Lieferung und Montage v. Fahrgestell, Aufbau und Beladung eines Gerätewagen-Kran in Anlehnung an DIN 14555 Teil 22 in vier Losen
Stadt Oranienburg, Die Bürgermeisterin · Oranienburg, Brandenburg
Aktenzeichen VGV-0100/2026-37veröffentlicht 28.10.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.
- Lieferung, Installation und Einweisung von Prüfgeräten und dazugehöriger SoftwareLandkreis Uckermark, Rechtsamt · 17291 PrenzlauFrist 12.11.2026
- Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs für die Feuerwehr in 04895 Falkenberg/Elster, Köppes Gasse 1Verbandsgemeinde Liebenwerda · Bad LiebenwerdaFrist 27.11.2026
- Lieferung von Atemschutzgeräten als Ein-FlaschenkomplettsystemLandeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · 14469 PotsdamFrist 11.11.2026
- Lieferung eines Einsatzleitwagen 1 (ELW 1) - inkl. Fahrgestell und Innenausbau für den Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz des Landreises Potsdam-MittelmarkLandkreis Potsdam-Mittelmark · Bad BelzigFrist 17.11.2026
Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Brandenburg (6 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Oranienburg16515, Landkreis Oberhavel, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (13 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.
- Höhe des Wertungspreises45 %
- Technische Umsetzung des Leistungsverzeichnisses30 %
- Service, Garantie, Kundendienst25 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,1 Punkte |
| 25 % teurer | −9 Punkte |
| 50 % teurer | −15 Punkte |
| 100 % teurer | −22,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Tagen
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Oranienburg schreibt die Lieferung und Montage von Fahrgestell, Aufbau und Beladung eines Gerätewagen-Logistik Kran (GW-Kran) für die Freiwillige Feuerwehr Oranienburg europaweit im offenen Verfahren nach VGV aus. Lieferung und Montage von Fahrgestell, Aufbau und Beladung eines Gerätewagen-Logistik (GW-Kran) nach DIN EN 1846-1:2011-07, DIN EN 1846-2:2013-05, DIN EN 1846-3:2013-11, DIN 14502-2:2020-12 und in Anlehnung an DIN 14555 Teil 22 in 4 Losen. Es sind ausschließlich Neufahrzeuge anzubieten. LOS 1 - Lieferung Fahrgestell eines Gerätewagen-Logistik LOS 2 - Aufbau des Fahrzeugs mit Kran und Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung LOS 3 - Lieferung der Funktechnik für Gerätewagen-Logistik LOS 4 - Befähigungsnachweis für die Kranbedienung
Gegenstand nach CPV
Lose4 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Lieferung des Fahrgestells des Gerätewagen-Kran Los 1 - Lieferung von Fahrgestell eines Gerätewagen-Logistik Die Lieferzeit für das Fahrgestell endet 6 Monate nach Auftragserteilung. Der Auftraggeber übernimmt keine zusätzlichen Kosten wie u.a. Überführungskosten. Die Ausführungsfrist für die Lieferung und Montage von Fahrgestell ist im Leistungsverzeichnis verbindlich anzugeben. Los 2 - Aufbau des Fahrzeuges mit Kran und Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für den Gerätewagen-Logistik Der Auftragnehmer des Los 1 wird bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Die Lieferung des Fahrgestells hat fristgemäß in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 2 zu erfolgen. Der Auftragnehmer des Los 2 ist an die Ausführungsfrist für den Gerätewagen-Logistik einschließlich Aufbau (Fahrzeug und Kran) und Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung, 24 Monate nach Auftragszugang, gebunden. Der Auftraggeber übernimmt ausschließlich für die im Leistungsverzeichnis Los 2 feuerwehrtechnische Beladung angegebenen Kosten. Zusätzliche Kosten für die Lagerung werden nicht übernommen. Bei vorzeitiger Lieferung der Beladung beginnt die Gewährleistungsfrist ab Fahrzeugfertigstellung und Übernahme des Auftraggebers. Los 3 - Lieferung der Funktechnik für den Gerätewagen-Logistik Die Lieferung soll in Abstimmung mit dem Auftraggeber und an den Auftragnehmer des Los 2 erfolgen. Los 4 - Befähigungsnachweis für die Kranbedienung Nach Übergabe am Standort des Auftraggebers müssen für 30 Personen (maximal 15 Teilnehmer pro Schulungseinheit) eine ausführliche Schulung in deutscher Sprache durchgeführt werden. Die Absprache erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Auftragnehmer des Los 2. | – | – |
