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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Lieferung von Kfz-Plaketten und Siegelmarken für die Städte Bochum, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Hagen

Stadt Essen, Zentrales Vergabe- und Beschaffungsmanagement · Essen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen B-2024-0037veröffentlicht 14.01.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 632 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Essen.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.04.2025 – 31.03.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Essen45127, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (59 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Essen, Zentrales Vergabe- und Beschaffungsmanagement
    vor 21 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
    vor 21 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 21 Monaten
  5. Bindefrist endet
    39 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 20 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2027
    vor 19 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Stadt Essen vergibt die Lieferung von verschiedenen Kfz-Plaketten und Dokumentenklebesiegeln für den Interkommunalen Einkaufverbund der Städte Bochum, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Hagen.

Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Stadt Bochum

Die Leistung ist in 5 Lose unterteilt: - Los 1: Stadt Bochum - Los 2: Stadt Dortmund - Los 3: Stadt Essen - Los 4: Stadt Gelsenkirchen - Los 5: Stadt Hagen Das Angebot kann auf ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Im Auftragsfall erfolgen Vertragsabschluss und Abrechnung durch die jeweiligen Städte. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort, an dem die auftragserteilende Stadt ihren Sitz hat. Die ausschreibende Stadt übernimmt keinerlei gesamtschuldnerische Verpflichtungen für die an der Ausschreibung beteiligten Städte. Es gelten die jeweiligen Liefer- und Zahlungsbedingungen der beauftragenden Städte, die als Anlage beiliegen. Laufzeit und Verlängerungsoption: Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Dauer von einem Jahr vom 01.04.2025 bis 31.03.2026 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr bis 31.03.2027, wenn der Teilauftrag einer der beteiligten Städte nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Folglich ist eine Verlängerung nur einzelner Teilaufträge möglich. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.03.2027. Liefermengen: Die in der Leistungsbeschreibung genannten Mengen der fünf Städte beziehen sich auf ein Jahr und ergeben sich aus den bisherigen Erfahrungen der beteiligten Städte. Die Mengenangaben sind durch die einzelnen Städte so genau wie möglich kalkuliert worden und dienen als Wertungsgrundlage. Die konkreten Liefermengen der einzelnen Leistungspositionen der Rahmenvereinbarung sind im Vorfeld nicht bestimmbar. Der Leistungsumfang der Einzelabrufe variiert daher sowohl in der Menge, als auch in der Kombination einzelner Lieferpositionen. Beim Abruf kann es trotz gewissenhafter Schätzung seitens der Auftraggeber zur Unterschreitung, aber auch Überschreitung der genannten Mengen kommen. Für beide Situationen sind die Preise unverändert gültig, eine nachträgliche Kalkulation bzw. Ansprüche des Auftragnehmers wegen Mehr- oder Minderleistungen ist ausgeschlossen. Abgerechnet werden nur die tatsächlich abgerufenen Leistungen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Aus dieser Rahmenvereinbarung können während der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu dem jeweiligen Gesamtauftragswert des Loses vom jeweiligen Auftraggeber abgerufen werden. Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung möglich. Die Vertragsbedingungen der beteiligten Städte sowie die Möglichkeit einer einvernehmlichen Auftragsänderung entsprechend den vergaberechtlichen Vorgaben (insbesondere gem. § 132 GWB) bleiben unberührt. Festpreis: Die angebotenen Preise gelten als Festpreise für den Vertragszeitraum sowie den möglichen Verlängerungszeitraum, also für maximal zwei Jahre. In den Preisen sind sämtliche Kosten für Verpackung, Transport frei Verwendungsstelle und dergleichen enthalten. Weitere Kosten (z.B. für Beförderung, Mautgebühren, Verpackung, Entsorgung, Rücknahme von Verpackungsmaterialien etc.) können nicht in Rechnung gestellt werden. Gesetzliche Änderungen: Sollten im Vertragszeitraum bzw. im Verlängerungszeitraum gesetzliche Änderungen bezüglich der Beschaffenheit der Kfz-Plaketten erforderlich werden, müssen diese Änderungen flexibel umsetzbar sein. Lieferung: Die Lieferung hat innerhalb von zwei bis vier Wochen ab Abruf frei Verwendungsstelle der jeweiligen Stadt zu erfolgen. Verpackung: Die Verpackungen (Röhrchen, Kartonagen, etc.) müssen mit einer Versiegelung verschlossen geliefert werden. Die Versiegelung muss beim ersten Öffnen zerstört werden. Die Verpackungen sollen aus umweltschonenden Materialien hergestellt und auf das notwendige Maß beschränkt sein. Es sollen möglichst Mehrwegverpackungen eingesetzt werden. Einwegverpackungen sind nach den Vorgaben der Verpackungsordnung zurückzunehmen. Weitere Details sind den allgemeinen Vergabeunterlagen sowie den Vergabeunterlagen der einzelnen Städte zu entnehmen.

