Lieferung von Ultraschallwasserzählern mit NB-IoT-Kommunikationseinheit und Datenverarbeitungssoftware
WTL – Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land · Ibbenbüren, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen LOT-0001 E74866149veröffentlicht 21.09.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 3 Jahre
- Leistungsart
- Lieferleistungen
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Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Lieferung allgemeiner Laborgeräte zur Ausstattung von ForschungslaborenModellfabrik Papier gGmbH · 52351 DürenFrist 18.11.2026
- SputteranlageUniversität Duisburg-Essen · DuisburgFrist 04.12.2026
- Mobile Crime Scene Investigation Vehicles / Mobile Forensic LaboratoriesGLOBAL SECURITY-SECTOR-REFORM FOUNDATION GGMBH · ESSENFrist 04.12.2026
- DFG-Az.: EXC 3101/1 TP2 (A 191) Beschaffung eines PipettierrobotersDeutsche Forschungsgemeinschaft e.V. · BonnFrist 04.12.2026
Alle Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Nordrhein-Westfalen (35 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Ibbenbüren49479, Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 13 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Ultraschallwasserzählern mit integrierter NB-IoT-Kommunikationseinheit und Datenverarbeitungssoftware.
Zum Leistungsumfang gehören auch die Bereitstellung der zugehörigen Dokumentation, die technische Beratung sowie begleitende Services, wie etwa die Unterstützung bei der Inbetriebnahme oder Konfiguration von Schnittstellen.
Die gelieferten Geräte müssen für eine Nutzungsdauer von mindestens zwölf Jahren geeignet sein; die Stichprobengarantie beträgt mindestens sechs Jahre. Die Geräte müssen den Anforderungen der Richtlinie 2014/32/EU (MID-Zertifizierung) entsprechen und eine Eichgültigkeit von mindestens sechs Jahren aufweisen. Darüber hinaus sind eine Schutzart von mindestens IP68, das Ultraschallmessprinzip mit hohem Messbereich (beispielsweise R 250 oder höher), eine integrierte NB-IoT-Kommunikationseinheit mit TLS/SSL-Verschlüsselung und Over-the-Air-Update-Funktionalität zwingend erforderlich. Die Batterielebensdauer muss mindestens dreizehn Jahre betragen.
Die zusätzliche Ausstattung der Ultraschallwasserzähler mit einer wireless M-Bus-Funktionalität ist optional. Sofern diese Funktionalität von den Bietern mit angeboten wird, findet sie im Rahmen der Wertung Berücksichtigung.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von drei Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums wird der Auftraggeber mindestens 18.000 Ultraschallwasserzähler abrufen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber das Recht vor, bis zum Ende der Laufzeit weitere Abrufe vorzunehmen, wobei eine Gesamtabnahmemenge von 28.000 Zählern nicht überschritten werden wird. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf den Abruf der vollen Höchstmenge besteht nicht. Der Vertrag wird mit nur einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen. Darüber hinaus umfasst der Auftrag die Beschaffung einer zentralen Plattform für das Zählermanagement. Diese Plattform ermöglicht die Anbindung, Verwaltung und Auswertung der gelieferten Ultraschallwasserzähler. Sie beinhaltet insbesondere ein Head-End-System (HES) zur sicheren Kommunikation mit den Ultraschallwasserzählern sowie ein Meter Data Management (MDM) zur Aufbereitung und Analyse der Zählerdaten. Optional kann die Plattform um eine benutzerfreundliche Endnutzeranwendung ergänzt werden. Die Systemlösung unterstützt sowohl einfache Fernauslesungen (AMR) als auch erweiterte Infrastrukturen (AMI) und trägt zu einer effizienten Betriebsführung bei.
