Lieferung von Obst und Gemüse an Grund- und Förderschulen und Kindertageseinrichtungen in Rheinland-Pfalz
Auftraggeber nicht angegeben · Trier, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen Z.25-0123veröffentlicht 10.04.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 14,56 Mio. €
- Summe von 63 Losen mit Angabe
- Laufzeit
- 10 Monate
- 01.09.2025 – 26.06.2026
- Lose
- 64
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Trier.
- Lieferung von Smart Meter Gateways 2027/28SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier (SWT-AöR) · TrierFrist 01.12.2026
- Beschaffung einer programmierbaren SchließanlageSWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH · TrierFrist 17.11.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Rheinland-Pfalz (344 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 14,56 Mio. € Summe von 63 Losen mit Angabe
- Laufzeit
- 10 Monate01.09.2025 – 26.06.2026, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 64Angebot auf bis zu 64, Zuschlag höchstens 64 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Trier54290, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichlbm.vergabe.rlp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 18 Monatenan Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 18 Monatennur elektronisch über lbm.vergabe.rlp.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 18 Monaten
- Bindefrist endetvor 15 Monaten79 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 14 MonatenLaufzeit bis 26.06.2026
- Heute
Beschreibung
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Obst und Gemüse für am EU-Schulprogramm teilnehmende Grund- und Förderschulen, Kindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) des Landes Rheinland-Pfalz in 64 Losen aus.
Je Los kommt die Rahmenvereinbarung zwischen dem/den erfolgreichen Bieter/n und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion des Landes Rheinland-Pfalz (ADD), zustande.
Gegenstand nach CPV
Lose64 Lose · Angebot auf bis zu 64 · Zuschlag höchstens 64 je Bieter
Alle 64 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | VG Daaden-Herdorf, VG Betzdorf-Gebhardshain, VG Kirchen (Sieg), VG Wissen Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 268.908 € |
| 2 | VG Altenkirchen-Flammersfeld, VG Asbach, VG Hamm Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 239.702 € |
| 3 | VG Dierdorf, VG Selters, VG Hachenburg, VG Puderbach Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 223.391 € |
| 4 | VG Bad Marienberg, VG Rennerod, VG Westerburg Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 271.559 € |
| 5 | VG Montabaur, VG Wallmerod Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 197.390 € |
| 6 | VG Höhr-Grenzhausen, VG Ransbach-Baumbach, VG Wirges Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 187.407 € |
| 7 | Stadt Bendorf / Stadt Neuwied Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 297.053 € |
| 8 | VG Bad Hönningen, VG Linz am Rhein, VG Unkel, VG Rengsdorf-Waldbreitbach Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 201.385 € |
| 9 | Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, Verbandsfreie Gemeinde Grafschaft, Stadt Remagen, Stadt Sinzig, VG Bad Breisig Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 221.286 € |
| 10 | VG Kelberg, VG Adenau, VG Altenahr, VG Brohltal Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 132.442 € |
| 11 | Stadt Mayen, VG Pellenz, VG Mendig, VG Vordereifel Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 232.458 € |
| 12 | Andernach Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | – |
| 13 | VG Vallendar, VG Weißenthurm Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 145.908 € |
| 14 | VG Maifeld, VG Rhein-Mosel Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 189.336 € |
| 15 | Stadt Koblenz / Stadt Lahnstein Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 323.348 € |
| 16 | VG Bad Ems - Nassau, VG Diez Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 199.844 € |
| 17 | VG Aar-Einrich, VG Nastätten, VG Loreley Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 176.561 € |
| 18 | Stadt Boppard, VG Hunsrück-Mittelrhein, VG Simmern-Rheinböllen, VG Kastellaun Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 328.115 € |
| 19 | VG Cochem, VG Kaisersesch, VG Ulmen, VG Zell (Mosel) Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 171.829 € |
| 20 | VG Daun, VG Gerolstein Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 175.146 € |
| 21 | VG Arzfeld, VG Prüm, VG Südeifel Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 218.309 € |
| 22 | Stadt Bitburg, VG Bitburger Land, VG Speicher Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 238.187 € |
| 23 | Stadt Wittlich, VG Wittlich-Land Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 227.748 € |
| 24 | Einheitsgemeinde Morbach, VG Bernkastel-Kues, VG Traben-Trarbach, VG Thalfang am Erbeskopf Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 264.449 € |
| 25 | VG Schweich a. d. Röm. Weinstraße, VG Trier-Land Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 198.919 € |
| 26 | Stadt Trier Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 375.352 € |
| 27 | VG Konz, VG Ruwer Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 193.240 € |
| 28 | VG Hermeskeil, VG Saarburg-Kell Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 186.776 € |
| 29 | VG Herrstein-Rhaunen, VG Kirchberg Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 153.623 € |
| 30 | Idar-Oberstein, VG Baumholder, VG Birkenfeld Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 262.886 € |