2 Jahre–
2
Stadt Dortmund

Die Leistung ist in 5 Lose unterteilt: - Los 1: Stadt Bochum - Los 2: Stadt Dortmund - Los 3: Stadt Essen - Los 4: Stadt Gelsenkirchen - Los 5: Stadt Hagen Das Angebot kann auf ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Im Auftragsfall erfolgen Vertragsabschluss und Abrechnung durch die jeweiligen Städte. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort, an dem die auftragserteilende Stadt ihren Sitz hat. Die ausschreibende Stadt übernimmt keinerlei gesamtschuldnerische Verpflichtungen für die an der Ausschreibung beteiligten Städte. Es gelten die jeweiligen Liefer- und Zahlungsbedingungen der beauftragenden Städte, die als Anlage beiliegen. Laufzeit und Verlängerungsoption: Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Dauer von einem Jahr vom 01.04.2025 bis 31.03.2026 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr bis 31.03.2027, wenn der Teilauftrag einer der beteiligten Städte nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Folglich ist eine Verlängerung nur einzelner Teilaufträge möglich. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.03.2027. Liefermengen: Die in der Leistungsbeschreibung genannten Mengen der fünf Städte beziehen sich auf ein Jahr und ergeben sich aus den bisherigen Erfahrungen der beteiligten Städte. Die Mengenangaben sind durch die einzelnen Städte so genau wie möglich kalkuliert worden und dienen als Wertungsgrundlage. Die konkreten Liefermengen der einzelnen Leistungspositionen der Rahmenvereinbarung sind im Vorfeld nicht bestimmbar. Der Leistungsumfang der Einzelabrufe variiert daher sowohl in der Menge, als auch in der Kombination einzelner Lieferpositionen. Beim Abruf kann es trotz gewissenhafter Schätzung seitens der Auftraggeber zur Unterschreitung, aber auch Überschreitung der genannten Mengen kommen. Für beide Situationen sind die Preise unverändert gültig, eine nachträgliche Kalkulation bzw. Ansprüche des Auftragnehmers wegen Mehr- oder Minderleistungen ist ausgeschlossen. Abgerechnet werden nur die tatsächlich abgerufenen Leistungen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Aus dieser Rahmenvereinbarung können während der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu dem jeweiligen Gesamtauftragswert des Loses vom jeweiligen Auftraggeber abgerufen werden. Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung möglich. Die Vertragsbedingungen der beteiligten Städte sowie die Möglichkeit einer einvernehmlichen Auftragsänderung entsprechend den vergaberechtlichen Vorgaben (insbesondere gem. § 132 GWB) bleiben unberührt. Festpreis: Die angebotenen Preise gelten als Festpreise für den Vertragszeitraum sowie den möglichen Verlängerungszeitraum, also für maximal zwei Jahre. In den Preisen sind sämtliche Kosten für Verpackung, Transport frei Verwendungsstelle und dergleichen enthalten. Weitere Kosten (z.B. für Beförderung, Mautgebühren, Verpackung, Entsorgung, Rücknahme von Verpackungsmaterialien etc.) können nicht in Rechnung gestellt werden. Gesetzliche Änderungen: Sollten im Vertragszeitraum bzw. im Verlängerungszeitraum gesetzliche Änderungen bezüglich der Beschaffenheit der Kfz-Plaketten erforderlich werden, müssen diese Änderungen flexibel umsetzbar sein. Lieferung: Die Lieferung hat innerhalb von zwei bis vier Wochen ab Abruf frei Verwendungsstelle der jeweiligen Stadt zu erfolgen. Verpackung: Die Verpackungen (Röhrchen, Kartonagen, etc.) müssen mit einer Versiegelung verschlossen geliefert werden. Die Versiegelung muss beim ersten Öffnen zerstört werden. Die Verpackungen sollen aus umweltschonenden Materialien hergestellt und auf das notwendige Maß beschränkt sein. Es sollen möglichst Mehrwegverpackungen eingesetzt werden. Einwegverpackungen sind nach den Vorgaben der Verpackungsordnung zurückzunehmen. Weitere Details sind den allgemeinen Vergabeunterlagen sowie den Vergabeunterlagen der einzelnen Städte zu entnehmen.

