Zum Inhalt
Menü
Frist abgelaufennational

Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an acht Grundschulen in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz

Verbandsgemeinde Rhein-Selz · acht Schulen in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz

veröffentlicht 16.03.2023Offenes Verfahren

Angebotsfristseit 1299 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes Verfahrennational
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
acht Schulen in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz
Einreichung
subreport-elvis.deArt der Einreichung nicht angegeben
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 145 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (12 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 44 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    über subreport-elvis.de
    vor 43 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an acht Grundschulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Rhein-Selz: Im Ganztagsbetrieb ist von ca. 160 Verpflegungstagen (montags bis donnerstags) im Schuljahr auszugehen zuzüglich ca. 38 Freitage, an denen die Schülerinnen und Schüler ihm Rahmen der Betreuenden Grundschule zu verpflegen sind. Für die Betreuenden Grundschulen ist von ca. 190 Verpflegungstagen (montags bis freitags) auszugehen; bei Betreuenden Grundschulen mit lediglich einem Freitags-Betreuungsangebot von ca. 38 Verpflegungstagen. An den einzelnen Schulen sind die Verpflegungstage wie folgt vorgesehen:

1. Falkenberg-Grundschule Dienheim: Pro Schulwoche sind 5 Verpflegungstage für die Betreuende Grundschule vorgesehen. Über das Schul-jahr muss insgesamt an ca. 190 Tagen die Verpflegung gewährleistet sein. Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung.

2. Grundschule am Gartenfeld Dolgesheim: Pro Schulwoche sind 4 Verpflegungstage im Ganztagsbetrieb vorgesehen und 5 Verpflegungstage für die Betreuende Grundschule. Die SchülerInnen der Ganztagsschule und der Betreuenden Grundschule nehmen das Mittagessen gemeinsam ein. Über das Schuljahr muss insgesamt an ca. 190 Tage die Ver-pflegung gewährleistet sein. Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung.

3. Carl-Küstner-Grundschule Guntersblum: Pro Schulwoche sind 4 Verpflegungstage im Ganztagsbetrieb vorgesehen und 1 Verpflegungstag für die Betreuende Grundschule. Über das Schuljahr muss insgesamt an ca. 190 Tage die Verpflegung gewähr-leistet sein. Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung.

4. Grundschule ?Am Selzbogen? Hahnheim-Selzen Pro Schulwoche sind 4 Verpflegungstage im Ganztagsbetrieb vorgesehen und 1 Verpflegungstag für die Betreuende Grundschule. Über das Schuljahr muss insgesamt an ca. 190 Tage die Verpflegung gewähr-leistet sein. Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung.

5. Grundschule Mommenheim: Pro Schulwoche sind 4 Verpflegungstage im Ganztagsbetrieb vorgesehen und 1 Verpflegungstag für die Betreuende Grundschule. Über das Schuljahr muss insgesamt an ca. 190 Tage die Verpflegung gewähr-leistet sein. Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung.

6. Grundschule Nierstein: Pro Schulwoche sind 4 Verpflegungstage im Ganztagsbereich vorgesehen. Über das Schuljahr muss an insgesamt ca. 160 Tage die Verpflegung gewährleistet sein. Ferner ist eine Mittagsverpflegung montags bis donnerstags für die SchülerInnen der Betreuenden Grundschule erforderlich. Diese Betreuende Grundschule ist in Trägerschaft des Vereins ?Raum für Kinder?, von dessen Mitarbeitenden die fertiggestellte Mittagsverpflegung in Thermoboxen in der Küche abgeholt wird. Über das Schuljahr muss analog des Ganztagsbereichs an insgesamt ca. 160 Tagen die Verpflegung gewährleistet sein. Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung.

7. Grundschule ?Am Gautor? Oppenheim: Pro Schulwoche sind 5 Verpflegungstage im Rahmen der Betreuenden Grundschule vorgesehen. Über das Schuljahr muss an ca. 190 Tage die Verpflegung gewährleistet sein. Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung.

8. Grundschule am Goldbach Undenheim: Pro Schulwoche sind 4 Verpflegungstage im Ganztagsbetrieb vorgesehen und 1 Verpflegungstag für die Betreuende Grundschule. Über das Schuljahr muss insgesamt an ca. 190 Tage die Verpflegung gewähr-leistet sein. Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung.

Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an acht Grundschulen in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Verbandsgemeinde Rhein-Selz

Alle 10 offenen Ausschreibungen von Verbandsgemeinde Rhein-Selz, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für diese Meldung fehlen Hauptgegenstand oder Bundesland, deshalb gibt es kein Marktumfeld.

Preise und WettbewerbPremium

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 19672360.