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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Lieferung von Dichtschicht-, Speicherschicht- und Dränageschichtmaterial

Wismut GmbH · Chemnitz, Sachsen

Aktenzeichen 1816953-U28veröffentlicht 19.12.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
20 Monate01.03.2025 – 30.10.2026
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, VgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Chemnitz09117, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Wer darf bieten?

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Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.10.2026
    vor 20 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Lieferung von bis zu 1.499.000 Tonnen Dichtschicht-, Speicherschicht- und Dränageschichtmaterial

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Lieferung von Dichtschichtmaterial

Lieferung von bis zu 292.000 Tonnen Dichtschichtmaterial Anzubieten ist ein Gemisch aus Löß- und Geschiebelehm aus natürlichen Vorkommen. Technische Daten: für externes Dichtschichtmaterial der Endabdeckung (Anlage) • Mischungsverhältnis Lößlehm : Geschiebelehm 1:1 • Kohäsion c‘ in kN/m² nach DIN 18137-T3 ≥ 5,0 • Reibungswinkel ϕ‘ in Grad nach DIN 18137-T3 ≥ 22,5 • Wasserdurchlässigkeitsbeiwert kf in m/s nach DIN 18130-1 ≤1x 10-9 m/s - bei Verdichtungsgrad DPr in % nach DIN 18127 ≥ 95 • spez. Aktivität: Ra-226 in Bq/g nach DIN ISO 11465 < 0,2 • Urangehalt Unat in mg/kg nach DIN ISO 11465 16 • Schadstoffgehalte nach LAGA TR Boden 2004 (Tab. II 1.2-2 und 2-3) ≤ Z0* • Vorsorgewerte nach BBodSchV Anhang2 (4.1 u.4.2) Einhaltung • Vorgegebenes Kornband gemäß Anlage Los 1 – „Vorgabe für externes Dichtschichtmaterial der Endabdeckung IAA Culmitzsch“ Der Auftragnehmer (AN) ist dafür verantwortlich, dass das zu liefernde Dichtschichtmaterial durchgängig und gleichbleibend über die gesamte Lieferzeit den v. g. Qualitätsanforderungen gemäß Vorgabe entsprechend Qualitätssicherungsprogramm (Plan-Nr. 801-1161-4.8/02.01), Anlage Los 1 -„Vorgabe für externes Dichtschichtmaterial der Endabdeckung IAA Culmitzsch“ entspricht. Die Kornverteilungskurve des Liefermaterials muss einen stetigen Verlauf, d.h. keine Ausfallkörnung, aufweisen. Vorrang hat das vorgegebene Kornband der Anlage Los 1 - -„Vorgabe für externes Dichtschichtmaterial der Endabdeckung IAA Culmitzsch“. Die Kornverteilung des Liefermaterials muss zwischen der unteren und oberen Hüllkurve gemäß Bild „Bestimmung der Korngrößenverteilung Naß-/Trockensiebung“ liegen und muss gleichförmig über den gesamten Lieferzeitraum gewähr-leistet werden. Vom Auftraggeber (AG) wird nur ein Herkunftsort (Tagebau, Grube, Abbaustelle etc.) akzeptiert. Verschiedene Bodensubstrate können aber zur Erfüllung der vorgeschriebenen Qualitätsanforderungen für das Dichtschichtmaterial am Gewinnungsort gemischt werden. Eine Mischung für das Dichtschichtmaterial darf ausschließlich aus Geschiebelehm und Lößlehm erfolgen. Vorrang haben Böden, die die Vorsorgewerte der BBschV einhalten. Der Einsatz von geeigneten Böden mit nach-weislich geogen bedingten Schadstoffgehalt bedürfen einer Prüfung im Einzelfall. Die Mischung des Materials von mehreren Entnahmeorten oder die Verwen-dung von Recyclingmaterial ist unzulässig. Vom AG wird ausschließlich inertes anthropogen unbeeinflusstes Material akzeptiert. Das Material muss durch geeignete technische Maßnahmen gemischt werden und durchgehend homogene Eigenschaften aufweisen, d.h. jede Einzellieferung muss vorgenannten Qualitätsanforderungen entsprechen. Durch die Gewinnung bzw. den Abbau im Material enthaltene Blöcke oder Konglomerate in Blockgröße sowie Steine ≥ 63 mm sind bereits am Gewinnungsort zu zerkleinern bzw. auszusortieren. Das Dichtschichtmaterial muss frei von Neophytenbefall sein. Im Rahmen der Gewährleistungszeit (2 Jahre) werden die Einbauflächen auf der IAA Culmitzsch ständig durch den AG auf Neophytenbefall kontrolliert. In befallenen Flächen ist das Dichtschichtmaterial einschließlich dem darüber liegenden Speicherschichtmaterial der Endabdeckung auf der IAA Culmitzsch durch den AN wieder auszubauen und fachgerecht zu entsorgen. Die Flächen sind entsprechend wiederherzustellen. Die dazu notwendigen Arbeiten führt der AN selbst durch bzw. trägt er die anfallenden Kosten. Eine Zwischenlagerung des Materials, in der Größenordnung > 2 Tageslieferungen, wird vom AG grundsätzlich nicht gestattet, d. h. direkter Transport vom Gewinnungsort zum Lieferort.

