Lieferung von Schienen und Schwellen 2026
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen VGF-EU 222/25veröffentlicht 22.12.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 11 Monate
- 01.02.2026 – 31.12.2026
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.
- Medizinischer SachbedarfStadt Frankfurt am Main, Branddirektion · Frankfurt am MainFrist 10.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 4 Lose · in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 €
- Laufzeit
- 11 Monate01.02.2026 – 31.12.2026
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60311, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (48 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (107 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Vertragsbeginnvor 9 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
Los 1: Lieferung von rillenlosen Schienen 49E1 Los 2: Lieferung von Rillenschienen 60R2 Los 3: Lieferung von Betonschwellen für Schienen 49E1 Los 4: Lieferung von Betonschwellen für Schienen 60R2
Lose4 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Vignolschienen 49E1 | 11 Monate | – |
| 2 | Rillenschienen 60R2 | 11 Monate | – |
| 3 | Schwellen für Schienen 49E1 | 11 Monate | – |
| 4 | Schwellen für Schienen 60R2 | 11 Monate | – |
Bedingungen4 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2026
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Vertragsstrafen bei Überschreitung der Ausführungsfristen gemäß dem Dokument "Liefertermine Schienen und Schwellen 2026.pdf" in den Anlagen: Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Einzelfristen der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine V … ganz lesenkürzer
Vertragsstrafen bei Überschreitung der Ausführungsfristen gemäß dem Dokument "Liefertermine Schienen und Schwellen 2026.pdf" in den Anlagen: Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Einzelfristen der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Vignolschiene 49E1 R260: 750m zum 01.04.2026 Vignolschiene 49E1 R350HT: 750m zum 01.04.2026- Hinweis
Vertragsstrafen Vertragsstrafen werden vereinbart. Bei vom Auftragnehmer zu vertretender Überschreitung der Vertragsfristen hat dieser gemäß § 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe(n) zu zahlen: Bei Überschreitung der Ausführun … ganz lesenkürzer
Vertragsstrafen Vertragsstrafen werden vereinbart. Bei vom Auftragnehmer zu vertretender Überschreitung der Vertragsfristen hat dieser gemäß § 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe(n) zu zahlen: Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Einzelfristen der Leistung (gemäß Dokument "Liefertermine Schienen und Schwellen 2026.pdf" in den Anlagen) hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5. % der Abrechnungssumme begrenzt.
Los 2
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2026
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Vertragsstrafen bei Überschreitung der Ausführungsfristen gemäß dem Dokument "Liefertermine Schienen und Schwellen 2026.pdf" in den Anlagen: Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Einzelfristen der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine V … ganz lesenkürzer
Vertragsstrafen bei Überschreitung der Ausführungsfristen gemäß dem Dokument "Liefertermine Schienen und Schwellen 2026.pdf" in den Anlagen: Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Einzelfristen der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Rillenschiene 60R2 R200: 750m zum 01.02.2026 780m zum 01.04.2026 Rillenschiene 60R2 R200 gelocht: 600m zum 01.02.2026- Hinweis
Vertragsstrafen Vertragsstrafen werden vereinbart. Bei vom Auftragnehmer zu vertretender Überschreitung der Vertragsfristen hat dieser gemäß § 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe(n) zu zahlen: Bei Überschreitung der Ausführun … ganz lesenkürzer
Vertragsstrafen Vertragsstrafen werden vereinbart. Bei vom Auftragnehmer zu vertretender Überschreitung der Vertragsfristen hat dieser gemäß § 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe(n) zu zahlen: Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Einzelfristen der Leistung (gemäß Dokument "Liefertermine Schienen und Schwellen 2026.pdf" in den Anlagen) hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5. % der Abrechnungssumme begrenzt.