Der Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Gegenstand nach CPV
- 38421100WasserzählerHauptgegenstand
- 72500000Datenverarbeitungsdienste
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung9 von 9 angegeben
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- In Form von Fremdnachweisen: Erklärung über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (z. B. nach DIN ISO 9001 oder gleichwertig). Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- In Form von Eigenerklärungen: Erklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre oder vergleichbarer Unterlagen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
- Supply-Chain-Management
- In Form von Eigenerklärung: Erklärung zur Kapazität und Verfügbarkeit der angebotenen Ultraschallwasserzähler innerhalb des vereinbarten Lieferzeitraums. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
- Umweltmanagementmaßnahmen
- In Form von Eigenerklärung: Erklärung zur Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards (z. B. REACH, RoHS oder gleichwertiger Vorgaben). Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
In Form von Eigenerklärung: Angabe von mindestens zwei Referenzen der letzten zwei Jahre, mit denen der zu vergebende Auftrag (Lieferung von Ultraschallwasserzähler mit integrierter NB-IoT-Kommunikationseinheit und Datenverarbeitungssoftware) vergleichbar ist. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn si … ganz lesenkürzer
In Form von Eigenerklärung: Angabe von mindestens zwei Referenzen der letzten zwei Jahre, mit denen der zu vergebende Auftrag (Lieferung von Ultraschallwasserzähler mit integrierter NB-IoT-Kommunikationseinheit und Datenverarbeitungssoftware) vergleichbar ist. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie in Bezug auf ihren Umfang und ihre Komplexität in technischer oder organisatorischer Art einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweist, wie die hier ausgeschriebene Leistung. Zu nennen sind die erbrachten wesentlichen Leistungen unter Nennung der gelieferten Stückzahlen und der Datenverarbeitungssoftware, der Empfänger (Referenzkunde mit Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse), der Leistungszeitraum und das Auftragsvolumen in € brutto. Alternativ kann der Nachweis durch die Angabe von mindestens vier Referenzen erbracht werden, nämlich mindestens zwei vergleichbare Referenzen über die Lieferung von Ultraschallwasserzähler mit integrierter NB-IoT-Kommunikationseinheit sowie mindestens zwei vergleichbare Referenzen über die Bereitstellung bzw. Implementierung einer Datenverarbeitungssoftware. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Für Bietergemeinschaften (1), Eignungsleihe (2) und Nachunternehmer (3) gelten die nachfolgenden Regelungen zum Nachweis der Eignung: Beschreibung: Bietergemeinschaften: Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft … ganz lesenkürzer
Für Bietergemeinschaften (1), Eignungsleihe (2) und Nachunternehmer (3) gelten die nachfolgenden Regelungen zum Nachweis der Eignung: Beschreibung: Bietergemeinschaften: Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll das beigefügte Formblatt für Bietergemeinschaften (Anlage 1 zum Teilnahmeantrag) verwendet werden. Die Erklärungen und Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Auftraggeberin behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren. Eignungsleihe: Der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er bzw. sie nachweist, dass ihm bzw. ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist dieses bzw. sind diese anderen Unternehmen unter Verwendung des Formblatts Eignungsleihe (Anlage 3 zum Teilnahmeantrag) zu benennen und die Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Anlage 3a zum Teilnahmeantrag) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Zudem sind für das bzw. die eignungsleihenden Unternehmen die genannten Eignungsnachweise mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die unter wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit bezeichneten Unterlagen hat der Bewerber- bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beruft. Nachunternehmer: Beabsichtigt ein Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen und will der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit berufen, sind die Vorgaben der Eignungsleihe zu beachten. Beabsichtigt ein Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, im Formblatt bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern (Anlage 2 zum Teilnahmeantrag) angegeben werden. Soweit zumutbar, sind in Anlage 2 zum Teilnahmeantrag die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Anlage 2a zum Teilnahmeantrag mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Sofern die Nachunternehmer nicht benannt wurden, kann die Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, unter Verwendung der Anlage 2 zum Teilnahmeantrag die Unterauftragnehmer zu benennen und, unter Verwendung der Anlage 2a zum Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass die ihnen erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
In Form von Eigenerklärungen: (1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 22 LkSG. Für die vorstehende Erklär … ganz lesenkürzer
In Form von Eigenerklärungen: (1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 22 LkSG. Für die vorstehende Erklärung ist die Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Formblatt "Teilnahmeantrag" zu verwenden. (4) Eigenerklärung zum Nichtbestehen eines Russlandbezugs. Für die vorstehende Erklärung ist die Eigenerklärung "Russland" im Formblatt "Teilnahmeantrag" zu verwenden. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Insolvenz, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, M … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Insolvenz, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 3 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Siehe Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: De … ganz lesenkürzer
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Auftraggeberin wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax darf der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- WTL – Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land
- Anschrift
- Fuggerstraße 1, 49479 Ibbenbüren
- Website
- wtl-wasser.de
- Kontakt
- info@
wtl-wasser.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 384 (Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Nordrhein-Westfalen (35 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Thermo Fisher Scientific GmbH6 Zuschläge
- Agilent Technologies Deutschland GmbH5 Zuschläge
- Thermo Fisher Scientific GmbH5 Zuschläge
- Bruker Daltonics GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- Bruker Optics GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- AB Sciex3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.10.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 037b4be8-b58a-4213-8c1e-55525fb7fa4e.