| 2 | Aufbau & feuerwehrtechnische Beladung des Gerätewagen Kran Los 1 - Lieferung von Fahrgestell eines Gerätewagen-Logistik Die Lieferzeit für das Fahrgestell endet 6 Monate nach Auftragserteilung. Der Auftraggeber übernimmt keine zusätzlichen Kosten wie u.a. Überführungskosten. Die Ausführungsfrist für die Lieferung und Montage von Fahrgestell ist im Leistungsverzeichnis verbindlich anzugeben. Los 2 - Aufbau des Fahrzeuges mit Kran und Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für den Gerätewagen-Logistik Der Auftragnehmer des Los 1 wird bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Die Lieferung des Fahrgestells hat fristgemäß in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 2 zu erfolgen. Der Auftragnehmer des Los 2 ist an die Ausführungsfrist für den Gerätewagen-Logistik einschließlich Aufbau (Fahrzeug und Kran) und Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung, 24 Monate nach Auftragszugang, gebunden. Der Auftraggeber übernimmt ausschließlich für die im Leistungsverzeichnis Los 2 feuerwehrtechnische Beladung angegebenen Kosten. Zusätzliche Kosten für die Lagerung werden nicht übernommen. Bei vorzeitiger Lieferung der Beladung beginnt die Gewährleistungsfrist ab Fahrzeugfertigstellung und Übernahme des Auftraggebers. Los 3 - Lieferung der Funktechnik für den Gerätewagen-Logistik Die Lieferung soll in Abstimmung mit dem Auftraggeber und an den Auftragnehmer des Los 2 erfolgen. Los 4 - Befähigungsnachweis für die Kranbedienung Nach Übergabe am Standort des Auftraggebers müssen für 30 Personen (maximal 15 Teilnehmer pro Schulungseinheit) eine ausführliche Schulung in deutscher Sprache durchgeführt werden. Die Absprache erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Auftragnehmer des Los 2. | – | – |
| 3 | Lieferung der Funktechnik für Gerätewagen-Kran Los 1 - Lieferung von Fahrgestell eines Gerätewagen-Logistik Die Lieferzeit für das Fahrgestell endet 6 Monate nach Auftragserteilung. Der Auftraggeber übernimmt keine zusätzlichen Kosten wie u.a. Überführungskosten. Die Ausführungsfrist für die Lieferung und Montage von Fahrgestell ist im Leistungsverzeichnis verbindlich anzugeben. Los 2 - Aufbau des Fahrzeuges mit Kran und Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für den Gerätewagen-Logistik Der Auftragnehmer des Los 1 wird bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Die Lieferung des Fahrgestells hat fristgemäß in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 2 zu erfolgen. Der Auftragnehmer des Los 2 ist an die Ausführungsfrist für den Gerätewagen-Logistik einschließlich Aufbau (Fahrzeug und Kran) und Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung, 24 Monate nach Auftragszugang, gebunden. Der Auftraggeber übernimmt ausschließlich für die im Leistungsverzeichnis Los 2 feuerwehrtechnische Beladung angegebenen Kosten. Zusätzliche Kosten für die Lagerung werden nicht übernommen. Bei vorzeitiger Lieferung der Beladung beginnt die Gewährleistungsfrist ab Fahrzeugfertigstellung und Übernahme des Auftraggebers. Los 3 - Lieferung der Funktechnik für den Gerätewagen-Logistik Die Lieferung soll in Abstimmung mit dem Auftraggeber und an den Auftragnehmer des Los 2 erfolgen. Los 4 - Befähigungsnachweis für die Kranbedienung Nach Übergabe am Standort des Auftraggebers müssen für 30 Personen (maximal 15 Teilnehmer pro Schulungseinheit) eine ausführliche Schulung in deutscher Sprache durchgeführt werden. Die Absprache erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Auftragnehmer des Los 2. | – | – |
