Lieferung von elektrischer Energie für diverse Abnahmestellen des Landkreis Dillingen, der Kreisklinken Dillingen und der KDL Di
Landratsamt Dillingen a.d.Donau · Dillingen an der Donau, Bayern
Aktenzeichen LK Dillingen S/08-2veröffentlicht 23.10.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2027
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- Gasausschreibung Markt ManchingMarkt Manching · ManchingFrist 07.12.2026
- Stromausschreibung Markt ManchingMarkt Manching · ManchingFrist 07.12.2026
- Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Strom an die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Abnahmestellen des Landkreises Rhön-GrabfeldLandkreis Rhön-Grabfeld SG Z5 Beschaffungen · Bad Neustadt a. d. SaaleFrist 26.11.2026
- Ausführung_PV-Anlage_WimpasingDie Autobahn GmbH des Bundes - NL Südbayern · MünchenFrist 03.12.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Dillingen an der Donau89407, Landkreis Dillingen a.d. Donau, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbi-medien.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassenja
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 74 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 11 Monatennur elektronisch über bi-medien.de
- Bindefrist endetvor 11 Monaten14 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2027
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie für den Landkreis Dillingen, der Kreisklinken Dillingen und der KDL Dillingen in Bayern. Art und Umfang ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung.
Lieferzeitraum: Vom 01.01.2026, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2027, 24:00 Uhr (zwei Lieferjahre).
Insgesamt 44 Abnahmestellen mit einem prognostizierten Referenzverbrauch 2026 von 5.269.243 kWh/a und einem prognostizierten Referenzverbrauch 2027 von 5.500.243 kWh/a.
Im Rahmen der Angebotsabgabe für Los 1 fordert die ausschreibende Stelle zusätzlich zum Hauptangebot ein Nebenangebot „Ökostrom“ an. Das Hauptangebot bezieht sich auf die Dienstleistung zur Lieferung von Strom ohne Gestehungsvorgaben. Das Nebenangebot bezieht sich auf die Dienstleistung zur Lieferung von Ökostrom.
Als Zulassungsvoraussetzung für das Nebenangebot wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt. Dazu zählen Stromerzeugung aus Wasserkraft, einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, sowie aus Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie oder aus Biomasse, wie beispielsweise Biogas, Deponiegas und Klärgas. Ebenso umfasst dies den biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Strom aus Erzeugungsanlagen, die fossile Energieträger wie Kernkraft, Kohle oder Gas nutzen, ist nicht zulässig.
Bei der Angebotswertung wird der Zuschlag auf das Nebenangebot erteilt, sofern der Angebotspreis des Nebenangebots den Preis des Hauptangebots um maximal 3 % übersteigt. Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen.
Gegenstand nach CPV
- 09310000ElektrizitätHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Landkreis Dillingen & KDL Dillingen Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie für den Landkreis Dillingen und der KDL Dillingen in Bayern. Art und Umfang ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung. Lieferzeitraum: Vom 01.01.2026, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2027, 24:00 Uhr (zwei Lieferjahre). Insgesamt 42 Abnahmestellen mit einem prognostizierten Referenzverbrauch 2026 von 2.655.595 kWh/a und einem prognostizierten Referenzverbrauch 2027 von 2.886.595 kWh/a. Im Rahmen der Angebotsabgabe für Los 1 fordert die ausschreibende Stelle zusätzlich zum Hauptangebot ein Nebenangebot „Ökostrom“ an. Das Hauptangebot bezieht sich auf die Dienstleistung zur Lieferung von Strom ohne Gestehungsvorgaben. Das Nebenangebot bezieht sich auf die Dienstleistung zur Lieferung von Ökostrom. Als Zulassungsvoraussetzung für das Nebenangebot wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt. Dazu zählen Stromerzeugung aus Wasserkraft, einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, sowie aus Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie oder aus Biomasse, wie beispielsweise Biogas, Deponiegas und Klärgas. Ebenso umfasst dies den biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Strom aus Erzeugungsanlagen, die fossile Energieträger wie Kernkraft, Kohle oder Gas nutzen, ist nicht zulässig. Bei der Angebotswertung wird der Zuschlag auf das Nebenangebot erteilt, sofern der Angebotspreis des Nebenangebots den Preis des Hauptangebots um maximal 3 % übersteigt. Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen. | 2 Jahre | – |
