Lieferung von Erdgas ab 2026 an die Abnahmestellen des Main-Taunus-Kreises
Der Kreisausschuss, Hochbau- und Liegenschaftsamt · Hofheim am Taunus, Hessen
Aktenzeichen 66.3.2/MTK-Erdgas 2026veröffentlicht 23.09.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 1,75 Mio. €
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.01.2026 – 01.01.2027
- Lose
- 3
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 3 Lose · in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 1,75 Mio. €
- Laufzeit
- 1 Jahr01.01.2026 – 01.01.2027, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Hofheim am Taunus65719, Main-Taunus-Kreis, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 41 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 0 Angebote je Los (19 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 01.01.2027
- Heute
Beschreibung
Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen des Main-Taunus-Kreises ab dem 01.01.2026.
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Abnahmestellen Hofheim am Taunus, Liederbach am Taunus und Sulzbach (Taunus) mit einem Volumen in Höhe von 12.523.203 kWh Der Main-Taunus-Kreis schreibt die Lieferung von Erdgas mit Lieferbeginn ab 01.01.2026 für einen Lieferzeitraum von 1 Jahr mit einer Verlängerungsoption um 3 Mal ein weiteres Jahr in einem VgV - Offenen Verfahren nach § 119 Abs. 3 GWB sowie § 15 VgV aus. Mit Zuschlagserteilung kommt mit dem auf Grund dieser Ausschreibung erfolgreich berücksichtigten Bieter (nachfolgend auch "Auftragnehmer" genannt) und dem Auftraggeber ein Liefervertrag über die Versorgung mit Erdgas gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen/Erdgasliefervertrag zustande. Die Versorgung umfasst die Lieferung von Erdgas einschließlich Netznutzung und sämtliche damit unmittelbar verbundenen Tätigkeiten im Rahmen eines "All-Inclusive-Vertrages". Ziel des Vertrages ist eine sichere Versorgung zu wirtschaftlichen Bedingungen. Entsprechend den in den beigefügten Abnahmestellenlisten (IV. Abnahmestellenliste - Los 1, Los 2 und Los 3) aufgeführten Daten, teilt sich der Gesamterdgasbedarf je Lieferjahr und Abnahmestellen wie folgt auf: Los 1 - 12.523.203 kWh - 28 Abnahmestellen Los 2 - 11.327.305 kWh - 26 Abnahmestellen Los 3 - 12.917.311 kWh - 30 Abnahmestellen Die in der Abnahmestellenliste je Los angegebenen Verbrauchswerte basieren überwiegend auf den Verbrauchsdaten des Jahres 2024. Da der Verbrauch weitgehend von der Außentemperatur abhängig ist, können sich jährlich deutlich voneinander abweichende Verbrauchswerte ergeben. Für die Wertung der Angebote werden die in der Abnahmestellenliste je Los genannten Verbrauchswerte herangezogen. | 1 Jahr | 607.526 € |
| 2 | Abnahmestellen Bad Soden am Taunus, Eppstein, Eschborn, Kriftel und Schwalbach am Taunus mit einem Volumen in Höhe von 11.327.305 kWh Der Main-Taunus-Kreis schreibt die Lieferung von Erdgas mit Lieferbeginn ab 01.01.2026 für einen Lieferzeitraum von 1 Jahr mit einer Verlängerungsoption um 3 Mal ein weiteres Jahr in einem VgV - Offenen Verfahren nach § 119 Abs. 3 GWB sowie § 15 VgV aus. Mit Zuschlagserteilung kommt mit dem auf Grund dieser Ausschreibung erfolgreich berücksichtigten Bieter (nachfolgend auch "Auftragnehmer" genannt) und dem Auftraggeber ein Liefervertrag über die Versorgung mit Erdgas gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen/Erdgasliefervertrag zustande. Die Versorgung umfasst die Lieferung von Erdgas einschließlich Netznutzung und sämtliche damit unmittelbar verbundenen Tätigkeiten im Rahmen eines "All-Inclusive-Vertrages". Ziel des Vertrages ist eine sichere Versorgung zu wirtschaftlichen Bedingungen. Entsprechend den in den beigefügten Abnahmestellenlisten (IV. Abnahmestellenliste - Los 1, Los 2 und Los 3) aufgeführten Daten, teilt sich der Gesamterdgasbedarf je Lieferjahr und Abnahmestellen wie folgt auf: Los 1 - 12.523.203 kWh - 28 Abnahmestellen Los 2 - 11.327.305 kWh - 26 Abnahmestellen Los 3 - 12.917.311 kWh - 30 Abnahmestellen Die in der Abnahmestellenliste je Los angegebenen Verbrauchswerte basieren überwiegend auf den Verbrauchsdaten des Jahres 2024. Da der Verbrauch weitgehend von der Außentemperatur abhängig ist, können sich jährlich deutlich voneinander abweichende Verbrauchswerte ergeben. Für die Wertung der Angebote werden die in der Abnahmestellenliste je Los genannten Verbrauchswerte herangezogen. | 1 Jahr | 532.044 € |
