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Frist abgelaufenEU-weitStrom und GasLieferleistungen

Lieferung von elektrischer Energie für diverse Abnahmestellen des Landkreis Dillingen, der Kreisklinken Dillingen und der KDL Di

Landratsamt Dillingen a.d.Donau · Dillingen an der Donau, Bayern

Aktenzeichen LK Dillingen S/08-2veröffentlicht 23.10.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 348 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Strom und Gas in Bayern (13 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbi-medien.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 74 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über bi-medien.de
    vor 11 Monaten
  3. Bindefrist endet
    14 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie für den Landkreis Dillingen, der Kreisklinken Dillingen und der KDL Dillingen in Bayern. Art und Umfang ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung.

Lieferzeitraum: Vom 01.01.2026, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2027, 24:00 Uhr (zwei Lieferjahre).

Insgesamt 44 Abnahmestellen mit einem prognostizierten Referenzverbrauch 2026 von 5.269.243 kWh/a und einem prognostizierten Referenzverbrauch 2027 von 5.500.243 kWh/a.

Im Rahmen der Angebotsabgabe für Los 1 fordert die ausschreibende Stelle zusätzlich zum Hauptangebot ein Nebenangebot „Ökostrom“ an. Das Hauptangebot bezieht sich auf die Dienstleistung zur Lieferung von Strom ohne Gestehungsvorgaben. Das Nebenangebot bezieht sich auf die Dienstleistung zur Lieferung von Ökostrom.

Als Zulassungsvoraussetzung für das Nebenangebot wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt. Dazu zählen Stromerzeugung aus Wasserkraft, einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, sowie aus Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie oder aus Biomasse, wie beispielsweise Biogas, Deponiegas und Klärgas. Ebenso umfasst dies den biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Strom aus Erzeugungsanlagen, die fossile Energieträger wie Kernkraft, Kohle oder Gas nutzen, ist nicht zulässig.

Bei der Angebotswertung wird der Zuschlag auf das Nebenangebot erteilt, sofern der Angebotspreis des Nebenangebots den Preis des Hauptangebots um maximal 3 % übersteigt. Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 Landkreis Dillingen & KDL Dillingen

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie für den Landkreis Dillingen und der KDL Dillingen in Bayern. Art und Umfang ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung. Lieferzeitraum: Vom 01.01.2026, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2027, 24:00 Uhr (zwei Lieferjahre). Insgesamt 42 Abnahmestellen mit einem prognostizierten Referenzverbrauch 2026 von 2.655.595 kWh/a und einem prognostizierten Referenzverbrauch 2027 von 2.886.595 kWh/a. Im Rahmen der Angebotsabgabe für Los 1 fordert die ausschreibende Stelle zusätzlich zum Hauptangebot ein Nebenangebot „Ökostrom“ an. Das Hauptangebot bezieht sich auf die Dienstleistung zur Lieferung von Strom ohne Gestehungsvorgaben. Das Nebenangebot bezieht sich auf die Dienstleistung zur Lieferung von Ökostrom. Als Zulassungsvoraussetzung für das Nebenangebot wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt. Dazu zählen Stromerzeugung aus Wasserkraft, einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, sowie aus Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie oder aus Biomasse, wie beispielsweise Biogas, Deponiegas und Klärgas. Ebenso umfasst dies den biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Strom aus Erzeugungsanlagen, die fossile Energieträger wie Kernkraft, Kohle oder Gas nutzen, ist nicht zulässig. Bei der Angebotswertung wird der Zuschlag auf das Nebenangebot erteilt, sofern der Angebotspreis des Nebenangebots den Preis des Hauptangebots um maximal 3 % übersteigt. Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen.

2 Jahre–
2
Los 2: Kreisklinken Dillingen

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie für die Kreisklinken Dillingen in Bayern. Art und Umfang ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung. Lieferzeitraum: Vom 01.01.2026, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2027, 24:00 Uhr (zwei Lieferjahre). Insgesamt 2Abnahmestellen mit einem prognostizierten Referenzverbrauch 2026 von 2.613.648 kWh/a und einem prognostizierten Referenzverbrauch 2027 von 2.613.648 kWh/a.

