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Lieferung von Persönlicher Schutzausstattung (PSA)

Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei · Bamberg, Bayern

Aktenzeichen V3-8014.01-0143-25veröffentlicht 02.04.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bamberg96052, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (51 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Lieferung von persönlicher Schutzausstattung (PSA) in vier Losen: Haut- und Handschutzprodukte (Los 1), Augenschutzprodukte (Los 2), Atemschutzprodukte (Los 3), Schutzkleidung (Los 4)

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Haut- und Handschutzprodukte

Gegenstand dieses Offenen Verfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von persönlicher Schutzausstattung (PSA) an die Bayerische Polizei. Die in der Artikelliste des Preisblattes des jeweiligen Loses (Anlage 4) aufgeführte Aufstellung gilt als anzubietendes Kernsortiment. Die in der Spalte „Menge“ aufgeführten Stückzahlangaben gelten als unverbindlicher Anhaltspunkt (Schätzmenge) für die während der gesamten Vertragsdauer zu liefernden Mengen. Diese Zahlen wurden vom Auftraggeber im Rahmen einer Bedarfsschätzung auf Grundlage der Abnahmezahlen der letzten Jahre vor bzw. nach der pandemischen Lage ermittelt. Sie spiegeln demnach den voraussichtlichen Bedarf und die voraussichtliche Abnahmemenge aus dem Vertrag insgesamt wider. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Abnahme während der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Für die Kalkulation ist die geschätzte Abnahmemenge zu Grunde zulegen. Der Auftragnehmer ist bereit, im Bedarfsfall und nach Möglichkeit in Abstimmung mit dem Auftraggeber einzelne Artikel, die das Kernsortiment erweitern, in den Lieferumfang aufzunehmen. Hierbei handelt es sich um Artikel mit Bezug zum jeweiligen Kernsortiment, aber teilweise abweichenden Spezifikationen. Der Höchstwert über die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren beträgt für: Los 1: 1.100.000,00 € netto

––
2
Los 2: Augenschutzprodukte

Gegenstand dieses Offenen Verfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von persönlicher Schutzausstattung (PSA) an die Bayerische Polizei. Die in der Artikelliste des Preisblattes des jeweiligen Loses (Anlage 4) aufgeführte Aufstellung gilt als anzubietendes Kernsortiment. Die in der Spalte „Menge“ aufgeführten Stückzahlangaben gelten als unverbindlicher Anhaltspunkt (Schätzmenge) für die während der gesamten Vertragsdauer zu liefernden Mengen. Diese Zahlen wurden vom Auftraggeber im Rahmen einer Bedarfsschätzung auf Grundlage der Abnahmezahlen der letzten Jahre vor bzw. nach der pandemischen Lage ermittelt. Sie spiegeln demnach den voraussichtlichen Bedarf und die voraussichtliche Abnahmemenge aus dem Vertrag insgesamt wider. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Abnahme während der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Für die Kalkulation ist die geschätzte Abnahmemenge zu Grunde zulegen. Der Auftragnehmer ist bereit, im Bedarfsfall und nach Möglichkeit in Abstimmung mit dem Auftraggeber einzelne Artikel, die das Kernsortiment erweitern, in den Lieferumfang aufzunehmen. Hierbei handelt es sich um Artikel mit Bezug zum jeweiligen Kernsortiment, aber teilweise abweichenden Spezifikationen. Der Höchstwert über die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren beträgt für: Los 2: 25.000,00 € netto

––
3
Los 3: Atemschutzprodukte

Gegenstand dieses Offenen Verfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von persönlicher Schutzausstattung (PSA) an die Bayerische Polizei. Die in der Artikelliste des Preisblattes des jeweiligen Loses (Anlage 4) aufgeführte Aufstellung gilt als anzubietendes Kernsortiment. Die in der Spalte „Menge“ aufgeführten Stückzahlangaben gelten als unverbindlicher Anhaltspunkt (Schätzmenge) für die während der gesamten Vertragsdauer zu liefernden Mengen. Diese Zahlen wurden vom Auftraggeber im Rahmen einer Bedarfsschätzung auf Grundlage der Abnahmezahlen der letzten Jahre vor bzw. nach der pandemischen Lage ermittelt. Sie spiegeln demnach den voraussichtlichen Bedarf und die voraussichtliche Abnahmemenge aus dem Vertrag insgesamt wider. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Abnahme während der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Für die Kalkulation ist die geschätzte Abnahmemenge zu Grunde zulegen. Der Auftragnehmer ist bereit, im Bedarfsfall und nach Möglichkeit in Abstimmung mit dem Auftraggeber einzelne Artikel, die das Kernsortiment erweitern, in den Lieferumfang aufzunehmen. Hierbei handelt es sich um Artikel mit Bezug zum jeweiligen Kernsortiment, aber teilweise abweichenden Spezifikationen. Der Höchstwert über die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren beträgt für: Los 3: 100.000,00 € netto

