Lieferung und Unterhalt einer Stickstofferzeugungsanlage
GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH · Baar-Ebenhausen, Bayern
Aktenzeichen SEA2024veröffentlicht 18.09.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Baar-Ebenhausen85107, Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.
Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
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Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Heute
Beschreibung
Für den Betrieb des Sonderabfallentsorgungsbetriebs Ebenhausen-Werk wird für die beiden Sonderabfall-Verbrennungsanlagen sowie deren Nebeneinrichtungen aus Gründen des Explosionsschutzes Stickstoff für den Zweck der Inertisierung benötigt. Die Stickstoffversorgung erfolgt derzeit über eine vor Ort installierte Anlage der Fa. Linde. Die im Eigentum der Fa. Linde stehende Anlage besteht aus einer Luftzerlegungsanlage mit einer maximalen Leistung von 100m³/h für den Grundlastbedarf, sowie einem Flüssigtank (Volumen 17,3 m³) für den Spitzenlastbedarf und als Redundanz. Hierdurch ist eine unterbrechungsfreie Stickstoffversorgung gewährleistet. Die Funktion der Stickstofferzeugungsanlage wird von Fa. Linde aus der Ferne überwacht. Der Stickstoff wird über ein Rohrleitungsnetz an folgende GSB-Anlagen verteilt: Sonderabfall-Verbrennungsanlagen, Shredder 1, Tanklager, Fassbehandlungsanlage. Ein Betrieb der genannten GSB-Anlagen ist ohne eine unterbrechungsfreie Stickstoffversorgung nicht möglich. Aufgrund des Anlagenzustandes ist ein Austausch der Stickstofferzeugungsanlage erforderlich. Aus den genannten Gründen muss auch während des Austauschs derselben eine unterbrechungsfreie Stickstoffversorgung der GSB-Anlagen zwingend gewährleistet sein.
Gegenstand nach CPV
- 24111700StickstoffHauptgegenstand
- 45255800Bau von Gaserzeugungsanlagen
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung0 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Rechtsbehelfsbelehrung: §135 GWB (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund … ganz lesenkürzer
Rechtsbehelfsbelehrung: §135 GWB (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bislang ist nur die Entscheidung über die Vergabe erfolgt. Der Vertrag ist noch nicht geschlossen. Hiermit wird die Absicht bekundet. den Vertrag mit dem Hersteller der Stickstofferzeugungsanlage, Linde AG, Dr.-Carl-von-Linde-Straße 6-14,82049 Höllriegelskreuth abzuschließen. Begründung nach Art. … ganz lesenkürzer
Bislang ist nur die Entscheidung über die Vergabe erfolgt. Der Vertrag ist noch nicht geschlossen. Hiermit wird die Absicht bekundet. den Vertrag mit dem Hersteller der Stickstofferzeugungsanlage, Linde AG, Dr.-Carl-von-Linde-Straße 6-14,82049 Höllriegelskreuth abzuschließen. Begründung nach Art. 32 Abs. 2 b RL 2014/24/EU (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV), warum für diesen Auftrag aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist: Die während des Austauschs der Stickstofferzeugungsanlage unterbrechungsfreie Stickstoffversorgung der GSB-Anlagen kann nur die Fa. Linde mit dem vorhandenen und in ihrem Eigentum stehenden Flüssiggastank sicherstellen. Die Problematik bei der Vergabe an ein anderes Unternehmen liegt darin, dass dieser den im Eigentum der Fa. Linde stehenden Flüssiggastank nicht nutzen kann. Vor der Aufstellung einer neuen Anlage ist die derzeitige Stickstofferzeugungsanlage der Fa. Linde abzubauen. Die neue Anlage ist an der gleichen Stelle zu errichten, da kein alternativer Aufstellungsort zu Verfügung steht. Somit wäre ohne die Nutzung des Flüssiggastanks der Fa. Linde für die Zeit des Abbaus bis zur Inbetriebnahme einer neuen Anlage eine Stickstoffversorgung nicht gegeben. Eine Außerbetriebnahme der GSB-Anlagen für den Umbauzeitraum ist aus wirtschaftlichen Gründen sowie zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für die gefährlichen Abfälle in Bayern nicht möglich. Sinnvolle Alternativen stehen nicht zur Verfügung. Von Seiten der GSB wurde geprüft, ob es möglich wäre durch den Aufbau provisorischer Einspeisungen in das Stickstoff-Rohrleitungsnetz diesen Zeitraum zu überbrücken. Aufgrund der verfahrenstechnischen und örtlichen Gegebenheiten ist dies jedoch nicht durchführbar. Aus diesem Grund können die zu vergebenden Leistungen nur durch die Linde AG erbracht werden, weil nur diese die unterbrechungsfreie Stickstoffversorgung der GSB-Anlagen sicherstellen kann.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH
- Anschrift
- Äußerer Ring 50, 85107 Baar-Ebenhausen
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 241 (Gase) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Bau in Bayern (725 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Linde GmbH, Gases Division5 Zuschläge
- AIR LIQUIDE Deutschland GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Ähnliche offene Ausschreibungen
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5c420298-4640-4b97-b9a6-812ec981ec0e.