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teilweise vergebenEU-weitLieferleistungenmögliche Doppelmeldung

Lieferung von Tatort-Kw, BeDo-Kw, Rüst-Kw, Werkstatt-Kw, GMG-Kw sowie Toi-Kw

Auftraggeber nicht angegeben · Schönebeck, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 15.1.30-81161-311-24veröffentlicht 26.06.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 835 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 26.06.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
14 Monate01.10.2024 – 28.11.2025
Lose
6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 6 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Schönebeck39128, Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Bewertung als Arbeitsplatz20 %
  • Bewertung als Sicherheit/ Fahrverhalten15 %
  • Berücksichtigung von Umweltstandards10 %
  • Innenausstattung5 %
  • Technische Ausstattung5 %
  • Garantien/ Vertragswerkstätten5 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 27 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 27 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.11.2025
    vor 25 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 6 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Tatort-Kw

Lieferung eines Tatort-Kw

14 Monate–
2
BeDo-Kw

Lieferung von zwei BeDo-Kw

14 Monate–
3
Rüst-Kw

Lieferung eines Rüst-Kw

14 Monate–
4
Werkstatt-Kw

Lieferung eines Werkstatt-Kw

14 Monate–
5
GMG-Kw

Lieferung eines GMG-Kw

14 Monate–
6
Toi-Kw

Lieferung eines Toi-Kw

14 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3, 4, 5

Zuschlag6 von 6 angegeben

Bewertung als Arbeitsplatz20 %
Bewertung als Sicherheit/ Fahrverhalten15 %
Berücksichtigung von Umweltstandards10 %
Innenausstattung5 %
Technische Ausstattung5 %
Garantien/ Vertragswerkstätten5 %
Preis40 %
Qualität
Bewertung als Arbeitsplatz
Qualität
Bewertung als Sicherheit/ Fahrverhalten
Qualität
Berücksichtigung von Umweltstandards
Qualität
Innenausstattung
Qualität
Technische Ausstattung
Qualität
Garantien/ Vertragswerkstätten

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Die Bieter werden aufgefordert, folgende Eignungsnachweise vorzulegen: •Eigenerklärung zu § 31 UVgO, §§123/ 124 Abs. 1 GWB i. V. m. § 48 VgV (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) und •Bewerbererklärung nach Abschnitt 2 (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) oder •der Bieter erfüllt die o. g. Eignungsnach … ganz lesenDie Bieter werden aufgefordert, folgende Eignungsnachweise vorzulegen: •Eigenerklärung zu § 31 UVgO, §§123/ 124 Abs. 1 GWB i. V. m. § 48 VgV (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) und •Bewerbererklärung nach Abschnitt 2 (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) oder •der Bieter erfüllt die o. g. Eignungsnachweise durch Eintragung in eine Datenbank mit Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK AVPQ) der Deutschen Industrie- und Handelskammer. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV. Die folgenden Unterlagen (Vorgabe TVergG LSA) gelten als besondere Vertragsbedingungen und sind dem Angebot ebenfalls beizufügen: - Vereinbarung zu §§ 17,18 TVergG LSA (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) - Erklärung zu §§ 11,13,14 TVergG LSA (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) Die o. g. Nachweise/ Unterlagen müssen auch von angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Von ausländischen Bietern sind statt oder neben den geforderten Unterlagen gleichwertige Eigenerklärungen und Bescheinigungen von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes einzureichen. Die folgende Erklärung ist bei Durchführung von Vergabeverfahren ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB von allen Bewerbern/Bietern/jedem Mitglied von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften auszufüllen: - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Sanktionen (Vordruck siehe Vergabeunterlagen)
Kriterium
genannt
Kriterium
Darüber hinaus sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen: -LV, Punkt 4.1. (alle Lose) Aus dem Angebot müssen Bauweise, technische Daten (siehe Anlage A), Kraftstoffverbrauch nach DIN 70 030, Funktion und Beschaffenheit des Fahrzeuges eindeutig hervorgehen und benannt werden (Prospekte sind … ganz lesenDarüber hinaus sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen: -LV, Punkt 4.1. (alle Lose) Aus dem Angebot müssen Bauweise, technische Daten (siehe Anlage A), Kraftstoffverbrauch nach DIN 70 030, Funktion und Beschaffenheit des Fahrzeuges eindeutig hervorgehen und benannt werden (Prospekte sind ggf. zu ergänzen). (A-Kriterium) -LV, Punkt 7.2. (alle Lose) Die Wirksamkeit der BBA ist nach den Prüfvorschriften gem. Richtlinie 71/320/EWG, Anhang 2, Ziffer 2, für die Fahrzeugklasse N 1/ N 2/ M 1 (je Los) durch die vorgegebenen Prüfarten nachzuweisen. (A-Kriterium)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2024
Vertragsende
28.11.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
26.07.2024, 10:01 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Vergabekammer, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Los 6

