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vergebenEU-weitLieferleistungen

Lieferung von Kabelverteilerkästen

Allgäuer Überlandwerk GmbH · Kempten, Bayern

Aktenzeichen AUeW-2025-0001veröffentlicht 15.12.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 424 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Bayern (431 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre13.01.2026 – 31.12.2028
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kempten87435, Kempten (Allgäu), Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Lieferzeit15 %
  • Nach Abstimmung noch auszüllen15 %
  • Preis70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Allgäuer Überlandwerk GmbH plant im Rahmen des vorliegenden Verhandlungsverfahrens mit vorangestelltem Teilnahmewettbewerb die Lieferung von Kabelverteilerkästen zu vergeben.

Die technischen Spezifikationen und Beschreibung der anzubietenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Lieferzeit15 %
Nach Abstimmung noch auszüllen15 %
Preis70 %
Qualität
LieferzeitDie Lieferung einer Liefertranche muss spätestens 9 Wochen nach Abruf erfolgen. Kürzere garantierte Lieferzeiten werden folgendermaßen honoriert und für die Bewertung der Angebote berücksichtigt. - Lieferung innerhalb von 1 Woche nach Abruf: 100 Punkte = 15% - Lieferung innerhalb von 2 Wochen nach Abruf: 87,5 Punkte = 13,125% - Lieferung innerhalb von 3 Wochen nach Abruf: 75 Punkte = 11,25% - Lieferung innerhalb von 4 Wochen nach Abruf: 62,5 Punkte = 9,375% - Lieferung innerhalb von 5 Wochen nach Abruf: 50 Punkte = 7,5% - Lieferung innerhalb von 6 Wochen nach Abruf: 37,5 Punkte = 5,625% - Lieferung innerhalb von 7 Wochen nach Abruf: 25 Punkte = 3,75% - Lieferung innerhalb von 8 Wochen nach Abruf: 12,5 Punkte = 1,875% - Lieferung innerhalb von 9 Wochen nach Abruf: 0 Punkte = 0 %
Qualität
Nach Abstimmung noch auszüllenDie Abrufgröße einer Liefertranche im Zeitraum 2026 bis 2028 darf höchstens 170 Stück betragen. Kleinere garantierte Abrufgrüßen und daraus resultierende höhere Abrufanzahlen werden folgendermaßen honoriert und für die Bewertung der Angebote berücksichtigt. - Abrufgröße 70-80 Stück - Abrufanzahl 22-26: 100 Punkte = 15% - Abrufgröße 90-100 Stück - Abrufanzahl 20-22: 80 Punkte = 12% - Abrufgröße 110-120 Stück - Abrufanzahl 17- 19: 60 Punkte = 9% - Abrufgröße 130-140 Stück - Abrufanzahl 14-16: 40 Punkte = 6% - Abrufgröße 150-160 Stück - Abrufanzahl 11-13: 20 Punkte = 3% - Abrufgröße = 170 Stück - Abrufanzahl 8-10: 0 Punkte = 0 %
Preis
Gesamtpreis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
13.01.2026
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, Maximiliansstraße 39, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nac … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
- Die gesamte Kommunikation, die Abgabe der Teilnahmeanträge und die Angebotsabgabe erfolgen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform https://www.xvergabe.de. Dort müssen die Vergabeunterlagen mit dem AI Bietercockpit geöffnet, bearbeitet und abgegeben werden, nachdem sich die Bieter ko … ganz lesen- Die gesamte Kommunikation, die Abgabe der Teilnahmeanträge und die Angebotsabgabe erfolgen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform https://www.xvergabe.de. Dort müssen die Vergabeunterlagen mit dem AI Bietercockpit geöffnet, bearbeitet und abgegeben werden, nachdem sich die Bieter kostenlos auf der Plattform registriert haben. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch zu übermitteln. Für den rechtzeitigen Zugang der Angebote ist ausschließlich der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich. Es ist zu beachten, dass es bei dem Hochladen der Angebote zu Problemen kommen kann. Die Bewerber/Bieter sind daher gehalten mit dem Hochladevorgang so rechtzeitig zu beginnen, dass gegebenenfalls bestehende Probleme beseitigt werden können. === - Informationen und FAQs zur Bedienung des AI Bietercockpit können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.bietercockpit.de/faq.html === - Kontaktstelle bei technischen Fragen bzw. Problemen zur elektronischen Teilnahmemantrags- bzw. Angebotsabgabe: ausschreibung@ptgconsulting.de === - Telefonische Auskünfte zum Inhalt des Verfahrens werden nicht erteilt, um das Gleichbehandlungsgebot zu wahren. Inhaltliche Fragen das Verfahren betreffend sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion des AI Bietercockpit einzureichen und werden auch nur schriftlich und gleichzeitig an alle Teilnehmer über die Vergabeplattform beantwortet. === - Zur Auswahl der Bewerber, die am weiteren Verfahren teilnehmen, werden nacheinander die folgenden Prüfungen/Wertungen durchgeführt, bis maximal 5 Bewerber übrigbleiben. === 1. Formale Prüfung der Teilnahmeanträge - Vollständigkeit der geforderten Unterlagen 2. Erfüllung der Teilnahmebedingungen - Inhaltliche Prüfung, ob die abgegebenen Erklärungen die tatsächlich geforderten Kriterien abdecken. === - Sind nach den Schritten 1 und 2 mehr als 5 Bewerber übrig, erfolgt die Entscheidung im dritten Prüfungsschritt. Dazu werden die Teilnahmeanträge anhand der im Abschnitt "Eignungskriterien" dieser Bekanntmachung näher beschriebenen Kriterien bewertet. Ergebnis der Bewertung ist ein Punktwert je Bieter. Rang 1 erhält der Bieter mit dem höchsten Punktwert, Rang 2 für den zweithöchsten Punktwert usw. === - Bei Punktgleichheit nach der Bewertung wird wie folgt festgelegt: > Teilen sich zwei oder mehr Bewerber punktgleich einen Rang, so wird dieser Rang mehrfach vergeben, die nachfolgenden Ränge werden entsprechend freigelassen. > Übersteigt die Anzahl der Bieter auf den Plätzen 1-5 die Anzahl von 5 Bietern, so werden alle Bieter auf den Rängen 1-5 zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert. > Sofern nach Anwendung der festgelegten Auswahlkriterien mehr als 5 Bewerber übrigbleiben, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern per Losverfahren. Das Losverfahren wird als letztes Auswahlmittel ("ultima ratio") angewandt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
EBG electro GmbH, Lünen2

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Allgäuer Überlandwerk GmbH
Art
Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
Anschrift
Illerstr. 18, 87435 Kempten
Website
auew.de
Kontakt
vergabe-2024-3@auew.de

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 312 (Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

18vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (10 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Bayern (431 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 08.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9fa86577-744e-4e8c-8717-b632032e1915.