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Frist abgelaufenEU-weitMedizintechnikLieferleistungenRahmenvereinbarung

Lieferung und Implementierung eines Patientenentertainmentsystens nebst Service und Wartung

Klinikum Passau · Passau, Bayern

Aktenzeichen n.def.veröffentlicht 30.08.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 767 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

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Alle Ausschreibungen: Medizintechnik in Bayern (12 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Passau94032, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 116 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 14:00 Uhr
    vor 25 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Ziel des gegenständlichen Auswahlverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten und leistungsfähigen Unternehmen als Grundlage für die Lieferung und Implementierung eines Patientenentertainmentsystems nebst Service- und Wartungsleistungen.

Zur Implementierung des Patientenentertainmentsystems sollen vom Auftragnehmer insbesondere folgende Komponenten beschafft werden:

• Endgeräte, d.h. moderne Terminals (Farbe Weiß) für TV-Telefonie-Internet-Sonstige Anwendungen in den Größen Standardausstattung (10-14“) und Wahlleistungsbetten (15-18“), welche insbesondere die nachfolgenden Funktionen aufweisen:

o Front-Kameras zum Einscannen von Barcodes (Zugang zum Entertainmentsystem/Patientenarmbänder) sowie zukünftige Videogespräche bspw. im Rahmen der virtuellen Visite,

o Virtuelle Tastaturen sowie Touchscreens,

o Audio-Ausgabe über Klinkenstecker, teilweise mit Telefonhörern sowie

o Integrationsmöglichkeit von patienteneigenen Tablets und Smartphones (BYOD).

• Halterungen ((teilweise höhenverstellbare) Nachttischschwenkarme, teilweise höhenverstellbare und schwenkbare Wandarme, Wandhalterungen, Tragarme, Parkhalterungen, Halterungen für die Tablets der Patienten (BYOD)) inkl. Klötzen.

o Die Halterungen sind betriebsbereit zu montieren; Die Terminals sind in Abstimmung mit dem Klinikum betriebsbereit vom Auftragnehmer zu montieren. Der Potentialausgleich bei Halterungen ist gemäß den Vorschriften vom Auftragnehmer zu beachten.

• Server/Software für IP-Streaming von TV und Videos, Filmen, Mediatheken usw. mit geschlossenem Ton, bestehend aus

o Unicast-Aufbereitung für BYOD-Geräte im WLAN,

o WLAN: bestimmte Anwendungen bzw. Protokolle sind ganz, teilweise oder gar nicht zuzulassen bzw. mit patienteneigenem Account (Netflix, Amazon Prime Video),

o Bereitstellung codierter Programme von Sky in Abhängigkeit der Berechtigun-gen des Patienten, für alle Typen von Endgeräten,

o flexible Gebührenmodelle für Telefon, TV, Internet, Video-Streaming/Filme usw., Umsetzung im Detail in Absprache mit dem Klinikum nach Auftragserteilung,

o Identifikation des Patienten über Tickets, Barcode, QR-Code o.ä., keine Chipkarten,

o Integration der vorhandenen Klinikum-Apps für alle Geräte in der neuen Lösung,

o Konfigurationsplattform für klinikeigene Apps, unabhängig vom Endgerätetyp,

o Integration eines Klinik App-Store inkl. Nutzungsmöglichkeit bzw. Integration von 3rd Party Apps,

o Inkasso: online-Payment bzw. Bankeinzug, ohne Kassenautomaten sowie

o Apps nach Absprache (Zeitschriften, Speisen, Termine, Patientenakte o.ä.).