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Die Bieter werden aufgefordert, folgende Eignungsnachweise vorzulegen: •Eigenerklärung zu § 31 UVgO, §§123/ 124 Abs. 1 GWB i. V. m. § 48 VgV (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) und •Bewerbererklärung nach Abschnitt 2 (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) oder •der Bieter erfüllt die o. g. Eignungsnach … ganz lesenDie Bieter werden aufgefordert, folgende Eignungsnachweise vorzulegen: •Eigenerklärung zu § 31 UVgO, §§123/ 124 Abs. 1 GWB i. V. m. § 48 VgV (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) und •Bewerbererklärung nach Abschnitt 2 (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) oder •der Bieter erfüllt die o. g. Eignungsnachweise durch Eintragung in eine Datenbank mit Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK AVPQ) der Deutschen Industrie- und Handelskammer. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV. Die folgenden Unterlagen (Vorgabe TVergG LSA) gelten als besondere Vertragsbedingungen und sind dem Angebot ebenfalls beizufügen: - Vereinbarung zu §§ 17,18 TVergG LSA (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) - Erklärung zu §§ 11,13,14 TVergG LSA (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) Die o. g. Nachweise/ Unterlagen müssen auch von angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Von ausländischen Bietern sind statt oder neben den geforderten Unterlagen gleichwertige Eigenerklärungen und Bescheinigungen von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes einzureichen. Die folgende Erklärung ist bei Durchführung von Vergabeverfahren ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB von allen Bewerbern/Bietern/jedem Mitglied von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften auszufüllen: - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Sanktionen (Vordruck siehe Vergabeunterlagen)
Kriterium
genannt
Kriterium
Darüber hinaus sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen: -LV, Punkt 4.1. (alle Lose) Aus dem Angebot müssen Bauweise, technische Daten (siehe Anlage A), Kraftstoffverbrauch nach DIN 70 030, Funktion und Beschaffenheit des Fahrzeuges eindeutig hervorgehen und benannt werden (Prospekte sind … ganz lesenDarüber hinaus sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen: -LV, Punkt 4.1. (alle Lose) Aus dem Angebot müssen Bauweise, technische Daten (siehe Anlage A), Kraftstoffverbrauch nach DIN 70 030, Funktion und Beschaffenheit des Fahrzeuges eindeutig hervorgehen und benannt werden (Prospekte sind ggf. zu ergänzen). (A-Kriterium) -LV, Punkt 7.2. (alle Lose) Die Wirksamkeit der BBA ist nach den Prüfvorschriften gem. Richtlinie 71/320/EWG, Anhang 2, Ziffer 2, für die Fahrzeugklasse N 1/ N 2/ M 1 (je Los) durch die vorgegebenen Prüfarten nachzuweisen. (A-Kriterium)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2024
Vertragsende
28.11.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
26.07.2024, 10:01 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Vergabekammer, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt
Anschrift
August-Bebel-Damm 19, 39126 Magdeburg
Kontakt
beschaffung.pi-zd@polizei.sachsen-anhalt.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

163vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (232 Lose mit Angabe)
286.838 €Zuschlagswert im Median
148.096 € – 539.055 €mittlere Hälfte, 69 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen-Anhalt (175 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 26.07.2024 auf 19.08.2024 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 245984ca-9a92-4366-b32f-4d7f40457bef.