20 Monate–
2
Lieferung von Speicherschichtmaterial

Lieferung von bis zu 867.000 Tonnen Speicherschichtmaterial Anzubieten ist ein Gemisch aus Geschiebelehm und Kiessand aus natürlichen Vorkommen. Technische Daten: für externes Speicherschichtmaterial der Endabdeckung (Anlage) • Mischungsverhältnis Geschiebelehm : Kiessand 1:1 bzw. 1:1,5 • Kohäsion c‘ in kN/m² nach DIN 18137-T3 ≥ 3,0 • Reibungswinkel ϕ‘ in Grad nach DIN 18137-T3 ≥ 22,5 • Wasserdurchlässigkeitsbeiwert kf in m/s nach DIN 18130-1 10-6 ≥ kf ≥ 10-7 - bei Verdichtungsgrad DPr in % nach DIN 18127 ≤ 92 • spez. Aktivität: Ra-226 in Bq/g nach DIN ISO 11465 < 0,2 • Urangehalt Unat in mg/kg nach DIN ISO 11465 < 16 • Nutzbare Feldkapazität nFK in mm/m > 130 • Schadstoffgehalte nach LAGA TR Boden 2004 (Tab. II 1.2-2 und 2-3) ≤ Z0* • Vorsorgewerte nach BBodSchV Anhang2 (4.1 u.4.2) Einhaltung • Vorgegebenes Kornband gemäß Anlage Los 2 – „Vorgabe für externes Speicherschichtmaterial der Endabdeckung IAA Culmitzsch“ Der Auftragnehmer (AN) ist dafür verantwortlich, dass das zu liefernde Speicherschichtmaterial durchgängig und gleichbleibend über die gesamte Lieferzeit den v. g. Qualitätsanforderungen gemäß Vorgabe entsprechend Anlage Los 2 „Vorgabe für externes Speicherschichtmaterial der Endabdeckung IAA Culmitzsch“ entspricht. Die Kornverteilungskurve des Liefermaterials muss einen stetigen Verlauf, d.h. keine Ausfallkörnung, aufweisen. Vorrang hat das vorgegebene Kornband der Anlage Los 2 -„Vorgabe für externes Speicherschichtmaterial der Endabdeckung IAA Culmitzsch“. Die Kornverteilung des Liefermaterials muss etwa in der Mitte zwischen der unteren und oberen Hüllkurve gemäß Bild „Korngrößenverteilung 2025 und 2026“ liegen, einen Anteil von ca. 20% für die Fraktion 2 mm aufweisen und muss gleichförmig über den gesamten Lieferzeitraum gewährleistet werden. Vom Auftraggeber (AG) wird nur ein Herkunftsort (Tagebau, Grube, Abbaustelle etc.) akzeptiert. Verschiedene Bodensubstrate können aber zur Erfüllung der vorgeschriebenen Qualitätsanforderungen für das Speicherschichtmaterial am Gewinnungsort gemischt werden. Eine Mischung für das Speicherschichtmaterial darf ausschließlich aus Geschiebelehm und Kiessand erfolgen. Vorrang haben Böden, die die Vorsorgewerte der BBschV einhalten. Der Einsatz von geeigneten Böden mit nachweislich geogen bedingten Schadstoffgehalt bedürfen einer Prüfung im Einzelfall. Die Mischung des Materials von mehreren Entnahmeorten oder die Verwendung von Recyclingmaterial ist unzulässig. Vom AG wird ausschließlich inertes anthropogen unbeeinflusstes Material akzeptiert. Das Material muss durch geeignete technische Maßnahmen gemischt werden und durchgehend homogene Eigenschaften aufweisen, d.h. jede Einzellieferung muss vorgenannten Qualitätsanforderungen entsprechen. Durch die Gewinnung bzw. den Abbau im Material enthaltene Blöcke oder Konglomerate in Blockgröße sowie Steine ≥ 63 mm sind bereits am Gewinnungsort zu zerkleineren bzw. auszusortieren. Das Speicherschichtmaterial muss frei von Neophytenbefall sein. Im Rahmen der Gewährleistungszeit (2 Jahre) werden die Einbauflächen auf der IAA Culmitzsch ständig durch den AG auf Neophytenbefall kontrolliert. In befallenen Flächen ist das Speicherschichtmaterial durch den AN wieder auszubauen und fachgerecht zu entsorgen. Die Flächen sind entsprechend wiederherzustellen. Die dazu notwendigen Arbeiten führt der AN selbst durch bzw. trägt er die anfallenden Kosten. Eine Zwischenlagerung des Materials, in der Größenordnung > 2 Tageslieferungen, wird vom AG grundsätzlich nicht gestattet, d. h. direkter Transport vom Gewinnungsort zum Lieferort.

