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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Lieferung von Obst und Gemüse an Grund- und Förderschulen und Kindertageseinrichtungen in Rheinland-Pfalz

Auftraggeber nicht angegeben · Trier, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen Z.25-0123veröffentlicht 10.04.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 543 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Trier.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Rheinland-Pfalz (344 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
14,56 Mio. € Summe von 63 Losen mit Angabe
Laufzeit
10 Monate01.09.2025 – 26.06.2026, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
64Angebot auf bis zu 64, Zuschlag höchstens 64 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Trier54290, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Erforderlichlbm.vergabe.rlp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
    vor 18 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über lbm.vergabe.rlp.de
    vor 18 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 18 Monaten
  5. Bindefrist endet
    79 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 15 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 26.06.2026
    vor 14 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Obst und Gemüse für am EU-Schulprogramm teilnehmende Grund- und Förderschulen, Kindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) des Landes Rheinland-Pfalz in 64 Losen aus.

Je Los kommt die Rahmenvereinbarung zwischen dem/den erfolgreichen Bieter/n und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion des Landes Rheinland-Pfalz (ADD), zustande.

Lose64 Lose · Angebot auf bis zu 64 · Zuschlag höchstens 64 je Bieter

Alle 64 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
VG Daaden-Herdorf, VG Betzdorf-Gebhardshain, VG Kirchen (Sieg), VG Wissen

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate268.908 €
2
VG Altenkirchen-Flammersfeld, VG Asbach, VG Hamm

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate239.702 €
3
VG Dierdorf, VG Selters, VG Hachenburg, VG Puderbach

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate223.391 €
4
VG Bad Marienberg, VG Rennerod, VG Westerburg

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate271.559 €
5
VG Montabaur, VG Wallmerod

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate197.390 €
6
VG Höhr-Grenzhausen, VG Ransbach-Baumbach, VG Wirges

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate187.407 €
7
Stadt Bendorf / Stadt Neuwied

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate297.053 €
8
VG Bad Hönningen, VG Linz am Rhein, VG Unkel, VG Rengsdorf-Waldbreitbach

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate201.385 €
9
Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, Verbandsfreie Gemeinde Grafschaft, Stadt Remagen, Stadt Sinzig, VG Bad Breisig

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate221.286 €
10
VG Kelberg, VG Adenau, VG Altenahr, VG Brohltal

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate132.442 €
11
Stadt Mayen, VG Pellenz, VG Mendig, VG Vordereifel

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate232.458 €
12
Andernach

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate–
13
VG Vallendar, VG Weißenthurm

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate145.908 €
14
VG Maifeld, VG Rhein-Mosel

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate189.336 €
15
Stadt Koblenz / Stadt Lahnstein

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate323.348 €
16
VG Bad Ems - Nassau, VG Diez

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate199.844 €
17
VG Aar-Einrich, VG Nastätten, VG Loreley

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate176.561 €
18
Stadt Boppard, VG Hunsrück-Mittelrhein, VG Simmern-Rheinböllen, VG Kastellaun

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate328.115 €
19
VG Cochem, VG Kaisersesch, VG Ulmen, VG Zell (Mosel)

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate171.829 €
20
VG Daun, VG Gerolstein

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate175.146 €
21
VG Arzfeld, VG Prüm, VG Südeifel

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate218.309 €
22
Stadt Bitburg, VG Bitburger Land, VG Speicher

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate238.187 €
23
Stadt Wittlich, VG Wittlich-Land

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate227.748 €
24
Einheitsgemeinde Morbach, VG Bernkastel-Kues, VG Traben-Trarbach, VG Thalfang am Erbeskopf

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate264.449 €
25
VG Schweich a. d. Röm. Weinstraße, VG Trier-Land

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate198.919 €
26
Stadt Trier

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate375.352 €
27
VG Konz, VG Ruwer

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate193.240 €
28
VG Hermeskeil, VG Saarburg-Kell

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate186.776 €
29
VG Herrstein-Rhaunen, VG Kirchberg

