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vergebenEU-weitIT und Software

Lieferung von IT-Hardware

Klinikum Ingolstadt GmbH · Ingolstadt, Bayern

Aktenzeichen 09-2025veröffentlicht 22.12.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 359 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: IT und Software in Bayern (90 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Ingolstadt85049, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 120 Tage (26 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (24 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Beschaffung von Laptops und Desktop PCs des Herstellers Dell.

Beschreibung des Loses

Es werden 80 Laptops und 300 Desktop-PCs der Marke Dell beschafft. Die vollständige und mängelfreie Lieferung der Geräte inklusive der Dienstleistung muss bis spätestens 15.12.2025 abgeschlossen sein.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Gesamtpreis100 %
Preis
GesamtpreisDer Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage des im Anlage 4 Preisblatt angegebenen Angebotspreises. Das Kriterium wird mit einer Gewichtung von 100 % berücksichtigt. Diese Festlegung ergibt sich aus den in Anlage 3 der Leistungsbeschreibung dargelegten sachlichen und technischen Gründe, die eine ausschließliche Bewertung nach dem Preis rechtfertigen. Qualitative Merkmale sind entweder durch Mindestanforderungen vorgegeben oder für die ausgeschriebene Leistung nicht differenzierungsrelevant. (Niedrigster Gesamtpreis / Angebotspreis des jeweiligen Bieters) × 100, gerundet auf zwei Nachkommastellen. Das Angebot mit dem höchsten Wert gemäß dieser Formel erhält die beste Bewertung. Bei Preisgleichheit entscheidet das Losverfahren.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern, Maximilian Str. 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gesta … ganz lesen§ 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat? der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum Ingolstadt GmbH
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DLYMHFK# Begründung der Herstellerbindung 1. Kompatibilität mit bestehender Infrastruktur Die bestehende IT-Infrastruktur basiert vollständig auf Endgeräten und Peripheriekomponenten des Herstellers Dell (u. a. Dockingstations, Netzteile, Firmware-/BIOS-Management). Ein Ei … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4DLYMHFK# Begründung der Herstellerbindung 1. Kompatibilität mit bestehender Infrastruktur Die bestehende IT-Infrastruktur basiert vollständig auf Endgeräten und Peripheriekomponenten des Herstellers Dell (u. a. Dockingstations, Netzteile, Firmware-/BIOS-Management). Ein Einsatz anderer Hersteller würde umfangreiche Anpassungen, Kompatibilitätstests und Neuanschaffungen erfordern, die mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wären und die Betriebskontinuität gefährden würden. 2. Zentrale Verwaltung und Betriebssicherheit Die Dell-Geräte sind vollständig in die bestehende Systemlandschaft integriert und werden zentral über Microsoft Endpoint Manager (SCCM/Intune) verwaltet. Hierbei kommen Dell-spezifische Funktionen und Treiber zum Einsatz, die für den sicheren und effizienten Betrieb zwingend erforderlich sind. Andere Hersteller bieten diese Integrationsmöglichkeiten nicht in gleicher Form, sodass ein deutlich erhöhter Verwaltungsaufwand und ein höheres Fehlerrisiko entstehen würden. 3. Einhaltung von Sicherheitsvorgaben Die eingesetzten Dell-Geräte erfüllen spezifische sicherheitsrelevante Anforderungen (TPM 2.0, Secure Boot, BIOS-Schutzfunktionen, BSI-nahe Standards), die in den internen IT-Sicherheitsrichtlinien sowie externen Vorgaben (z. B. IT-Grundschutz, Datenschutz) zwingend vorgeschrieben sind. Gleichwertige Sicherheitsmerkmale anderer Hersteller sind nicht nachweisbar bzw. erfordern zusätzliche Zertifizierungen und Prüfverfahren, die den Beschaffungsprozess erheblich verzögern würden. 4. Service- und Supportqualität Mit Dell besteht ein direkter Hersteller-Pro-Support mit einer Laufzeit von 5 Jahren und definierten SLAs (z. B. Vor-Ort-Service am nächsten Werktag). Diese Leistungen sind für den störungsfreien Betrieb der IT-Infrastruktur unerlässlich. Andere Hersteller können diese Servicequalität und Reaktionszeiten nachweislich nicht in gleicher Form gewährleisten. 5. Wirtschaftlichkeit (Total Cost of Ownership) Eine Wirtschaftlichkeitsanalyse hat ergeben, dass eine Umstellung auf ein anderes Herstellerumfeld sowohl kurzfristig als auch langfristig zu höheren Gesamtbetriebskosten führen würde. Gründe hierfür sind u. a. zusätzlicher Schulungsbedarf für IT-Personal, Anpassungen von Verwaltungsprozessen, Neuanschaffungen von Peripherie sowie ein erhöhtes Risiko für Ausfälle und Fehlkonfigurationen. 6. Nachhaltigkeit Durch die Serien- und Markengleichheit können defekte Bauteile gezielt ersetzt werden, ohne dass ein vollständiger Austausch des Geräts erforderlich ist. Dies trägt zur Ressourcenschonung bei und ermöglicht eine nachhaltige Nutzung der bestehenden Infrastruktur. Ergebnis Aufgrund der dargestellten zwingenden technischen, sicherheitsrelevanten und wirtschaftlichen Gründe ist eine produktneutrale Ausschreibung nicht möglich. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der IT-Infrastruktur ist die Vorgabe des Herstellers Dell erforderlich. Die Leistungsbeschreibung wird daher mit Bezug auf Dell-Geräte formuliert. Der Zusatz "oder gleichwertig" wird aufgenommen, wobei die Gleichwertigkeit durch geeignete technische Nachweise (z. B. Zertifikate, Testberichte, Integrationsnachweise) zu belegen ist.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Lebenshilfe München, München3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Krumenauerstraße 25, 85049 Ingolstadt
Kontakt
vergabestelle@klinikum-ingolstadt.de

Bei uns erfasst

161Bekanntmachungen
64Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

317vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (265 Lose mit Angabe)
210.000 €Zuschlagswert im Median
69.395 € – 481.360 €mittlere Hälfte, 77 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Bayern (90 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 13.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b654e051-f035-4a44-8cef-1cfa9b6ab87f.