Zum Inhalt
Menü

Lieferung und Montage v. Fahrgestell, Aufbau und Beladung eines Gerätewagen-Kran in Anlehnung an DIN 14555 Teil 22 in vier Losen

Stadt Oranienburg, Die Bürgermeisterin · Oranienburg, Brandenburg

Aktenzeichen VGV-0100/2026-37veröffentlicht 28.10.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 68 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Brandenburg (6 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (13 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.

  • Höhe des Wertungspreises45 %
  • Technische Umsetzung des Leistungsverzeichnisses30 %
  • Service, Garantie, Kundendienst25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,1 Punkte
25 % teurer−9 Punkte
50 % teurer−15 Punkte
100 % teurer−22,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Die Stadt Oranienburg schreibt die Lieferung und Montage von Fahrgestell, Aufbau und Beladung eines Gerätewagen-Logistik Kran (GW-Kran) für die Freiwillige Feuerwehr Oranienburg europaweit im offenen Verfahren nach VGV aus. Lieferung und Montage von Fahrgestell, Aufbau und Beladung eines Gerätewagen-Logistik (GW-Kran) nach DIN EN 1846-1:2011-07, DIN EN 1846-2:2013-05, DIN EN 1846-3:2013-11, DIN 14502-2:2020-12 und in Anlehnung an DIN 14555 Teil 22 in 4 Losen. Es sind ausschließlich Neufahrzeuge anzubieten. LOS 1 - Lieferung Fahrgestell eines Gerätewagen-Logistik LOS 2 - Aufbau des Fahrzeugs mit Kran und Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung LOS 3 - Lieferung der Funktechnik für Gerätewagen-Logistik LOS 4 - Befähigungsnachweis für die Kranbedienung

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Lieferung des Fahrgestells des Gerätewagen-Kran

Los 1 - Lieferung von Fahrgestell eines Gerätewagen-Logistik Die Lieferzeit für das Fahrgestell endet 6 Monate nach Auftragserteilung. Der Auftraggeber übernimmt keine zusätzlichen Kosten wie u.a. Überführungskosten. Die Ausführungsfrist für die Lieferung und Montage von Fahrgestell ist im Leistungsverzeichnis verbindlich anzugeben. Los 2 - Aufbau des Fahrzeuges mit Kran und Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für den Gerätewagen-Logistik Der Auftragnehmer des Los 1 wird bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Die Lieferung des Fahrgestells hat fristgemäß in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 2 zu erfolgen. Der Auftragnehmer des Los 2 ist an die Ausführungsfrist für den Gerätewagen-Logistik einschließlich Aufbau (Fahrzeug und Kran) und Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung, 24 Monate nach Auftragszugang, gebunden. Der Auftraggeber übernimmt ausschließlich für die im Leistungsverzeichnis Los 2 feuerwehrtechnische Beladung angegebenen Kosten. Zusätzliche Kosten für die Lagerung werden nicht übernommen. Bei vorzeitiger Lieferung der Beladung beginnt die Gewährleistungsfrist ab Fahrzeugfertigstellung und Übernahme des Auftraggebers. Los 3 - Lieferung der Funktechnik für den Gerätewagen-Logistik Die Lieferung soll in Abstimmung mit dem Auftraggeber und an den Auftragnehmer des Los 2 erfolgen. Los 4 - Befähigungsnachweis für die Kranbedienung Nach Übergabe am Standort des Auftraggebers müssen für 30 Personen (maximal 15 Teilnehmer pro Schulungseinheit) eine ausführliche Schulung in deutscher Sprache durchgeführt werden. Die Absprache erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Auftragnehmer des Los 2.