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate153.623 €
30
Idar-Oberstein, VG Baumholder, VG Birkenfeld

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate262.886 €
31
VG Kirner Land, VG Nahe-Glan,

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate160.175 €
32
VG Bad Kreuznach, VG Rüdesheim, VG Wöllstein

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate194.944 €
33
Stadt Bad Kreuznach

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate181.169 €
34
VG Langenlonsheim-Stromberg, VG Sprendlingen-Gensingen, VG Rhein-Nahe

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate196.647 €
35
Bingen am Rhein, Stadt Budenheim, Ingelheim am Rhein

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate246.149 €
36
Stadt Mainz

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate246.231 €
37
Stadt Mainz

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate340.032 €
38
VG Gau-Algesheim, VG Nieder-Olm

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate150.097 €
39
VG Bodenheim, VG Rhein-Selz

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate239.333 €
40
Stadt Alzey, VG Alzey-Land VG Wörrstadt

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate293.216 €
41
VG Eich, VG Wonnegau, VG Monsheim

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate161.582 €
42
Stadt Worms

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate308.851 €
43
VG Göllheim, VG Kirchheimbolanden, VG Nordpfälzer Land, VG Winnweiler

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate264.634 €
44
VG Otterbach-Otterberg, VG Weilerbach, VG Lauterecken-Wolfstein, VG Kusel-Altenglan

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate279.324 €
45
VG Bruchmühlbach-Miesau, VG Oberes Glantal, VG Ramstein-Miesenbach,

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate248.978 €
46
VG Enkenbach-Alsenborn, VG Landstuhl, Kaiserslautern-Süd

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate179.318 €
47
Stadt Kaiserslautern

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate345.119 €
48
Stadt Grünstadt, VG Leiningerland, VG Eisenberg, VG Freinsheim

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate240.845 €
49
Stadt Bad Dürkheim, VG Deidesheim, VG Wachenheim an der Weinstraße, VG Lambrecht (Pfalz)

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate177.695 €
50
Stadt Frankenthal, Verbandsfreie Gemeinde Bobenheim-Roxheim, VG Lambsheim-Heßheim

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate268.834 €
51
Stadt Ludwigshafen am Rhein / VG Maxdorf (Grund- und Förderschulen)

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate415.996 €
52
Stadt Ludwigshafen am Rhein / VG Maxdorf (Kindertagesstätten)

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate259.526 €
53
VG Rheinauen, Schifferstadt, VG Dannstadt-Schauernheim, Limburgerhof, Mutterstadt

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate268.837 €
54
Stadt Speyer

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate174.048 €
55
Verbandsfreie Gemeinde Haßloch, Verbandsfreie Gemeinde Böhl-Iggelheim, VG Römerberg-Dudenhofen

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate195.028 €
56
Stadt Neustadt an der Weinstraße

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate214.543 €
57
Stadt Germersheim, VG Lingenfeld, VG Bellheim, VG Rülzheim

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate270.562 €
58
Stadt Wört am Rhein, VG Hagenbach, VG Jockgrim, VG Kandel

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate216.648 €
59
VG Edenkoben, VG Maikammer, VG Herxheim, VG Offenbach an der Queich

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate164.310 €
60
Stadt Landau in der Pfalz

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate182.543 €
61
VG Annweiler am Trifels, VG Bad Bergzabern, VG Landau-Land

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate173.072 €
62
VG Dahner Felsenland, VG Hauenstein, VG Pirmasens-Land, VG Rodalben, VG Waldfischbach-Burgalben

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate255.584 €
63
Stadt Pirmasens

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate245.934 €
64
Stadt Zweibrücken, VG Thaleischweiler-Wallhalben, VG Zweibrücken-Land

Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.

