Lieferung und Service von ADVA Komponenten mittels Rahmenvereinbarung
Bayerisches Landeskriminalamt · München, Bayern
Aktenzeichen 124-8010-174/24veröffentlicht 25.02.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 12 Mio. €
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.07.2025 – 30.06.2026
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 12 Mio. €
- Laufzeit
- 1 Jahr01.07.2025 – 30.06.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (60 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Qualitätskriterium30 %
- Qualitätskriterium10 %
- Preiskriterium60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 19 Monatennur elektronisch über deutsche-evergabe.de
- Öffnung der Angebote 13:00 Uhrvor 19 Monaten
- Vertragsbeginnvor 16 MonatenLaufzeit bis 30.06.2026
- Heute
Beschreibung
Der bestehende Rahmenvertrag der Bayerischen Polizei für die Beschaffung, Lieferung und Serviceleistungen von Komponenten der Adtran Networking SE ehemals ADVA Optical Networking GmbH und ADVA Network Security GmbH endet. Vor diesem Hintergrund wird eine neue (nunmehr nicht mehr Rahmenvertrag sondern) Rahmenvereinbarung zur Deckung der diesbezüglichen Bedarfe der Bayerischen Polizei vergeben. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind: • Beschaffung und Lieferung von ADVA Komponenten (Replacement/Erweiterung) • Service Leistungen: Third Level Unterstützung für die installierten und neu gelieferten Komponenten, Consulting, Customizing und Schulung
Beschreibung des Loses
Der bestehende Rahmenvertrag der Bayerischen Polizei für die Beschaffung, Lieferung und Serviceleistungen von Komponenten der Adtran Networking SE ehemals ADVA Optical Networking GmbH und ADVA Network Security GmbH endet. Vor diesem Hintergrund wird eine neue (nunmehr nicht mehr Rahmenvertrag sondern) Rahmenvereinbarung zur Deckung der diesbezüglichen Bedarfe der Bayerischen Polizei vergeben. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind: • Beschaffung & Lieferung von ADVA Komponenten(Replacement/Erweiterung) • Service Leistungen: Third Level Unterstützung für die installierten und neu gelieferten Komponenten, Consulting, Customizing und Schulung Der früheste Einzelabruf wird vom Auftraggeber frühestens am 01.07.2025 erfolgen.
Gegenstand nach CPV
- 32424000NetzwerkinfrastrukturHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Technischer Wert
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Ausführungskonzept
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 60
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- keine
- Kriterium
- Umsatz des Unternehmens - Mindestanforderung ist ein Umsatz (netto) des Unternehmens in Höhe von mindestens 9.000.000,00 EUR (netto) insgesamt für alle drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre in Summe in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich Lieferung und Dienstleistungen (Consulting, Customizing, Schulungsleistungen, Vor-Ort-Service) von ADVA Komponenten.
- Kriterium
Unternehmensbezogene Referenzprojekte - Der Bieter hat mit dem Angebot mindestens fünf (5) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen (Lieferung und Dienstleistungen (Consulting, Customizing, Schulungsleistungen, Vor-Ort-Service) von ADVA Komponenten) einzurei … ganz lesenkürzer
Unternehmensbezogene Referenzprojekte - Der Bieter hat mit dem Angebot mindestens fünf (5) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen (Lieferung und Dienstleistungen (Consulting, Customizing, Schulungsleistungen, Vor-Ort-Service) von ADVA Komponenten) einzureichen. Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte sind – was den Auftragswert – vereinnahmte Vergütung EUR (netto) anbelangt – nur dann geeignet, wenn der Referenznehmer in dem angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen in dem Zeitraum zwischen dem 01.01.2022 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren mindestens 500.000,- EUR (netto) beträgt [Mindestanforderung].- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtung … ganz lesenkürzer
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2025
- Vertragsende
- 30.06.2026
- Verlängerung
- Der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils automatisch um 12 Monate, wenn nicht der Auftraggeber mit einer Frist von sechs (6) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit dem Auftragnehmer gegenüber der automatischen Verlängerung widerspricht. Maximal drei (3) Verlängerungen sind möglich. Die Rahmenvereinbarung endet somit unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen spätestens zum 30. Juni 2029.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 DAYS
- Angebotsöffnung
- 17.04.2025, 13:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: • Vertragsschluss • Dokument "Ausschlussgründe" • soweit relevant: Dokument "Eignungsleihe" • soweit Eignungsleihe relevant: Dokument "Nachweis zur Verfügung stehen von Unternehmen" • Dokument "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" • Dokument "Umsatz des Unternehmens" • sowe … ganz lesenkürzer
Leistung: • Vertragsschluss • Dokument "Ausschlussgründe" • soweit relevant: Dokument "Eignungsleihe" • soweit Eignungsleihe relevant: Dokument "Nachweis zur Verfügung stehen von Unternehmen" • Dokument "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" • Dokument "Umsatz des Unternehmens" • soweit relevant: Dokument "Bietergemeinschaft" • freiwillig: Dokument "statistischer Abfragebogen" • soweit relevant: Dokument "Unterauftragsvergabe" • Dokument "Scientology Schutzerklärung" • Dokument "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG" • Dokument "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG)" • Dokument "Erklärung zur polizeilichen Überprüfung und Verschwiegenheit" • Dokument "Erklärung Bezug Russland" • Dokument "Ausführungskonzept" • Dokument "Kriterienkatalog" • Dokument "Preisblatt"- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Maillingerstraße 15, 80636 München
- Website
- polizei.bayern.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Wartung für das integrierte Terminal-Management System (ITM)16.09.2026 · 1 Angebot
- Verlängerung Maintenance & Support16.09.2026 · 1 Angebot
- Einführung eines einheitlichen EDV-Verfahrens für den Polizeiärztlichen Dienst in Bayern (MedSys)23.06.2026 · 2 Angebote
- Kontrollsystem - Servicevertrag03.06.2026 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 324 (Netzwerke) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Bayern (90 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- CMS IT-Consulting GmbH7 Zuschläge
- CMS IT-Consulting GmbH5 Zuschläge
- Controlware GmbH4 Zuschläge
- IBIS GmbH4 Zuschläge
- ACP IT Solutions AG2 Zuschläge
- AirITSystems GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.04.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung df1a73c7-bdc3-4d65-9f7b-1eb54d28b246.