| 2 | Los 2: Kreisklinken Dillingen Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie für die Kreisklinken Dillingen in Bayern. Art und Umfang ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung. Lieferzeitraum: Vom 01.01.2026, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2027, 24:00 Uhr (zwei Lieferjahre). Insgesamt 2Abnahmestellen mit einem prognostizierten Referenzverbrauch 2026 von 2.613.648 kWh/a und einem prognostizierten Referenzverbrauch 2027 von 2.613.648 kWh/a. | 25 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Der Bieter hat in der als Anlage 2 zum Angebot beigefügten Bietererklärung eine deutschsprachige Ansprechperson, sowie eine Vertretung namentlich zu benennen. Darüber hinaus sind in derselben Bietererklärung Angaben zum Unternehmen sowie eine Darstellung der in den letzten drei Jahren erbrachten Lei … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat in der als Anlage 2 zum Angebot beigefügten Bietererklärung eine deutschsprachige Ansprechperson, sowie eine Vertretung namentlich zu benennen. Darüber hinaus sind in derselben Bietererklärung Angaben zum Unternehmen sowie eine Darstellung der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Größenordnung im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in einer Referenzliste einzutragen. Zusätzlich müssen Referenzen zu in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung angegeben werden. In die Referenzliste sind mindestens zwei bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen. Soweit zutreffend, sind außerdem Angaben zur Art und zum Umfang von Leistungen, die an Unterauftragnehmer übertragen werden sollen, sowie zu bestehenden Arbeitsgemeinschaften oder Bietergemeinschaften zu machen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen sind über die Website der Bundesnetzagentur unter dem Bereich „Lieferantenanzeige“ einsehbar), sind ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen. Alternativ ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung“ (EEE) zulässig, die den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 entspricht. Der Bieter hat ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde ihm gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz noch teilweise untersagt hat. Ebenso ist zu bestätigen, dass seitens der Regulierungsbehörde keine Bedenken hinsichtlich der personellen, technischen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit vorgebracht wurden. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen sind über die Website der Bundesnetzagentur unter dem Bereich "Lieferantenanzeige" einsehbar), sind ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen. Zusätzlich ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter die Sicherstellung der Lieferungen gewährleistet, indem er sich vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 % der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten oder Erzeugern sichert. Der Bieter hat zudem zu erklären, dass keine kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder Handlungen im Zusammenhang mit der Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen getroffen wurden und dass keine Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden. Für Rückfragen des Auftraggebers ist ein fester Ansprechpartner oder eine feste Ansprechpartnerin des Auftragnehmers während der üblichen Geschäftszeiten – Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr – telefonisch und elektronisch via E-Mail erreichbar. Bereits bei Angebotsabgabe sind die Kontaktdaten, bestehend aus Anschrift, Telefonnummer (fest und mobil) sowie E-Mail-Adresse, anzugeben. Der Auftraggeber stellt seinerseits entsprechende Kontaktdaten bereit. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Änderungen der Kontaktdaten unverzüglich gegenseitig mitzuteilen. Sollten einzureichende Unterlagen, wie Nachweise oder Erklärungen, bei Angebotsabgabe fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig nachzufordern. Die fehlenden Unterlagen sind in einem solchen Fall innerhalb eines Tages nach Aufforderung elektronisch via E-Mail einzureichen. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Aufforderung durch die Vergabestel …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Zahlungsunfähigkeit, Interessenkonflikt, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bi-medien.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Zulässig
- Bindefrist
- 14 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
8. Bieterfragen: Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 17.11.2025, 12:00 Uhr (MEZ), schriftlich über die Vergabeplattform einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen können nur nach Ermessen der Vergabestelle beantwortet werden. Die Bean … ganz lesenkürzer
