Lieferung von elektrischer Energie Ökostrom für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen im Bundesland Schleswig-Holstein
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen ZV-GV-26-1047000-4121.06veröffentlicht 24.09.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.01.2027 – 31.12.2027
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.
- Lieferung eins LKW 3-Achser für den LBV.SHLandesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Kiel · KielFrist 04.12.2026
- Beschaffung einer Kehrmaschine ca. 6m³ - mit mechanischer KehrgutaufnahmeLandeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister · KielFrist 01.12.2026
- DBS 01 Strom Schleswig-Holstein ab 2026GeKom - Gesellschaft für Kommunalberatung und Kommunalentwicklung mbH · KielFrist 06.11.2028
- DBS 02 Erdgas Schleswig-Holstein ab 2026GeKom - Gesellschaft für Kommunalberatung und Kommunalentwicklung mbH · KielFrist 06.11.2028
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Schleswig-Holstein (40 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.01.2027 – 31.12.2027
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Kiel24103, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 45 Tagen
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 17 Tagenan Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 10 Tagennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 10 Tagen
- Heute
- Bindefrist endetin 4 Tagen14 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 54 TagenLaufzeit bis 31.12.2027
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (100 % Ökostrom) als Vollstromversorgung für die in den Vergabeunterlagen bezeichneten Abnahmestellen der Auftraggeber. Der zur Versorgung der Abnahmestellen gelieferte Strom muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Ökostrom im Sinne dieser Ausschreibung ist Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wird. Zulässige Energiequellen sind insbesondere: Wasserkraft einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas sowie der biologisch abbaubare Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Soweit Strom aus Biomasse eingesetzt wird, müssen die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen an die eingesetzten Energieträger sowie, soweit einschlägig, die gesetzlichen Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt sein. Strom aus Kernenergie sowie Strom, der aus fossilen Energieträgern, insbesondere Kohle, Erdgas oder Mineralöl, erzeugt wurde, erfüllt die Anforderungen dieser Ausschreibung nicht. Dies gilt auch für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, soweit dieser unter Einsatz fossiler Energieträger erzeugt wurde. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Ausschreibung umfasst insgesamt 2 Lose mit ca. 499 Abnahmestellen und einem jährlichen Gesamtverbrauch von ca. 4,3 GWh. Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden von der ausschreibenden Stelle auf 2 Lose verteilt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Stromliefervertrag verwiesen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Toleranzband: Für das Lieferjahr 2027 gilt für jeden Auftraggeber ein Toleranzband von ± 10 % der für diesen Auftraggeber maßgeblichen Gesamt-Referenzmenge. Die Mindestabnahmemenge zu den vereinbarten Lieferkonditionen beträgt je Auftraggeber 90 % der Gesamt-Referenzmenge des Lieferjahres 2027. Die Maximalabnahmemenge zu den vereinbarten Lieferkonditionen beträgt je Auftraggeber 110 % der Gesamt-Referenzmenge des Lieferjahres 2027. Für die Prüfung des Toleranzbandes werden die tatsächlichen Verbrauchsmengen sämtlicher im Lieferjahr 2027 zur Versorgung angemeldeter Abnahmestellen des jeweiligen Auftraggebers gemeinsam betrachtet. Soweit innerhalb eines Auftraggebers unterschiedliche Preis- oder Messgruppen bestehen, werden deren Verbrauchsmengen für die Prüfung des Toleranzbandes zusammengefasst. Verbrauchsabweichungen innerhalb des Toleranzbandes führen zu keiner gesonderten Mehr- oder Mindermengenabrechnung. Eine gesonderte Mehr- oder Mindermengenabrechnung kann ausschließlich für Verbrauchsmengen erfolgen, die außerhalb des vorstehend festgelegten Toleranzbandes liegen. Hinsichtlich der Einzelheiten der Mehr- und Mindermengenabrechnung wird auf Ziffer 10 dieser Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Betrachtung des Toleranzbandes erfolgt für jeden Teilnehmer gesondert. Maßgeblich ist die Summe der tatsächlichen Verbrauchsmengen sämtlicher im Lieferjahr 2027 zur Versorgung angemeldeter Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers im Verhältnis zu dessen Gesamt-Referenzmenge. Ein Ausgleich von Mehr- oder Minderverbräuchen zwischen verschiedenen Teilnehmern desselben Loses findet nicht statt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die maximal beziehbare Energiemenge beträgt für das Lieferjahr 2027 je Auftraggeber 150 % der für diesen Auftraggeber maßgeblichen Gesamt-Referenzmenge. Unabhängig hiervon beträgt die absolute Höchstmenge der im Rahmen des jeweiligen Loses insgesamt beziehbaren Energie 150 % der für das betreffende Los ausgewiesenen Gesamt-Referenzmenge. Der Mengenbereich zwischen 110 % und 150 % der jeweiligen Gesamt-Referenzmenge gehört nicht zum Toleranzband und wird nach den Regelungen zur Mehrmengenabrechnung abgerechnet. Die vorstehenden Höchstmengen stellen keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers dar. Eine Verpflichtung zur Abnahme besteht ausschließlich nach Maßgabe der Regelungen zum Toleranzband und der sonstigen Vertragsbestimmungen. Mit Erreichen der für das jeweilige Los festgelegten absoluten Höchstmenge können aus der Rahmenvereinbarung keine weiteren Liefermengen zu den Bedingungen dieser Ausschreibung verlangt werden. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Pro Los wird ein Rahmenvertrag mit einem Anbieter geschlossen. Es erfolgt keine Los- oder Zuschlagslimitierung.
