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vergebenEU-weitLieferleistungen

Lieferung von 46 Batterie-Oberleitungsbussen sowie Option auf Lieferung von bis zu 15 weiteren Batterie-Oberleitungsbussen

Städtischer Verkehrsbetrieb Esslingen am Neckar · Esslingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen SVE-OBUS_2025/01veröffentlicht 21.12.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 652 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
21 Monate08.04.2025 – …
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichnein
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 21 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    vor 19 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

1. Im Zuge der Umsetzung der von der Stadt Esslingen beschlossenen klimapolitischen Ziele, den städtischen Personennahverkehr im Linienbündel ES-02 auf 100 % Elektromobilität umzurüsten, beabsichtigt der Städtische Verkehrsbetrieb Esslingen am Neckar, unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der Clean Vehicles Directive (CVD) insgesamt bis zu 61 Batterie-Oberleitungsbusse zu beschaffen.

2. Gegenstand der Ausschreibung ist die Entwicklung, Fertigung, Lieferung, Inbetriebnahme und Zulassung von 46 Batterie-Oberleitungsbussen (10 Solobusse und 36 Gelenkbusse) als Festbestellung sowie bis zu 15 weitere Batterie-Oberleitungsbusse des Fahrzeugtyps Gelenkbus als Bestelloption.

3. Zweck der Beschaffung ist die langfristige Ausstattung des Auftraggebers mit nach aktuell geltendem europäischen und deutschen Recht zugelassenen, emissionsfreien Fahrzeugen mit hoher Lebensdauer und Laufleistung, geringem Energieverbrauch und optimierten Instandhaltungskosten für den Einsatz im gesamten Streckennetz des Auftraggebers. Die zu liefernden Fahrzeuge haben dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen, einen hohen Fahrgastkomfort zu bieten, barrierefrei zu sein und im Multifunktionsbereich eine möglichst große Fläche aufzuweisen sowie einen wirtschaftlichen Betrieb durch den Auftraggeber zu ermöglichen.

4. Der Auftragnehmer hat die Fahrzeuge nach diesen sowie den Vorgaben des Lastenheftes, das den Bewerbern nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb mit den Vergabeunterlagen zur Angebotsaufforderung bereitgestellt wird, welche zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, sowie nach weiterer Abstimmung mit dem Auftraggeber nach Erstellung eines Pflichtenheftes, herzustellen. Die Details regelt der Fahrzeugliefervertrag.

5. Die Fahrzeuge müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und mindestens folgende technische Mindestanforderungen aufweisen und mit der Infrastruktur des Auftraggebers mit den folgend genannten Eckdaten vollumfänglich und uneingeschränkt, d. h. ohne Anpassungen, kompatibel sein. Die technischen Mindestanforderungen und Eckdaten der Infrastruktur des Auftraggebers sind unverhandelbar und zwingend durch die späteren Bieter und im Zuschlagsfall durch den Auftragnehmer einzuhalten. Interessierte Unternehmen sind im eigenen Interesse gehalten, sorgfältig zu prüfen, ob sie in der Lage sind, diese Anforderungen zu erfüllen.

Beschreibung des Loses

1. Das Verfahren beinhaltet die Beschaffung von Batterie-Oberleitungsbussen in der Zusammensetzung: a) 10 Solobusse, Lieferung des ersten Fahrzeugs spätestens 16 Monate nach Auftragserteilung, b) 36 Gelenkbusse, Lieferung des ersten Fahrzeugs spätestens 13 Monate nach Auftragserteilung, c) Option auf bis zu 15 weitere Gelenkbusse. Die Inbetriebnahme des ersten Fahrzeuges soll spätestens 15 Monate nach Auftragserteilung abgeschlossen sein.

