Lieferung von elektrischer Energie für Gebäude und Betriebsstätten des EVS aufgeteilt in 4 Lose ab 2025-2027
Entsorgungsverband Saar · Saarbrücken, Saarland
Aktenzeichen 2024_031veröffentlicht 21.07.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.01.2025 – 31.12.2027
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Regionalverband Saarbrücken.
- Lieferung von Strom für die Abnahmestellen der Mittelstadt VölklingenStadt Völklingen · VölklingenFrist 02.12.2026
- Energie Saarland-Spielbank GmbHSaarland-Spielbank GmbH · SaarbrückenFrist 10.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.01.2025 – 31.12.2027
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Saarbrücken66117, Regionalverband Saarbrücken, Saarland
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (23 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 27 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 27 MonatenSaarbrücken
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2027
- Heute
Beschreibung
Los 1 -Netz energis- Abnahmestellen: 63 RLM, 222 SLP, Menge 25.900 MWh/a Los 2 -Netz Merzig, Dillingen, Saarlouis- Abnahmestellen: 11 RLM, 27 SLP Menge 5.900 MWh/a Los 3 -Netz Creos, Saarbrücken, Völklingen, Wadgassen- Abnahmestellen: 17 RLM, 25 SLP Menge 13.300 MWh/a Los 4 -Netz Kirkel, KEW, Pfalzwerke, St. Wendel, Bexbach, Bliestal, Homburg, St. Ingbert, Sulzbach, Westnetz- Abnahmestellen: 26 RLM, 94 SLP Menge 13.700 MWh/a
Gegenstand nach CPV
- 09310000ElektrizitätHauptgegenstand
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Netz energis Abnahmestellen: 63 RLM, 222 SLP Menge: 25.900 MWh/a | 3 Jahre | – |
| 2 | Los 2 Netz Merzig, Dillingen, Saarlouis Abnahmestellen: 11 RLM und 27 SLP Menge: 5.900 MWh/a | 3 Jahre | – |
| 3 | Los 3 Netz Creos Deutschland Stromnetz GmbH, Stadtwerke Saarbrücken AG, Stadtwerke Völklingen Netz GmbH, GWW - Gemeindewerke Wadgassen GmbH Abnahmestellen: 17 RLM, 25 SLP Menge: 13.300 MWh/a | 3 Jahre | – |
| 4 | Los 4 -Netz Kirkel, KEW, Pfalzwerke, St. Wendel, Bexbach, Bliestal, Homburg, St. Ingbert, Sulzbach, Westnetz- Abnahmestellen: 26 RLM, 94 SLP Menge 13.700 MWh/a | 3 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- 100% Preis
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Eintragung in einem Handelsregister; Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer in § 123 GWB beschriebenen Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidr … ganz lesenkürzer
Eintragung in einem Handelsregister; Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer in § 123 GWB beschriebenen Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Erklärung, dass keine der in § 124 GWB aufgeführten Gründe bzw. in § 124 GWB beschriebenen Verfehlungen auf das Unternehmen zutreffen. Hinweis: Soweit Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB erfolgt sind, ist deren Wirksamkeit dem öffentlichen Auftraggeber gegenüber so nachzuweisen, dass dieser eine Bewertung und Ausschlussentscheidung treffen kann.- Kriterium
Angaben zum Unternehmen und den Gesamtumsatz des Unternehmens einschließlich den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart (Elektrische Energie), die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf eines der letzten drei Geschäftsjahre. Der Umsatz muss mindestens so hoch sein, wie genannt. Es wi … ganz lesenkürzer
Angaben zum Unternehmen und den Gesamtumsatz des Unternehmens einschließlich den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart (Elektrische Energie), die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf eines der letzten drei Geschäftsjahre. Der Umsatz muss mindestens so hoch sein, wie genannt. Es wird betrachtet, welche der Lose den Zuschlag erhalten würden: (JAW: Los 1: 13,4 Mio. €; Los 2: 3,5 Mio. €; Los 3: 7,8 Mio. €; Los 4: 8,0 Mio. €)- Kriterium
Für jedes der letzten drei Lieferjahre ist mindestens eine gleichwertige Referenz über die Belieferung von energiewirtschaftlich ähnlichen Abnahmestellen mit Strom anzugeben. Dies gilt für die Anzahl von Abnahmestellen und die gelieferte Menge. Beide Kriterien können in einer Referenz oder in zwei g … ganz lesenkürzer
Für jedes der letzten drei Lieferjahre ist mindestens eine gleichwertige Referenz über die Belieferung von energiewirtschaftlich ähnlichen Abnahmestellen mit Strom anzugeben. Dies gilt für die Anzahl von Abnahmestellen und die gelieferte Menge. Beide Kriterien können in einer Referenz oder in zwei getrennten Referenzen erfüllt werden. Hierbei ist entweder eine dem Los entsprechende Angabe zu machen oder bei der Bewerbung auf mehrere Lose die Menge des größten Loses des Angebotes.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- bankruptcy
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 23.08.2024, 23:59 Uhr. Saarbrücken. Ablauf der Bindefrist: 14.09.2024
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Fristen nach § 160Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht ert … ganz lesenkürzer
Es gelten die Fristen nach § 160Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz-STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 268 … ganz lesenkürzer
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz-STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688). Zudem gilt die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Formblatt Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland in den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Untertürkheimer Str. 21, 66117 Saarbrücken
- Website
- evs.de
- Kontakt
- vergabe@
evs.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 093 (Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie) in Saarland. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Energie SaarLorLux AG9 Zuschläge
- energis GmbH6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 17.03.2025
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3dac2ea5-872f-4374-9f3f-28dbef60dd2a.