––
2
Aufbau & feuerwehrtechnische Beladung des Gerätewagen Kran

Los 1 - Lieferung von Fahrgestell eines Gerätewagen-Logistik Die Lieferzeit für das Fahrgestell endet 6 Monate nach Auftragserteilung. Der Auftraggeber übernimmt keine zusätzlichen Kosten wie u.a. Überführungskosten. Die Ausführungsfrist für die Lieferung und Montage von Fahrgestell ist im Leistungsverzeichnis verbindlich anzugeben. Los 2 - Aufbau des Fahrzeuges mit Kran und Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für den Gerätewagen-Logistik Der Auftragnehmer des Los 1 wird bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Die Lieferung des Fahrgestells hat fristgemäß in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 2 zu erfolgen. Der Auftragnehmer des Los 2 ist an die Ausführungsfrist für den Gerätewagen-Logistik einschließlich Aufbau (Fahrzeug und Kran) und Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung, 24 Monate nach Auftragszugang, gebunden. Der Auftraggeber übernimmt ausschließlich für die im Leistungsverzeichnis Los 2 feuerwehrtechnische Beladung angegebenen Kosten. Zusätzliche Kosten für die Lagerung werden nicht übernommen. Bei vorzeitiger Lieferung der Beladung beginnt die Gewährleistungsfrist ab Fahrzeugfertigstellung und Übernahme des Auftraggebers. Los 3 - Lieferung der Funktechnik für den Gerätewagen-Logistik Die Lieferung soll in Abstimmung mit dem Auftraggeber und an den Auftragnehmer des Los 2 erfolgen. Los 4 - Befähigungsnachweis für die Kranbedienung Nach Übergabe am Standort des Auftraggebers müssen für 30 Personen (maximal 15 Teilnehmer pro Schulungseinheit) eine ausführliche Schulung in deutscher Sprache durchgeführt werden. Die Absprache erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Auftragnehmer des Los 2.

––
3
Lieferung der Funktechnik für Gerätewagen-Kran

Los 1 - Lieferung von Fahrgestell eines Gerätewagen-Logistik Die Lieferzeit für das Fahrgestell endet 6 Monate nach Auftragserteilung. Der Auftraggeber übernimmt keine zusätzlichen Kosten wie u.a. Überführungskosten. Die Ausführungsfrist für die Lieferung und Montage von Fahrgestell ist im Leistungsverzeichnis verbindlich anzugeben. Los 2 - Aufbau des Fahrzeuges mit Kran und Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für den Gerätewagen-Logistik Der Auftragnehmer des Los 1 wird bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Die Lieferung des Fahrgestells hat fristgemäß in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 2 zu erfolgen. Der Auftragnehmer des Los 2 ist an die Ausführungsfrist für den Gerätewagen-Logistik einschließlich Aufbau (Fahrzeug und Kran) und Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung, 24 Monate nach Auftragszugang, gebunden. Der Auftraggeber übernimmt ausschließlich für die im Leistungsverzeichnis Los 2 feuerwehrtechnische Beladung angegebenen Kosten. Zusätzliche Kosten für die Lagerung werden nicht übernommen. Bei vorzeitiger Lieferung der Beladung beginnt die Gewährleistungsfrist ab Fahrzeugfertigstellung und Übernahme des Auftraggebers. Los 3 - Lieferung der Funktechnik für den Gerätewagen-Logistik Die Lieferung soll in Abstimmung mit dem Auftraggeber und an den Auftragnehmer des Los 2 erfolgen. Los 4 - Befähigungsnachweis für die Kranbedienung Nach Übergabe am Standort des Auftraggebers müssen für 30 Personen (maximal 15 Teilnehmer pro Schulungseinheit) eine ausführliche Schulung in deutscher Sprache durchgeführt werden. Die Absprache erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Auftragnehmer des Los 2.

––
4
Befähigungsnachweis für die Kranbedienung

Los 1 - Lieferung von Fahrgestell eines Gerätewagen-Logistik Die Lieferzeit für das Fahrgestell endet 6 Monate nach Auftragserteilung. Der Auftraggeber übernimmt keine zusätzlichen Kosten wie u.a. Überführungskosten. Die Ausführungsfrist für die Lieferung und Montage von Fahrgestell ist im Leistungsverzeichnis verbindlich anzugeben. Los 2 - Aufbau des Fahrzeuges mit Kran und Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für den Gerätewagen-Logistik Der Auftragnehmer des Los 1 wird bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Die Lieferung des Fahrgestells hat fristgemäß in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 2 zu erfolgen. Der Auftragnehmer des Los 2 ist an die Ausführungsfrist für den Gerätewagen-Logistik einschließlich Aufbau (Fahrzeug und Kran) und Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung, 24 Monate nach Auftragszugang, gebunden. Der Auftraggeber übernimmt ausschließlich für die im Leistungsverzeichnis Los 2 feuerwehrtechnische Beladung angegebenen Kosten. Zusätzliche Kosten für die Lagerung werden nicht übernommen. Bei vorzeitiger Lieferung der Beladung beginnt die Gewährleistungsfrist ab Fahrzeugfertigstellung und Übernahme des Auftraggebers. Los 3 - Lieferung der Funktechnik für den Gerätewagen-Logistik Die Lieferung soll in Abstimmung mit dem Auftraggeber und an den Auftragnehmer des Los 2 erfolgen. Los 4 - Befähigungsnachweis für die Kranbedienung Nach Übergabe am Standort des Auftraggebers müssen für 30 Personen (maximal 15 Teilnehmer pro Schulungseinheit) eine ausführliche Schulung in deutscher Sprache durchgeführt werden. Die Absprache erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Auftragnehmer des Los 2.