2. Technische Mindestanforderungen an die Fahrzeuge: 2.1. Fahrzeugbauart: Solobus: — Fahrzeug in Niederflurtechnik, — Fahrzeuglänge max.: 12 500 mm, — Fahrzeugbreite max.: 2 550 mm, — Fahrzeughöhe max.: 3 650 mm, — Einstiegshöhe max.: 340 mm, — Anzahl Türen: mind. 2, max. 3, an Tür 1 abweichend einflügelige Aussenschwenkschiebetür oder zweiflügelige Innenschwenktüren, weitere Türen als zweiflügelige Aussenschwenkschiebetüren, — leistungsstarker, fremdbelüfteter Permanent-Magnet-Motor oder Asynchron-Traktionsmotor in Drehstromtechnik, Antriebsleistung min. 160 kW, Antrieb an Hinterachse, — LTO- oder NMC-Traktionsbatterien, installierte Batteriekapazität: bevorzugt 75 kWh, min. 60 kWh. 2.2 Fahrzeugbauart: Gelenkbus: — Fahrzeug in Niederflurtechnik, — Fahrzeuglänge max.: 18 750 mm, — Fahrzeugbreite max.: 2 550 mm, — Fahrzeughöhe max.: 3 650 mm, — Einstiegshöhe max.: 340 mm, — Anzahl Türen: mind. 3, max. 4, an Tür 1 abweichend einflügelige Aussenschwenkschiebetür oder zweiflügelige Innenschwenktüren, weitere Türen als zweiflügelige Aussenschwenkschiebetüren, — leistungsstarke Permanent-Magnet-Motoren oder Asynchron-Traktionsmotoren in Drehstromtechnik, Antriebsleistung je Motor min. 160 kW, Antrieb an 2. und 3. Achse, — LTO- oder NMC-Traktionsbatterien, installierte Batteriekapazität: bevorzugt 90 kWh, min. 75 kWh. — Das Fahrzeugmodell, welcher der Bewerber/Bieter dem Auftraggeber für die anstehende Beschaffung der Batterie-Oberleitungsbusse anbietet, muss als Fahrzeugtyp Gelenkbus in seinen wesentlichen Grundzügen aus Konstruktion (Chassis), technischer Ausstattung sowie elektrischer Traktionsausrüstung seit mindestens drei Jahren bei mindestens einem Verkehrsunternehmen in der EU oder im EWR im regulären Linienbetrieb (Oberleitungs- und Batteriebetrieb) eingesetzt werden und muss sich im Praxiseinsatz bewährt haben. Das betreffende Fahrzeugmodell muss die hier genannten Mindestanforderungen Uausgenommen der Batteriekapazität) erfüllen. 2.3. Nachfolgende Mindestanforderungen gelten für beide Fahrzeugtypen (2.1 und 2.2): — Einsatz am bestehenden Oberleitungssystem ohne Anpassungsbedarf an der Oberleitungsinstrastruktur (Oberleitungsbetrieb) und auf Strecken ohne Oberleitung (Batteriebetrieb), — Doppelten Isolation entsprechend DIN EN 50502 — Modular aufgebaute Leistungselektrik für Bordnetzversorgung und Traktionselektrik, — geplante Nutzungsdauer: mindestens 15 Jahre, — Konformität mit Zulassungsverfahren nach deutschem Recht, insbesondere gem. Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab), Schriften und Mitteilungen Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Richtlinien Verein Deutscher Ingenieure (VDI), Richtlinien Verband Deutscher Elektroingenieure (VDE), Deutsche Industrienorm (DIN), Europäische Norm (EN) etc., 4. Eckdaten Infrastruktur: — Oberleitungsnetz mit Schrägpendeloberleitung, — Fahrdrahthöhe: im Regelfall 5,20 bis 5,50 Meter, — Abstand Fahrdrähte: 70 cm, — Nennspannung: 750 V DC (derzeit 600 V DC), — Streckennetz Oberleitung zukünftig ca. 33 km betragen, Streckennetz gesamt ca. 170 km, — Streckenneigung: max. 17 %; die Bergauffahrten umfassen bis zu 50 % eines Linienweges.

5. Das Zulassungsverfahren als Kraftfahrzeug nach deutschem Recht ist vom Auftragnehmer durchzuführen.

6. Der Auftragnehmer hat für die gesamte Nutzungsdauer der Fahrzeuge von 15 Jahren eine eigene oder vertragsgebundene Service-Werkstatt in der Reichweite von max. 20 km um den Betriebssitz des Auftraggebers vorzuhalten.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Es gelten die Zuschlagskriterien gemäß der Vergabeunterlagen. Dynamisierte Preisanpassungen werden für die Ermittlung des Zuschlagskriteriums Angebotspreis Fahrzeuge nicht berücksichtigt.Angebotspreis Fahrzeuge
Qualität
Es gelten die Zuschlagskriterien gemäß der Vergabeunterlagen.Erfüllung Lastenheft