2 Jahre–
3
Stadt Essen

Die Leistung ist in 5 Lose unterteilt: - Los 1: Stadt Bochum - Los 2: Stadt Dortmund - Los 3: Stadt Essen - Los 4: Stadt Gelsenkirchen - Los 5: Stadt Hagen Das Angebot kann auf ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Im Auftragsfall erfolgen Vertragsabschluss und Abrechnung durch die jeweiligen Städte. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort, an dem die auftragserteilende Stadt ihren Sitz hat. Die ausschreibende Stadt übernimmt keinerlei gesamtschuldnerische Verpflichtungen für die an der Ausschreibung beteiligten Städte. Es gelten die jeweiligen Liefer- und Zahlungsbedingungen der beauftragenden Städte, die als Anlage beiliegen. Laufzeit und Verlängerungsoption: Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Dauer von einem Jahr vom 01.04.2025 bis 31.03.2026 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr bis 31.03.2027, wenn der Teilauftrag einer der beteiligten Städte nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Folglich ist eine Verlängerung nur einzelner Teilaufträge möglich. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.03.2027. Liefermengen: Die in der Leistungsbeschreibung genannten Mengen der fünf Städte beziehen sich auf ein Jahr und ergeben sich aus den bisherigen Erfahrungen der beteiligten Städte. Die Mengenangaben sind durch die einzelnen Städte so genau wie möglich kalkuliert worden und dienen als Wertungsgrundlage. Die konkreten Liefermengen der einzelnen Leistungspositionen der Rahmenvereinbarung sind im Vorfeld nicht bestimmbar. Der Leistungsumfang der Einzelabrufe variiert daher sowohl in der Menge, als auch in der Kombination einzelner Lieferpositionen. Beim Abruf kann es trotz gewissenhafter Schätzung seitens der Auftraggeber zur Unterschreitung, aber auch Überschreitung der genannten Mengen kommen. Für beide Situationen sind die Preise unverändert gültig, eine nachträgliche Kalkulation bzw. Ansprüche des Auftragnehmers wegen Mehr- oder Minderleistungen ist ausgeschlossen. Abgerechnet werden nur die tatsächlich abgerufenen Leistungen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Aus dieser Rahmenvereinbarung können während der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu dem jeweiligen Gesamtauftragswert des Loses vom jeweiligen Auftraggeber abgerufen werden. Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung möglich. Die Vertragsbedingungen der beteiligten Städte sowie die Möglichkeit einer einvernehmlichen Auftragsänderung entsprechend den vergaberechtlichen Vorgaben (insbesondere gem. § 132 GWB) bleiben unberührt. Festpreis: Die angebotenen Preise gelten als Festpreise für den Vertragszeitraum sowie den möglichen Verlängerungszeitraum, also für maximal zwei Jahre. In den Preisen sind sämtliche Kosten für Verpackung, Transport frei Verwendungsstelle und dergleichen enthalten. Weitere Kosten (z.B. für Beförderung, Mautgebühren, Verpackung, Entsorgung, Rücknahme von Verpackungsmaterialien etc.) können nicht in Rechnung gestellt werden. Gesetzliche Änderungen: Sollten im Vertragszeitraum bzw. im Verlängerungszeitraum gesetzliche Änderungen bezüglich der Beschaffenheit der Kfz-Plaketten erforderlich werden, müssen diese Änderungen flexibel umsetzbar sein. Lieferung: Die Lieferung hat innerhalb von zwei bis vier Wochen ab Abruf frei Verwendungsstelle der jeweiligen Stadt zu erfolgen. Verpackung: Die Verpackungen (Röhrchen, Kartonagen, etc.) müssen mit einer Versiegelung verschlossen geliefert werden. Die Versiegelung muss beim ersten Öffnen zerstört werden. Die Verpackungen sollen aus umweltschonenden Materialien hergestellt und auf das notwendige Maß beschränkt sein. Es sollen möglichst Mehrwegverpackungen eingesetzt werden. Einwegverpackungen sind nach den Vorgaben der Verpackungsordnung zurückzunehmen. Weitere Details sind den allgemeinen Vergabeunterlagen sowie den Vergabeunterlagen der einzelnen Städte zu entnehmen.

