Lieferung von Dienst- und Schutzkleidung für die Feuerwehr
Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle · Pforzheim, Baden-Württemberg
Aktenzeichen FW 2023.07veröffentlicht 11.12.2023LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- … – 31.12.2024
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs (2 Lose)Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement · Freiburg im BreisgauFrist 08.12.2026
- HLF 20 Feuerwehr HildrizhausenGemeinde Hildrizhausen · HildrizhausenFrist 07.12.2026
- Lieferung MTWStadt Rottenburg am Neckar · Rottenburg am NeckarFrist 03.12.2026
- Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 20 nach DIN 14530 Teil 27Gemeinde Herdwangen-Schönach · Herdwangen-SchönachFrist 13.11.2026
Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Baden-Württemberg (33 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- … – 31.12.2024
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Pforzheim75175, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe24.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassenja
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (71 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (123 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Bemusterung (kein Qualitätskriterium, aber keine andere Eintragung in EU Veröffentlichung möglich)50 %
- Lieferfrist (kein Qualitätskriterium, aber keine andere Eintragung in EU Veröffentlichung möglich)10 %
- Preis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 34 Monatenüber vergabe24.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 34 Monaten
- Vertragsendevor 22 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Tagesdienstkleidung Cargohosen, Arbeitsjacken und Blousons gemäß den Vorgaben der VwV Baden-Württemberg Feuerwehrbekleidung (Stand 27. September 2022 - Az.: IM6-1537-4/1) | – | – |
| 2 | Dienstbekleidung Uniformjacken, Uniformhosen, Diensthemden (weiß) Krawatten und Schirmmützen gemäß den Vorgaben der VwV Baden-Württemberg Feuerwehrbekleidung (Stand 27. September 2022 - Az.: IM6-1537-4/1) | – | – |
| 3 | Sport- und Unterbekleidung Sweatjacken, T-Shirts (Baumwolle), T-Shirts, Poloshirts (Baumwolle), Polo Shirts, Sportshirts, Sport Sweatjacken, Sporthosen kurz und lang gemäß den Vorgaben der VwV Baden-Württemberg Feuerwehrbekleidung (Stand 27. September 2022 - Az.: IM6-1537-4/1) | – | – |
| 4 | Sonstige Dienst- und Schutzkleidung Strickjacken, Fleecejacken, Wetterschutzjacken, Gürtel, Base Caps, Wollmützen, Schulterklappen, Feuerwehrschutzhandschuhe, Handschuhe THL, Feuerwehrschutzhauben, JFW Helme, JFW Parka, JWS Blousons, JFW Latzhosen, JFW Stiefel, JFW Handschuhe, Tagdienstschuhe 1 und 2, Feuerwehrstiefel 1,2 und 3, Gummistiefel, Feuerwehrhelme, Nackenschutz, Kopftrageringe, Nackenpolster, Visierhalter, Visierem Kinn-Nackenriemen, Schweißleder, Helmschrauben, Feuerwehr-Haltegurte, Beiltaschen, Socken, Handschuhe THL-Winter, Diensthemden blau gemäß den Vorgaben der VwV Baden-Württemberg Feuerwehrbekleidung (Stand 27. September 2022 - Az.: IM6-1537-4/1) | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Bemusterung (kein Qualitätskriterium, aber keine andere Eintragung in EU Veröffentlichung möglich)
- Qualität
- Lieferfrist (kein Qualitätskriterium, aber keine andere Eintragung in EU Veröffentlichung möglich)
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
— Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Biete ransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im BerufsoderHandels … ganz lesenkürzer
— Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Biete ransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im BerufsoderHandelsregistereingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Fristzur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot wiedergibt. Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nichtausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen voreiner Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen. Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in einer beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124 GWB- Kriterium
- Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren. Erklärung des Bewerbers zu einer gültigen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 2. Mio. EUR für Personen- und 1. Mio. EUR für Sachschäden.
- Kriterium
- Darstellung von Firmenprofil und -struktur (einschließlich des Beschäftigten Personals) sowie Kompetenzschwerpunkten. 3 Referenzen der letzen 3 abgeschlossenen Jahre.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- 31.12.2024
- Verlängerung
- Optionale Vertragsverlängerung bis spätestens 31.12.2027
- Optionen
- Optionale Vertragsverlängerung bis spätestens 31.12.2027
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe24.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 15.01.2024, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags … ganz lesenkürzer
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- im Rahmen der Prüfung und Wertung hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers - innerhalb einer Woche - die angebotenen Produkte zur Bemusterung zur Verfügung zu stellen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Neues Rathaus, Marktplatz 1, 75175 Pforzheim
- Website
- pforzheim.de
- Kontakt
- zentrale.vergabestelle@
pforzheim.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 351 (Not- und Sicherheitsausrüstungen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Baden-Württemberg (33 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Wilhelm Barth GmbH u. Co. KG4 Zuschläge
- Albert Ziegler GmbH2 Zuschläge
- BTL Feuerwehrtechnik GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- Bastian Feuerwehrtechnik2 Zuschläge
- Dräger Safety AG & Co. KGaA2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Lieferung von 1 Stück Gerätewagen-Logistik (GW-L) als City-Wechsellader, Fahrgestell 4x4 mit Hakenliftsystem nach DIN 14505-WLF-7,5/3400-900, DIN EN 1846, E DIN 14502-2 und -3, in Teilen DIN 14505Gemeinde Beuren-FeuerwehrFrist 12.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1501fb36-89d6-4b3d-bfc3-0d03ec269440.