Lieferung und Montage von Fahrgestell, Aufbau und Beladung eines Tanklösch fahrzeuges TLF 4000 St (Staffelkabine) ähnlich DIN 14530-21 an die Gemeinde Wandlitz
Gemeinde Wandlitz · Wandlitz, Brandenburg
Aktenzeichen OA-2026-02veröffentlicht 05.05.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 420 Tsd. €
- Laufzeit
- 18 Monate
- Lose
- 2
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 420 Tsd. €
- Laufzeit
- 18 Monate
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Wandlitz16348, Landkreis Barnim, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (36 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (50 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.
- Technische Umsetzung der Leistungsbeschreibung30 %
- Service, Kundendienst, Garantie25 %
- Preis45 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,1 Punkte |
| 25 % teurer | −9 Punkte |
| 50 % teurer | −15 Punkte |
| 100 % teurer | −22,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 5 Monatenan Gemeinde Wandlitz
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 5 Monatennur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 5 MonatenGemeinde Wandlitz Kämmerei Kirchstraße 11 16348 Wandlitz
- Bindefrist endetvor 3 Monaten58 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die Gemeinde Wandlitz schreibt die Lieferung und Montage von Fahrgestell, Aufbau und Beladung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 Staffelkabine ähnlich DIN 14530-21 für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Wandlitz, Ortswehr Schönwalde, aus.
Gegenstand nach CPV
- 34144212TanklöschfahrzeugeHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Lieferung und Montage von Fahrgestell und Aufbau eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 St (Staffelkabine) ähnlich DIN 14530-21, Einbau der Beladung Technische Anforderungen s. Leistungsverzeichnis | 18 Monate | – |
| 2 | Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für das TLF 4000 St an den Auftragnehmer des Los 1 Technische Anforderungen s. Leistungsverzeichnis | 18 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Technische Umsetzung der LeistungsbeschreibungGewertet werden die technischen Angaben anhand des Leistungsverzeichnisses. Nähere Informationen zur Bewertung können der Unterlage "Bewertung der Zuschlagskriterien" in den Vergabeunterlagen entnommen werden.
- Qualität
- Service, Kundendienst, GarantieGewertet werden die Angaben zum Service, Kundendienst und der Garantie anhand des Leistungsverzeichnisses. Nähere Informationen zur Bewertung können der Unterlage "Bewertung der Zuschlagskriterien" in den Vergabeunterlagen entnommen werden.
- Preis
- Gewertet wird der Gesamtpreis brutto anhand einer linearen Interpolation. Nähere Informationen zur Bewertung können der Unterlage "Bewertung der Zuschlagskriterien" in den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Für den Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: 1.) Erklärung zu mindestens einer Referenz der letzten drei Jahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist, mit folgenden Angaben: - Auftraggeber/in, ggf. Abte … ganz lesenkürzer
Für den Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: 1.) Erklärung zu mindestens einer Referenz der letzten drei Jahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist, mit folgenden Angaben: - Auftraggeber/in, ggf. Abteilung, Kontaktdaten, Leistungsinhalt, Ausführungszeitraum, Auftragssumme Die Referenzen müssen abgeschlossen sein. Eine Referenz gilt als abgeschlossen, wenn die Lieferung erfolgt ist. Es sind nur Referenzen nachzuweisen, die nach dem 01.01.2023 abgeschlossen worden sind. Der Nachweis kann mittels Formblatt "Erklärung zur Eignung" oder per Eigenerklärung erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis insgesamt zu erbringen, d.h. jedes Mitglied weist die Eignung für die Leistung nach, die es übernehmen soll. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem z.B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt. Die Verpflichtungserklärung und der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (Unterbeauftragung). Ist eine Eignungsleihe beabsichtigt, hat der Bieter mit dem Angebot eine Eigenerklärung abzugeben, in der hervorgeht, welche Eignungsanforderungen durch welches Unternehmen erfüllt werden sollen. Zudem sind geplante Unterbeauftragungen im Formblatt "Erklärung zu Unteraufträgen" einzutragen und mit Angebotsabgabe einzureichen. Ist ein Einsatz von Unterauftragnehmern - ohne Eignungsleihe - beabsichtigt, ist der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des jeweiligen Unterauftragnehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Zudem ist die geplante Unterbeauftragung im Formblatt "Erklärung zu Unteraufträgen" einzutragen und mit Angebotsabgabe einzureichen. Bieter und ggf. Unterauftragnehmer können ihr Eignung auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und aktuell sind. Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 18 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 58 Tage
- Angebotsöffnung
- 10.06.2026, 10:01 Uhr. Gemeinde Wandlitz Kämmerei Kirchstraße 11 16348 Wandlitz. Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: RUSSLANDSANKTIONEN: Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessione … ganz lesenkürzer
Leistung: RUSSLANDSANKTIONEN: Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist das Formblatt "Eigenerklärung Russlandsanktionen", welches mit dem Angebot vorzulegen ist. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt von jedem Mitglied einzureichen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. D … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Absatz 6 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung ergeben sich aus den Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB) zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischem Vergabegesetz (BbgVergG), insbesondere in Bezug auf die Zahlung eines Mindestentgelts an die bei der Erbringung der Leistung … ganz lesenkürzer
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung ergeben sich aus den Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB) zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischem Vergabegesetz (BbgVergG), insbesondere in Bezug auf die Zahlung eines Mindestentgelts an die bei der Erbringung der Leistung eingesetzten Beschäftigten. Das Mindestentgelt liegt zur Zeit bei 13,00 EUR brutto pro Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschläge. Der nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ab dem 1. Januar 2026 gültige Bundes-Mindestlohn beträgt 13,90 Euro brutto. Solange der Bundes-Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz höher ist, als das Mindestentgelt nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz, finden die aus der Mindestentgeltverpflichtung des Brandenburgischen Vergabegesetzes resultierenden Regelungen keine Anwendung. Sie finden dann wieder Anwendung, sobald das Mindestentgelt nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz den Bundes-Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz übersteigt.- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP9YDMHN79# Die Bindefrist läuft bis zum 07.08.2026
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gesamtpreis Brutto inkl. Nachlass, welcher nicht an Bedingungen geknüpft ist.
