Lieferung von 1 Stück Multifunktionsgerät
Wismut GmbH · Chemnitz, Sachsen
Aktenzeichen 1233740-U63veröffentlicht 01.07.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen (72 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 90 Tage (59 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (141 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:30 Uhrvor 27 Monaten
- Heute
Beschreibung
Für die Ausübung von Sanierungsarbeiten im ehemaligen Uranerzbergwerk Grube Schlema-Alberoda der Wismut GmbH am Standort Aue soll ein selbstfahrendes Multifunktionsgerät beschafft werden. Dieses ist dabei für das Bohren von Sprengbohrlöchern, das Setzen von Gebirgsankern, Beraubearbeiten, das Einbringen von Getriebebau (Anlage 1 der Leistungsbeschreibung) sowie für das Laden von Haufwerk vorgesehen. Zusätzlich werden als Anbauteile inkl. eines Schnellwechselsystems eine Bohrlafette, ein Hydraulikhammer sowie eine Ladeschaufel benötigt. Das Multifunktionsgerät muss aufgrund der örtlichen Gegebenheiten über ein Raupenfahrwerk mit 4 Stützfüßen sowie ein (nicht motorisiertes) Gleisfahrwerk verfügen. Die Steuerung soll durch eine Funkfernbedienung erfolgen. Die Arbeitsmaschine soll ohne einen separaten Trafo über das 400VAC-Netz (L1, L2, L3, PE, IT-Netz ohne verteiltem Neutralleiter) der Grube mit Strom versorgt werden. Eventuelle abweichende Steuerspannungen (z.B. 230V, 24V, etc.) müssen im Multifunktionsgerät aus der 400VAC-Ebene heraus selbst generiert werden. Dabei sind die folgenden Vorgaben einzuhalten.
Umgebungsbedingungen: • Streckengröße Regelprofil: ca. 5,5 m²; B 2,30 m x H 2,75 m (Anlage 2 der Leistungsbeschreibung) • minimale Streckenhöhe und –breite: H = 2 m, B = 1 m (werden durch Wettertüren definiert) • Grubenteufe: von 50 bis 100 m • Wettertemperatur: 5°C bis 15°C • Luftdruck: ca. 975 hPa • Luftfeuchtigkeit: 100 % • Stromversorgung: 400VAC (L1, L2, L3, PE, ohne Neutralleiter – IT – System) • Spurweite Gleis: 60 cm • Gleisradius. ≥ 5 m • Gesteinshärte: ≤ 150 MPa
Technische Daten: • Antrieb: - elektrisch verfahrbar - Anschluss über CEE Stecker (16A/32A/63A, PE- Stellung auf 6h) - min. 40 m bis 55 m Kabel auf Auftrommelvorrichtung - Antrieb für Schwenkbare Teile u. Anbaugeräte elektrohydraulisch über integriertes Hydraulikaggregat
• Anbaugeräte mit Schnellwechselsystem Hinweis: sämtliche Anbaugeräte sind auf die Umgebungsbedingungen abzustimmen. > Bohrlafette: - zum Bohren und setzen von Ankern - schwenkbar in alle Richtungen - ausgestattet mit Hydraulikbohrhammer - 38 mm Bohrlochdurchmesser - 1,80 m Bohrlochlänge - Bohrmotor mit Hexagonalaufnahme (S 22 x 108)
> Hydraulikhammer: - für Nachriss- sowie Bereißarbeiten - inkl. Wassersprühdüse zur Staubbindung
> Ladeschaufel: - Tieflöffel - 100 bis 150 Liter
• Fahrwerk: - Raupenfahrwerk (Gummi) - Gleisfahrwerk - 4 Stützfüße.
Gegenstand nach CPV
- 43100000Maschinen und Geräte für den BergbauHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- genannt
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Eigenerklärungen: - Umsatz und Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; - Ein … ganz lesenkürzer
Eigenerklärungen: - Umsatz und Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; - Eintragung ins Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes; - Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber / Bieter in Frage stellt; - Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit - das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG); - das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), - sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder - allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden. Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.- Kriterium
Eigenerklärungen: - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in Form einer Liste. Dabei sind mindestens zwei Referenzen aus den letzten 5 Jahren zu vergleichbaren Grundgeräten beizubringen. Darüber hinaus … ganz lesenkürzer
Eigenerklärungen: - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in Form einer Liste. Dabei sind mindestens zwei Referenzen aus den letzten 5 Jahren zu vergleichbaren Grundgeräten beizubringen. Darüber hinaus sind Angaben des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers vorzunehmen. - Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal - Angabe, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabever … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen … ganz lesenkürzer
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Wenn Ihr Teilnahmeantrag berücksichtigt wird, erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung über die Vergabeplattform und erst dann können Sie ein Erstangebot abgeben. Mit dem Angebot sind gemäß Formblatt 4.17-Abschließende Liste folgende Unterlagen vorzulegen: - Skizze/ Zeichnung mit Hauptabmessungen vom Multifunktionsgerät inkl. Anbauteilen und Schnellwechselsystem - Beschreibung des Produktes mit techn. Eckdaten in Bezug auf Punkt 2.1 und 2.2 der Leistungsbeschreibung, um die Anforderungen gemäß Leistungsbeschreibung überprüfen zu können.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Wismut GmbH
- Anschrift
- 09117 Chemnitz
- Kontakt
- beschaffung@
wismut.de
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- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.08.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 98e0ce06-457a-4490-a83b-74b3068189f2.