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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Lieferung von Zement (lose)

Wismut GmbH · Chemnitz, Sachsen

Aktenzeichen 1816995-U28veröffentlicht 29.07.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 788 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Chemnitz.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen (72 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.01.2025 – 31.12.2025, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
3Angebot auf bis zu 3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Chemnitz09117, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 90 Tage (59 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (141 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 26 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 09:30 Uhr
    vor 26 Monaten
  4. Bindefrist endet
    95 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 23 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 22 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von bis zu 25.410 Zement (lose)

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Lieferung von Zement für die Wasserbehandlungsanlage Ronneburg

Lieferung und Entladung von bis zu 23.200 Tonnen Hochofenzement CEM III/A 32,5 N-LH/NA nach DIN EN 197-1 „Chromatarm“ (lose) oder alternativ Lieferung und Entladung von bis zu 23.200 Tonnen Portlandkompositzement CEM II/C-M (S-LL) 42,5 N nach DIN EN 197-5 „Chromatarm“ (lose) Die geforderten Eigenschaften des Zements müssen eingehalten werden. Alle Qualitätsanforderungen sind dem Auftraggeber bei jeder Lieferung durch entsprechende Papiere nachzuweisen. Der Zement muss hinsichtlich der zu prüfenden Eigenschaften die Anforderungen der EN 197-1 bzw. EN 197-5 in der jeweils aktuellen Fassung und die technischen Anforderungen der DIN 1164-10 oder gleichwertig erfüllen. Die Anlieferung ist mittels Firmenfahrzeugen des Auftragnehmers oder Fahrzeugen eines beauftragten, zugelassenen Transportunternehmens, entsprechend den Bestimmungen und den gesetzlichen Vorschriften über den Transport derartiger Güter „Frei Bestimmungsort“ zu erbringen. Der Beförderer übernimmt die Entladepflichten entsprechend GGVSEB, §23a. Die Entladung ist durch den Lieferanten und mit Personal durchzuführen, welches der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist, um Anweisungen, Belehrungen und Unterweisungen verstehen zu können. Mögliche Wartezeiten gemäß Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung sind grundsätzlich einzukalkulieren. Die Anlieferung muss in Silofahrzeugen mit einem Ladevolumen bis zu 30 t erfolgen. Eine Anlieferung in kleineren Chargen ist möglich, erfolgt aber zu Lasten des Auftragnehmers. Die Entladung ist durch den Lieferanten durchzuführen, ausschließlich die Silofreigabe erfolgt durch den Auftraggeber (Anschluss an das Zement-Silo – Storz Festkupplung B).

1 Jahr–
2
Lieferung von Zement für die Wasserbehandlungsanlage Seelingstädt

Lieferung und Entladung von bis zu 1.790 Tonnen Hochofenzement CEM III/A 32,5 N-LH/NA nach DIN EN 197-1 „Chromatarm“ (lose) oder alternativ Lieferung und Entladung von bis zu 1.790 Tonnen Portlandkompositzement CEM II/C-M (S-LL) 42,5 N nach DIN EN 197-5 „Chromatarm“ (lose) Die geforderten Eigenschaften des Zements müssen eingehalten werden. Alle Qualitätsanforderungen sind dem Auftraggeber bei jeder Lieferung durch entsprechende Papiere nachzuweisen. Der Zement muss hinsichtlich der zu prüfenden Eigenschaften die Anforderungen der EN 197-1 bzw. EN 197-5 in der jeweils aktuellen Fassung und die technischen Anforderungen der DIN 1164-10 oder gleichwertig erfüllen. Die Anlieferung ist mittels Firmenfahrzeugen des Auftragnehmers oder Fahrzeugen eines beauftragten, zugelassenen Transportunternehmens, entsprechend den Bestimmungen und den gesetzlichen Vorschriften über den Transport derartiger Güter „Frei Bestimmungsort“ zu erbringen. Der Beförderer übernimmt die Entladepflichten entsprechend GGVSEB, §23a. Die Entladung ist durch den Lieferanten und mit Personal durchzuführen, welches der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist, um Anweisungen, Belehrungen und Unterweisungen verstehen zu können. Mögliche Wartezeiten gemäß Ziffer 5 gemäß Leistungsbeschreibung sind grundsätzlich einzukalkulieren. Die Anlieferung muss in Silofahrzeugen mit einem Ladevolumen bis zu 30 t erfolgen. Eine Anlieferung in kleineren Chargen ist möglich, erfolgt aber zu Lasten des Auftragnehmers. Die Entladung ist durch den Lieferanten durchzuführen, ausschließlich die Silofreigabe erfolgt durch den Auftraggeber (Anschluss an das Zement-Silo – Storz Festkupplung B).

1 Jahr–
3
Lieferung von Zement für die Wasserbehandlungsanlage Helmsdorf

Lieferung und Entladung von bis zu 420 Tonnen Hochofenzement CEM III/A 32,5 N-LH/NA nach DIN EN 197-1 „Chromatarm“ (lose) oder alternativ Lieferung und Entladung von bis zu 420 Tonnen Portlandkompositzement CEM II/C-M (S-LL) 42,5 N nach DIN EN 197-5 „Chromatarm“ (lose) Die geforderten Eigenschaften des Zements müssen eingehalten werden. Alle Qualitätsanforderungen sind dem Auftraggeber bei jeder Lieferung durch entsprechende Papiere nachzuweisen. Der Zement muss hinsichtlich der zu prüfenden Eigenschaften die Anforderungen der EN 197-1 bzw. EN 197-5 in der jeweils aktuellen Fassung und die technischen Anforderungen der DIN 1164-10 oder gleichwertig erfüllen. Die Anlieferung ist mittels Firmenfahrzeugen des Auftragnehmers oder Fahrzeugen eines beauftragten, zugelassenen Transportunternehmens, entsprechend den Bestimmungen und den gesetzlichen Vorschriften über den Transport derartiger Güter „Frei Bestimmungsort“ zu erbringen. Der Beförderer übernimmt die Entladepflichten entsprechend GGVSEB, §23a. Die Entladung ist durch den Lieferanten und mit Personal durchzuführen, welches der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist, um Anweisungen, Belehrungen und Unterweisungen verstehen zu können. Mögliche Wartezeiten gemäß Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung sind grundsätzlich einzukalkulieren. Die Anlieferung muss in Silofahrzeugen mit einem Ladevolumen bis zu 30 t erfolgen. Eine Anlieferung in kleineren Chargen ist möglich, erfolgt aber zu Lasten des Auftragnehmers. Die Entladung ist durch den Lieferanten durchzuführen, ausschließlich die Silofreigabe erfolgt durch den Auftraggeber (Anschluss an das Zement-Silo – Storz Festkupplung B).

1 Jahr–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Nachweis über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist. Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Kriterium
Angabe, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
bis zu 3-mal: Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmalig bis 30.06.2025 zum 31.12.2025) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 30.12.2028.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
95 Tage
Angebotsöffnung
10.09.2024, 09:30 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unterne … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen … ganz lesenEntsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 441 (Baustoffe und Zubehör) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

22vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (33 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 336469fc-b64a-47ff-9a41-c8b9992a1b63.