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Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial

Hamburg Port Authority AöR · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen CS-2032-24-WT-EUveröffentlicht 08.07.2025LieferleistungenWettbewerblicher Dialog

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung (219 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 19 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1,8 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 2,7 Mio. € je Los
Laufzeit
1 Jahr01.04.2025 – 31.03.2026
Lose
19
Verfahren
Wettbewerblicher DialogSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Hamburg20457, Hamburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Ausgewählte Bewerber entwickeln im Dialog mit der Vergabestelle Lösungen und geben danach Angebote ab.

Wird verhandelt?

Im Dialog werden Lösungen erarbeitet, nicht der Preis verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (29 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2026
    vor 19 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial.

Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial

In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt.

Abrufberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind folgende mit der Hamburg Port Authority AöR verbundene Unternehmen:

Flotte Hamburg GmbH & Co. KG HPA Polder Hamburg GmbH Cruise Gate Hamburg GmbH Flotte Hamburg Verwaltungs-GmbH

Lose19 Lose

Alle 19 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial

Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

1 Jahr1.800.000 €
2
Körperschutz BP

Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

1 Jahr1.800.000 €
3
Körperschutz Rofa

Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

1 Jahr1.800.000 €
4
Körperschutz Sioen

Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

1 Jahr1.800.000 €
5
Körperschutz Viking

Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

1 Jahr1.800.000 €
6
Körperschutz Secumar

Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

1 Jahr1.800.000 €
7
Körperschutz Diverses

Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

1 Jahr1.800.000 €
8
Kopfschutz 3M

Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

1 Jahr1.800.000 €
9
Kopfschutz Uvex

Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

1 Jahr1.800.000 €
10
Handschutz Uvex

Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

1 Jahr1.800.000 €
11
Handschutz Diverse

Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

1 Jahr1.800.000 €
12
Fussschutz Atlas

Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

1 Jahr1.800.000 €
13
Fussschutz Elten

Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

1 Jahr1.800.000 €
14
Fussschutz Uvex

Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

1 Jahr1.800.000 €
15
Fussschutz HAIX

Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

1 Jahr1.800.000 €
16
Fussschutz Diverse

Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

1 Jahr1.800.000 €
17
Atemschutz 3M

Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

1 Jahr1.800.000 €
18
Atemschutz Dräger

Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

1 Jahr1.800.000 €
19
Betriebssicherheitsmaterial

Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

1 Jahr1.800.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2025
Vertragsende
31.03.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre. Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr geschlossen. Es bestehen 7 Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr. Die Preise sind für ein Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlängerungen möglich, müssen aber begründet werden u … ganz lesenDie maximale Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre. Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr geschlossen. Es bestehen 7 Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr. Die Preise sind für ein Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlängerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragsgebers. Eine Anpassung der Einheitspreise zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindizes für gewerbliche Produkte vor allem Arbeits- und Berufsbekleidung (101 14 12)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1. Der EP wird maximal gem. folgender Formel angepasst: Neuer EP=aktueller EP+ aktueller EP * (I2/I1 * 100−100) / 100 Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden können.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
2.700.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nichtmehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1.) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO. 2.) Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb mit anschließendem Wettbewerblichen Dialog. 3.) Unter www.vergabe.rib.de ist ein Bewerberbogen und dazugehörige Anlagen abzurufen. Dieser Bewerberbogen besch … ganz lesen1.) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO. 2.) Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb mit anschließendem Wettbewerblichen Dialog. 3.) Unter www.vergabe.rib.de ist ein Bewerberbogen und dazugehörige Anlagen abzurufen. Dieser Bewerberbogen beschreibt die für den Teilnahmeantrag zwingend einzuhaltende Form. Der ausgefüllte Bewerberbogen ist mit den Teilnahmeunterlagen einzureichen. 4.) Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss ausschließlich auf elektronischen Weg (digital) erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben der Hamburg Port Authority AöR und ihren Tochterunternehmen zwingend die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zu nutzen. Eine (kostenfreie) Registrierung auf der Plattform ist hierbei erforderlich. Teilnahmeanträge müssen über die Vergabeplattform elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener Signatur oder elektronisch mit qualifizierter Signatur zum vorgegebenen Termin eingereicht werden. Ein nicht form- oder fristgerecht übermittelter Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen. Es sind nur Teilnahmeanträge zur Öffnung zugelassen, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sind. 5.) