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Lieferung von 2 Stück Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen (HLF 20) nach DIN 14530-27 - Fahrgestell und Aufbau (Los 1a und 1b)

Hansestadt Wismar, Rechtsamt · Wismar, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen OV 23/2025veröffentlicht 03.07.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (36 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (54 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Lieferung von insgesamt 2 Fahrgestellen für 2 Stück Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen (HLF 20) sowie Lieferung von insgesamt 2 Aufbauten für 2 Stück Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen (HLF 20) nach DIN 14530-27 Los-Nr.: 1 (Los 1a und Los 1b)

Beschreibung des Loses

Geliefert werden sollen 2 Stück Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen (HLF 20) nach DIN 14530-27, bestehend aus einem Fahrgestell und Aufbau nach DIN 14520-11. Die feuerwehrtechnische Beladung wird in einem gesonderten Verfahren ausgeschrieben und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Bei Fahrgestell und Aufbau müssen folgende Regeln, Vorschriften und Normen eingehalten werden: - DIN EN 1846 - 1, Feuerwehrfahrzeuge - Nomenklatur und Bezeichnung, - DIN EN 1846 - 2, Feuerwehrfahrzeuge - allg. Anforderungen, - DIN EN 1846 - 3, Feuerwehrfahrzeuge - Fest eingebaute Ausrüstung, Sicherheits- und Leistungsanforderungen, - DIN SPEC 14502 - 1, Feuerwehrfahrzeuge - Fahrzeugmassen und Fahrzeug Übersicht, - E DIN 14502 - 2, Feuerwehrfahrzeuge, Zusätzliche Festlegungen zur DIN EN 1846, - DIN 14502 - 3, Feuerwehrfahrzeuge, Farbgebung und besondere Kennzeichnungen, - DIN 14530 - 27, Löschfahrzeuge, Teil 27, Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20, - DIN 14584, Feuerwehrfahrzeuge, Zugeinrichtungen mit maschinellen Antrieb, Anforderungen, Prüfung - DIN 14800 - 18, Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge - Teil 18, Zusatzbeladungssätze für Löschfahrzeuge, - DIN 14811, Feuerlöschschläuche - Druckschläuche und Einbände für Pumpen und Fahrzeuge, - DIN 14826 - 2, Fahrbare Schlauchhaspel - Teil 2, Einpersonen-Haspel Anschlussmaße, Anforderungen, - DIN 1028 - 1, Feuerlöschkreiselpumpen - Feuerlöschkreiselpumpen mit Entlüftungseinrichtung, Teil1; Klassifizierung; Allgemeine und Sicherheitsanforderungen, - DIN 14610, akustische Warneinrichtung für bevorrechtigte Nutzer, - DIN 14620, Kennleuchten, Kennsignaleinheiten und Kennleuchtensysteme für blaues und gelbes Blinklicht, - DIN 14630, akustische Warneinrichtung und Kennleuchten für bevorrechtigte Wegnutzer - Anforderungen und Funktionsprinzip, - EMV - Richtlinie für Kraftfahrzeuge, UN ECE R10 Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit EG - Niederspannungsrichtlinie 2014 / 35 / EG, - DIN EN 55012 VDE 0879 - 1, Fahrzeuge, Boote und von Verbrennungsmotoren an-getriebene Geräte, Funkstöreigenschaften, - DIN EN 55025 VDE 0879 - 2, Fahrzeuge, Boote und von Verbrennungsmotoren an-getriebene Geräte, Funkstöreigenschaften, - DIN EN 55016 - 4 - 2 VDE 0876 - 16 - 4 - 2, Anforderungen an Geräte und Einrichtungen sowie Festlegung der Verfahren zur Messung der hochfrequenten Störaussendung (Funkstörungen) und Störfestigkeit, - 2009/19/EG Funkentstörung (elektromagnetische Verträglichkeit) von Kraftfahrzeugen, - DIN EN 60529 (VDE 0470 - 1), Schutzarten durch Gehäuse (IP - Code), - DIN VDE 0100, Errichten von Niederspannungsanlagen, - DVGW W 405 - B1, Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung, Beiblatt 1: Vermeidung von Beeinträchtigung des Trinkwassers und des Rohrnetzes bei Löschwasserentnahmen, - Technische Richtlinie BOS (TR BOS), - DGUV Vorschrift 70, - DGUV Vorschrift 49, - DGUV Vorschrift 71, - StVZO - Straßenverkehrszulassungsordnung, - Sonstige einschlägige Vorschriften zur Ladungssicherung und Unfallverhütung. Der Auftragnehmer verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnitt-stellen zwischen Fahrgestell- und Aufbauhersteller. Das Angebot muss in deutscher Sprache abge-fasst werden, ebenso ist die komplette Projektsprache in Deutsch oder mit einem staatlich geprüften Übersetzer auf Kosten des Auftragnehmers durchzuführen. Die Angebotspreise sind als Festpreise auszuführen und gelten für den gesamten Ausführungszeitraum.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Erfüllungsgrad der Leistungsbeschreibung/Gewichtung: 50 %
Preis
KostenPreis/Gewichtung: 50%

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
360° Kamera-Monitor-System, Wartungsvertrag für die angebotenen Fahrzeuge.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Vergabekammer, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bi-ter ist der Vertrag … ganz lesenDer Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bi-ter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I, Nr. 400) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach Paragr. 135 Abs. 1 Nr. 2. Paragr.134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXRBYYAYRB5

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Josef Lentner GmbH, Hohenlinden1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

159vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (141 Lose mit Angabe)
436.372 €Zuschlagswert im Median
328.389 € – 743.304 €mittlere Hälfte, 55 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 22.05.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c389f632-35b3-4006-91c7-0f834b9f1344.