8. Bieterfragen: Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 17.11.2025, 12:00 Uhr (MEZ), schriftlich über die Vergabeplattform einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen können nur nach Ermessen der Vergabestelle beantwortet werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in anonymisierter Form spätestens bis zum 20.11.2025 über die Vergabeplattform. Es obliegt den Bietern, sich rechtzeitig über die bereitgestellten Antworten zu informieren. Hinweis der ausschreibenden Stelle: Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass Bieter dazu angehalten werden, sich auf der Vergabeplattform zu registrieren und die Vergabeunterlagen nach erfolgter Registrierung oder nach dem Einloggen herunterzuladen. Nur durch die Registrierung ist sichergestellt, dass die Bieter über die Bereitstellung von Antworten auf Bieterfragen, zusätzliche Informationen oder etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen rechtzeitig informiert werden. - Bildung von Preisgruppen: Im Rahmen der Ausschreibung werden drei Preisgruppen gebildet: o Preisgruppe 1: SLP-Abnahmestellen: Abnahmestellen, deren Durchleitung gemäß den Vorgaben der jeweiligen Versorgungsnetzbetreiber im Standardlastprofilverfahren (SLP) abgerechnet wird. o Preisgruppe 2: RLM-Abnahmestellen: Abnahmestellen, bei denen eine registrierende ¼-Stunden-Leistungsmessung (RLM) gemäß den Vorgaben der jeweiligen Versorgungsnetzbetreiber durchgeführt wird. o Preisgruppe 3: SBL-Abnahmestellen (Straßenbeleuchtung): Abnahmestellen für Straßenbeleuchtung sowie Ampelanlagen und Verkehrszeichenanlagen. - Abgabe von Dienstleistungspreisen: Der Bieter gibt Dienstleistungspreise für die ausgeschriebenen Preisgruppen SLP, RLM und SBL getrennt für die Lieferjahre 2026 und 2027 ab. Diese Preise werden im Rahmen der Ausschreibung bewertet. - Energiebespreisung und Tranchenaufteilung: Die Energiebespreisung erfolgt durch die Energie-Beschaffung (Einkauf) und wird für die Lieferjahre 2026 und 2027 in einer Tranche durchgeführt: o 1. Tranche: Beschaffung von 100 % der Energiemenge für das Lieferjahr 2026 sowie 100 % der Energiemenge für das Lieferjahr 2027. Die Preisfestlegung erfolgt gemäß dem Settlementpreis der EEX Phelix-DE Futures am letzten Tag der Bindefrist, den 09. Dezember 2025 - Referenzpreise für das Lieferjahr 2026: Grundlage der Energiebespreisung für 2026 sind die EEX Phelix-DE Futures Settlementpreise des Lieferjahres 2026. Die Anteile von Base und Peak werden von der ausschreibenden Stelle vorgegeben und betragen 70 % Base und 30 % Peak. - Referenzpreise für das Lieferjahr 2027: Grundlage der Energiebespreisung für 2027 sind die EEX Phelix-DE Futures Settlementpreise des Lieferjahres 2027. Auch hier werden die Anteile von Base und Peak mit 70 % Base und 30 % Peak festgelegt. - Toleranzband: Im Rahmen des Los 1 wird für alle Abnahmestellen wird ein Toleranzband von ±10 % der Referenzmenge pro Jahr vereinbart. Im Rahmen des Los 2 wird für alle Abnahmestellen wird ein Toleranzband von ±20 % der Referenzmenge pro Jahr vereinbart. - Mehr-/Mindermengenabrechnung: Es erfolgt eine Abrechnung von Mehr- und Mindermengen. - Mindestabnahmemenge: Die Mindestabnahmemenge für Los 1 zu den Konditionen des Angebots beträgt je Teilnehmer 90 % der vereinbarten Referenzmenge für das jeweilige Lieferjahr. Die Mindestabnahmemenge für Los 2 zu den Konditionen des Angebots beträgt je Teilnehmer 80 % der vereinbarten Referenzmenge für das jeweilige Lieferjahr. - Maximalabnahmemenge: Die Maximalabnahmemenge für Los 1 zu den Konditionen des Angebots beträgt je Teilnehmer 110 % der vereinbarten Referenzmenge für das jeweilige Lieferjahr. Die Maximalabnahmemenge für Los 2 zu den Konditionen des Angebots beträgt je Teilnehmer 120 % der vereinbarten Referenzmenge für das jeweilige Lieferjahr. - Eigenerklärung zur Liefergarantie: Der Bieter ist verpflichtet, eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abzugeben. - Absicherung durch Lieferko …
Los 2
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Der Bieter hat in der als Anlage 2 zum Angebot beigefügten Bietererklärung eine deutschsprachige Ansprechperson, sowie eine Vertretung namentlich zu benennen. Darüber hinaus sind in derselben Bietererklärung Angaben zum Unternehmen sowie eine Darstellung der in den letzten drei Jahren erbrachten Lei … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat in der als Anlage 2 zum Angebot beigefügten Bietererklärung eine deutschsprachige Ansprechperson, sowie eine Vertretung namentlich zu benennen. Darüber hinaus sind in derselben Bietererklärung Angaben zum Unternehmen sowie eine Darstellung der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Größenordnung im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in