––
4
Los 4: Schutzkleidung

Gegenstand dieses Offenen Verfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von persönlicher Schutzausstattung (PSA) an die Bayerische Polizei. Die in der Artikelliste des Preisblattes des jeweiligen Loses (Anlage 4) aufgeführte Aufstellung gilt als anzubietendes Kernsortiment. Die in der Spalte „Menge“ aufgeführten Stückzahlangaben gelten als unverbindlicher Anhaltspunkt (Schätzmenge) für die während der gesamten Vertragsdauer zu liefernden Mengen. Diese Zahlen wurden vom Auftraggeber im Rahmen einer Bedarfsschätzung auf Grundlage der Abnahmezahlen der letzten Jahre vor bzw. nach der pandemischen Lage ermittelt. Sie spiegeln demnach den voraussichtlichen Bedarf und die voraussichtliche Abnahmemenge aus dem Vertrag insgesamt wider. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Abnahme während der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Für die Kalkulation ist die geschätzte Abnahmemenge zu Grunde zulegen. Der Auftragnehmer ist bereit, im Bedarfsfall und nach Möglichkeit in Abstimmung mit dem Auftraggeber einzelne Artikel, die das Kernsortiment erweitern, in den Lieferumfang aufzunehmen. Hierbei handelt es sich um Artikel mit Bezug zum jeweiligen Kernsortiment, aber teilweise abweichenden Spezifikationen. Der Höchstwert über die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren beträgt für: Los 4: 60.000,00 € netto

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Soweit ein Vertragspartner bis sechs Wochen vor Vertragsende einer 12-monatigen Verlängerung nicht widerspricht, verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate. Widerspricht ein Vertrags-partner sechs Wochen vor Ablauf dieser 12-monatigen Vertragsverlängerung nicht, so verlä … ganz lesenbis zu 2-mal: Soweit ein Vertragspartner bis sechs Wochen vor Vertragsende einer 12-monatigen Verlängerung nicht widerspricht, verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate. Widerspricht ein Vertrags-partner sechs Wochen vor Ablauf dieser 12-monatigen Vertragsverlängerung nicht, so verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate. Der Widerspruch bedarf der Textform gem. § 126b BGB. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt maximal 48 Monate. Vor dem Ende der Vertragslaufzeit abgerufene Leistungen sind auch über das Vertragsende hinaus ent-sprechend den Bestimmungen des Vertrags zu erfüllen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Postfach 606, 91511 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Lose 3, 4

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag, frühestens jedoch ab dem 08.04.2026 und endet nach Ablauf von 24 Monaten ab der Zuschlagserteilung. Soweit ein Vertragspartner bis sechs Wochen vor Vertragsende einer 12-monatigen Verlängerung nicht widerspricht, verlängert sich die Vertragsla … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag, frühestens jedoch ab dem 08.04.2026 und endet nach Ablauf von 24 Monaten ab der Zuschlagserteilung. Soweit ein Vertragspartner bis sechs Wochen vor Vertragsende einer 12-monatigen Verlängerung nicht widerspricht, verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate. Widerspricht ein Vertragspartner sechs Wochen vor Ablauf dieser 12-monatigen Vertragsverlängerung nicht, so verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate. Der Widerspruch bedarf der Textform gem. § 126b BGB. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt maximal 48 Monate. Vor dem Ende der Vertragslaufzeit abgerufene Leistungen sind auch über das Vertragsende hinaus entsprechend den Bestimmungen des Vertrags zu erfüllen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Postfach 606, 91511 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1GM GmbH, München2
2GM GmbH, München2
3GM GmbH, München2
4GM GmbH, München1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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63vergebene Aufträge
2,5Angebote je Los im Median (52 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d5d718db-e445-45b7-b66b-98f18de3ad74.