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Lieferung von elektrischer Energie für Gebäude und Betriebsstätten des EVS aufgeteilt in 4 Lose ab 2025-2027

Entsorgungsverband Saar · Saarbrücken, Saarland

Aktenzeichen 2024_031veröffentlicht 21.07.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 806 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Regionalverband Saarbrücken.

Alle Ausschreibungen: Strom und Gas in Saarland (4 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.01.2025 – 31.12.2027
Lose
4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (23 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 27 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    Saarbrücken
    vor 27 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 22 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Los 1 -Netz energis- Abnahmestellen: 63 RLM, 222 SLP, Menge 25.900 MWh/a Los 2 -Netz Merzig, Dillingen, Saarlouis- Abnahmestellen: 11 RLM, 27 SLP Menge 5.900 MWh/a Los 3 -Netz Creos, Saarbrücken, Völklingen, Wadgassen- Abnahmestellen: 17 RLM, 25 SLP Menge 13.300 MWh/a Los 4 -Netz Kirkel, KEW, Pfalzwerke, St. Wendel, Bexbach, Bliestal, Homburg, St. Ingbert, Sulzbach, Westnetz- Abnahmestellen: 26 RLM, 94 SLP Menge 13.700 MWh/a

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 Netz energis

Abnahmestellen: 63 RLM, 222 SLP Menge: 25.900 MWh/a

3 Jahre–
2
Los 2 Netz Merzig, Dillingen, Saarlouis

Abnahmestellen: 11 RLM und 27 SLP Menge: 5.900 MWh/a

3 Jahre–
3
Los 3 Netz Creos Deutschland Stromnetz GmbH, Stadtwerke Saarbrücken AG, Stadtwerke Völklingen Netz GmbH, GWW - Gemeindewerke Wadgassen GmbH

Abnahmestellen: 17 RLM, 25 SLP Menge: 13.300 MWh/a

3 Jahre–
4
Los 4 -Netz Kirkel, KEW, Pfalzwerke, St. Wendel, Bexbach, Bliestal, Homburg, St. Ingbert, Sulzbach, Westnetz-

Abnahmestellen: 26 RLM, 94 SLP Menge 13.700 MWh/a

3 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100% Preis

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Eintragung in einem Handelsregister; Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer in § 123 GWB beschriebenen Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidr … ganz lesenEintragung in einem Handelsregister; Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer in § 123 GWB beschriebenen Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Erklärung, dass keine der in § 124 GWB aufgeführten Gründe bzw. in § 124 GWB beschriebenen Verfehlungen auf das Unternehmen zutreffen. Hinweis: Soweit Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB erfolgt sind, ist deren Wirksamkeit dem öffentlichen Auftraggeber gegenüber so nachzuweisen, dass dieser eine Bewertung und Ausschlussentscheidung treffen kann.
Kriterium
Angaben zum Unternehmen und den Gesamtumsatz des Unternehmens einschließlich den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart (Elektrische Energie), die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf eines der letzten drei Geschäftsjahre. Der Umsatz muss mindestens so hoch sein, wie genannt. Es wi … ganz lesenAngaben zum Unternehmen und den Gesamtumsatz des Unternehmens einschließlich den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart (Elektrische Energie), die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf eines der letzten drei Geschäftsjahre. Der Umsatz muss mindestens so hoch sein, wie genannt. Es wird betrachtet, welche der Lose den Zuschlag erhalten würden: (JAW: Los 1: 13,4 Mio. €; Los 2: 3,5 Mio. €; Los 3: 7,8 Mio. €; Los 4: 8,0 Mio. €)
Kriterium
Für jedes der letzten drei Lieferjahre ist mindestens eine gleichwertige Referenz über die Belieferung von energiewirtschaftlich ähnlichen Abnahmestellen mit Strom anzugeben. Dies gilt für die Anzahl von Abnahmestellen und die gelieferte Menge. Beide Kriterien können in einer Referenz oder in zwei g … ganz lesenFür jedes der letzten drei Lieferjahre ist mindestens eine gleichwertige Referenz über die Belieferung von energiewirtschaftlich ähnlichen Abnahmestellen mit Strom anzugeben. Dies gilt für die Anzahl von Abnahmestellen und die gelieferte Menge. Beide Kriterien können in einer Referenz oder in zwei getrennten Referenzen erfüllt werden. Hierbei ist entweder eine dem Los entsprechende Angabe zu machen oder bei der Bewerbung auf mehrere Lose die Menge des größten Loses des Angebotes.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
bankruptcy

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
23.08.2024, 23:59 Uhr. Saarbrücken. Ablauf der Bindefrist: 14.09.2024
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Fristen nach § 160Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht ert … ganz lesenEs gelten die Fristen nach § 160Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz-STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 268 … ganz lesenBedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz-STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688). Zudem gilt die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Formblatt Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland in den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Alle 8 offenen Ausschreibungen von Entsorgungsverband Saar, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 093 (Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie) in Saarland. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

25vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (33 Lose mit Angabe)
896.606 €Zuschlagswert im Median
453.000 € – 5,53 Mio. €mittlere Hälfte, 10 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Strom und Gas in Saarland (4 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 17.03.2025
  3. Vergabebekanntmachung
  4. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3dac2ea5-872f-4374-9f3f-28dbef60dd2a.