Lieferung von ballistischen Schutzwestensystemen (VPAM 3/6/7) für Spezialeinheiten, Verhandlungsgru.
Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei · Bamberg, Bayern
Aktenzeichen V3-8014.02.0180-25veröffentlicht 07.04.2025erstmals 07.04.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bamberg.
- Beschaffung von zehn StreumaschinenStaatliches Bauamt Bamberg · BambergFrist 17.11.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Bayern (431 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (51 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Qualitätskriterium50 %
- Preiskriterium50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 19 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 19 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 16 Monatennur elektronisch über deutsche-evergabe.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 16 Monaten
- Bindefrist endetvor 13 Monaten68 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Lieferung von ballistischen Schutzwestensystemen (VPAM 3/6/7) für Spezialeinheiten, Verhandlungsgruppen. Vollständig modulares ballistisches Schutzwestensystem in Form eines Basisplattenträgers, inkl. Anbringungselementen, Zubehör- und Magazintaschen, Transporttasche.
Beschreibung des Loses
Gegenstand dieses Vertrages ist eine Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Bayerischen Polizei mit ballistischen Schutzwestensystemen (VPAM 3/6/7) für Spezialeinheiten, Verhandlungsgruppen. Diese müssen insbesondere folgende Eigenschaften bzw. Forderungen erfüllen: - vollständig modulares ballistisches Schutzwestensystem in Form eines Basisplattenträgers in Schutzstufen VPAM 3/7 - Ballistischer Schultersattel mit Kragen ohne ballistische Lücke VPAM 3 - Ballistischer Kehlkopfschutz VPAM 3 - Ballistischer Oberarmschutz VPAM 3 - Ballistischer Flankenschutz VPAM 6 - Ballistischer Tiefschutz VPAM 3/6 - Ballistisches Gürtelsystem VPAM 3 - Zubehör- und Magazintaschen inkl. Anbringungselemente - Transporttasche Ausführliche Informationen finden sich in den Vergabeunterlagen, die nach Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung übermittelt werden.
Die verbindliche Abnahmemenge (Mindestabnahmemenge) beträgt in den Jahren 2025 bis 2026 46 Sets Ballistische Schutzwestensysteme gemäß A.1.1.0 und A.1.2.0 der Leistungsbeschreibung sowie 46 Stück Funkgerätetaschen und 67 Stück Magazintaschen 1-fach (siehe Ziffer II.1.6.1 Vertragsunterlage). Für die Jahre 2025 bis 2029 kann insgesamt unverbindlich von einem Gesamtbedarf von 20 Sets ballistische Schutzwestensysteme VPAM 3/6/7 gemäß A.1.1.0 und A.1.2.0 der Leistungsbeschreibung inklusive Zubehör gemäß A.1.3.0 der Leistungsbeschreibung ausgegangen werden (Schätzmenge). Ein Anspruch auf Abnahme einer bestimmten Menge über die für die Jahre 2025 bis 2026 genannte verbindliche Mindestabnahmemenge hinaus besteht nicht. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw. unterschritten werden. Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit inklusive aller Vertragsverlängerungen 71 Sets ballistische Schutzwestensysteme VPAM 3/6/7 gemäß A.1.1.0 und A.1.2.0 der Leistungsbeschreibung inklusive Zubehör gemäß A.1.3.0 der Leistungsbeschreibung vereinbart. Dies beinhaltet die genannten verbindliche Mindestabnahmemenge, die unverbindlichen Abnahmemenge (Schätzmenge) zuzüglich einer zusätzlichen Reserve.
