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Lieferung von Schienen und Schwellen 2026

Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen VGF-EU 222/25veröffentlicht 22.12.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 338 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: Medizintechnik in Hessen (13 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

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gilt für alle 4 Lose · in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
11 Monate01.02.2026 – 31.12.2026
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60311, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (48 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (107 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 9 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Los 1: Lieferung von rillenlosen Schienen 49E1 Los 2: Lieferung von Rillenschienen 60R2 Los 3: Lieferung von Betonschwellen für Schienen 49E1 Los 4: Lieferung von Betonschwellen für Schienen 60R2

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Vignolschienen 49E1
11 Monate–
2
Rillenschienen 60R2
11 Monate–
3
Schwellen für Schienen 49E1
11 Monate–
4
Schwellen für Schienen 60R2
11 Monate–

Bedingungen4 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2026
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Vertragsstrafen bei Überschreitung der Ausführungsfristen gemäß dem Dokument "Liefertermine Schienen und Schwellen 2026.pdf" in den Anlagen: Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Einzelfristen der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine V … ganz lesenVertragsstrafen bei Überschreitung der Ausführungsfristen gemäß dem Dokument "Liefertermine Schienen und Schwellen 2026.pdf" in den Anlagen: Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Einzelfristen der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Vignolschiene 49E1 R260: 750m zum 01.04.2026 Vignolschiene 49E1 R350HT: 750m zum 01.04.2026
Hinweis
Vertragsstrafen Vertragsstrafen werden vereinbart. Bei vom Auftragnehmer zu vertretender Überschreitung der Vertragsfristen hat dieser gemäß § 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe(n) zu zahlen: Bei Überschreitung der Ausführun … ganz lesenVertragsstrafen Vertragsstrafen werden vereinbart. Bei vom Auftragnehmer zu vertretender Überschreitung der Vertragsfristen hat dieser gemäß § 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe(n) zu zahlen: Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Einzelfristen der Leistung (gemäß Dokument "Liefertermine Schienen und Schwellen 2026.pdf" in den Anlagen) hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5. % der Abrechnungssumme begrenzt.

Los 2

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2026
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Vertragsstrafen bei Überschreitung der Ausführungsfristen gemäß dem Dokument "Liefertermine Schienen und Schwellen 2026.pdf" in den Anlagen: Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Einzelfristen der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine V … ganz lesenVertragsstrafen bei Überschreitung der Ausführungsfristen gemäß dem Dokument "Liefertermine Schienen und Schwellen 2026.pdf" in den Anlagen: Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Einzelfristen der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Rillenschiene 60R2 R200: 750m zum 01.02.2026 780m zum 01.04.2026 Rillenschiene 60R2 R200 gelocht: 600m zum 01.02.2026
Hinweis
Vertragsstrafen Vertragsstrafen werden vereinbart. Bei vom Auftragnehmer zu vertretender Überschreitung der Vertragsfristen hat dieser gemäß § 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe(n) zu zahlen: Bei Überschreitung der Ausführun … ganz lesenVertragsstrafen Vertragsstrafen werden vereinbart. Bei vom Auftragnehmer zu vertretender Überschreitung der Vertragsfristen hat dieser gemäß § 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe(n) zu zahlen: Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Einzelfristen der Leistung (gemäß Dokument "Liefertermine Schienen und Schwellen 2026.pdf" in den Anlagen) hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5. % der Abrechnungssumme begrenzt.

Los 3

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2026
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Vertragsstrafen bei Überschreitung der Ausführungsfristen gemäß dem Dokument "Liefertermine Schienen und Schwellen 2026.pdf" in den Anlagen: Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Einzelfristen der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine V … ganz lesenVertragsstrafen bei Überschreitung der Ausführungsfristen gemäß dem Dokument "Liefertermine Schienen und Schwellen 2026.pdf" in den Anlagen: Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Einzelfristen der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Schwellen für Schiene 49E1- 2,4m 500 Stück zum 01.04.2026 Schwellen für Schiene 49E1- 2,2m 170 Stück zum 01.04.2026
Hinweis
Vertragsstrafen Vertragsstrafen werden vereinbart. Bei vom Auftragnehmer zu vertretender Überschreitung der Vertragsfristen hat dieser gemäß § 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe(n) zu zahlen: Bei Überschreitung der Ausführun … ganz lesenVertragsstrafen Vertragsstrafen werden vereinbart. Bei vom Auftragnehmer zu vertretender Überschreitung der Vertragsfristen hat dieser gemäß § 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe(n) zu zahlen: Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Einzelfristen der Leistung (gemäß Dokument "Liefertermine Schienen und Schwellen 2026.pdf" in den Anlagen) hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5. % der Abrechnungssumme begrenzt.

Los 4

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2026
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Vertragsstrafen bei Überschreitung der Ausführungsfristen gemäß dem Dokument "Liefertermine Schienen und Schwellen 2026.pdf" in den Anlagen: Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Einzelfristen der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine V … ganz lesenVertragsstrafen bei Überschreitung der Ausführungsfristen gemäß dem Dokument "Liefertermine Schienen und Schwellen 2026.pdf" in den Anlagen: Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Einzelfristen der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Schwellen für Schienen 60R2: 310 Stück zum 16.02.2026 360 Stück zum 01.04.2026 Zwischenlagen für Betonschwelle: alle zum 16.02.2026
Hinweis
Vertragsstrafen Vertragsstrafen werden vereinbart. Bei vom Auftragnehmer zu vertretender Überschreitung der Vertragsfristen hat dieser gemäß § 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe(n) zu zahlen: Bei Überschreitung der Ausführun … ganz lesenVertragsstrafen Vertragsstrafen werden vereinbart. Bei vom Auftragnehmer zu vertretender Überschreitung der Vertragsfristen hat dieser gemäß § 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe(n) zu zahlen: Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Einzelfristen der Leistung (gemäß Dokument "Liefertermine Schienen und Schwellen 2026.pdf" in den Anlagen) hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5. % der Abrechnungssumme begrenzt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

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116vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (130 Lose mit Angabe)
497.000 €Zuschlagswert im Median
328.529 € – 977.960 €mittlere Hälfte, 31 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 04.12.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8f12889c-388a-4a22-a957-59ef16a8beec.