20 Monate–
3
Lieferung von Dränageschichtmaterial

Lieferung von bis zu 340.000 Tonnen Dränageschichtmaterial Anzubieten ist ein Sand-Kies-Gemisch 0/32 mm aus natürlichen Vorkommen. Technische Daten: für externes Dränagematerial der Endabdeckung (Anlage) • Dränagematerial (sandig-kiesiges Material der Bodengruppen GW, SE, SW gemäß DIN 18 196) • Stetige Kornverteilungskurve (keine Ausfallkörnung) • abschlämmbarer Anteil <4 % • Anteil des 0,08 mm Korns <5 % • Hydraulische Durchlässigkeit: kf in m/s >1x 10-4 • spez. Aktivität: Ra-226 in Bq/g nach DIN ISO 11465 < 0,2 • Urangehalt Unat in mg/kg nach DIN ISO 11465 < 16 • Schadstoffgehalte LAGA M 20 (TR Boden/Stand 11/2004) ≤ Z0* • Vorgegebenes Kornband gemäß Anlage Los 3 – „Materialvorgabe Dränagematerial für Endabdeckung IAA Culmitzsch“ Der Auftragnehmer (AN) ist dafür verantwortlich, dass das zu liefernde Dränagematerial durchgängig und gleichbleibend über die gesamte Lieferzeit den v. g. Qualitätsanforderungen gemäß Vorgabe entsprechend Anlage Los 3 „Materialvorgabe Dränagematerial für Endabdeckung IAA Culmitzsch“ entspricht. Die Kornverteilungskurve des sandig-kiesigen-Materials muss einen stetigen Verlauf, d.h. keine Ausfallkörnung, aufweisen. Vorrang hat das vorgegebene Kornband der Anlage Los 3 „Materialvorgabe Dränagematerial für Endabdeckung IAA Culmitzsch“. Die Kornverteilung des Liefermaterials muss etwa in der Mitte zwischen der unteren und oberen Hüllkurve gemäß Bild „Kornband Dränagematerial EAD Culmitzsch“ liegen und muss gleichförmig über den gesamten Lieferzeitraum gewährleistet werden. Das Material muss durchgehend homogene Eigenschaften aufweisen, d.h. jede Einzellieferung muss vorgenannten Qualitätsanforderungen entsprechen. Durch die Gewinnung bzw. den Abbau im Material enthaltene Blöcke oder Konglomerate in Blockgröße sowie Steine ≥ 63 mm sind bereits am Gewinnungsort zu zerkleineren bzw. auszusortieren.

20 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
analytische Hierarchieprozesse

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2025
Vertragsende
30.10.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unterne … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen … ganz lesenEntsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Starkenberger Baustoffwerke GmbH, Strakenberg2
2kein Zuschlag angegeben2
3kein Zuschlag angegeben2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 142 (Sand und Ton) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

11vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (23 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 0 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 08.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c6e0a708-21ac-4289-957d-6bfb15eee9de.