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Lieferung von Softwarelizenzen der Hersteller Broadcom und Omnissa

Landratsamt Weilheim-Schongau · Weilheim, Bayern

Aktenzeichen 2026_Z2.2_02veröffentlicht 15.10.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 65 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Software in Bayern (23 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 61 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre06.12.2026 – 05.12.2031
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Preis80 %
  • Qualität20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Tagen
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 05.12.2031
    in 29 Tagen

Beschreibung

Das Landratsamt Weilheim‑Schongau betreibt eine IT‑Umgebung, in der Produkte der Hersteller Broadcom sowie Omnissa für den Betrieb von Virtualisierungs‑ und Arbeitsplatzlösungen eingesetzt werden. Hierzu zählen insbesondere Komponenten zur Bereitstellung und zum Betrieb virtueller Arbeitsplatzumgebungen (VDI) sowie die zugehörigen Infrastruktur‑ und Managementkomponenten (z. B. Host‑basierte Virtualisierung und ggf. erweiterte Plattformkomponenten). Ein Teil der aktuell eingesetzten Softwarelizenzen steht zur Verlängerung an. Gleichzeitig besteht ein Bedarf zur Anpassung und Weiterentwicklung der Lizenzstruktur im Hinblick auf: die zukünftige Nutzung virtueller Arbeitsplätze, die zugrunde liegende Virtualisierungsinfrastruktur, sowie die eingesetzten Lizenzmodelle (z. B. Concurrent‑Use, Host‑basierte Lizenzierung, paketierte Plattformmodelle). Vor diesem Hintergrund ist eine konsolidierte Beschaffung erforderlich, die sowohl bestehende als auch zukünftige Anforderungen abbildet. Das Landratsamt Weilheim-Schongau beabsichtig nun, die Lieferung, der Softwarelizenzen und dazugehörende Dienstleistungen für das Landratsamt Weilheim-Schongau auf Grundlage eines EVB-IT Softwareüberlassungsvertrags inkl. AGB und den EVB-IT Dienstleistung AGB zu beschaffen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 80Der Angebotspreis geht mit einer Gewichtung von 80% in die Gesamtwertung des An-gebots ein. Die Bewertung des Preises erfolgt vergleichend. Das Angebot mit dem geringsten Preis erhält 80 Preispunkte. Alle weiteren Angebotspreise werden ins Verhältnis zum niedrigsten Preis gesetzt und erhalten die Preispunkte nach folgender Berechnungsformel: (Geringster Preis / eigener Preis) x 80 Es erfolgt eine Rundung bis zur zweiten Nachkommastelle.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 20Der Bieter, der mit seiner angebotenen Leistung die höchste Leistungspunktzahl erreicht, erhält 20 Punkte. Die übrigen Bieter erhalten Punkte gemäß folgender Berechnungsformel: (eigene Leistungspunktzahl / höchste erreichte Leistungspunktzahl) x 20 Es erfolgt eine Rundung bis zur zweiten Nachkommastelle. Die Leistungspunkte werden auf Basis der in Anlage 13 Leistungs- und Preisblatt beschriebenen Bewertungskriterien durch den Auftraggeber vergeben.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
06.12.2026
Vertragsende
05.12.2031
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber ist berechtigt, die nachfolgend beschriebenen Optionen auszuüben. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf besteht nicht. Verlängerungsoption Broadcom Der Auftraggeber kann die Laufzeit der Broadcom-Lizenzen nach Ablauf der Grundlaufzeit von drei Jahren zweimal um jeweils 12 Monat … ganz lesenDer Auftraggeber ist berechtigt, die nachfolgend beschriebenen Optionen auszuüben. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf besteht nicht. Verlängerungsoption Broadcom Der Auftraggeber kann die Laufzeit der Broadcom-Lizenzen nach Ablauf der Grundlaufzeit von drei Jahren zweimal um jeweils 12 Monate verlängern (viertes und fünftes Vertragsjahr). Die Verlängerung erfolgt durch einseitige Erklärung des Auftraggebers vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Option zusätzlicher Lizenzabrufe Der Auftraggeber ist berechtigt, während der gesamten Vertragslaufzeit und unter den vergaberechtlichen Rahmenbedingungen zusätzliche Lizenzen der Hersteller Broadcom und Omnissa abzurufen. Die zusätzlichen Lizenzen werden zu den im Angebot festgelegten Konditionen einschließlich der vereinbarten Preisregelungen bereitgestellt. Die Laufzeit der zusätzlich abgerufenen Lizenzen ist so zu gestalten, dass sie einheitlich mit den ursprünglich beschafften Lizenzen endet (Co-Terminierung). Die Abrechnung erfolgt anteilig entsprechend der verbleibenden Restlaufzeit. Ein Anspruch auf eigenständige oder abweichende Laufzeiten besteht nicht. Optionale Dienstleistungen Der Auftraggeber ist berechtigt, optional Dienstleistungen im Zusammenhang mit Lizenzierung, Lizenzmanagement, Beratung und Unterstützung abzurufen. Art, Umfang und Preise der Dienstleistungen ergeben sich aus dem Angebot und dem Preisblatt. Die Beauftragung erfolgt bedarfsbezogen durch Einzelabruf. Allgemeine Regelungen zu Optionen Die Ausübung der Optionen erfolgt nach Bedarf des Auftraggebers und unter Beachtung der in den Vergabeunterlagen festgelegten Rahmenbedingungen. Die Optionen sind Bestandteil der Angebotswertung und im Preisblatt entsprechend zu bepreisen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. DerNachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (Anlage 02) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Er … ganz lesenDer Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (Anlage 02) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.aumass.de in Textform eingereicht werden. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
SoftwareOne Deutschland GmbH, Leipzig–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

226vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (164 Lose mit Angabe)
379.589 €Zuschlagswert im Median
229.936 € – 761.593 €mittlere Hälfte, 44 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 03.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f3ea22fb-b2a3-422d-b06f-f4a12d2cd6fa.