10 Monate300.465 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen: a) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung": Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagse … ganz lesenZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen: a) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung": Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Mindestanforderung an die Deckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, abgeschlossen sein: - Personenschäden mindestens 2.000.000 EUR - Sachschäden mindestens 3.000.000 EUR - Vermögensschäden mindestens 100.000 EUR b) Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung): Es sind zwingend folgende Angaben zu machen: - Gesamtjahresumsatz bezogen auf die letzten 3 Jahre - Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre - Bilanzsumme des letzten verfügbaren Geschäftsjahres Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - ZBL - Teil A - Anlagen Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so ist mit dem Angebot neben den genannten Nachweisen a … ganz lesenEinzureichende Unterlagen: - ZBL - Teil A - Anlagen Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so ist mit dem Angebot neben den genannten Nachweisen auch "Teil A - Anlage Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorzulegen. Bietergemeinschaften haben die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigen Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Alle Mitglieder müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Leistungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ein Bieter (Unternehmen oder Bietergemeinschaft) kann die Ausführung von Teilen bzw. Teilleistungen des Auftrags auf eine dritte Person oder dritte Unternehmen (Unterauftragnehmer/Nachunternehmer) übertragen. Sofern ein Bieter/eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, bietet er/sie als Generalunternehmer (GU) an. Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern haftet der Hauptauftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags; der Einsatz von Unterauftragnehmern lässt die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber unberührt. Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so sind diese namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der ausgefüllten und unterzeichneten "Teil A - Anlage Unterauftragnehmer" anzuführen. Sofern anbietende Unternehmen Unterauftragnehmer einsetzen wollen, muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Auftragsfall keine Ausschlussgründe vorliegen und die tatsächlich erforderlichen Mittel auch zur Verfügung stehen. Neben der Teil A - Anlage Eigenerklärungen ist daher eine entsprechende unterzeichnete Erklärung jedes benannten Unterauftragnehmers (Verfügbarkeitserklärung) vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der Anlage (Eigenerklärung) "Teil A - Eigenerklärungen" zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 G … ganz lesenMit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der Anlage (Eigenerklärung) "Teil A - Eigenerklärungen" zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. b) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben die Anlage "Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU" mit dem Angebot vorzulegen. Liegt ein Bezug zu Russland vor, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch "Teil A - Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen. d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie die Anlage "Teil A - Verfügbarkeitserklärung" (Eigenerklärung) vorzulegen (sämtliche Eigenerklärungen jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage "Teil A - Unterauftragnehmer" anzuführen. Auf gesonderte Anforderung durch die Vergabestelle sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: aa) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über wesentliche Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben. Der Auftrag … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über wesentliche Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben. Der Auftraggeber berücksichtigt bei der Eignungsprüfung auch Referenzen, die mehr als drei Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 VgV). b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung) vorzulegen und folgende Angaben zu machen: - zur technischen Ausrüstung, den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und - falls zutreffend - den Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens, - zu dem Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystem, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht, - zu den Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet, - zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten und Führungskräfte für den Zeitraum der letzten 3 Jahre. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2025
Vertragsende
26.06.2026
Verlängerung
bis zu 3-mal: Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Vertragslaufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Ausführungsbeginn ist der 01.08.2025. Der Vertrag verlängert sich nach … ganz lesenbis zu 3-mal: Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Vertragslaufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Ausführungsbeginn ist der 01.08.2025. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Optionen
Siehe Abschnitt "Verlängerung" der Rahmenvereinbarung bzw. des Vertrags
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
lbm.vergabe.rlp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
79 Tage
Angebotsöffnung
13.05.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreue … ganz lesenLeistung: Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YTM5WDHLQ Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" durchgeführt. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS2YY5YTM5WDHLQ Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" durchgeführt. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht. Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV). Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote. Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen: - Textform ("einfache" elektronische Signatur) - Fortgeschrittene elektronische Signatur - Qualifizierte elektronische Signatur Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig! Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen. Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen". Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Anschrift
Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20, 56068 Koblenz
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 032 (Getreide, Kartoffeln/Erdäpfel, Gemüse und Obst) in Rheinland-Pfalz gibt es in den letzten 24 Monaten nur 1 Vergabemeldung. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 57bb43d4-2c74-4a8a-ba6c-42656df6279f.