2 Jahre–
4
Stadt Gelsenkirchen

Die Leistung ist in 5 Lose unterteilt: - Los 1: Stadt Bochum - Los 2: Stadt Dortmund - Los 3: Stadt Essen - Los 4: Stadt Gelsenkirchen - Los 5: Stadt Hagen Das Angebot kann auf ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Im Auftragsfall erfolgen Vertragsabschluss und Abrechnung durch die jeweiligen Städte. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort, an dem die auftragserteilende Stadt ihren Sitz hat. Die ausschreibende Stadt übernimmt keinerlei gesamtschuldnerische Verpflichtungen für die an der Ausschreibung beteiligten Städte. Es gelten die jeweiligen Liefer- und Zahlungsbedingungen der beauftragenden Städte, die als Anlage beiliegen. Laufzeit und Verlängerungsoption: Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Dauer von einem Jahr vom 01.04.2025 bis 31.03.2026 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr bis 31.03.2027, wenn der Teilauftrag einer der beteiligten Städte nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Folglich ist eine Verlängerung nur einzelner Teilaufträge möglich. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.03.2027. Liefermengen: Die in der Leistungsbeschreibung genannten Mengen der fünf Städte beziehen sich auf ein Jahr und ergeben sich aus den bisherigen Erfahrungen der beteiligten Städte. Die Mengenangaben sind durch die einzelnen Städte so genau wie möglich kalkuliert worden und dienen als Wertungsgrundlage. Die konkreten Liefermengen der einzelnen Leistungspositionen der Rahmenvereinbarung sind im Vorfeld nicht bestimmbar. Der Leistungsumfang der Einzelabrufe variiert daher sowohl in der Menge, als auch in der Kombination einzelner Lieferpositionen. Beim Abruf kann es trotz gewissenhafter Schätzung seitens der Auftraggeber zur Unterschreitung, aber auch Überschreitung der genannten Mengen kommen. Für beide Situationen sind die Preise unverändert gültig, eine nachträgliche Kalkulation bzw. Ansprüche des Auftragnehmers wegen Mehr- oder Minderleistungen ist ausgeschlossen. Abgerechnet werden nur die tatsächlich abgerufenen Leistungen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Aus dieser Rahmenvereinbarung können während der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu dem jeweiligen Gesamtauftragswert des Loses vom jeweiligen Auftraggeber abgerufen werden. Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung möglich. Die Vertragsbedingungen der beteiligten Städte sowie die Möglichkeit einer einvernehmlichen Auftragsänderung entsprechend den vergaberechtlichen Vorgaben (insbesondere gem. § 132 GWB) bleiben unberührt. Festpreis: Die angebotenen Preise gelten als Festpreise für den Vertragszeitraum sowie den möglichen Verlängerungszeitraum, also für maximal zwei Jahre. In den Preisen sind sämtliche Kosten für Verpackung, Transport frei Verwendungsstelle und dergleichen enthalten. Weitere Kosten (z.B. für Beförderung, Mautgebühren, Verpackung, Entsorgung, Rücknahme von Verpackungsmaterialien etc.) können nicht in Rechnung gestellt werden. Gesetzliche Änderungen: Sollten im Vertragszeitraum bzw. im Verlängerungszeitraum gesetzliche Änderungen bezüglich der Beschaffenheit der Kfz-Plaketten erforderlich werden, müssen diese Änderungen flexibel umsetzbar sein. Lieferung: Die Lieferung hat innerhalb von zwei bis vier Wochen ab Abruf frei Verwendungsstelle der jeweiligen Stadt zu erfolgen. Verpackung: Die Verpackungen (Röhrchen, Kartonagen, etc.) müssen mit einer Versiegelung verschlossen geliefert werden. Die Versiegelung muss beim ersten Öffnen zerstört werden. Die Verpackungen sollen aus umweltschonenden Materialien hergestellt und auf das notwendige Maß beschränkt sein. Es sollen möglichst Mehrwegverpackungen eingesetzt werden. Einwegverpackungen sind nach den Vorgaben der Verpackungsordnung zurückzunehmen. Weitere Details sind den allgemeinen Vergabeunterlagen sowie den Vergabeunterlagen der einzelnen Städte zu entnehmen.