25 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Der Bieter hat in der als Anlage 2 zum Angebot beigefügten Bietererklärung eine deutschsprachige Ansprechperson, sowie eine Vertretung namentlich zu benennen. Darüber hinaus sind in derselben Bietererklärung Angaben zum Unternehmen sowie eine Darstellung der in den letzten drei Jahren erbrachten Lei … ganz lesenDer Bieter hat in der als Anlage 2 zum Angebot beigefügten Bietererklärung eine deutschsprachige Ansprechperson, sowie eine Vertretung namentlich zu benennen. Darüber hinaus sind in derselben Bietererklärung Angaben zum Unternehmen sowie eine Darstellung der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Größenordnung im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in einer Referenzliste einzutragen. Zusätzlich müssen Referenzen zu in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung angegeben werden. In die Referenzliste sind mindestens zwei bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen. Soweit zutreffend, sind außerdem Angaben zur Art und zum Umfang von Leistungen, die an Unterauftragnehmer übertragen werden sollen, sowie zu bestehenden Arbeitsgemeinschaften oder Bietergemeinschaften zu machen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen sind über die Website der Bundesnetzagentur unter dem Bereich „Lieferantenanzeige“ einsehbar), sind ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen. Alternativ ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung“ (EEE) zulässig, die den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 entspricht. Der Bieter hat ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde ihm gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz noch teilweise untersagt hat. Ebenso ist zu bestätigen, dass seitens der Regulierungsbehörde keine Bedenken hinsichtlich der personellen, technischen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit vorgebracht wurden. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen sind über die Website der Bundesnetzagentur unter dem Bereich "Lieferantenanzeige" einsehbar), sind ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen. Zusätzlich ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter die Sicherstellung der Lieferungen gewährleistet, indem er sich vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 % der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten oder Erzeugern sichert. Der Bieter hat zudem zu erklären, dass keine kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder Handlungen im Zusammenhang mit der Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen getroffen wurden und dass keine Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden. Für Rückfragen des Auftraggebers ist ein fester Ansprechpartner oder eine feste Ansprechpartnerin des Auftragnehmers während der üblichen Geschäftszeiten – Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr – telefonisch und elektronisch via E-Mail erreichbar. Bereits bei Angebotsabgabe sind die Kontaktdaten, bestehend aus Anschrift, Telefonnummer (fest und mobil) sowie E-Mail-Adresse, anzugeben. Der Auftraggeber stellt seinerseits entsprechende Kontaktdaten bereit. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Änderungen der Kontaktdaten unverzüglich gegenseitig mitzuteilen. Sollten einzureichende Unterlagen, wie Nachweise oder Erklärungen, bei Angebotsabgabe fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig nachzufordern. Die fehlenden Unterlagen sind in einem solchen Fall innerhalb eines Tages nach Aufforderung elektronisch via E-Mail einzureichen. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Aufforderung durch die Vergabestel …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Zahlungsunfähigkeit, Interessenkonflikt, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bi-medien.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Zulässig
Bindefrist
14 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
