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vergebenEU-weitLieferleistungen

Lieferung von Kopierpapier an teilnehmende sächsische Justizdienststellen

Oberlandesgericht Dresden · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen OLG-VI.2-E5411/10/2veröffentlicht 27.01.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 250 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen (72 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.05.2026 – 30.04.2027
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01067, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (44 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    vor 8 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 8 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2027
    vor 6 Monaten
  5. Bindefrist endet
    74 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 6 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieses Verfahrens ist die Lieferung von Kopierpapier nach Auftragsvergabe im Rahmen des Umfangs entsprechend der Einzelaufstellung zu den Vertragsbedingungen (Anlagen 05 bis 07 jeweils Blatt c) der Ausschreibungsunterlagen) an die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen.

Für die verschiedenen Papiersorten werden drei Lose gebildet.

Beschafft werden

- Los 1: 45.432.500 Blatt weiß DIN A4/A3 davon a) 45.315.000 Blatt DIN A4 b) 117.500 Blatt DIN A3

- Los 2: 3.310.000 Blatt farbig DIN A4 davon a) 3.140.000 Blatt DIN A4 (hell) b) 170.000 Blatt DIN A4 (intensiv)

- Los 3: 1.065.000 Blatt Recycling DIN A4 davon a) 850.000 Blatt DIN A4 weiß b) 215.000 Blatt DIN A4 farbig

Für den Fall, dass ein erhöhter Bedarf an Kopierpapier bei den teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen im Vertragszeitraum eintritt, können Nachbestellungen auf Abruf erfolgen. Die Höhe ist auf max. 20 % der bezuschlagten Menge des jeweiligen Loses beschränkt.

Weitere Details wie z.B. zu den Lieferanschriften, zu den jeweiligen Liefermengen, zu erschwerten Lieferbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
weißes Kopierpapier DIN A4 / DIN A3

Lieferung von 45.315.000 Blatt weißem Kopierpapier A4 (80g/m²) und 117.500 Blatt weißem Kopierpapier A3 (80g/m²) an sächsische Justizdienststellen. Auf Anlage 5 Blatt a bis c wird verwiesen.

1 Jahr–
2
farbiges Kopierpapier (weiße Grundlage) DIN A4

Lieferung von 3.310.000 Blatt farbigem Kopierpapier A4 (80g/m²) an sächsische Justizdienststellen. Auf Anlage 6 Blatt a bis c wird verwiesen.

1 Jahr–
3
Kopierpapier Recycling (weiß und farbig) DIN A4

Lieferung von 850.000 Blatt weißem Recycling-Kopierpapier A4 (80g/m²) sowie 215.000 Blatt farbigem Recycling-Kopierpapier A4 (80g/m²) an sächsische Justizdienststellen. Auf Anlage 7 Blatt a bis c wird verwiesen.

1 Jahr–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung8 von 8 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Bieter haben die Anlage 4 - Bieterangaben mit folgenden Angaben abzugeben - Firma, Geschäftsführer/Inhaber, ggf. vertretungsberechtigter Bearbeiter zur Ausschreibung, Niederlassung/Sitz - Kontaktdaten Ansprechpartner nebst Erreichbarkeit - Beschreibung des Know-how sowie der technischen Ausstattung, … ganz lesenBieter haben die Anlage 4 - Bieterangaben mit folgenden Angaben abzugeben - Firma, Geschäftsführer/Inhaber, ggf. vertretungsberechtigter Bearbeiter zur Ausschreibung, Niederlassung/Sitz - Kontaktdaten Ansprechpartner nebst Erreichbarkeit - Beschreibung des Know-how sowie der technischen Ausstattung, um die Leistung realisieren zu können Die in den Anlagen 5 bis 7 aufgeführten Mindestanforderungen für jede Papiersorte sind einzuhalten. Ein Hersteller- bzw. Händlerdatenblatt ist für jede Papiersorte vorzulegen (deutschsprachig). Zudem wird gebeten, vorhandene Zertifikate dem Angebot in Kopie beizufügen (deutschsprachig). Bietererklärung (Anlage 3), dass - das bietende Unternehmen keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, - der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf dessen Eignung abgegeben hat, - die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 € gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht vorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist, - einer der in § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführten Ausschlussgründe nicht vorliegt, - die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 € gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes nicht vorliegen, - der Bieter die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt Kann die Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden (z. B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), wird um Eintragung der Gründe gebeten.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Bieterangaben (Anlage 4) • drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren bezogen auf das jeweilige Los
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Bieterangaben (Anlage 4) • zur Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter/Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (bezogen auf den Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bietererklärung (Anlage 3), dass - über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, - sich das bietende Unternehmen nicht i … ganz lesenBietererklärung (Anlage 3), dass - über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, - sich das bietende Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - der Bieter seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist Kann die Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden (z. B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), wird um Eintragung der Gründe gebeten.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Bieterangaben (Anlage 4) • zum Gesamtumsatz in den letzten drei Jahre sowie Umsatz bezüglich der angebotenen Leistungen in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024)
Eintragung in das Handelsregister
Bieter haben die Anlage 4 - Bieterangaben mit folgenden Angaben abzugeben • Registergericht und HRA/HRB Nummer • bei Einzelhandelskaufmann/-frau: Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsnachname
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2026
Vertragsende
30.04.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
74 Tage
Angebotsöffnung
03.03.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 2. März 2026 sind 100 Blatt weißes A4-Papier zur Überprüfung der Angebotsangaben und der Einhaltung der Mindestanforderungen kostenfrei an das Oberlandesgericht Dresden, Referat VI.2, Schloßplatz 1, 01067 Dresden zum Az. OLG-VI.2-E5411/10/2 zu senden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Lieferung von Kopierpapier an teilnehmende sächsische Justizdienststellen

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 03.04.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 301 (Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

23vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (39 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2b27da9c-43c7-40a0-81db-5944e3018cc0.