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
Es werden nur geeignete Bewerber zum weiteren Verfahren der Angebotsaufforderung und Verhandlung zugelassen. Die Prüfung und Wertung der eingegangenen Teilnahmeanträge und Auswahl der Bewerber erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der SektVO und des GWB durch den Auftraggeber nach folgendem Pr … ganz lesenEs werden nur geeignete Bewerber zum weiteren Verfahren der Angebotsaufforderung und Verhandlung zugelassen. Die Prüfung und Wertung der eingegangenen Teilnahmeanträge und Auswahl der Bewerber erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der SektVO und des GWB durch den Auftraggeber nach folgendem Prozedere: 1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (insbesondere form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung). 2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise und Entscheidung über etwaige Nachforderungen gemäß § 51 SektVO. 3. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124, 142 GWB und Erfüllung von Mindeststandards gemäß der Auftragsbekanntmachung). 4. Prüfung der Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
1 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
08.04.2025
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
21 Monate
Verlängerung
Dem Städtischen Verkehrsbetrieb Esslingen am Neckar steht das Recht zu, bis zu 15 weitere Batterie-Oberleitungsbusse des Fahrzeugtyps Gelenkbus nach Maßgabe dieser vertraglichen Bestimmungen zu bestellen. Diese Option kann durch den Städtischen Verkehrsbetrieb Esslingen am Neckar bis 72 Monate nach … ganz lesenDem Städtischen Verkehrsbetrieb Esslingen am Neckar steht das Recht zu, bis zu 15 weitere Batterie-Oberleitungsbusse des Fahrzeugtyps Gelenkbus nach Maßgabe dieser vertraglichen Bestimmungen zu bestellen. Diese Option kann durch den Städtischen Verkehrsbetrieb Esslingen am Neckar bis 72 Monate nach Auftragserteilung ausgeübt werden. Die Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Auftragnehmers bestimmen sich auch für die Optionsfahrzeuge nach den Bestimmungen dieser Teilnahmeunterlagen, seiner Vertragsgrundlagen und Anlagen. Bei Ausübung der Option gilt als Vertragspreis der beauftragte Angebotspreis nach der Preisgleitklausel entsprechend der Vergabeunterlagen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Die Kommunikation im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags erfolgt gegenüber dem Auftraggeber mündlich und schriftlich ausschließlich in deutscher Sprache. Die Ansprechpartner beim Auftragnehmer müssen der deutschen Sprache in Wort- und Schrift mindestens auf dem Sprachniveau C … ganz lesenLeistung: 1. Die Kommunikation im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags erfolgt gegenüber dem Auftraggeber mündlich und schriftlich ausschließlich in deutscher Sprache. Die Ansprechpartner beim Auftragnehmer müssen der deutschen Sprache in Wort- und Schrift mindestens auf dem Sprachniveau C1 mächtig sein. 2. Vor Abschluss des Vertrages sowie 1-mal jährlich ist das Fortbestehen des geforderten Versicherungsschutzes durch Vorlage der entsprechenden schriftlichen Bestätigungen der Versicherer nachzuweisen.
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Beka … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabe einzureichen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zusätzliche Angaben 1. Die Leistungsbeschreibung in Form des Lastenheftes unterliegt dem Geschäftsgeheimnis des Auftraggebers und ist daher vertraulich. Um den Schutz dieser sensiblen Informationen zu bewirken, sieht der Auftraggeber von einer direkten elektronischen Bereitstellung des Lastenheftes … ganz lesenZusätzliche Angaben 1. Die Leistungsbeschreibung in Form des Lastenheftes unterliegt dem Geschäftsgeheimnis des Auftraggebers und ist daher vertraulich. Um den Schutz dieser sensiblen Informationen zu bewirken, sieht der Auftraggeber von einer direkten elektronischen Bereitstellung des Lastenheftes zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung ab. Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Leistungsbeschreibung daher der in dieser Bekanntmachung aufgeführten Projektbeschreibung und den formulierten Mindestanforderungen zu entnehmen. Die Leistungsbeschreibung in Form eines detaillierten Lastenheftes wird nach der Eignungsprüfung den geeigneten Teilnehmern bei Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. 2. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen (§ 55 Abs. 1 SektVO). Der Auftraggeber behält sich ferner vor, die Angaben zur Herkunft der angebotenen Ware bzw. zum Fertigungsort sowie Angaben zum Zollwert der Waren von den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern zu verlangen. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, im Angebotsverfahren die Angaben hinsichtlich der Teile des Auftrags zu fordern, welche die Bieter im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie die Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer einschließlich des Nachweises, dass diese zur Verfügung stehen werden.
Hinweis
1. Die Vergabeunterlagen enthalten Formblätter, welche die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebotes verwenden müssen. 2. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter al … ganz lesen1. Die Vergabeunterlagen enthalten Formblätter, welche die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebotes verwenden müssen. 2. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 6 Monate sein, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt. 3. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der Angebote. 4. Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. 5. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 6. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Angebote berücksichtigt. 7. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt. 8. Die Teilnahme der Bieter an der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen. 9. Es sollen nur die geforderten Erklärungen, Unterlagen, Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt. 10. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff "Fragen zum Vergabeverfahren" zu stellen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt über das Vergabeportal. Auf Fragen, die nach dem 17.01.2025, 11.00 Uhr (Ortszeit), eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. 11. Die Bieter haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen. 12. Bei technischen Fragen zur eVergabe-Plattform subreport ELViS erhalten Sie unter +49 (0) 221-98578-0 kostenfreie Unterstützung. 13. Der Auftraggeber behält sich vor, während des laufenden Verfahrens Änderungen und Anpassungen an den Vergabebunterlagen und dem Verfahrensablauf vorzunehmen. 14. Der Auftragnehmer behält sich vor, im Verhandlungsverfahren den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. 15. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Heilbronner Str. 70, 73728 Esslingen
Website
sve-es.de
Kontakt
vergabe.sve@sve-es.de

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15vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (13 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.01.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6e3f9fc7-0415-475b-9830-ac83bfb4d75b.