––

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag3 von 3 angegeben

Höhe des Wertungspreises45 %
Technische Umsetzung des Leistungsverzeichnisses30 %
Service, Garantie, Kundendienst25 %
Preis
Höhe des Wertungspreises(max. 225 Punkte) Der Bieter mit dem nach rechnerischer Prüfung niedrigsten Gesamtpreis erhält 5 BP. Die Bewertung der anderen Bieter erfolgt nach der Dreisatzmethode. Das heißt, die preisliche Bewertung der jeweils anderen Bieter ergibt sich daraus, dass das jeweilige Angebot ins Verhältnis zum Angebot des besten Bieters gesetzt wird. Formel zur Berechnung der Bewertungspunkte: Erreichte Bewertungspunkte = Wertungspreis Bestbieter/Wertungspreis Bieter x max. Punktzahl des Kriteriums * Preis * (5 BP) Formel zur Bewertung anhand der Gewichtung: Gewichtete Punktzahl = Erreichte Bewertungspunkte x 45 % Preisnachlässe werden bei der Wertung berücksichtigt, wenn sie an keine Bedingung geknüpft sind. Bedingte Nachlässe, Skonti, die vom Eintritt von zukünftigen Ereignissen - Rechnungsprüfung und Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist - abhängen, werden bei der Ermittlung der Wertungssumme nicht berücksichtigt. Die Gewährung von Skonto ist im Angebot anzugeben und wird im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Qualität
Technische Umsetzung des Leistungsverzeichnisses(max. 60 Punkte) Die Bewertungskriterien sind im Leistungsverzeichnis dargestellt. Dort sind Angaben zur Position entsprechend zu erfassen. Ist keine Angabe erfasst, wird die Position mit 0 Punkten bewertet. Die Bewertung zur technischen Umsetzung anhand der aus den Positionen resultierenden Unterkriterien wird wie folgt berechnet (gemäß Bewertungsmatrix): Formel zur Bewertung anhand der Gewichtung: Gewichtete Punktzahl = Erreichte Bewertungspunkte x Gewichtung des Unterkriteriums Gewichtung der Unterkriterien: Position F7-Aufbau = 10 % (max. 20 Punkte) Die gesamte Fahrzeughöhe darf 3.600 mm nicht überschreiten! >3300 mm = 0 Pkt.; <3555 mm = 1 Pkt.; <3598 mm = 2 Pkt. Position F17 - Fahrgestell = 5 % (max. 10 Punkte) Verfügt das angebotene Fahrzeug über eine serienmäßige Geschwindigkeitsregelanlage? Andere technische Lösungen sind zu beschreiben. Nein = 0 Pkt.; Andere techn. Lösung = 1 Pkt.; Ja = 2 Pkt. Position F54 - Fahrgestell = 5 % (max. 10 Punkte) Verfügbare Sicherheits- bzw. Steuerungssysteme anbieten, welche