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Für den Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: 1.) Erklärung zu mindestens einer Referenz der letzten drei Jahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist, mit folgenden Angaben: - Auftraggeber/in, ggf. Abte … ganz lesenkürzer
Für den Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: 1.) Erklärung zu mindestens einer Referenz der letzten drei Jahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist, mit folgenden Angaben: - Auftraggeber/in, ggf. Abteilung, Kontaktdaten, Leistungsinhalt, Ausführungszeitraum, Auftragssumme Die Referenzen müssen abgeschlossen sein. Eine Referenz gilt als abgeschlossen, wenn die Lieferung erfolgt ist. Es sind nur Referenzen nachzuweisen, die nach dem 01.01.2023 abgeschlossen worden sind. Der Nachweis kann mittels Formblatt "Erklärung zur Eignung" oder per Eigenerklärung erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis insgesamt zu erbringen, d.h. jedes Mitglied weist die Eignung für die Leistung nach, die es übernehmen soll. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem z.B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt. Die Verpflichtungserklärung und der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (Unterbeauftragung). Ist eine Eignungsleihe beabsichtigt, hat der Bieter mit dem Angebot eine Eigenerklärung abzugeben, in der hervorgeht, welche Eignungsanforderungen durch welches Unternehmen erfüllt werden sollen. Zudem sind geplante Unterbeauftragungen im Formblatt "Erklärung zu Unteraufträgen" einzutragen und mit Angebotsabgabe einzureichen. Ist ein Einsatz von Unterauftragnehmern - ohne Eignungsleihe - beabsichtigt, ist der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des jeweiligen Unterauftragnehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Zudem ist die geplante Unterbeauftragung im Formblatt "Erklärung zu Unteraufträgen" einzutragen und mit Angebotsabgabe einzureichen. Bieter und ggf. Unterauftragnehmer können ihr Eignung auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und aktuell sind. Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 18 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 58 Tage
- Angebotsöffnung
- 10.06.2026, 10:01 Uhr. Gemeinde Wandlitz Kämmerei Kirchstraße 11 16348 Wandlitz. Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: RUSSLANDSANKTIONEN: Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessione … ganz lesenkürzer
Leistung: RUSSLANDSANKTIONEN: Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist das Formblatt "Eigenerklärung Russlandsanktionen", welches mit dem Angebot vorzulegen ist. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt von jedem Mitglied einzureichen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. D … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Absatz 6 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung ergeben sich aus den Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB) zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischem Vergabegesetz (BbgVergG), insbesondere in Bezug auf die Zahlung eines Mindestentgelts an die bei der Erbringung der Leistung … ganz lesenkürzer
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung ergeben sich aus den Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB) zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischem Vergabegesetz (BbgVergG), insbesondere in Bezug auf die Zahlung eines Mindestentgelts an die bei der Erbringung der Leistung eingesetzten Beschäftigten. Das Mindestentgelt liegt zur Zeit bei 13,00 EUR brutto pro Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschläge. Der nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ab dem 1. Januar 2026 gültige Bundes-Mindestlohn beträgt 13,90 Euro brutto. Solange der Bundes-Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz höher ist, als das Mindestentgelt nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz, finden die aus der Mindestentgeltverpflichtung des Brandenburgischen Vergabegesetzes resultierenden Regelungen keine Anwendung. Sie finden dann wieder Anwendung, sobald das Mindestentgelt nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz den Bundes-Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz übersteigt.- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP9YDMHN79# Die Bindefrist läuft bis zum 07.08.2026
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
- Website
- wandlitz.de
- Kontakt
- vergabe@
wandlitz.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Brandenburg (6 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Volkswagen Automobile Berlin GmbH17 Zuschläge
- Ambulanz Mobile GmbH & Co.KG11 Zuschläge
- Volkswagen Leasing GmbH8 Zuschläge
- Ford-Werke GmbH7 Zuschläge
- Rosenbauer Deutschland GmbH7 Zuschläge
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 22.06.2026
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.06.2026
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 10.06.2026 auf 22.06.2026 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7fb914df-d9f2-4d46-96f8-e3bff06f3d21.