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Frist unbekanntEU-weitBau

Lieferung und Unterhalt einer Stickstofferzeugungsanlage

GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH · Baar-Ebenhausen, Bayern

Aktenzeichen SEA2024veröffentlicht 18.09.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Für den Betrieb des Sonderabfallentsorgungsbetriebs Ebenhausen-Werk wird für die beiden Sonderabfall-Verbrennungsanlagen sowie deren Nebeneinrichtungen aus Gründen des Explosionsschutzes Stickstoff für den Zweck der Inertisierung benötigt. Die Stickstoffversorgung erfolgt derzeit über eine vor Ort installierte Anlage der Fa. Linde. Die im Eigentum der Fa. Linde stehende Anlage besteht aus einer Luftzerlegungsanlage mit einer maximalen Leistung von 100m³/h für den Grundlastbedarf, sowie einem Flüssigtank (Volumen 17,3 m³) für den Spitzenlastbedarf und als Redundanz. Hierdurch ist eine unterbrechungsfreie Stickstoffversorgung gewährleistet. Die Funktion der Stickstofferzeugungsanlage wird von Fa. Linde aus der Ferne überwacht. Der Stickstoff wird über ein Rohrleitungsnetz an folgende GSB-Anlagen verteilt: Sonderabfall-Verbrennungsanlagen, Shredder 1, Tanklager, Fassbehandlungsanlage. Ein Betrieb der genannten GSB-Anlagen ist ohne eine unterbrechungsfreie Stickstoffversorgung nicht möglich. Aufgrund des Anlagenzustandes ist ein Austausch der Stickstofferzeugungsanlage erforderlich. Aus den genannten Gründen muss auch während des Austauschs derselben eine unterbrechungsfreie Stickstoffversorgung der GSB-Anlagen zwingend gewährleistet sein.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Rechtsbehelfsbelehrung: §135 GWB (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund … ganz lesenRechtsbehelfsbelehrung: §135 GWB (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bislang ist nur die Entscheidung über die Vergabe erfolgt. Der Vertrag ist noch nicht geschlossen. Hiermit wird die Absicht bekundet. den Vertrag mit dem Hersteller der Stickstofferzeugungsanlage, Linde AG, Dr.-Carl-von-Linde-Straße 6-14,82049 Höllriegelskreuth abzuschließen. Begründung nach Art. … ganz lesenBislang ist nur die Entscheidung über die Vergabe erfolgt. Der Vertrag ist noch nicht geschlossen. Hiermit wird die Absicht bekundet. den Vertrag mit dem Hersteller der Stickstofferzeugungsanlage, Linde AG, Dr.-Carl-von-Linde-Straße 6-14,82049 Höllriegelskreuth abzuschließen. Begründung nach Art. 32 Abs. 2 b RL 2014/24/EU (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV), warum für diesen Auftrag aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist: Die während des Austauschs der Stickstofferzeugungsanlage unterbrechungsfreie Stickstoffversorgung der GSB-Anlagen kann nur die Fa. Linde mit dem vorhandenen und in ihrem Eigentum stehenden Flüssiggastank sicherstellen. Die Problematik bei der Vergabe an ein anderes Unternehmen liegt darin, dass dieser den im Eigentum der Fa. Linde stehenden Flüssiggastank nicht nutzen kann. Vor der Aufstellung einer neuen Anlage ist die derzeitige Stickstofferzeugungsanlage der Fa. Linde abzubauen. Die neue Anlage ist an der gleichen Stelle zu errichten, da kein alternativer Aufstellungsort zu Verfügung steht. Somit wäre ohne die Nutzung des Flüssiggastanks der Fa. Linde für die Zeit des Abbaus bis zur Inbetriebnahme einer neuen Anlage eine Stickstoffversorgung nicht gegeben. Eine Außerbetriebnahme der GSB-Anlagen für den Umbauzeitraum ist aus wirtschaftlichen Gründen sowie zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für die gefährlichen Abfälle in Bayern nicht möglich. Sinnvolle Alternativen stehen nicht zur Verfügung. Von Seiten der GSB wurde geprüft, ob es möglich wäre durch den Aufbau provisorischer Einspeisungen in das Stickstoff-Rohrleitungsnetz diesen Zeitraum zu überbrücken. Aufgrund der verfahrenstechnischen und örtlichen Gegebenheiten ist dies jedoch nicht durchführbar. Aus diesem Grund können die zu vergebenden Leistungen nur durch die Linde AG erbracht werden, weil nur diese die unterbrechungsfreie Stickstoffversorgung der GSB-Anlagen sicherstellen kann.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH
Anschrift
Äußerer Ring 50, 85107 Baar-Ebenhausen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 241 (Gase) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

16vergebene Aufträge
2,5Angebote je Los im Median (16 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5c420298-4640-4b97-b9a6-812ec981ec0e.