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vergebenEU-weitIT und Software

Lieferung von 71 Mini-PCs mit Zubehör

Landkreis Neu-Ulm · Neu-Ulm, Bayern

Aktenzeichen 24-06-EUveröffentlicht 24.01.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 985 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Monate12.03.2024 – 13.05.2024
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Neu-Ulm89231, Landkreis Neu-Ulm, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 164 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    vor 33 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 32 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 32 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 13.05.2024
    vor 32 Monaten
  6. Bindefrist endet
    29 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 31 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Das Landratsamt Neu-Ulm beschafft 71 Mini-PCs mit Zubehör (71 x Tastatur und 71 x Maus) für die landkreiseigenen Schulen. Die Lieferung der Mini-PCs inkl. Zubehör erfolgt an 6 verschiedene Schulen im Landkreis Neu-Ulm. Die technischen Mindestvoraussetzungen der zu liefernden Mini-PCs und Zubehör sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
A) Angabe des Unternehmens, ob eine Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister besteht oder ob das Unternehmen nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann. Entsprechende Nachweise (je nach den Rechtsvorschrift … ganz lesenA) Angabe des Unternehmens, ob eine Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister besteht oder ob das Unternehmen nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann. Entsprechende Nachweise (je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem das jeweilige Unternehmen niedergelassen ist) sind erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. B) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder §124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind. Falls ein Unternehmen die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben kann, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden. C) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, muss dieser auf Verlangen eingereicht werden. D) Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzliche Sozialversicherung. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind Nachweise in Form von Unbedenklichkeitsbescheinigung o.ä. vorzulegen. E) Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft F) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland (Formblatt L127) G) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Die Bieter /Bietergemeinschaft werden darauf hingewiesen, dass die jeweils genannten und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle geforderten Bestätigungen oder Nachweise (bezogen auf alle Eignungskriterien) innerhalb der dann gesetzten Frist vorgelegt werden müssen. Es erfolgt ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren, wenn in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden. Vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Nachunternehmen ist die Eigenerklärung zur Eignung, sowie die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland (Formblatt L127) und Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 LkSG auszufüllen und einzureichen.
Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Nachweis einer Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung Zusicherung des Unternehmens, dass im Auftragsfall eine den nachfolgenden Bedingungen entsprechende Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werde bzw. eine … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Nachweis einer Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung Zusicherung des Unternehmens, dass im Auftragsfall eine den nachfolgenden Bedingungen entsprechende Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werde bzw. eine entsprechende Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung bereits besteht: Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens 500.000 EUR sowie für Sachschäden in Höhe von mindestens 500.000 EUR. Die Versicherung muss bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens bestehen bzw. abgeschlossen werden. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis muss erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachgereicht werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
12.03.2024
Vertragsende
13.05.2024
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
29 Tage
Angebotsöffnung
26.02.2024, 10:00 Uhr. Entsprechend § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen … ganz lesenDie Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

317vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (265 Lose mit Angabe)
210.000 €Zuschlagswert im Median
69.395 € – 481.360 €mittlere Hälfte, 77 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 62081b46-e992-4d03-9dc1-8e353cd42890.