Gegenstand nach CPV
- 09300000Elektrizität, Heizung, Sonnen- und KernenergieHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Amt ST Stadt Niebüll, Gemeinde Leck, Amt Südtondern mit ca. 234 Abnahmestellen und einer Referenzmenge von 2,6 GWh. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Stromliefervertrag verwiesen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die maximal beziehbare Energiemenge beträgt für das Lieferjahr 2027 je Auftraggeber 150 % der für diesen Auftraggeber maßgeblichen Gesamt-Referenzmenge. Unabhängig hiervon beträgt die absolute Höchstmenge der im Rahmen des jeweiligen Loses insgesamt beziehbaren Energie 150 % der für das betreffende Los ausgewiesenen Gesamt-Referenzmenge. Der Mengenbereich zwischen 110 % und 150 % der jeweiligen Gesamt-Referenzmenge gehört nicht zum Toleranzband und wird nach den Regelungen zur Mehrmengenabrechnung abgerechnet. Die vorstehenden Höchstmengen stellen keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers dar. Eine Verpflichtung zur Abnahme besteht ausschließlich nach Maßgabe der Regelungen zum Toleranzband und der sonstigen Vertragsbestimmungen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mit Erreichen der für das jeweilige Los festgelegten absoluten Höchstmenge können aus der Rahmenvereinbarung keine weiteren Liefermengen zu den Bedingungen dieser Ausschreibung verlangt werden | 1 Jahr | – |
| 2 | Kom 27 Gemeinden des Amtes Südtondernmit ca. 265 Abnahmestellen und einer Referenzmenge von 1,7 GWh. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Stromliefervertrag verwiesen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die maximal beziehbare Energiemenge beträgt für das Lieferjahr 2027 je Auftraggeber 150 % der für diesen Auftraggeber maßgeblichen Gesamt-Referenzmenge. Unabhängig hiervon beträgt die absolute Höchstmenge der im Rahmen des jeweiligen Loses insgesamt beziehbaren Energie 150 % der für das betreffende Los ausgewiesenen Gesamt-Referenzmenge. Der Mengenbereich zwischen 110 % und 150 % der jeweiligen Gesamt-Referenzmenge gehört nicht zum Toleranzband und wird nach den Regelungen zur Mehrmengenabrechnung abgerechnet. Die vorstehenden Höchstmengen stellen keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers dar. Eine Verpflichtung zur Abnahme besteht ausschließlich nach Maßgabe der Regelungen zum Toleranzband und der sonstigen Vertragsbestimmungen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mit Erreichen der für das jeweilige Los festgelegten absoluten Höchstmenge können aus der Rahmenvereinbarung keine weiteren Liefermengen zu den Bedingungen dieser Ausschreibung verlangt werden | 1 Jahr | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- 12. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Preisblatt (Formblatt) für Los 1 einzureichen.
Eignung10 von 10 angegeben
- Versorgungssicherheit
- 4. Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen. Sie erklären, dass Sie sich vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres je Los mindestens 75 % der Referenzmenge durch Lieferkontakte mit Vorlieferanten/Erzeugern sichern.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- 5. Vollständig ausgefüllte Anlage 4 Bietererklärung.
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- 6. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten zwei Jahre (2024-2025) des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Ökostromversorgung). Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung beigefügten Vordruck.
- Anteil der Unterauftragsvergabe
- 7. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
- Anteil der Unterauftragsvergabe
- 8. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen. Die GMSH behält sich vor, Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
- 9. Darstellung der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2023-2025) erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Elektrizitätsversorgung. Es sind mindestens 2 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
- 10. Nachweis der Zuverlässigkeit gemäß § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung. Bitte nutzen Sie Anlage 4 der Leistungsbeschreibung.
- Umweltmanagementmaßnahmen
- 11. Erklärung zu den Erzeugungsarten bzw. Bezugsquellen des angebotenen Ökostroms. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 5 der Leistungsbeschreibung beigefügten Vordruck.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 14 Tage
- Angebotsöffnung
- 29.10.2026, 10:01 Uhr. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung8 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#____________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________________ Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für a … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:selbst#____________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________________ Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen- Hinweis
Die EU Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentr … ganz lesenkürzer
Die EU Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. __________________________________________________________________________________________________________________ Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden. __________________________________________________________________________________________________________________ Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: (Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen beigefügter "Anlage vorzulegende Nachweise"). __________________________________________________________________________________________________________________ 1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt). __________________________________________________________________________________________________________________ 2. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird einen Wettbewerbsregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen. __________________________________________________________________________________________________________________ 3. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. _________________________________________________________________________________________________
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Küterstrasse 30, 24103 Kiel
- Website
- e-vergabe-sh.de
- Kontakt
- e-vergabe-beschaffung@
gmsh.de
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Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Lieferung von elektrischer Energie -Ökostrom- für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein
- Zuschlag an Stadtwerke Husum GmbH
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 24.03.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 093 (Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Schleswig-Holstein (40 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- In(n) Energie GmbH14 Zuschläge
- Enni Energie & Umwelt Niederrhein GmbH11 Zuschläge
- EMB Energieversorgung Miltenberg-Bürgstadt GmbH & Co. KG7 Zuschläge
- Vereinigte Stadtwerke GmbH6 Zuschläge
- EG Tacherting-Feichten eG4 Zuschläge
- Stadtwerke Augsburg Energie GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Stromausschreibung Henneberg-Kliniken Management Gesellschaft mbH für das Jahr 2028Henneberg-Kliniken Management Gesellschaft mbHFrist 04.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 23f5948d-a9e2-47d7-923d-337d78b4a38b.