einer Referenzliste einzutragen. Zusätzlich müssen Referenzen zu in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung angegeben werden. In die Referenzliste sind mindestens zwei bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen. Soweit zutreffend, sind außerdem Angaben zur Art und zum Umfang von Leistungen, die an Unterauftragnehmer übertragen werden sollen, sowie zu bestehenden Arbeitsgemeinschaften oder Bietergemeinschaften zu machen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen sind über die Website der Bundesnetzagentur unter dem Bereich „Lieferantenanzeige“ einsehbar), sind ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen. Alternativ ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung“ (EEE) zulässig, die den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 entspricht. Der Bieter hat ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde ihm gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz noch teilweise untersagt hat. Ebenso ist zu bestätigen, dass seitens der Regulierungsbehörde keine Bedenken hinsichtlich der personellen, technischen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit vorgebracht wurden. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen sind über die Website der Bundesnetzagentur unter dem Bereich "Lieferantenanzeige" einsehbar), sind ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen. Zusätzlich ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter die Sicherstellung der Lieferungen gewährleistet, indem er sich vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 % der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten oder Erzeugern sichert. Der Bieter hat zudem zu erklären, dass keine kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder Handlungen im Zusammenhang mit der Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen getroffen wurden und dass keine Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden. Für Rückfragen des Auftraggebers ist ein fester Ansprechpartner oder eine feste Ansprechpartnerin des Auftragnehmers während der üblichen Geschäftszeiten – Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr – telefonisch und elektronisch via E-Mail erreichbar. Bereits bei Angebotsabgabe sind die Kontaktdaten, bestehend aus Anschrift, Telefonnummer (fest und mobil) sowie E-Mail-Adresse, anzugeben. Der Auftraggeber stellt seinerseits entsprechende Kontaktdaten bereit. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Änderungen der Kontaktdaten unverzüglich gegenseitig mitzuteilen. Sollten einzureichende Unterlagen, wie Nachweise oder Erklärungen, bei Angebotsabgabe fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig nachzufordern. Die fehlenden Unterlagen sind in einem solchen Fall innerhalb eines Tages nach Aufforderung elektronisch via E-Mail einzureichen. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Aufforderung durch die Vergabestel …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Zahlungsunfähigkeit, Interessenkonflikt, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.12.2025
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bi-medien.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Zulässig
- Bindefrist
- 14 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Noch nicht bekannt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
8. Bieterfragen: Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 17.11.2025, 12:00 Uhr (MEZ), schriftlich über die Vergabeplattform einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen können nur nach Ermessen der Vergabestelle beantwortet werden. Die Bean … ganz lesenkürzer
8. Bieterfragen: Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 17.11.2025, 12:00 Uhr (MEZ), schriftlich über die Vergabeplattform einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen können nur nach Ermessen der Vergabestelle beantwortet werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in anonymisierter Form spätestens bis zum 20.11.2025 über die Vergabeplattform. Es obliegt den Bietern, sich rechtzeitig über die bereitgestellten Antworten zu informieren. Hinweis der ausschreibenden Stelle: Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass Bieter dazu angehalten werden, sich auf der Vergabeplattform zu registrieren und die Vergabeunterlagen nach erfolgter Registrierung oder nach dem Einloggen herunterzuladen. Nur durch die Registrierung ist sichergestellt, dass die Bieter über die Bereitstellung von Antworten auf Bieterfragen, zusätzliche Informationen oder etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen rechtzeitig informiert werden. 