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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Lieferung von Busreifen

ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen 02_260109_ViP-EU_DMveröffentlicht 06.03.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 213 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Potsdam14482, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 146 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (11 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Qualität und Sicherheit40 %
  • Nachhaltigkeit20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH
    vor 7 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 14:00 Uhr
    vor 7 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH betreibt die städtischen Buslinien. Für den sicheren und zuverlässigen Betrieb benötigen wir Reifen, die den besonderen Anforderungen des Stadtverkehrs entsprechen.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Reifen - Lenkachse

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Busreifen für unsere Stadtlinienbusflotte in 2 Losen. Los 1 - "Lenkachse" und Los 2 "Antriebsachse/Nachlaufachse". Wir möchten im Los 2 sowohl Neureifen als auch runderneuerte Reifen zulassen, sofern diese die technischen Anforderungen erfüllen. Damit wird sichergestellt, dass alle Anbieter am Verfahren teilnehmen können und wir sowohl wirtschaftliche als auch nachhaltige Lösungen berücksichtigen.

2 Jahre–
2
Reifen - Antriebsachse/Nachlaufachse

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Busreifen für unsere Stadtlinienbusflotte in 2 Losen. Los 1 - "Lenkachse" und Los 2 "Antriebsachse/Nachlaufachse". Wir möchten im Los 2 sowohl Neureifen als auch runderneuerte Reifen zulassen, sofern diese die technischen Anforderungen erfüllen. Damit wird sichergestellt, dass alle Anbieter am Verfahren teilnehmen können und wir sowohl wirtschaftliche als auch nachhaltige Lösungen berücksichtigen.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis40 %
Qualität und Sicherheit40 %
Nachhaltigkeit20 %
Preis
Das günstigste Angebot erhält die volle Punktzahl. Alle anderen Angebote erhalten entsprechend linear weniger Punkte nach der Formel: (niedrigster Preis ÷ Angebotspreis) × 40. Details sind in der Angebotsphase der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Qualität
Qualität und SicherheitEs werden Kriterien wie Laufleistung, Abrollgeräusch, Nasshaftung usw. bewertet. Details sind in der Angebotsphase der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Qualität
NachhaltigkeitEs werden u.a. das Recyclingkonzept und der Anteil runderneuerter Reifen (Los 2) bewertet. Details sind in der Angebotsphase der Bewertungsmatrix zu entnehmen.

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Nachweis mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungen im Zeitraum zwischen 2021 und dem Tag der Abgabe des Teilnahmeantrags. Vergleichbar sind Leistungen über die Lieferung von Reifen für Busse für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im o.g. Zeitraum
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
: Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt für den Auftrag nur dann als geeignet, wenn der jährliche Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 40.000 EUR für Los 1 bzw. 200.000 EUR für Los 2 erreicht hat.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: 1. Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre 2. Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre
Optionen
Während der Vertragslaufzeit besteht die Möglichkeit, dass auf Grund der Neuanschaffung von Fahrzeugen durch den Auftraggeber andere zusätzliche Reifengrößen als in dieser Ausschreibung angegeben benötigt werden.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Auf die mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen und die besonderen Vertragsbedingungen gemäß dem Brandenburgischen Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz - BbgVergG) wird hingewiesen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen ist zuständig: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie Heinrich-Mann-Allee 107 Potsdam 14473 Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ( … ganz lesenFür die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen ist zuständig: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie Heinrich-Mann-Allee 107 Potsdam 14473 Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, der Vergabekammer zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bewerbers oder Bieters, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebotes eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YX3HAEH#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d91b6dcf-ea9e-477a-ab78-50105a320b56.