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vergebenEU-weitLieferleistungen

Lieferung von Wasser & Getränken (pfandfrei, in 0,5l Einheiten) für die FISU World University Games Rhine-Ruhr 2025

Rhine- Ruhr 2025 FISU Games gGmbH · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen P 126veröffentlicht 09.04.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 545 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Monate01.06.2025 – 30.09.2025
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Düsseldorf40470, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    vor 18 Monaten
  3. Angebotsfrist 13:00 Uhr
    nur elektronisch über plattform.aumass.de
    vor 18 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 13:01 Uhr
    vor 18 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2025
    vor 17 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss von zwei (2) Verträgen mit Dienstleistern, welche innerhalb kürzester Zeit nach Zuschlagserteilung, die im Dokument 05_Leistungsbeschreibung_Wasser_Getränke näher bezeichneten Leistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH zur Verfügung stellen kann.

Die Leistung ist in zwei (2) Teillose aufgeteilt: • Los 1 – Berlin • Los 2 – Region Rhein-Ruhr

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
LOS 1 – Berlin

Los 1 Berlin, Lieferung von Mineralwasser 0,5 l (pfandfrei) und Lieferung von Softgetränken 0,5 l (pfandfrei)

4 Monate–
2
LOS 2 – Region Rhein-Ruhr

LOS 2 – Region Rhein-Ruhr, Lieferung von Mineralwasser 0,5 l (pfandfrei) und Lieferung von Softgetränken 0,5 l (pfandfrei)

4 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Wertungspreis gemäß Preisblatt

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen und Deckungserweiterungen: EUR 2.000.000,00 pauschal für Personen- und Sach- und Vermögensschäden die Deckungssumme muss mindestens 2-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versich … ganz lesenNachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen und Deckungserweiterungen: EUR 2.000.000,00 pauschal für Personen- und Sach- und Vermögensschäden die Deckungssumme muss mindestens 2-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zur Verfügung stehen EUR 2.000.000, - für Umwelthaftpflichtschäden Einfach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres Der Bieter sichert zu, im Falle des Zuschlags sofort eine entsprechende Versicherung abzuschließen und dem Auftraggeber sofort und unaufgefordert einen Nachweis darüber vorzulegen.
Kriterium
Der Bieter bestätigt, dass er alle einschlägigen Eigenerklärungen gem. • Anlage „04_Eigenerklärungen_Wasser_Getränke“ UND • Anlage „07_Eigenerklärung_Referenzen_ Wasser_Getränke“ ausgefüllt und in Textform gekennzeichnet mit dem Angebot für das betreffende Los eingereicht hat. Die in der folgenden … ganz lesenDer Bieter bestätigt, dass er alle einschlägigen Eigenerklärungen gem. • Anlage „04_Eigenerklärungen_Wasser_Getränke“ UND • Anlage „07_Eigenerklärung_Referenzen_ Wasser_Getränke“ ausgefüllt und in Textform gekennzeichnet mit dem Angebot für das betreffende Los eingereicht hat. Die in der folgenden Auflistung genannten Eigenerklärungen sind dem Angebot beizufügen. 3.2.1 Ausschlussgründe 3.2.2 Erklärung Bietergemeinschaft 3.2.3 Übersicht Unterauftragnehmer 3.2.4 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen 3.2.5 Einwilligung zur Datenübermittlung 3.2.6 Informationen zur Datenerhebung 3.2.7 Umsetzung der Maßnahmen nach Art. 5
Kriterium
Der Bieter muss mindestens in drei Fällen vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre erbracht haben. Die Vergleichbarkeit setzt mindestens voraus, dass es sich bei den Leistungen um Lieferungen von den in der Leistungsbeschreibung verlangten Getränken im selben Umfang wie im jeweiligen Los handelte.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2025
Vertragsende
30.09.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Siehe Vergabeunterlagen, insbes. Leistungsbeschreibung.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
12.05.2025, 13:01 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 5667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB in-formiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabe-verfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Siehe Vergabeunterlagen.

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Wertungspreis gemäß Preisblatt

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen und Deckungserweiterungen: EUR 2.000.000,00 pauschal für Personen- und Sach- und Vermögensschäden die Deckungssumme muss mindestens 2-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versiche … ganz lesenNachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen und Deckungserweiterungen: EUR 2.000.000,00 pauschal für Personen- und Sach- und Vermögensschäden die Deckungssumme muss mindestens 2-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zur Verfügung stehen EUR 2.000.000, - für Umwelthaftpflichtschäden Einfach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres Der Bieter sichert zu, im Falle des Zuschlags sofort eine entsprechende Versicherung abzuschließen und dem Auftraggeber sofort und unaufgefordert einen Nachweis darüber vorzulegen.
Kriterium
Der Bieter bestätigt, dass er alle einschlägigen Eigenerklärungen gem. • Anlage „04_Eigenerklärungen_Wasser_Getränke“ UND • Anlage „07_Eigenerklärung_Referenzen_ Wasser_Getränke“ ausgefüllt und in Textform gekennzeichnet mit dem Angebot für das betreffende Los eingereicht hat. Die in der folgenden … ganz lesenDer Bieter bestätigt, dass er alle einschlägigen Eigenerklärungen gem. • Anlage „04_Eigenerklärungen_Wasser_Getränke“ UND • Anlage „07_Eigenerklärung_Referenzen_ Wasser_Getränke“ ausgefüllt und in Textform gekennzeichnet mit dem Angebot für das betreffende Los eingereicht hat. Die in der folgenden Auflistung genannten Eigenerklärungen sind dem Angebot beizufügen. 3.2.1 Ausschlussgründe 3.2.2 Erklärung Bietergemeinschaft 3.2.3 Übersicht Unterauftragnehmer 3.2.4 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen 3.2.5 Einwilligung zur Datenübermittlung 3.2.6 Informationen zur Datenerhebung 3.2.7 Umsetzung der Maßnahmen nach Art. 5
Kriterium
Vergabeunterlagen_Wasser_Getränke
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2025
Vertragsende
30.09.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Siehe Vergabeunterlagen, insbes. Leistungsbeschreibung.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
12.05.2025, 13:01 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 5667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB in-formiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabe-verfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Verga-bekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Siehe Vergabeunterlagen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 159 (Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse) in Nordrhein-Westfalen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 7 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7a3dc9d2-8d7c-4deb-aa6d-de8194d98da8.