Gegenstand nach CPV
- 35815100Kugelsichere WestenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50Leistung
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV) oder durch Nachweis auf andere Weise; Erk … ganz lesenkürzer
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV) oder durch Nachweis auf andere Weise; Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB; Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB; Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 LkSG; Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit i.S.v. IAO-Übereinkommens Nr. 182; Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG; Eigenerklärung Russland-Sanktionen gem. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576- Kriterium
Eigenerklärung über eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von zwei (2) Millionen Euro für Personen- und Sachschäden insgesamt und mindestens eine (1) Million Euro je Schadensfall und Versicherungsjahr, … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von zwei (2) Millionen Euro für Personen- und Sachschäden insgesamt und mindestens eine (1) Million Euro je Schadensfall und Versicherungsjahr, oder alternativ (falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht) eine Erklärung im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen.- Kriterium
Erklärung zum Unterauftragnehmer; Erklärung zum eignungsrelevanten Unternehmen; Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer/eignungsrelevante Unternehmen, falls zutreffend; Technische Datenblätter und Nachweise zur Beurteilung der in der Leistungsbeschreibung geforderten technischen Mindestwerte; … ganz lesenkürzer
Erklärung zum Unterauftragnehmer; Erklärung zum eignungsrelevanten Unternehmen; Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer/eignungsrelevante Unternehmen, falls zutreffend; Technische Datenblätter und Nachweise zur Beurteilung der in der Leistungsbeschreibung geforderten technischen Mindestwerte; Erklärung zur Bietergemeinschaft, falls zutreffend. Mit dem Angebot sind bis zum Angebotsschlusstermin (Details siehe Bewerbungsbedingungen und Vertragsunterlage I.1.3) zwingend folgende Angebots- und Erprobungsmuster in der angegebenen Stückzahl zur Durchführung einer verifizierenden sowie wertenden Teststellung vorzulegen (siehe unter I.5.3), auszugsweise: - 2 x Sets vorkonfiguriertes Schutzwestensystem gem. LB. A.1.1.0, davon: 1 x Größe S 1 x Größe M - Folgende größenabhängige Elemente jeweils in Größe L, die den Schutzwestensystemen beizulegen sind: 1 x Paar Schultergurte 1 x Taillengurt 1 x weichballistische Schutzelemente VPAM 3 für Front und Rücken 1 x ballistisches Gürtelsystem bestehend aus dem taktischen Gürtel und auf der Körperseite eingekletteten, umlaufenden Weichballistik VPAM 3 - Zusätzlich dem Schutzwestensysteme (vgl. A.1.2.0) beizulegendes, nicht montiertes Zubehör gem. Auflistung Ziffer 5.3- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate und beginnt mit der Zuschlagserteilung. Soweit ein Vertragspartner bis sechs Wochen vor Vertragsende die Kündigung nicht ausspricht, verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate. Kündigt ein Vertragspartner sechs Wochen vor Ablauf der 12-monatigen … ganz lesenkürzer
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate und beginnt mit der Zuschlagserteilung. Soweit ein Vertragspartner bis sechs Wochen vor Vertragsende die Kündigung nicht ausspricht, verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate. Kündigt ein Vertragspartner sechs Wochen vor Ablauf der 12-monatigen Vertragsverlängerung nicht, so verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate (maximale Gesamtvertragslaufzeit 48 Monate). Die Kündigung bedarf der Textform gem. § 126b BGB.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 68 Tage
- Angebotsöffnung
- 24.07.2025, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Bietergemeinschaften haften dem AG gesamtschuldnerisch. Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage. Die Zahlungsfrist für die Inanspruchnahme etwaiger vereinbarter Skonti (Skontofrist) beträgt mindestens 21 Tage.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#
- Hinweis
Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen gem. § 41 Abs. 3 VgV werden die Unterlagen nicht öffentlich auf einer Vergabeplattform zum Herunterladen bereitgestellt. Die Unterlagen werden nach Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung über die Vergabeplattform https://www.deutsche-evergabe.de übers … ganz lesenkürzer
Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen gem. § 41 Abs. 3 VgV werden die Unterlagen nicht öffentlich auf einer Vergabeplattform zum Herunterladen bereitgestellt. Die Unterlagen werden nach Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung über die Vergabeplattform https://www.deutsche-evergabe.de übersandt. Die Vertraulichkeitserklärung wird ebenfalls auf https://www.deutsche-evergabe.de bereitgestellt. Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise über ein berechtigtes Interesse des Bieters nachzufordern. Für die Übersendung der Vertraulichkeitserklärung ist zwingend das Nachrichtenmodul dieser Vergabeplattform zu nutzen, ndem die Erklärung als Anhang beigefügt wird. Die Hochladefunktion „zusätzliche Dokumente für die Vergabestelle“ ist ausschließlich für Dokumente bei der Angebotsöffnung gedacht. Diese Dokumente können durch die Vergabestelle erst nach der Angebotsöffnung eingesehen werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Pödeldorferstraße 77/79, 96052 Bamberg
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- bpp.bamberg.v3-beschaffung@
polizei.bayern.de
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- BekanntmachungFrist 02.06.2025
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 02.06.2025 auf 24.07.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 448df120-7878-4605-a3d4-f62c06bd74fe.