| 4 | Befähigungsnachweis für die Kranbedienung Los 1 - Lieferung von Fahrgestell eines Gerätewagen-Logistik Die Lieferzeit für das Fahrgestell endet 6 Monate nach Auftragserteilung. Der Auftraggeber übernimmt keine zusätzlichen Kosten wie u.a. Überführungskosten. Die Ausführungsfrist für die Lieferung und Montage von Fahrgestell ist im Leistungsverzeichnis verbindlich anzugeben. Los 2 - Aufbau des Fahrzeuges mit Kran und Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für den Gerätewagen-Logistik Der Auftragnehmer des Los 1 wird bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Die Lieferung des Fahrgestells hat fristgemäß in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 2 zu erfolgen. Der Auftragnehmer des Los 2 ist an die Ausführungsfrist für den Gerätewagen-Logistik einschließlich Aufbau (Fahrzeug und Kran) und Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung, 24 Monate nach Auftragszugang, gebunden. Der Auftraggeber übernimmt ausschließlich für die im Leistungsverzeichnis Los 2 feuerwehrtechnische Beladung angegebenen Kosten. Zusätzliche Kosten für die Lagerung werden nicht übernommen. Bei vorzeitiger Lieferung der Beladung beginnt die Gewährleistungsfrist ab Fahrzeugfertigstellung und Übernahme des Auftraggebers. Los 3 - Lieferung der Funktechnik für den Gerätewagen-Logistik Die Lieferung soll in Abstimmung mit dem Auftraggeber und an den Auftragnehmer des Los 2 erfolgen. Los 4 - Befähigungsnachweis für die Kranbedienung Nach Übergabe am Standort des Auftraggebers müssen für 30 Personen (maximal 15 Teilnehmer pro Schulungseinheit) eine ausführliche Schulung in deutscher Sprache durchgeführt werden. Die Absprache erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Auftragnehmer des Los 2. | – | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Höhe des Wertungspreises(max. 225 Punkte) Der Bieter mit dem nach rechnerischer Prüfung niedrigsten Gesamtpreis erhält 5 BP. Die Bewertung der anderen Bieter erfolgt nach der Dreisatzmethode. Das heißt, die preisliche Bewertung der jeweils anderen Bieter ergibt sich daraus, dass das jeweilige Angebot ins Verhältnis zum Angebot des besten Bieters gesetzt wird. Formel zur Berechnung der Bewertungspunkte: Erreichte Bewertungspunkte = Wertungspreis Bestbieter/Wertungspreis Bieter x max. Punktzahl des Kriteriums * Preis * (5 BP) Formel zur Bewertung anhand der Gewichtung: Gewichtete Punktzahl = Erreichte Bewertungspunkte x 45 % Preisnachlässe werden bei der Wertung berücksichtigt, wenn sie an keine Bedingung geknüpft sind. Bedingte Nachlässe, Skonti, die vom Eintritt von zukünftigen Ereignissen - Rechnungsprüfung und Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist - abhängen, werden bei der Ermittlung der Wertungssumme nicht berücksichtigt. Die Gewährung von Skonto ist im Angebot anzugeben und wird im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
- Qualität
- Technische Umsetzung des Leistungsverzeichnisses(max. 60 Punkte) Die Bewertungskriterien sind im Leistungsverzeichnis dargestellt. Dort sind Angaben zur Position entsprechend zu erfassen. Ist keine Angabe erfasst, wird die Position mit 0 Punkten bewertet. Die Bewertung zur technischen Umsetzung anhand der aus den Positionen resultierenden Unterkriterien wird wie folgt berechnet (gemäß Bewertungsmatrix): Formel zur Bewertung anhand der Gewichtung: Gewichtete Punktzahl = Erreichte Bewertungspunkte x Gewichtung des Unterkriteriums Gewichtung der Unterkriterien: Position F7-Aufbau = 10 % (max. 20 Punkte) Die gesamte Fahrzeughöhe darf 3.600 mm nicht überschreiten! >3300 mm = 0 Pkt.; <3555 mm = 1 Pkt.; <3598 mm = 2 Pkt. Position F17 - Fahrgestell = 5 % (max. 10 Punkte) Verfügt das angebotene Fahrzeug über eine serienmäßige Geschwindigkeitsregelanlage? Andere technische Lösungen sind zu beschreiben. Nein = 0 Pkt.; Andere techn. Lösung = 1 Pkt.; Ja = 2 Pkt. Position F54 - Fahrgestell = 5 % (max. 10 Punkte) Verfügbare Sicherheits- bzw. Steuerungssysteme anbieten, welche den Bremsvorgang optimieren bzw. den Bremsweg verkürzen, Motorbremse verstärkt, Notbremssignal (ESS), Antischlupfregelung (ASR), 4-Kanal-Anti-Blockiersystem (ABS), elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP). nur ABS = 0 Pkt.; ESP und ABS = 1 Pkt.; mehr als ESP und ABS = 2 Pkt. Position F79 - Fahrgestell = 5 % (max. 10 Punkte) In der Kabine darf der maximale Messwert des Innen-Lärmpegels ohne eingeschaltetes Sondersignal 80 dB(A) nicht überschreiten. >78,1 dB = 0 Pkt.; <78 dB = 1 Pkt.; <76 dB = 2 Pkt. Position F 131 - Maßangaben Fahrgestell = 5 % (max. 10 Punkte) Um die Wendigkeit des Fahrzeuges nicht einzuschränken und die Achslasten optimal auszulegen soll der hintere Rahmenüberhang max. 2000mm betragen >1895 mm = 2 Pkt.; <1800 mm = 1 Pkt.; >1901 mm = 0 Pkt.
