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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Lieferung von Winterstiefeln für die Bayerische Polizei

Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei · Bamberg, Bayern

Aktenzeichen V3-8014.01-0147-26veröffentlicht 30.06.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 39 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 18.09.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Bamberg96052, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (51 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualitätskriterium50 %
  • Preiskriterium50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 40 Tagen
  3. Heute
  4. Bindefrist endet
    125 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 3 Monaten

Beschreibung

Die Bayerische Polizei beabsichtigt die Beschaffung von Winterstiefeln.

Beschreibung des Loses

Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge (entspricht der Schätzmenge): 1.500 Paar Winterstiefel. Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 2.500 Paar Winterstiefel. Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 4.000 Paar Winterstiefel. Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen). Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen. Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen. Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht. Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Einsatzkräften, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw. unterschritten werden.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50Leistung
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50Preis

Eignung5 von 5 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Nachweis der Berufsausübung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV) oder durch Nachweis auf andere Weise; Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB; Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründ … ganz lesenNachweis der Berufsausübung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV) oder durch Nachweis auf andere Weise; Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB; Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB; Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG); Erklärung zu gewerblichen Schutzrechten gem. § 53 Abs. 8 VgV; Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit i.S.v. IAO-Übereinkommens Nr. 182; Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG; Eigenerklärung Russland-Sanktionen gem. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Eigenerklärung zum Umsatz; Eigenerklärung über eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von zwei (2) Millionen Euro für Personen- und Sachschäden insgesamt und mindestens eins (1) Million Euro je Schadens … ganz lesenEigenerklärung zum Umsatz; Eigenerklärung über eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von zwei (2) Millionen Euro für Personen- und Sachschäden insgesamt und mindestens eins (1) Million Euro je Schadensfall und Versicherungsjahr, oder alternativ (falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht) eine Erklärung im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen; Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens; Referenzen (§46 Abs.3 Nr.1 Halbs. 1 VgV): Darstellung von mindestens 1 Referenzen innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die erfolgreiche Lieferung von Bekleidung (siehe Anlage 5 Vordrucke)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung zum Unterauftragnehmer; Erklärung zum eignungsrelevanten Unternehmen; Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer/eignungsrelevante Unternehmen, falls zutreffend; Technischen Datenblättern oder gleichwertige Nachweise zur Beurteilung der in den Leistungsbeschreibungen geforderten techni … ganz lesenErklärung zum Unterauftragnehmer; Erklärung zum eignungsrelevanten Unternehmen; Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer/eignungsrelevante Unternehmen, falls zutreffend; Technischen Datenblättern oder gleichwertige Nachweise zur Beurteilung der in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Mindestwerte; Erklärung zur Bietergemeinschaft, falls zutreffend; Mit dem Angebot sind bis zum Angebotsschlusstermin (Details siehe Bewerbungsbedingungen und Vertragsunterlage I.1.3) zwingend Angebotsmuster in der angegebenen Stückzahl zur Durchführung einer verifizierenden sowie wertenden Teststellung vorzulegen (siehe unter I. 5.3)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Es wird eine Rahmenvereinbarung gem. §103 Absatz 5 GWB i.V.m. § 21 VgV abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und endet nach Ablauf von 24 Monaten ab der Zuschlagserteilung. Soweit ein Vertragspartner bis sechs Wochen vor Vertragsende einer 12-monatigen Verlängerung n … ganz lesenbis zu 2-mal: Es wird eine Rahmenvereinbarung gem. §103 Absatz 5 GWB i.V.m. § 21 VgV abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und endet nach Ablauf von 24 Monaten ab der Zuschlagserteilung. Soweit ein Vertragspartner bis sechs Wochen vor Vertragsende einer 12-monatigen Verlängerung nicht widerspricht, verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate. Widerspricht ein Vertragspartner sechs Wochen vor Ablauf dieser 12-monatigen Vertragsverlängerung nicht, so verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate (maximale Gesamtvertragslaufzeit 48 Monate). Der Widerspruch bedarf der Textform gem. § 126b BGB. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt maximal 48 Monate. Vor dem Ende der Vertragslaufzeit abgerufene Leistungen sind auch über das Vertragsende hinaus entsprechend den Bestimmungen des Vertrags zu erfüllen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
125 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Postfach 606, 91511 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 29.09.2026 auf 13.10.2026 verschoben
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.09.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dc6cea7c-d2b5-4186-869f-c33106058f04.