Lieferung von Kopierpapier an teilnehmende sächsische Justizbehörden
Oberlandesgericht Dresden · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen E 5411-VI.3-4/23veröffentlicht 19.12.2023LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.05.2024 – 30.04.2025
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen (72 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.05.2024 – 30.04.2025
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (44 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 33 Monatenüber evergabe.sachsen.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 33 Monaten
- Bindefrist endetvor 31 Monaten62 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 30 MonatenLaufzeit bis 30.04.2025
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Lieferung von Kopierpapier nach Auftragsvergabe im Rahmen des Umfangs entsprechend der Einzelaufstellung zu den Vertragsbedingungen (Anlagen 05 bis 07 jeweils Blatt c) der Ausschreibungsunterlagen) an die teilnehmenden sächsischen Justizbehörden.
Für die verschiedenen Papiersorten werden drei Lose gebildet.
Beschafft werden
- Los 1: 55.115.000 Blatt weiß DIN A4/A3 davon a) 55.017.500 Blatt DIN A4 b) 97.500 Blatt DIN A3
- Los 2: 3.465.000 Blatt farbig DIN A4 davon a) 3.170.000 Blatt DIN A4 (hell) b) 295.000 Blatt DIN A4 (intensiv)
- Los 3: 1.422.500 Blatt Recycling DIN A4/A3 davon a) 1.200.000 Blatt DIN A4 weiß b) 12.500 Blatt DIN A3 weiß c) 210.000 Blatt DIN A4 farbig
Für den Fall, dass ein erhöhter Bedarf an Kopierpapier bei den teilnehmenden sächsischen Justizbehörden im Vertragszeitraum eintritt, können Nachbestellungen auf Abruf erfolgen. Die Höhe ist auf max. 20 % der bezuschlagten Menge des jeweiligen Loses beschränkt.
Weitere Details wie z.B. zu den Lieferanschriften, zu den jeweiligen Liefermengen, zu erschwerten Lieferbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | weißes Kopierpapier DIN A4 / DIN A3 Lieferung von 55.017.500 Blatt weißem Kopierpapier A4 (80g/m²) und 97.500 Blatt weißem Kopierpapier A3 (80g/m²) an sächsische Justizbehörden. Auf Anlage 5 Blatt a bis c wird verwiesen. | 1 Jahr | – |
| 2 | farbiges Kopierpapier (weiße Grundlage) DIN A4 Lieferung von 3.465.000 Blatt farbigem Kopierpapier A4 (80g/m²) an sächsische Justizbehörden. Auf Anlage 6 Blatt a bis c wird verwiesen. | 1 Jahr | – |
| 3 | Kopierpapier Recycling (weiß und farbig) DIN A4 / DIN A3 Lieferung von 1.200.000 Blatt weißem Recycling-Kopierpapier A4 (80g/m²) und 12.500 Blatt weißem Recycling-Kopierpapier A3 (80g/m²) sowie 210.000 Blatt farbigem Recycling-Kopierpapier A4 (80g/m²) an sächsische Justizbehörden. Auf Anlage 7 Blatt a bis c wird verwiesen. | 1 Jahr | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Bieter haben die Anlage 4 - Bieterangaben mit folgenden Angaben abzugeben • Firma, Geschäftsführer/Inhaber, ggf. vertretungsberechtigter Bearbeiter zur Ausschreibung, Niederlassung/Sitz • Kontaktdaten Ansprechpartner nebst Erreichbarkeit • Registergericht und HRA/HRB Nummer • USt-ID • bei Einzelhandelskaufmann/-frau: Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsnachname • Angabe, ob als Hersteller oder Händler angeboten wird
- Kriterium
Bietererklärung (Anlage 3), dass: - über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, - sich das bietende Unternehmen nicht … ganz lesenkürzer
Bietererklärung (Anlage 3), dass: - über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, - sich das bietende Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - das bietende Unternehmen keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, - der Bieter seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist - der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf dessen Eignung abgegeben hat - die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 € gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht vorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist, - einer der in § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführten Ausschlussgründe nicht vorliegt, - die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 € gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen, - der Bieter die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt Kann die Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden (z. B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), wird um Eintragung der Gründe gebeten. Bieterangaben (Anlage 4) • zur Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter/Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (bezogen auf den Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre • zum Gesamtumsatz in den letzten drei Jahre sowie Umsatz bezüglich der angebotenen Leistungen in den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022) • Beschreibung des Know-how sowie der technischen Ausstattung, um die Leistung realisieren zu können- Kriterium
Bietererklärung (Anlage 3) • Namentliche Nennung eines Ansprechpartners des Auftragnehmers • drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren bezogen auf das jeweilige Los Bieterangaben (Anlage 4) • Beschreibung des Know-how sowie der technischen Ausstattung, um d … ganz lesenkürzer
Bietererklärung (Anlage 3) • Namentliche Nennung eines Ansprechpartners des Auftragnehmers • drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren bezogen auf das jeweilige Los Bieterangaben (Anlage 4) • Beschreibung des Know-how sowie der technischen Ausstattung, um die Leistung realisieren zu können Eigenerklärung (Anlage 10) • Versicherung des Bieters, dass er nicht zu den in Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen entsprechenden Bezug zu Russland aufweisen • Versicherung des Bieters, dass an der Erfüllung des Auftrags keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige Unternehmen (Eignungsleihe) mit einem Volumen von über 10 % des Auftragswertes beteiligt sind, die unter die Regelung des Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen Die in den Anlagen 5 bis 7 aufgeführten Mindestanforderungen für jede Papiersorte sind einzuhalten. Ein Hersteller- bzw. Händlerdatenblatt ist für jede Papiersorte vorzulegen (deutschsprachig). Zudem wird gebeten, vorhandene Zertifikate dem Angebot in Kopie beizufügen (deutschsprachig).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.05.2024
- Vertragsende
- 30.04.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.sachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 62 Tage
- Angebotsöffnung
- 25.01.2024, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesenkürzer
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 24.01.2024 sind 100 Blatt weißes A4-Papier zur Überprüfung der Angebotsangaben und der Einhaltung der Mindestanforderungen kostenfrei an das Oberlandesgericht Dresden, Referat VI.3, Schloßplatz 1, 01067 Dresden zum Az. E 5411-VI.3-4/23 zu senden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schloßplatz 1, 01067 Dresden
- Website
- justiz.sachsen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
olg.justiz.sachsen.de
Bei uns erfasst
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- Beförderung von Briefsendungen für teilnehmende sächs. Justizdienststellen aus den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz16.09.2026 · 3 Angebote
- Lieferung von Kopierpapier an teilnehmende sächsische Justizdienststellen28.04.2026 · 2 Angebote
- Lieferung von Hygienematerialien an teilnehmende sächsische Justizdienststellen27.11.2025 · 3 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 301 (Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen (72 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- H. Kreller GmbH6 Zuschläge
- Igepa Grosshandel GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- OVOL Papier Deutschland GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.01.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6ed98d5a-3cef-4154-8cb0-cd4c43791013.