- Qualität
- Service, Garantie, KundendienstDie Bewertungskriterien sind im Leistungsverzeichnis dargestellt. Dort sind Angaben zur Position entsprechend zu erfassen. Ist keine Angabe erfasst, wird die Position mit 0 Punkten bewertet. Die Bewertung des Services, der Garantie und des Kundendienstes anhand der aus den Positionen resultierenden Unterkriterien wird wie folgt berechnet (gemäß Bewertungsmatrix): Formel zur Bewertung anhand der Gewichtung: Gewichtete Punktzahl = Erreichte Bewertungspunkte x Gewichtung des Unterkriteriums Gewichtung der Unterkriterien: Position A132 = 5 % (max. 15 Punkte) Es gibt mind. 3 Vertragswerkstätten für das Fahrgestell innerhalb der Länder Brandenburg und Berlin? keine = 0 Pkt.; mind. eine = 1 Pkt.; zwei = 2 Pkt.; mehr als zwei = 3 Pkt. Position A 134 = 5 % (max. 10 Punkte) Gibt es einen 24 h Service für das Fahrgestell? >48 h = 0 Pkt.; <48 h = 1 Pkt.; <24h = 2 Pkt. Position A 135 = 5 % (max. 10 Punkte) Angabe der Garantie für das Fahrzeug ab Erstzulassung <12 Monate = 0 Pkt.; >12 Monate = 1 Pkt.; >24 Monate = 2 Pkt. Position A136 = 5 % (max. 15 Punkte) Angabe der Garantie gegen Durchrostung für das Fahrgestell ab Erstzulassung Fahrzeug. <36 Monate = 0 Pkt.; >36 Monate = 1 Pkt.; >48 Monate = 2 Pkt.; >72 Monate = 3 Pkt. Position 137 = 5 % (max. 15 Punkte) Gewährleistung der Lieferung von Ersatzteilen für das Fahrgestell <10 Jahre = 0 Pkt.; >12 Jahre = 1 Pkt.; >14 Jahre = 2 Pkt.; >15 Jahre = 3 Pkt.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüg … ganz lesenkürzer
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1H3WX#
Los 2
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Höhe des WertungspreisesDer Bieter mit dem nach rechnerischer Prüfung niedrigsten Gesamtpreis erhält 5 BP. Die Bewertung der anderen Bieter erfolgt nach der Dreisatzmethode. Das heißt, die preisliche Bewertung der jeweils anderen Bieter ergibt sich daraus, dass das jeweilige Angebot ins Verhältnis zum Angebot des besten Bieters gesetzt wird. Formel zur Berechnung der Bewertungspunkte: Erreichte Bewertungspunkte = Wertungspreis Bestbieter/Wertungspreis Bieter x max. Punktzahl des Kriteriums * Preis * (5 BP) Formel zur Bewertung anhand der Gewichtung: Gewichtete Punktzahl = Erreichte Bewertungspunkte x 45 % Preisnachlässe werden bei der Wertung berücksichtigt, wenn sie an keine Bedingung geknüpft sind. Bedingte Nachlässe, Skonti, die vom Eintritt von zukünftigen Ereignissen - Rechnungsprüfung und Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist - abhängen, werden bei der Ermittlung der Wertungssumme nicht berücksichtigt. Die Gewährung von Skonto ist im Angebot anzugeben und wird im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
- Qualität
- Technische Umsetzung des LeistungsverzeichnissesDie Bewertungskriterien sind im Leistungsverzeichnis dargestellt. Dort sind Angaben zur Position entsprechend zu erfassen. Ist keine Angabe erfasst, wird die Position mit 0 Punkten bewertet. Die Bewertung zur technischen Umsetzung anhand der aus den Positionen resultierenden Unterkriterien wird wie folgt berechnet (gemäß Bewertungsmatrix): Formel zur Bewertung anhand der Gewichtung: Gewichtete Punktzahl = Erreichte Bewertungspunkte x Gewichtung des Unterkriteriums Gewichtung der Unterkriterien: Pos. A 12 - Aufbau = 10 % (max. 30 Punkte) Ladekran ADR-konform (Typ AT) inkl. aller Um- und Anbauten. Nein = 0 Pkt.; Ja = 3 Pkt. Position A 14 - Aufbau = 10 % (max. 30 Punkte) Der Kran muss über eine Lotfunktion, einen Zusammenlegeassistent sowie einem Personensicherungsmodus verfügen. Nein = 0 Pkt.; Ja = 3 Pkt. Position A 52 - Aufbau = 10 % (max. 30 Punkte) Arbeitskorb aus Leichtmetall (für 2 Personen) - Vorrüstung für Korbbetrieb nach EN 280 sowie Transportwagen mit einer gedämpften Pendelbewegungsvorrichtung. Nein = 0 Pkt.; Ja = 3 Pkt. Pos. A 81 - Aufbau = 5 % (max. 15 Punkte) Ladebordwand ADR-konform (Typ AT) inkl. aller Um- und Anbauten. Nein = 0 Pkt.; Ja = 3 Pkt.