9. Maximalmenge der Beziehenden Energie Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den Urteilen vom 19. Dezember 2018 (Rs. C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und vom 17. Juni 2021 (Rs. C-23/20) sowie des Oberlandesgerichts Koblenz (Beschl. v. 12. Dezember 2022 – Verg 3/22) gilt, dass eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der festgelegten Höchstgrenze ihre Wirkung verliert. Vor diesem Hintergrund erfolgt folgende Festlegung: Die maximale beziehbare Energiemenge pro Jahr und je Los beträgt 150 % der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge. Bei der ausgeschriebenen Referenzmenge des jeweiligen Lieferjahres handelt es sich um den Basisverbrauch des jeweiligen Teilnehmers. Dieser Basisverbrauch kann im Rahmen eines Toleranzbandes schwanken. Innerhalb dieses Toleranzbandes ist eine Preisanpassung bei Über- oder Unterschreitung der Referenzmenge möglich. Insgesamt bleibt jedoch sichergestellt, dass die beziehbare Energiemenge die festgelegte Maximalmenge von 150 % der Referenzmenge nicht überschreitet. 10. Wichtige Eckpunkte der Ausschreibung: - Bildung von Preisgruppen: Im Rahmen der Ausschreibung werden drei Preisgruppen gebildet: o Preisgruppe 1: SLP-Abnahmestellen: Abnahmestellen, deren Durchleitung gemäß den Vorgaben der jeweiligen Versorgungsnetzbetreiber im Standardlastprofilverfahren (SLP) abgerechnet wird. o Preisgruppe 2: RLM-Abnahmestellen: Abnahmestellen, bei denen eine registrierende ¼-Stunden-Leistungsmessung (RLM) gemäß den Vorgaben der jeweiligen Versorgungsnetzbetreiber durchgeführt wird. o Preisgruppe 3: SBL-Abnahmestellen (Straßenbeleuchtung): Abnahmestellen für Straßenbeleuchtung sowie Ampelanlagen und Verkehrszeichenanlagen. - Abgabe von Dienstleistungspreisen: Der Bieter gibt Dienstleistungspreise für die ausgeschriebenen Preisgruppen SLP, RLM und SBL getrennt für die Lieferjahre 2026 und 2027 ab. Diese Preise werden im Rahmen der Ausschreibung bewertet. - Energiebespreisung und Tranchenaufteilung: Die Energiebespreisung erfolgt durch die Energie-Beschaffung (Einkauf) und wird für die Lieferjahre 2026 und 2027 in einer Tranche durchgeführt: o 1. Tranche: Beschaffung von 100 % der Energiemenge für das Lieferjahr 2026 sowie 100 % der Energiemenge für das Lieferjahr 2027. Die Preisfestlegung erfolgt gemäß dem Settlementpreis der EEX Phelix-DE Futures am letzten Tag der Bindefrist, den 09. Dezember 2025 - Referenzpreise für das Lieferjahr 2026: Grundlage der Energiebespreisung für 2026 sind die EEX Phelix-DE Futures Settlementpreise des Lieferjahres 2026. Die Anteile von Base und Peak werden von der ausschreibenden Stelle vorgegeben und betragen 70 % Base und 30 % Peak. - Referenzpreise für das Lieferjahr 2027: Grundlage der Energiebespreisung für 2027 sind die EEX Phelix-DE Futures Settlementpreise des Lieferjahres 2027. Auch hier werden die Anteile von Base und Peak mit 70 % Base und 30 % Peak festgelegt. - Toleranzband: Im Rahmen des Los 1 wird für alle Abnahmestellen wird ein Toleranzband von ±10 % der R …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Große Allee 24, 89407 Dillingen an der Donau
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Freigestellter Schülerverkehr Altenmünster - Dillingen a.d.Donau19.04.2026
- Regionalverkehr Dillingen05.03.2026
- Stadtverkehr Dillingen05.03.2026
- Estricharbeiten im Zuge der Generalsanierung Kreishallenbad Wertingen25.02.2026 · 12 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 093 (Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Strom und Gas in Bayern (13 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Stadtwerke Augsburg Energie GmbH19 Zuschläge
- In(n) Energie GmbH18 Zuschläge
- Stadtwerke Dachau17 Zuschläge
- N-ERGIE AG14 Zuschläge
- eins energie in sachsen GmbH & Co. KG13 Zuschläge
- Enni Energie & Umwelt Niederrhein GmbH11 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Strom an die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Abnahmestellen des Landkreises Rhön-GrabfeldLandkreis Rhön-Grabfeld SG Z5 BeschaffungenFrist 26.11.2026
- Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Strom im Lieferjahr 2027 an die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Abnahmestellen des Landkreises Rhön-GrabfeldLandkreis Rhön-Grabfeld SG Z5 BeschaffungenFrist 27.11.2026
- Lieferung von Ökostrom für die Regiebetriebe des Bezirk Niederbayern in 2027 und 2028Bezirk Niederbayern Hauptverwaltung, Stabsstelle Rechtliche Sonderaufgaben und Grundstücksangelegenheiten, , vertreten durch VEA Beratungs-GmbHFrist 16.11.2026
- Grünstromlieferung für die Kaiser-Therme Bad Abbach in 2027 und optional 2028Kaiser-Therme Bad Abbach , vertreten durch VEA Beratungs-GmbHFrist 09.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 10d38501-f1b7-4bf1-b999-43ba0c7cbe26.