| 31 | VG Kirner Land, VG Nahe-Glan, Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 160.175 € |
| 32 | VG Bad Kreuznach, VG Rüdesheim, VG Wöllstein Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 194.944 € |
| 33 | Stadt Bad Kreuznach Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 181.169 € |
| 34 | VG Langenlonsheim-Stromberg, VG Sprendlingen-Gensingen, VG Rhein-Nahe Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 196.647 € |
| 35 | Bingen am Rhein, Stadt Budenheim, Ingelheim am Rhein Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 246.149 € |
| 36 | Stadt Mainz Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 246.231 € |
| 37 | Stadt Mainz Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 340.032 € |
| 38 | VG Gau-Algesheim, VG Nieder-Olm Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 150.097 € |
| 39 | VG Bodenheim, VG Rhein-Selz Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 239.333 € |
| 40 | Stadt Alzey, VG Alzey-Land VG Wörrstadt Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 293.216 € |
| 41 | VG Eich, VG Wonnegau, VG Monsheim Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 161.582 € |
| 42 | Stadt Worms Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 308.851 € |
| 43 | VG Göllheim, VG Kirchheimbolanden, VG Nordpfälzer Land, VG Winnweiler Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 264.634 € |
| 44 | VG Otterbach-Otterberg, VG Weilerbach, VG Lauterecken-Wolfstein, VG Kusel-Altenglan Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 279.324 € |
| 45 | VG Bruchmühlbach-Miesau, VG Oberes Glantal, VG Ramstein-Miesenbach, Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 248.978 € |
| 46 | VG Enkenbach-Alsenborn, VG Landstuhl, Kaiserslautern-Süd Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 179.318 € |
| 47 | Stadt Kaiserslautern Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 345.119 € |
| 48 | Stadt Grünstadt, VG Leiningerland, VG Eisenberg, VG Freinsheim Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 240.845 € |
| 49 | Stadt Bad Dürkheim, VG Deidesheim, VG Wachenheim an der Weinstraße, VG Lambrecht (Pfalz) Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 177.695 € |
| 50 | Stadt Frankenthal, Verbandsfreie Gemeinde Bobenheim-Roxheim, VG Lambsheim-Heßheim Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 268.834 € |
| 51 | Stadt Ludwigshafen am Rhein / VG Maxdorf (Grund- und Förderschulen) Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 415.996 € |
| 52 | Stadt Ludwigshafen am Rhein / VG Maxdorf (Kindertagesstätten) Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 259.526 € |
| 53 | VG Rheinauen, Schifferstadt, VG Dannstadt-Schauernheim, Limburgerhof, Mutterstadt Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 268.837 € |
| 54 | Stadt Speyer Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 174.048 € |
| 55 | Verbandsfreie Gemeinde Haßloch, Verbandsfreie Gemeinde Böhl-Iggelheim, VG Römerberg-Dudenhofen Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 195.028 € |
| 56 | Stadt Neustadt an der Weinstraße Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 214.543 € |
| 57 | Stadt Germersheim, VG Lingenfeld, VG Bellheim, VG Rülzheim Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 270.562 € |
| 58 | Stadt Wört am Rhein, VG Hagenbach, VG Jockgrim, VG Kandel Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 216.648 € |
| 59 | VG Edenkoben, VG Maikammer, VG Herxheim, VG Offenbach an der Queich Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 164.310 € |
| 60 | Stadt Landau in der Pfalz Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 182.543 € |
| 61 | VG Annweiler am Trifels, VG Bad Bergzabern, VG Landau-Land Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 173.072 € |
| 62 | VG Dahner Felsenland, VG Hauenstein, VG Pirmasens-Land, VG Rodalben, VG Waldfischbach-Burgalben Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 255.584 € |
| 63 | Stadt Pirmasens Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 245.934 € |
| 64 | Stadt Zweibrücken, VG Thaleischweiler-Wallhalben, VG Zweibrücken-Land Das EU-Schulprogramm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas) im kommenden Schuljahr 2025/2026 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse". Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorrangig in sozial besonders herausfordernden Gebieten und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten. | 10 Monate | 300.465 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen: a) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung": Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagse … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen: a) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung": Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Mindestanforderung an die Deckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, abgeschlossen sein: - Personenschäden mindestens 2.000.000 EUR - Sachschäden mindestens 3.000.000 EUR - Vermögensschäden mindestens 100.000 EUR b) Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung): Es sind zwingend folgende Angaben zu machen: - Gesamtjahresumsatz bezogen auf die letzten 3 Jahre - Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre - Bilanzsumme des letzten verfügbaren Geschäftsjahres Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - ZBL - Teil A - Anlagen Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so ist mit dem Angebot neben den genannten Nachweisen a … ganz lesenkürzer
