Loses
Das Liniennetz am Hochrhein ist grundsätzlich gut ausgebaut und erfüllt eine wichtige Funktion für die regionale Mobilität. Gleichzeitig sind sowohl das Liniennetz als auch die Fahrpläne über viele Jahre historisch gewachsen, wodurch sich zahlreiche Sonderregelungen und Ausnahmen entwickelt haben. Dies führt teilweise zu einer eingeschränkten Übersichtlichkeit und erschwert die Nutzung des öffentlichen Verkehrs. So weisen Fahrpläne nicht durchgängig einheitliche Systematik oder Regelmäßigkeit auf, Abfahrtszeiten variieren und an Schul- beziehungsweise Ferientagen und es bestehen teilweise unterschiedliche Betriebs- und Linienführungen. Hinzu kommt, dass unter derselben Liniennummer verschiedene Kurse und Linienführungen angeboten werden, was die Nachvollziehbarkeit für Fahrgäste zusätzlich erschwert. Mit Blick auf die ebenfalls ab Dezember 2027 geplanten Anpassungen auf der Hochrheinbahn besteht zudem die Herausforderung, dass einzelne Anschlüsse zwischen Schienenpersonennahverkehr und Bus nicht mehr oder nur noch eingeschränkt gewährleistet werden können. Dadurch drohen Verschlechterungen bei den Umsteigebeziehungen und eine insgesamt geringere Attraktivität des öffentlichen Verkehrsangebots. Die Genehmigungen für die oben genannten Buslinien laufen sämtlich gegen Ende 2027 aus. Das Linienbündel Hochrhein und der Stadtverkehr Rheinfelden, müssen deshalb für die Jahre 2028 - 2032 neu am Markt platziert werden.
Durch die bessere Verzahnung der bestehenden Angebote und gezielte Anpassungen im Liniennetz und bei den Fahrplänen konnte ein stimmiges und zukunftsfähiges ÖPNV-Angebot entwickelt werden. Im Ergebnis steht ein neues Linienbündel welches den Stadtverkehr Rheinfelden sinnvoll integriert.
Das vorgeschlagenen Konzepts ist möglichst einfach und systematisch vertaktet aufgebaut, was im Vergleich zum heutigen historisch gewachsenen Angebot tendenziell zu mehr Kurspaaren pro Tag führt.
Die Grundsätze lauten wie folgt:
Montag - Freitag - Betriebszeiten i.d.R. zwischen 05:00 und 20:00 Uhr, teilweise mit Angebot bis 24:00 Uhr - Grundsätzlich durchgehendes Angebot mit gleichbleibendem Takt - Hauptverkehrszeiten morgens (ca. 05:30-08:30 Uhr) und abends (16:00-19:00 Uhr) mit ggf. dichterem oder angepasstem Angebot
Samstag - Ähnliches Angebot wie werktags mit ggf. kürzeren Betriebszeiten (z. B. 07:00 bis 20:00 Uhr)
Sonntag - Angebot deutlich eingeschränkt
Das neue Linienbündel Hochrhein besteht ausfolgenden Linien:
Linie 401 Rheinfelden - Grenzach-Whylen -(Lörrach) Linie 402 Schopfheim - Rheinfelden Linie 403 (Rheinfelden) - Schwörstadt - Schopfheim Linie 405 Rheinfelden - Lörrach Linie 406 Rheinfelden -Dreiland Klinikum Linie 407 Whylen - Dreiland Klinikum Linie 412 Stadtverkehr: Rheinfelden Schildgasse - Rheinfelden/CH Linie 414 Stadtverkehr: Rheinfelden Bf - Riedmatt Linie 470 Ergänzende Linie deren Funktion im Schülerverkehr liegt
Details zu Betriebszeiten und Takt können der Anlage 2.1 Bedienungshäufigkeit Hochrhein entnommen werden.
Gegenstand nach CPV
- 60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)Hauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 12.12.2027
- Vertragsende
- 11.12.2032
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen, als dass eigenwirtschaftliche Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der … ganz lesenkürzer
Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen, als dass eigenwirtschaftliche Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig. Bei eigenwirtschaftlichen Verkehren sind die Vorgaben des Nahverkehrsplans (Stand Juli 2026) hinsichtlich der qualitativen Standards gemäß Kapitel 5 einzuhalten sowie die Bedienstandart Linienbündel Hochrhein umzusetzen. Der Nahverkehrsplan und seine Anlagen können hier (https://www.loerrach-landkreis.de/bus-bahn) heruntergeladen werden. Die Anforderungen zur Umsetzung von automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) gemäß §19 ÖPNV-VO des Landes Baden- Württemberg sind einzuhalten und Fahrzeuge mit AFZS auszurüsten. Es gelten die Bestimmungen des Nahverkehrsplans Kapitel 5.3.2 und 5.3.5 sowie Anlage 4.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Palmstraße 3, 79539 Lörrach
- Website
- loerrach-landkreis.de
- Kontakt
- vergabe@
loerrach-landkreis.de
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Häufige Zuschlagsempfänger
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- Köster & Hub GmbH + Co KG19 Zuschläge
- Feuerstein Personenbeförderung GmbH & Co KG13 Zuschläge
- Automobile-Dienstleistungen8 Zuschläge
- Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.8 Zuschläge
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5b56a840-59d4-4331-a162-7188b5a66970.