8. Bieterfragen: Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 17.11.2025, 12:00 Uhr (MEZ), schriftlich über die Vergabeplattform einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen können nur nach Ermessen der Vergabestelle beantwortet werden. Die Bean … ganz lesen8. Bieterfragen: Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 17.11.2025, 12:00 Uhr (MEZ), schriftlich über die Vergabeplattform einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen können nur nach Ermessen der Vergabestelle beantwortet werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in anonymisierter Form spätestens bis zum 20.11.2025 über die Vergabeplattform. Es obliegt den Bietern, sich rechtzeitig über die bereitgestellten Antworten zu informieren. Hinweis der ausschreibenden Stelle: Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass Bieter dazu angehalten werden, sich auf der Vergabeplattform zu registrieren und die Vergabeunterlagen nach erfolgter Registrierung oder nach dem Einloggen herunterzuladen. Nur durch die Registrierung ist sichergestellt, dass die Bieter über die Bereitstellung von Antworten auf Bieterfragen, zusätzliche Informationen oder etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen rechtzeitig informiert werden. - Bildung von Preisgruppen: Im Rahmen der Ausschreibung werden drei Preisgruppen gebildet: o Preisgruppe 1: SLP-Abnahmestellen: Abnahmestellen, deren Durchleitung gemäß den Vorgaben der jeweiligen Versorgungsnetzbetreiber im Standardlastprofilverfahren (SLP) abgerechnet wird. o Preisgruppe 2: RLM-Abnahmestellen: Abnahmestellen, bei denen eine registrierende ¼-Stunden-Leistungsmessung (RLM) gemäß den Vorgaben der jeweiligen Versorgungsnetzbetreiber durchgeführt wird. o Preisgruppe 3: SBL-Abnahmestellen (Straßenbeleuchtung): Abnahmestellen für Straßenbeleuchtung sowie Ampelanlagen und Verkehrszeichenanlagen. - Abgabe von Dienstleistungspreisen: Der Bieter gibt Dienstleistungspreise für die ausgeschriebenen Preisgruppen SLP, RLM und SBL getrennt für die Lieferjahre 2026 und 2027 ab. Diese Preise werden im Rahmen der Ausschreibung bewertet. - Energiebespreisung und Tranchenaufteilung: Die Energiebespreisung erfolgt durch die Energie-Beschaffung (Einkauf) und wird für die Lieferjahre 2026 und 2027 in einer Tranche durchgeführt: o 1. Tranche: Beschaffung von 100 % der Energiemenge für das Lieferjahr 2026 sowie 100 % der Energiemenge für das Lieferjahr 2027. Die Preisfestlegung erfolgt gemäß dem Settlementpreis der EEX Phelix-DE Futures am letzten Tag der Bindefrist, den 09. Dezember 2025 - Referenzpreise für das Lieferjahr 2026: Grundlage der Energiebespreisung für 2026 sind die EEX Phelix-DE Futures Settlementpreise des Lieferjahres 2026. Die Anteile von Base und Peak werden von der ausschreibenden Stelle vorgegeben und betragen 70 % Base und 30 % Peak. - Referenzpreise für das Lieferjahr 2027: Grundlage der Energiebespreisung für 2027 sind die EEX Phelix-DE Futures Settlementpreise des Lieferjahres 2027. Auch hier werden die Anteile von Base und Peak mit 70 % Base und 30 % Peak festgelegt. - Toleranzband: Im Rahmen des Los 1 wird für alle Abnahmestellen wird ein Toleranzband von ±10 % der Referenzmenge pro Jahr vereinbart. Im Rahmen des Los 2 wird für alle Abnahmestellen wird ein Toleranzband von ±20 % der Referenzmenge pro Jahr vereinbart. - Mehr-/Mindermengenabrechnung: Es erfolgt eine Abrechnung von Mehr- und Mindermengen. - Mindestabnahmemenge: Die Mindestabnahmemenge für Los 1 zu den Konditionen des Angebots beträgt je Teilnehmer 90 % der vereinbarten Referenzmenge für das jeweilige Lieferjahr. Die Mindestabnahmemenge für Los 2 zu den Konditionen des Angebots beträgt je Teilnehmer 80 % der vereinbarten Referenzmenge für das jeweilige Lieferjahr. - Maximalabnahmemenge: Die Maximalabnahmemenge für Los 1 zu den Konditionen des Angebots beträgt je Teilnehmer 110 % der vereinbarten Referenzmenge für das jeweilige Lieferjahr. Die Maximalabnahmemenge für Los 2 zu den Konditionen des Angebots beträgt je Teilnehmer 120 % der vereinbarten Referenzmenge für das jeweilige Lieferjahr. - Eigenerklärung zur Liefergarantie: Der Bieter ist verpflichtet, eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abzugeben. - Absicherung durch Lieferko …