2 Jahre–
5
Stadt Hagen

Die Leistung ist in 5 Lose unterteilt: - Los 1: Stadt Bochum - Los 2: Stadt Dortmund - Los 3: Stadt Essen - Los 4: Stadt Gelsenkirchen - Los 5: Stadt Hagen Das Angebot kann auf ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Im Auftragsfall erfolgen Vertragsabschluss und Abrechnung durch die jeweiligen Städte. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort, an dem die auftragserteilende Stadt ihren Sitz hat. Die ausschreibende Stadt übernimmt keinerlei gesamtschuldnerische Verpflichtungen für die an der Ausschreibung beteiligten Städte. Es gelten die jeweiligen Liefer- und Zahlungsbedingungen der beauftragenden Städte, die als Anlage beiliegen. Laufzeit und Verlängerungsoption: Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Dauer von einem Jahr vom 01.04.2025 bis 31.03.2026 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr bis 31.03.2027, wenn der Teilauftrag einer der beteiligten Städte nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Folglich ist eine Verlängerung nur einzelner Teilaufträge möglich. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.03.2027. Liefermengen: Die in der Leistungsbeschreibung genannten Mengen der fünf Städte beziehen sich auf ein Jahr und ergeben sich aus den bisherigen Erfahrungen der beteiligten Städte. Die Mengenangaben sind durch die einzelnen Städte so genau wie möglich kalkuliert worden und dienen als Wertungsgrundlage. Die konkreten Liefermengen der einzelnen Leistungspositionen der Rahmenvereinbarung sind im Vorfeld nicht bestimmbar. Der Leistungsumfang der Einzelabrufe variiert daher sowohl in der Menge, als auch in der Kombination einzelner Lieferpositionen. Beim Abruf kann es trotz gewissenhafter Schätzung seitens der Auftraggeber zur Unterschreitung, aber auch Überschreitung der genannten Mengen kommen. Für beide Situationen sind die Preise unverändert gültig, eine nachträgliche Kalkulation bzw. Ansprüche des Auftragnehmers wegen Mehr- oder Minderleistungen ist ausgeschlossen. Abgerechnet werden nur die tatsächlich abgerufenen Leistungen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Aus dieser Rahmenvereinbarung können während der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu dem jeweiligen Gesamtauftragswert des Loses vom jeweiligen Auftraggeber abgerufen werden. Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung möglich. Die Vertragsbedingungen der beteiligten Städte sowie die Möglichkeit einer einvernehmlichen Auftragsänderung entsprechend den vergaberechtlichen Vorgaben (insbesondere gem. § 132 GWB) bleiben unberührt. Festpreis: Die angebotenen Preise gelten als Festpreise für den Vertragszeitraum sowie den möglichen Verlängerungszeitraum, also für maximal zwei Jahre. In den Preisen sind sämtliche Kosten für Verpackung, Transport frei Verwendungsstelle und dergleichen enthalten. Weitere Kosten (z.B. für Beförderung, Mautgebühren, Verpackung, Entsorgung, Rücknahme von Verpackungsmaterialien etc.) können nicht in Rechnung gestellt werden. Gesetzliche Änderungen: Sollten im Vertragszeitraum bzw. im Verlängerungszeitraum gesetzliche Änderungen bezüglich der Beschaffenheit der Kfz-Plaketten erforderlich werden, müssen diese Änderungen flexibel umsetzbar sein. Lieferung: Die Lieferung hat innerhalb von zwei bis vier Wochen ab Abruf frei Verwendungsstelle der jeweiligen Stadt zu erfolgen. Verpackung: Die Verpackungen (Röhrchen, Kartonagen, etc.) müssen mit einer Versiegelung verschlossen geliefert werden. Die Versiegelung muss beim ersten Öffnen zerstört werden. Die Verpackungen sollen aus umweltschonenden Materialien hergestellt und auf das notwendige Maß beschränkt sein. Es sollen möglichst Mehrwegverpackungen eingesetzt werden. Einwegverpackungen sind nach den Vorgaben der Verpackungsordnung zurückzunehmen. Weitere Details sind den allgemeinen Vergabeunterlagen sowie den Vergabeunterlagen der einzelnen Städte zu entnehmen.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Es werden gemäß § 122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Mit Abgabe des Angebotes ist die Eigenerklärung zur Zuverlässig … ganz lesenEs werden gemäß § 122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Mit Abgabe des Angebotes ist die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit ausgefüllt einzureichen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt.
Kriterium
Es werden gemäß § 122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Mit Abgabe des Angebotes ist die Eigenerklärung zur Zuverlässig … ganz lesenEs werden gemäß § 122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Mit Abgabe des Angebotes ist die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit ausgefüllt einzureichen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt.
Kriterium
Es werden gemäß § 122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Mit Abgabe des Angebotes ist die Eigenerklärung zur Zuverlässig … ganz lesenEs werden gemäß § 122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Mit Abgabe des Angebotes ist die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit ausgefüllt einzureichen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2025
Vertragsende
31.03.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal: Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Dauer von einem Jahr vom 01.04.2025 bis 31.03.2026 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr bis 31.03.2027, wenn der Teilauftrag einer der beteiligten Städte nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Vertragsjah … ganz lesenbis zu 1-mal: Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Dauer von einem Jahr vom 01.04.2025 bis 31.03.2026 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr bis 31.03.2027, wenn der Teilauftrag einer der beteiligten Städte nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Folglich ist eine Verlängerung nur einzelner Teilaufträge möglich. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.03.2027.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.metropoleruhr.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
39 Tage
Angebotsöffnung
13.02.2025, 12:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Auf die sonstigen Eignungsbedingungen (s.o.) wird verwiesen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die gena … ganz lesenDie Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y68YTRB3Z2RC Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0Y68YTRB3Z2RC Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 224 (Briefmarken, Scheckvordrucke, Banknoten, Aktienzertifikate, Werbeschriften, Kataloge und Handbücher) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

13vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bf5ba446-7a86-4005-91fb-3b4e55e19969.