den Bremsvorgang optimieren bzw. den Bremsweg verkürzen, Motorbremse verstärkt, Notbremssignal (ESS), Antischlupfregelung (ASR), 4-Kanal-Anti-Blockiersystem (ABS), elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP). nur ABS = 0 Pkt.; ESP und ABS = 1 Pkt.; mehr als ESP und ABS = 2 Pkt. Position F79 - Fahrgestell = 5 % (max. 10 Punkte) In der Kabine darf der maximale Messwert des Innen-Lärmpegels ohne eingeschaltetes Sondersignal 80 dB(A) nicht überschreiten. >78,1 dB = 0 Pkt.; <78 dB = 1 Pkt.; <76 dB = 2 Pkt. Position F 131 - Maßangaben Fahrgestell = 5 % (max. 10 Punkte) Um die Wendigkeit des Fahrzeuges nicht einzuschränken und die Achslasten optimal auszulegen soll der hintere Rahmenüberhang max. 2000mm betragen >1895 mm = 2 Pkt.; <1800 mm = 1 Pkt.; >1901 mm = 0 Pkt.
Qualität
Service, Garantie, KundendienstDie Bewertungskriterien sind im Leistungsverzeichnis dargestellt. Dort sind Angaben zur Position entsprechend zu erfassen. Ist keine Angabe erfasst, wird die Position mit 0 Punkten bewertet. Die Bewertung des Services, der Garantie und des Kundendienstes anhand der aus den Positionen resultierenden Unterkriterien wird wie folgt berechnet (gemäß Bewertungsmatrix): Formel zur Bewertung anhand der Gewichtung: Gewichtete Punktzahl = Erreichte Bewertungspunkte x Gewichtung des Unterkriteriums Gewichtung der Unterkriterien: Position A132 = 5 % (max. 15 Punkte) Es gibt mind. 3 Vertragswerkstätten für das Fahrgestell innerhalb der Länder Brandenburg und Berlin? keine = 0 Pkt.; mind. eine = 1 Pkt.; zwei = 2 Pkt.; mehr als zwei = 3 Pkt. Position A 134 = 5 % (max. 10 Punkte) Gibt es einen 24 h Service für das Fahrgestell? >48 h = 0 Pkt.; <48 h = 1 Pkt.; <24h = 2 Pkt. Position A 135 = 5 % (max. 10 Punkte) Angabe der Garantie für das Fahrzeug ab Erstzulassung <12 Monate = 0 Pkt.; >12 Monate = 1 Pkt.; >24 Monate = 2 Pkt. Position A136 = 5 % (max. 15 Punkte) Angabe der Garantie gegen Durchrostung für das Fahrgestell ab Erstzulassung Fahrzeug. <36 Monate = 0 Pkt.; >36 Monate = 1 Pkt.; >48 Monate = 2 Pkt.; >72 Monate = 3 Pkt. Position 137 = 5 % (max. 15 Punkte) Gewährleistung der Lieferung von Ersatzteilen für das Fahrgestell <10 Jahre = 0 Pkt.; >12 Jahre = 1 Pkt.; >14 Jahre = 2 Pkt.; >15 Jahre = 3 Pkt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüg … ganz lesenDie Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1H3WX#