Einzureichende Unterlagen: - ZBL - Teil A - Anlagen Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so ist mit dem Angebot neben den genannten Nachweisen auch "Teil A - Anlage Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorzulegen. Bietergemeinschaften haben die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigen Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Alle Mitglieder müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Leistungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ein Bieter (Unternehmen oder Bietergemeinschaft) kann die Ausführung von Teilen bzw. Teilleistungen des Auftrags auf eine dritte Person oder dritte Unternehmen (Unterauftragnehmer/Nachunternehmer) übertragen. Sofern ein Bieter/eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, bietet er/sie als Generalunternehmer (GU) an. Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern haftet der Hauptauftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags; der Einsatz von Unterauftragnehmern lässt die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber unberührt. Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so sind diese namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der ausgefüllten und unterzeichneten "Teil A - Anlage Unterauftragnehmer" anzuführen. Sofern anbietende Unternehmen Unterauftragnehmer einsetzen wollen, muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Auftragsfall keine Ausschlussgründe vorliegen und die tatsächlich erforderlichen Mittel auch zur Verfügung stehen. Neben der Teil A - Anlage Eigenerklärungen ist daher eine entsprechende unterzeichnete Erklärung jedes benannten Unterauftragnehmers (Verfügbarkeitserklärung) vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Kriterium
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der Anlage (Eigenerklärung) "Teil A - Eigenerklärungen" zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 G … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der Anlage (Eigenerklärung) "Teil A - Eigenerklärungen" zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. b) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben die Anlage "Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU" mit dem Angebot vorzulegen. Liegt ein Bezug zu Russland vor, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch "Teil A - Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen. d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie die Anlage "Teil A - Verfügbarkeitserklärung" (Eigenerklärung) vorzulegen (sämtliche Eigenerklärungen jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage "Teil A - Unterauftragnehmer" anzuführen. Auf gesonderte Anforderung durch die Vergabestelle sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: aa) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über wesentliche Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben. Der Auftrag … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über wesentliche Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben. Der Auftraggeber berücksichtigt bei der Eignungsprüfung auch Referenzen, die mehr als drei Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 VgV). b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung) vorzulegen und folgende Angaben zu machen: - zur technischen Ausrüstung, den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und - falls zutreffend - den Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens, - zu dem Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystem, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht, - zu den Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet, - zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten und Führungskräfte für den Zeitraum der letzten 3 Jahre. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2025
- Vertragsende
- 26.06.2026
- Verlängerung
bis zu 3-mal: Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Vertragslaufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Ausführungsbeginn ist der 01.08.2025. Der Vertrag verlängert sich nach … ganz lesenkürzer
bis zu 3-mal: Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Vertragslaufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Ausführungsbeginn ist der 01.08.2025. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.- Optionen
- Siehe Abschnitt "Verlängerung" der Rahmenvereinbarung bzw. des Vertrags
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- lbm.vergabe.rlp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 79 Tage
- Angebotsöffnung
- 13.05.2025, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreue … ganz lesenkürzer
Leistung: Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YTM5WDHLQ Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" durchgeführt. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YTM5WDHLQ Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" durchgeführt. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht. Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV). Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote. Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen: - Textform ("einfache" elektronische Signatur) - Fortgeschrittene elektronische Signatur - Qualifizierte elektronische Signatur Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig! Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen. Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen". Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
- Anschrift
- Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20, 56068 Koblenz
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 57bb43d4-2c74-4a8a-ba6c-42656df6279f.