- Qualität
- Service, Garantie, KundendienstDie Bewertungskriterien sind im Leistungsverzeichnis dargestellt. Dort sind Angaben zur Position entsprechend zu erfassen. Ist keine Angabe erfasst, wird die Position mit 0 Punkten bewertet. Die Bewertung des Services, der Garantie und des Kundendienstes anhand der aus den Positionen resultierenden Unterkriterien wird wie folgt berechnet (gemäß Bewertungsmatrix): Formel zur Bewertung anhand der Gewichtung: Gewichtete Punktzahl = Erreichte Bewertungspunkte x Gewichtung des Unterkriteriums Gewichtung der Unterkriterien: Position A 152 = 5 % (max. 10 Punkte) Gibt es einen 24 h Service für den Ladekran? >48 h = 0 Pkt.; <48 h = 1 Pkt.; <24h = 2 Pkt. Position A 154 = 5 % (max. 15 Punkte) Gewährleistung der Lieferung von Ersatzteilen für den Aufbau: <10 Jahre = 0 Pkt.; >12 Jahre = 1 Pkt.; >14 Jahre = 2 Pkt.; >15 Jahre = 3 Pkt. Position A 155 = 5 % (max. 10 Punkte) Herstellergarantie gegen Durchrostung für den Aufbau ab Erstzulassung Fahrzeug <36 Monate = 0 Pkt.; >36 Monate = 1 Pkt.; >60 Monate = 2 Pkt. Position A 156 = 5% (max. 10 Punkte) Angabe der Garantie für den Aufbau ab Erstzulassung, ohne Zusatzbedingungen <36 Monate = 0 Pkt.; >36 Monate = 1 Pkt.; >48 Monate = 2 Pkt.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüg … ganz lesenkürzer
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1H3WX#
Lose 3, 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Höhe des WertungspreisesPreisnachlässe werden bei der Wertung berücksichtigt, wenn sie an keine Bedingung geknüpft sind. Bedingte Nachlässe, Skonti, die vom Eintritt von zukünftigen Ereignissen - Rechnungsprüfung und Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist - abhängen, werden bei der Ermittlung der Wertungssumme nicht berücksichtigt. Die Gewährung von Skonto ist im Angebot anzugeben und wird im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüg … ganz lesenkürzer
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1H3WX#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 2 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 3 | H.E.R.T.Z Elektronik GmbH, Herzfelde | 1 |
| 4 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schloßplatz 1, 16515 Oranienburg
- Website
- oranienburg.de
- Kontakt
- vergabestelle@
oranienburg.de
Bei uns erfasst
- Campus Schmachtenhagen, Neubau Zaunanlage und Ertüchtigung Sportstätten02.09.2026
- Erweiterung, Umbau und Sanierung Hauptfeuerwache - Objektplanung, Tragwerksplanung, Brandschutz und Bauphysik21.07.2026 · 5 Angebote
- Lieferung und Einrichtung von 7 Server für Nutanix Virtualisierung, CitrixXen und Backup inkl. Tape Library06.07.2026 · 2 Angebote
- Erweiterte Straßeninstandsetzung "Oranienburger Modell" III. Quartier - Straßeninstandsetzungsarbeiten - Tiefbauarbeiten18.06.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Brandenburg (6 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Volkswagen Automobile Berlin GmbH17 Zuschläge
- Ambulanz Mobile GmbH & Co.KG11 Zuschläge
- Volkswagen Leasing GmbH8 Zuschläge
- Ford-Werke GmbH7 Zuschläge
- Rosenbauer Deutschland GmbH7 Zuschläge
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 31.08.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung de3ee02e-bb41-42c6-bf4e-6860fc5f4509.