Los 2

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Der Bieter hat in der als Anlage 2 zum Angebot beigefügten Bietererklärung eine deutschsprachige Ansprechperson, sowie eine Vertretung namentlich zu benennen. Darüber hinaus sind in derselben Bietererklärung Angaben zum Unternehmen sowie eine Darstellung der in den letzten drei Jahren erbrachten Lei … ganz lesenDer Bieter hat in der als Anlage 2 zum Angebot beigefügten Bietererklärung eine deutschsprachige Ansprechperson, sowie eine Vertretung namentlich zu benennen. Darüber hinaus sind in derselben Bietererklärung Angaben zum Unternehmen sowie eine Darstellung der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Größenordnung im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in einer Referenzliste einzutragen. Zusätzlich müssen Referenzen zu in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung angegeben werden. In die Referenzliste sind mindestens zwei bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen. Soweit zutreffend, sind außerdem Angaben zur Art und zum Umfang von Leistungen, die an Unterauftragnehmer übertragen werden sollen, sowie zu bestehenden Arbeitsgemeinschaften oder Bietergemeinschaften zu machen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen sind über die Website der Bundesnetzagentur unter dem Bereich „Lieferantenanzeige“ einsehbar), sind ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen. Alternativ ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung“ (EEE) zulässig, die den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 entspricht. Der Bieter hat ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde ihm gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz noch teilweise untersagt hat. Ebenso ist zu bestätigen, dass seitens der Regulierungsbehörde keine Bedenken hinsichtlich der personellen, technischen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit vorgebracht wurden. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen sind über die Website der Bundesnetzagentur unter dem Bereich "Lieferantenanzeige" einsehbar), sind ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen. Zusätzlich ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter die Sicherstellung der Lieferungen gewährleistet, indem er sich vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 % der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten oder Erzeugern sichert. Der Bieter hat zudem zu erklären, dass keine kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder Handlungen im Zusammenhang mit der Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen getroffen wurden und dass keine Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden. Für Rückfragen des Auftraggebers ist ein fester Ansprechpartner oder eine feste Ansprechpartnerin des Auftragnehmers während der üblichen Geschäftszeiten – Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr – telefonisch und elektronisch via E-Mail erreichbar. Bereits bei Angebotsabgabe sind die Kontaktdaten, bestehend aus Anschrift, Telefonnummer (fest und mobil) sowie E-Mail-Adresse, anzugeben. Der Auftraggeber stellt seinerseits entsprechende Kontaktdaten bereit. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Änderungen der Kontaktdaten unverzüglich gegenseitig mitzuteilen. Sollten einzureichende Unterlagen, wie Nachweise oder Erklärungen, bei Angebotsabgabe fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig nachzufordern. Die fehlenden Unterlagen sind in einem solchen Fall innerhalb eines Tages nach Aufforderung elektronisch via E-Mail einzureichen. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Aufforderung durch die Vergabestel …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Zahlungsunfähigkeit, Interessenkonflikt, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2025
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bi-medien.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Zulässig
Bindefrist
14 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