Los 3
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2026
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Vertragsstrafen bei Überschreitung der Ausführungsfristen gemäß dem Dokument "Liefertermine Schienen und Schwellen 2026.pdf" in den Anlagen: Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Einzelfristen der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine V … ganz lesenkürzer
Vertragsstrafen bei Überschreitung der Ausführungsfristen gemäß dem Dokument "Liefertermine Schienen und Schwellen 2026.pdf" in den Anlagen: Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Einzelfristen der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Schwellen für Schiene 49E1- 2,4m 500 Stück zum 01.04.2026 Schwellen für Schiene 49E1- 2,2m 170 Stück zum 01.04.2026- Hinweis
Vertragsstrafen Vertragsstrafen werden vereinbart. Bei vom Auftragnehmer zu vertretender Überschreitung der Vertragsfristen hat dieser gemäß § 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe(n) zu zahlen: Bei Überschreitung der Ausführun … ganz lesenkürzer
Vertragsstrafen Vertragsstrafen werden vereinbart. Bei vom Auftragnehmer zu vertretender Überschreitung der Vertragsfristen hat dieser gemäß § 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe(n) zu zahlen: Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Einzelfristen der Leistung (gemäß Dokument "Liefertermine Schienen und Schwellen 2026.pdf" in den Anlagen) hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5. % der Abrechnungssumme begrenzt.
Los 4
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2026
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Vertragsstrafen bei Überschreitung der Ausführungsfristen gemäß dem Dokument "Liefertermine Schienen und Schwellen 2026.pdf" in den Anlagen: Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Einzelfristen der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine V … ganz lesenkürzer
Vertragsstrafen bei Überschreitung der Ausführungsfristen gemäß dem Dokument "Liefertermine Schienen und Schwellen 2026.pdf" in den Anlagen: Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Einzelfristen der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Schwellen für Schienen 60R2: 310 Stück zum 16.02.2026 360 Stück zum 01.04.2026 Zwischenlagen für Betonschwelle: alle zum 16.02.2026- Hinweis
Vertragsstrafen Vertragsstrafen werden vereinbart. Bei vom Auftragnehmer zu vertretender Überschreitung der Vertragsfristen hat dieser gemäß § 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe(n) zu zahlen: Bei Überschreitung der Ausführun … ganz lesenkürzer
Vertragsstrafen Vertragsstrafen werden vereinbart. Bei vom Auftragnehmer zu vertretender Überschreitung der Vertragsfristen hat dieser gemäß § 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe(n) zu zahlen: Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Einzelfristen der Leistung (gemäß Dokument "Liefertermine Schienen und Schwellen 2026.pdf" in den Anlagen) hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5. % der Abrechnungssumme begrenzt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Holz-Fehlings Gleistechnik und Entsorgung GmbH, Marl | 2 |
| 2 | voestalpine Rail Technology GmbH, Leoben | 2 |
| 3 | Holz-Fehlings Gleistechnik und Entsorgung GmbH, Marl | 1 |
| 4 | Holz-Fehlings Gleistechnik und Entsorgung GmbH, Marl | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kurt-Schumacher-Str. 8, 60311 Frankfurt am Main
- Website
- vgf-ffm.de
- Kontakt
- vergabestelle@
vgf-ffm.de - Auskünfte
- Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbHvergabestelle@
vgf-ffm.de
Bei uns erfasst
- Schienenersatzverkehr (SEV) für DTC-Testfahrten vom 02.11. - 05.11.2026 zwischen den Haltestellen Konstablerwache und Marbachweg / Sozialzentrum31.10.2026
- RV Gleis- und Pflasterarbeiten30.10.2026
- Hauptwache Erneuerung NEA - Bodenbeschichtungsarbeiten30.10.2026
- Schienenersatzverkehr (SEV) für vom 02.11.2026 bis 22.11.2026 zwischen den Haltestellen Friedensbrücke - Oberforsthaus und Haardtwaldplatz29.10.2026
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Lieferung von Schienen und Schwellen 2025
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 16.01.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Medizintechnik in Hessen (13 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Siemens Healthineers AG8 Zuschläge
- Agfa Healthcare Germany GmbH3 Zuschläge
- Bremedic Trade & Consulting GmbH3 Zuschläge
- FUJIFILM Healthcare Deutschland GmbH3 Zuschläge
- Philips GmbH3 Zuschläge
- GE Healthcare GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 04.12.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Masken HMdILand Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen-Frist 30.11.2026
- Beatmungsgeräte mit ZubehörLand Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen-Frist 11.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8f12889c-388a-4a22-a957-59ef16a8beec.