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vergebenEU-weitIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Lieferung und Service von ADVA Komponenten mittels Rahmenvereinbarung

Bayerisches Landeskriminalamt · München, Bayern

Aktenzeichen 124-8010-174/24veröffentlicht 25.02.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 569 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
12 Mio. €
Laufzeit
1 Jahr01.07.2025 – 30.06.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
München80636, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (60 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Qualitätskriterium30 %
  • Qualitätskriterium10 %
  • Preiskriterium60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 19 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 13:00 Uhr
    vor 19 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2026
    vor 16 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Der bestehende Rahmenvertrag der Bayerischen Polizei für die Beschaffung, Lieferung und Serviceleistungen von Komponenten der Adtran Networking SE ehemals ADVA Optical Networking GmbH und ADVA Network Security GmbH endet. Vor diesem Hintergrund wird eine neue (nunmehr nicht mehr Rahmenvertrag sondern) Rahmenvereinbarung zur Deckung der diesbezüglichen Bedarfe der Bayerischen Polizei vergeben. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind: • Beschaffung und Lieferung von ADVA Komponenten (Replacement/Erweiterung) • Service Leistungen: Third Level Unterstützung für die installierten und neu gelieferten Komponenten, Consulting, Customizing und Schulung

Beschreibung des Loses

Der bestehende Rahmenvertrag der Bayerischen Polizei für die Beschaffung, Lieferung und Serviceleistungen von Komponenten der Adtran Networking SE ehemals ADVA Optical Networking GmbH und ADVA Network Security GmbH endet. Vor diesem Hintergrund wird eine neue (nunmehr nicht mehr Rahmenvertrag sondern) Rahmenvereinbarung zur Deckung der diesbezüglichen Bedarfe der Bayerischen Polizei vergeben. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind: • Beschaffung & Lieferung von ADVA Komponenten(Replacement/Erweiterung) • Service Leistungen: Third Level Unterstützung für die installierten und neu gelieferten Komponenten, Consulting, Customizing und Schulung Der früheste Einzelabruf wird vom Auftraggeber frühestens am 01.07.2025 erfolgen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Technischer Wert
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Ausführungskonzept
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 60

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
keine
Kriterium
Umsatz des Unternehmens - Mindestanforderung ist ein Umsatz (netto) des Unternehmens in Höhe von mindestens 9.000.000,00 EUR (netto) insgesamt für alle drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre in Summe in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich Lieferung und Dienstleistungen (Consulting, Customizing, Schulungsleistungen, Vor-Ort-Service) von ADVA Komponenten.
Kriterium
Unternehmensbezogene Referenzprojekte - Der Bieter hat mit dem Angebot mindestens fünf (5) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen (Lieferung und Dienstleistungen (Consulting, Customizing, Schulungsleistungen, Vor-Ort-Service) von ADVA Komponenten) einzurei … ganz lesenUnternehmensbezogene Referenzprojekte - Der Bieter hat mit dem Angebot mindestens fünf (5) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen (Lieferung und Dienstleistungen (Consulting, Customizing, Schulungsleistungen, Vor-Ort-Service) von ADVA Komponenten) einzureichen. Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte sind – was den Auftragswert – vereinnahmte Vergütung EUR (netto) anbelangt – nur dann geeignet, wenn der Referenznehmer in dem angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen in dem Zeitraum zwischen dem 01.01.2022 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren mindestens 500.000,- EUR (netto) beträgt [Mindestanforderung].
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtung … ganz lesenTäuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
30.06.2026
Verlängerung
Der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils automatisch um 12 Monate, wenn nicht der Auftraggeber mit einer Frist von sechs (6) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit dem Auftragnehmer gegenüber der automatischen Verlängerung widerspricht. Maximal drei (3) Verlängerungen sind möglich. Die Rahmenvereinbarung endet somit unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen spätestens zum 30. Juni 2029.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 DAYS
Angebotsöffnung
17.04.2025, 13:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: • Vertragsschluss • Dokument "Ausschlussgründe" • soweit relevant: Dokument "Eignungsleihe" • soweit Eignungsleihe relevant: Dokument "Nachweis zur Verfügung stehen von Unternehmen" • Dokument "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" • Dokument "Umsatz des Unternehmens" • sowe … ganz lesenLeistung: • Vertragsschluss • Dokument "Ausschlussgründe" • soweit relevant: Dokument "Eignungsleihe" • soweit Eignungsleihe relevant: Dokument "Nachweis zur Verfügung stehen von Unternehmen" • Dokument "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" • Dokument "Umsatz des Unternehmens" • soweit relevant: Dokument "Bietergemeinschaft" • freiwillig: Dokument "statistischer Abfragebogen" • soweit relevant: Dokument "Unterauftragsvergabe" • Dokument "Scientology Schutzerklärung" • Dokument "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG" • Dokument "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG)" • Dokument "Erklärung zur polizeilichen Überprüfung und Verschwiegenheit" • Dokument "Erklärung Bezug Russland" • Dokument "Ausführungskonzept" • Dokument "Kriterienkatalog" • Dokument "Preisblatt"
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 324 (Netzwerke) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

88vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (56 Lose mit Angabe)
277.499 €Zuschlagswert im Median
124.842 € – 744.591 €mittlere Hälfte, 20 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung df1a73c7-bdc3-4d65-9f7b-1eb54d28b246.