8. Bieterfragen: Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 17.11.2025, 12:00 Uhr (MEZ), schriftlich über die Vergabeplattform einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen können nur nach Ermessen der Vergabestelle beantwortet werden. Die Bean … ganz lesen8. Bieterfragen: Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 17.11.2025, 12:00 Uhr (MEZ), schriftlich über die Vergabeplattform einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen können nur nach Ermessen der Vergabestelle beantwortet werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in anonymisierter Form spätestens bis zum 20.11.2025 über die Vergabeplattform. Es obliegt den Bietern, sich rechtzeitig über die bereitgestellten Antworten zu informieren. Hinweis der ausschreibenden Stelle: Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass Bieter dazu angehalten werden, sich auf der Vergabeplattform zu registrieren und die Vergabeunterlagen nach erfolgter Registrierung oder nach dem Einloggen herunterzuladen. Nur durch die Registrierung ist sichergestellt, dass die Bieter über die Bereitstellung von Antworten auf Bieterfragen, zusätzliche Informationen oder etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen rechtzeitig informiert werden. 9. Maximalmenge der Beziehenden Energie Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den Urteilen vom 19. Dezember 2018 (Rs. C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und vom 17. Juni 2021 (Rs. C-23/20) sowie des Oberlandesgerichts Koblenz (Beschl. v. 12. Dezember 2022 – Verg 3/22) gilt, dass eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der festgelegten Höchstgrenze ihre Wirkung verliert. Vor diesem Hintergrund erfolgt folgende Festlegung: Die maximale beziehbare Energiemenge pro Jahr und je Los beträgt 150 % der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge. Bei der ausgeschriebenen Referenzmenge des jeweiligen Lieferjahres handelt es sich um den Basisverbrauch des jeweiligen Teilnehmers. Dieser Basisverbrauch kann im Rahmen eines Toleranzbandes schwanken. Innerhalb dieses Toleranzbandes ist eine Preisanpassung bei Über- oder Unterschreitung der Referenzmenge möglich. Insgesamt bleibt jedoch sichergestellt, dass die beziehbare Energiemenge die festgelegte Maximalmenge von 150 % der Referenzmenge nicht überschreitet. 10. Wichtige Eckpunkte der Ausschreibung: - Bildung von Preisgruppen: Im Rahmen der Ausschreibung werden drei Preisgruppen gebildet: o Preisgruppe 1: SLP-Abnahmestellen: Abnahmestellen, deren Durchleitung gemäß den Vorgaben der jeweiligen Versorgungsnetzbetreiber im Standardlastprofilverfahren (SLP) abgerechnet wird. o Preisgruppe 2: RLM-Abnahmestellen: Abnahmestellen, bei denen eine registrierende ¼-Stunden-Leistungsmessung (RLM) gemäß den Vorgaben der jeweiligen Versorgungsnetzbetreiber durchgeführt wird. o Preisgruppe 3: SBL-Abnahmestellen (Straßenbeleuchtung): Abnahmestellen für Straßenbeleuchtung sowie Ampelanlagen und Verkehrszeichenanlagen. - Abgabe von Dienstleistungspreisen: Der Bieter gibt Dienstleistungspreise für die ausgeschriebenen Preisgruppen SLP, RLM und SBL getrennt für die Lieferjahre 2026 und 2027 ab. Diese Preise werden im Rahmen der Ausschreibung bewertet. - Energiebespreisung und Tranchenaufteilung: Die Energiebespreisung erfolgt durch die Energie-Beschaffung (Einkauf) und wird für die Lieferjahre 2026 und 2027 in einer Tranche durchgeführt: o 1. Tranche: Beschaffung von 100 % der Energiemenge für das Lieferjahr 2026 sowie 100 % der Energiemenge für das Lieferjahr 2027. Die Preisfestlegung erfolgt gemäß dem Settlementpreis der EEX Phelix-DE Futures am letzten Tag der Bindefrist, den 09. Dezember 2025 - Referenzpreise für das Lieferjahr 2026: Grundlage der Energiebespreisung für 2026 sind die EEX Phelix-DE Futures Settlementpreise des Lieferjahres 2026. Die Anteile von Base und Peak werden von der ausschreibenden Stelle vorgegeben und betragen 70 % Base und 30 % Peak. - Referenzpreise für das Lieferjahr 2027: Grundlage der Energiebespreisung für 2027 sind die EEX Phelix-DE Futures Settlementpreise des Lieferjahres 2027. Auch hier werden die Anteile von Base und Peak mit 70 % Base und 30 % Peak festgelegt. - Toleranzband: Im Rahmen des Los 1 wird für alle Abnahmestellen wird ein Toleranzband von ±10 % der R …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 093 (Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

268vergebene Aufträge
3,5Angebote je Los im Median (290 Lose mit Angabe)
952.558 €Zuschlagswert im Median
406.801 € – 1,87 Mio. €mittlere Hälfte, 136 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 10d38501-f1b7-4bf1-b999-43ba0c7cbe26.