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bewerbergemeinschaft zu begründen. Der Bewerberbogen ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen, nicht jedoch für Nachunternehmer. Weitere Angaben, s. Kapitel 5 in den Informationen zum Bewerberbogen. 6.) Nachunternehmer: Siehe Kapitel 6 in den Informationen zum Bewerberbogen. 7.) Ausländische Bewerber/Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen kann vom Auftraggeber eine Übersetzung in deutscher Sprache nachgefordert werden. 8.) Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese über die Vergabe-Plattform zu stellen. Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Bewerbungsunterlagen werden in der nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 SektVO vorgesehenen Frist vor Eingang der Teilnahmeanträge erteilt. Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sind unter www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Der Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen. 9.) Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, welche die angegebenen Teilnahmebedingungen erfüllen. Hinweis: Bewertungskriterien gem. Kapitel 10 der Informationen zum Bewerberbogen. 10.) Alle Bewerber, die die Mindestanforderungen erfüllen, erhalten nach Auswertung der Teilnahmeanträge die Einladung zur Dialogphase. Die anderen Bewerber erhalten eine entsprechende Information über die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren. 11.) Die Ausschreibung ist für Klein- und Mittelständische Unternehmen geeignet. 12.) Der wettbewerbliche Dialog wird in folgenden Stufen untergliedert: Stufe 1: Teilnahmewettbewerb Stufe 2.1.: Dialogphase 1 Stufe 2.2.: Dialogphase 2 Stufe 3: Abgabe eines finalen Angebots. Für die Teilnahme am wettbewerblichen Dialog ist keine Zahlung einer Aufwandsentschädigung vorgesehen. Sollte ein Tragetest notwendig sein, sind die Artikel in gewünschter Menge und Größe zu Einkaufspreisen zur Verfügung zu stellen. Die ausgeschiedenen Teilnehmer der Dialogphase 1 erhalten eine entsprechende Information über deren Nichtberücksichtigung in der Dialogphase 2. Der zeitliche Ablauf des Wettbewerblichen Dialoges ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Dialog in mehreren aufeinander folgenden Phasen durchzuführen – aktuell sind zwei Dialogrunden geplant – und die Zahl der Lösungen schrittweise anhand der bekanntgemachten Zuschlagskriterien zu verringern, vgl. § 17 Abs. 6 SektVO. Im Anschluss an den ersten Dialog erhalten die Bieter die Möglichkeit, ihre eingereichten Lösungen (für al …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Harry Wegner GmbH & Co. KG, Hamburg; Industriebedarf Niemann-Laes GmbH, Lüneburg–
1Harry Wegner GmbH & Co. KG, Hamburg; Industriebedarf Niemann-Laes GmbH, Lüneburg–
2Harry Wegner GmbH & Co. KG, Hamburg; MLS Safety GmbH, Hamburg–
2Harry Wegner GmbH & Co. KG, Hamburg; MLS Safety GmbH, Hamburg–
3Harry Wegner GmbH & Co. KG, Hamburg; E.W. NEU GMBH, Worms–
3Harry Wegner GmbH & Co. KG, Hamburg; E.W. NEU GMBH, Worms–
4Harry Wegner GmbH & Co. KG, Hamburg; MLS Safety GmbH, Hamburg–
4Harry Wegner GmbH & Co. KG, Hamburg; MLS Safety GmbH, Hamburg–
5MLS Safety GmbH, Hamburg; Industriebedarf Niemann-Laes GmbH, Lüneburg–
5MLS Safety GmbH, Hamburg; Industriebedarf Niemann-Laes GmbH, Lüneburg–
6Harry Wegner GmbH & Co. KG, Hamburg; MLS Safety GmbH, Hamburg–
6Harry Wegner GmbH & Co. KG, Hamburg; MLS Safety GmbH, Hamburg–
7MLS Safety GmbH, Hamburg; E.W. NEU GMBH, Worms–
7MLS Safety GmbH, Hamburg; E.W. NEU GMBH, Worms–
8Harry Wegner GmbH & Co. KG, Hamburg; MLS Safety GmbH, Hamburg–
8Harry Wegner GmbH & Co. KG, Hamburg; MLS Safety GmbH, Hamburg–
9Harry Wegner GmbH & Co. KG, Hamburg; MLS Safety GmbH, Hamburg–
9Harry Wegner GmbH & Co. KG, Hamburg; MLS Safety GmbH, Hamburg–
10Harry Wegner GmbH & Co. KG, Hamburg; MLS Safety GmbH, Hamburg–
10Harry Wegner GmbH & Co. KG, Hamburg; MLS Safety GmbH, Hamburg–
11MLS Safety GmbH, Hamburg; Industriebedarf Niemann-Laes GmbH, Lüneburg–
11MLS Safety GmbH, Hamburg; Industriebedarf Niemann-Laes GmbH, Lüneburg–
12MLS Safety GmbH, Hamburg; Lyreco Deutschland GmbH, Barsinghausen–
12MLS Safety GmbH, Hamburg; Lyreco Deutschland GmbH, Barsinghausen–
13Harry Wegner GmbH & Co. KG, Hamburg; Industriebedarf Niemann-Laes GmbH, Lüneburg–
13Harry Wegner GmbH & Co. KG, Hamburg; Industriebedarf Niemann-Laes GmbH, Lüneburg–
14MLS Safety GmbH, Hamburg; Lyreco Deutschland GmbH, Barsinghausen–
14MLS Safety GmbH, Hamburg; Lyreco Deutschland GmbH, Barsinghausen–
15Harry Wegner GmbH & Co. KG, Hamburg; MLS Safety GmbH, Hamburg–
15Harry Wegner GmbH & Co. KG, Hamburg; MLS Safety GmbH, Hamburg–
16MLS Safety GmbH, Hamburg; E.W. NEU GMBH, Worms–
16MLS Safety GmbH, Hamburg; E.W. NEU GMBH, Worms–
17Harry Wegner GmbH & Co. KG, Hamburg; MLS Safety GmbH, Hamburg–
17Harry Wegner GmbH & Co. KG, Hamburg; MLS Safety GmbH, Hamburg–
18Harry Wegner GmbH & Co. KG, Hamburg; Industriebedarf Niemann-Laes GmbH, Lüneburg–
18Harry Wegner GmbH & Co. KG, Hamburg; Industriebedarf Niemann-Laes GmbH, Lüneburg–
19MLS Safety GmbH, Hamburg; E.W. NEU GMBH, Worms–
19MLS Safety GmbH, Hamburg; E.W. NEU GMBH, Worms–

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13vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (13 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 0 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 98c63bb1-be90-4a4d-b2bf-62e636f82f20.