| 3 | Abnahmestellen Flörsheim am Main, Hattersheim am Main, Hochheim am Main, Kelkheim (Taunus) und Kriftel mit einem Volumen in Höhe von 12.917.311 kWh Der Main-Taunus-Kreis schreibt die Lieferung von Erdgas mit Lieferbeginn ab 01.01.2026 für einen Lieferzeitraum von 1 Jahr mit einer Verlängerungsoption um 3 Mal ein weiteres Jahr in einem VgV - Offenen Verfahren nach § 119 Abs. 3 GWB sowie § 15 VgV aus. Mit Zuschlagserteilung kommt mit dem auf Grund dieser Ausschreibung erfolgreich berücksichtigten Bieter (nachfolgend auch "Auftragnehmer" genannt) und dem Auftraggeber ein Liefervertrag über die Versorgung mit Erdgas gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen/Erdgasliefervertrag zustande. Die Versorgung umfasst die Lieferung von Erdgas einschließlich Netznutzung und sämtliche damit unmittelbar verbundenen Tätigkeiten im Rahmen eines "All-Inclusive-Vertrages". Ziel des Vertrages ist eine sichere Versorgung zu wirtschaftlichen Bedingungen. Entsprechend den in den beigefügten Abnahmestellenlisten (IV. Abnahmestellenliste - Los 1, Los 2 und Los 3) aufgeführten Daten, teilt sich der Gesamterdgasbedarf je Lieferjahr und Abnahmestellen wie folgt auf: Los 1 - 12.523.203 kWh - 28 Abnahmestellen Los 2 - 11.327.305 kWh - 26 Abnahmestellen Los 3 - 12.917.311 kWh - 30 Abnahmestellen Die in der Abnahmestellenliste je Los angegebenen Verbrauchswerte basieren überwiegend auf den Verbrauchsdaten des Jahres 2024. Da der Verbrauch weitgehend von der Außentemperatur abhängig ist, können sich jährlich deutlich voneinander abweichende Verbrauchswerte ergeben. Für die Wertung der Angebote werden die in der Abnahmestellenliste je Los genannten Verbrauchswerte herangezogen. | 1 Jahr | 606.726 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Arbeitspreis für EnergielieferungDer Zuschlag wird je Los auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt (100% Preis). Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis gemäß Preisblatt abzüglich eines etwaig durch den Bieter gewährten Preisnachlasses ohne Bedingung.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 01.01.2027
- Verlängerung
bis zu 3-mal: 3. Es wird die Option der Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr eingeräumt. Wird der Vertrag nicht von einer der Parteien innerhalb einer Frist von 6 Monaten zum Beendigungszeitpunkt (31.12. eines Jahres) gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr - längsten … ganz lesenkürzer
bis zu 3-mal: 3. Es wird die Option der Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr eingeräumt. Wird der Vertrag nicht von einer der Parteien innerhalb einer Frist von 6 Monaten zum Beendigungszeitpunkt (31.12. eines Jahres) gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr - längstens jedoch bis zum 01.01.2030 06:00 Uhr. Der Vertrag endet sodann am 01.01.2030 06:00 Uhr, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die sechsmonatige Kündigungsfrist gilt auch für den Verlängerungszeitraum entsprechend.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren n … ganz lesenkürzer
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen: Bieter geben mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli … ganz lesenkürzer
Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen: Bieter geben mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl.S. 338 ab. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 5 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Im Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen, ist die Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und Mindestentgelt der Nachunternehmen nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, vorzulegen.- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y3752SV#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Kreishaus 1-5, 65719 Hofheim am Taunus
- Kontakt
- hochbau@
mtk.org
Bei uns erfasst
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Alle 4 offenen Ausschreibungen von Der Kreisausschuss, Hochbau- und Liegenschaftsamt, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 091 (Brennstoffe) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Strom und Gas in Hessen (0 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Shell Deutschland GmbH7 Zuschläge
- ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH6 Zuschläge
- Fritz Wahr Energie GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- team energie GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- Ambrian Energy GmbH5 Zuschläge
- DS EMOVA GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 20.08.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f8e4ab9f-dbd7-4b9f-bd3f-9eefcd0b07ae.