Los 2

Zuschlag3 von 3 angegeben

Höhe des Wertungspreises45 %
Technische Umsetzung des Leistungsverzeichnisses35 %
Service, Garantie, Kundendienst20 %
Preis
Höhe des WertungspreisesDer Bieter mit dem nach rechnerischer Prüfung niedrigsten Gesamtpreis erhält 5 BP. Die Bewertung der anderen Bieter erfolgt nach der Dreisatzmethode. Das heißt, die preisliche Bewertung der jeweils anderen Bieter ergibt sich daraus, dass das jeweilige Angebot ins Verhältnis zum Angebot des besten Bieters gesetzt wird. Formel zur Berechnung der Bewertungspunkte: Erreichte Bewertungspunkte = Wertungspreis Bestbieter/Wertungspreis Bieter x max. Punktzahl des Kriteriums * Preis * (5 BP) Formel zur Bewertung anhand der Gewichtung: Gewichtete Punktzahl = Erreichte Bewertungspunkte x 45 % Preisnachlässe werden bei der Wertung berücksichtigt, wenn sie an keine Bedingung geknüpft sind. Bedingte Nachlässe, Skonti, die vom Eintritt von zukünftigen Ereignissen - Rechnungsprüfung und Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist - abhängen, werden bei der Ermittlung der Wertungssumme nicht berücksichtigt. Die Gewährung von Skonto ist im Angebot anzugeben und wird im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Qualität
Technische Umsetzung des LeistungsverzeichnissesDie Bewertungskriterien sind im Leistungsverzeichnis dargestellt. Dort sind Angaben zur Position entsprechend zu erfassen. Ist keine Angabe erfasst, wird die Position mit 0 Punkten bewertet. Die Bewertung zur technischen Umsetzung anhand der aus den Positionen resultierenden Unterkriterien wird wie folgt berechnet (gemäß Bewertungsmatrix): Formel zur Bewertung anhand der Gewichtung: Gewichtete Punktzahl = Erreichte Bewertungspunkte x Gewichtung des Unterkriteriums Gewichtung der Unterkriterien: Pos. A 12 - Aufbau = 10 % (max. 30 Punkte) Ladekran ADR-konform (Typ AT) inkl. aller Um- und Anbauten. Nein = 0 Pkt.; Ja = 3 Pkt. Position A 14 - Aufbau = 10 % (max. 30 Punkte) Der Kran muss über eine Lotfunktion, einen Zusammenlegeassistent sowie einem Personensicherungsmodus verfügen. Nein = 0 Pkt.; Ja = 3 Pkt. Position A 52 - Aufbau = 10 % (max. 30 Punkte) Arbeitskorb aus Leichtmetall (für 2 Personen) - Vorrüstung für Korbbetrieb nach EN 280 sowie Transportwagen mit einer gedämpften Pendelbewegungsvorrichtung. Nein = 0 Pkt.; Ja = 3 Pkt. Pos. A 81 - Aufbau = 5 % (max. 15 Punkte) Ladebordwand ADR-konform (Typ AT) inkl. aller Um- und Anbauten. Nein = 0 Pkt.; Ja = 3 Pkt.
Qualität
Service, Garantie, KundendienstDie Bewertungskriterien sind im Leistungsverzeichnis dargestellt. Dort sind Angaben zur Position entsprechend zu erfassen. Ist keine Angabe erfasst, wird die Position mit 0 Punkten bewertet. Die Bewertung des Services, der Garantie und des Kundendienstes anhand der aus den Positionen resultierenden Unterkriterien wird wie folgt berechnet (gemäß Bewertungsmatrix): Formel zur Bewertung anhand der Gewichtung: Gewichtete Punktzahl = Erreichte Bewertungspunkte x Gewichtung des Unterkriteriums Gewichtung der Unterkriterien: Position A 152 = 5 % (max. 10 Punkte) Gibt es einen 24 h Service für den Ladekran? >48 h = 0 Pkt.; <48 h = 1 Pkt.; <24h = 2 Pkt. Position A 154 = 5 % (max. 15 Punkte) Gewährleistung der Lieferung von Ersatzteilen für den Aufbau: <10 Jahre = 0 Pkt.; >12 Jahre = 1 Pkt.; >14 Jahre = 2 Pkt.; >15 Jahre = 3 Pkt. Position A 155 = 5 % (max. 10 Punkte) Herstellergarantie gegen Durchrostung für den Aufbau ab Erstzulassung Fahrzeug <36 Monate = 0 Pkt.; >36 Monate = 1 Pkt.; >60 Monate = 2 Pkt. Position A 156 = 5% (max. 10 Punkte) Angabe der Garantie für den Aufbau ab Erstzulassung, ohne Zusatzbedingungen <36 Monate = 0 Pkt.; >36 Monate = 1 Pkt.; >48 Monate = 2 Pkt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüg … ganz lesenDie Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1H3WX#

Lose 3, 4

Zuschlag1 von 1 angegeben

Höhe des Wertungspreises100 %
Preis
Höhe des WertungspreisesPreisnachlässe werden bei der Wertung berücksichtigt, wenn sie an keine Bedingung geknüpft sind. Bedingte Nachlässe, Skonti, die vom Eintritt von zukünftigen Ereignissen - Rechnungsprüfung und Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist - abhängen, werden bei der Ermittlung der Wertungssumme nicht berücksichtigt. Die Gewährung von Skonto ist im Angebot anzugeben und wird im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüg … ganz lesenDie Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1H3WX#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1kein Zuschlag angegeben0
2kein Zuschlag angegeben0
3H.E.R.T.Z Elektronik GmbH, Herzfelde1
4kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

154vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (412 Lose mit Angabe)
444.677 €Zuschlagswert im Median
303.425 € – 569.116 €mittlere Hälfte, 53 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Brandenburg (6 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 31.08.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung de3ee02e-bb41-42c6-bf4e-6860fc5f4509.