Bezüglich der weiteren Einzelheiten hinsichtlich der zu beschaffenden Leistungsgegenstände wird im Übrigen auf die Leistungsbeschreibung in Anlage 1 sowie das Leistungsverzeichnis in Anlage 2 zu Teil E der Vergabeunterlagen („Angebotsunterlagen (Rah-menvereinbarung nebst Anlagen)“) verwiesen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Beschreibung
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Folgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: (1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten; (2) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. … ganz lesenFolgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: (1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten; (2) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden: (a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist; (b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist; (c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; (d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (e) in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit dem Angebot eingereicht, wird die Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen stellen auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar; (3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen; (4) Erklärung im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, dass kein Bezug zu Russland besteht. (5) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass a) er die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt; b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat; c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung); d) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und e) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben; (f) er mit der Abfrage durch die Auftraggeber von Eintragungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG für den Fall einer beabsichtigten Zuschlagserteilung einverstanden ist. (6) Einverständniserklärung zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren; (7) Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) für das Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und Bestätigung, dass auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leist …
Kriterium
Folgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: (1) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss einen Nachweis (Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung durch Versicherungsunternehmen) – zum Zeitpunkt der Einreich … ganz lesenFolgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: (1) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss einen Nachweis (Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung durch Versicherungsunternehmen) – zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 12 Monate – über eine gültige Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden von einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer erbringen. Die Deckungssumme für jeden Schadensfall muss jeweils mindestens EUR 3,0 Mio. betragen. Mit den Anforderungen an den Versicherungsschutz wird keine unbegrenzte Maximierung des Versicherungsschutzes verlangt. Nach den Standardversicherungsbedingungen ist davon auszugehen, dass die Versicherungspolice eine 2-fache Maximierung pro Versicherungsjahr vorsieht. Die Versicherung muss für den Fall der Liquidation des Versicherungsnehmers eine Nachhaftungsfrist von mindestens zwei Jahren aufweisen. Falls die vorstehenden Anforderungen mit einer bestehenden Versicherung nicht vollständig nachgewiesen werden können, muss eine Verpflichtungserklärung des Versicherungsgebers vorgelegt werden, dass die Deckungssumme, Maximierung und Liquidation im Falle einer Auftragserteilung auf die vorgegebenen Anforderungen erhöht wird. (2) Erklärung über den Gesamtumsatz in EUR (netto) des Bewerbers in den Jahren 2021, 2022 und 2023 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2021); (3) Erklärung über den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen, d.h. mit Leistungen im Zusammenhang mit der Einführung von Patientenentertainmentsystemen im klinischen Bereich, in EUR (netto) des Bewerbers in den Jahren 2021, 2022 und 2023 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2021).
Kriterium
Folgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: (1) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV durch Vorlage von vergleichbaren Referenzen nachweisen, dass die folgenden leistungs … ganz lesenFolgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: (1) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV durch Vorlage von vergleichbaren Referenzen nachweisen, dass die folgenden leistungsspezifischen Anforderungen erfüllt sind. Vergleichbar sind Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung, also Art, Größe, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Es müssen mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte eingereicht werden. Folgende leistungsspezifischen Anforderungen müssen durch jede einzelne der angegebenen Referenzen erfüllt sein (Mindestanforderungen): • Lieferung und Implementierung eines Patientenentertainmentsystems (Kommunikation und Infotainment) bei einem Krankenhaus in öffentlicher, privater, kirchlicher oder freigemeinnütziger Trägerschaft • Ausstattung von mindestens 200 stationären Betten. Die vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft benannten jeweiligen Referenzen müssen aktuell sein, d.h. die Leistungen müssen im Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis einschließlich 31. Juli 2024 oder aktueller erbracht worden sein. Abgeschlossen und damit erbracht ist die Leistung, sofern die Inbetriebnahme nach Abnahme der Leistungen nachweislich erfolgt ist. (2) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss zudem nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV Angaben zum vorgesehenen (stellvertretenden) Projektleiter einschließlich Nachweis deren fachlicher Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung, Angaben zu branchenspezifischer Berufserfahrung in Jahren, Zugehörigkeit zum Unternehmen durch Vorlage eines Kurzlebenslauf machen. Dabei muss der Projektleiter über mindestens acht Jahre und der stellvertretende Projektleiter über mindestens vier Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen, d.h. sie müssen im Bereich des Gesundheitswesens im Zusammenhang mit Medizinprodukten, Digitalisierungsvorhaben etc. tätig gewesen sein. (3) Erklärung über durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (2021, 2022 und 2023), gegliedert nach Inhaber / Geschäftsführung und Festangestellte Mitarbeiter in Deutschland in den Bereichen Softwareentwicklung, Service und Wartung, Forschung & Entwicklung sowie Techniker (Montage etc.) und Freie Mitarbeiter (keine Unterauftragnehmer) (4) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtung … ganz lesenTäuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung an den Auftragnehmer in Kraft und gilt für einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (48 Monate). Der Auftraggeber hat das Recht, die Rahmenvereinbarung einmal um weitere 12 Monate durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer … ganz lesenDie Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung an den Auftragnehmer in Kraft und gilt für einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (48 Monate). Der Auftraggeber hat das Recht, die Rahmenvereinbarung einmal um weitere 12 Monate durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit zu verlängern (einseitiges Optionsrecht). Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt damit 60 Monate (Maximallaufzeit). Für die nach dieser Rahmenvereinbarung vom Auftragnehmer geschuldeten Betriebs- und Serviceleistungen gilt eine Grundlaufzeit von fünf Jahren. Erfolgt seitens des Auftraggebers keine Kündigung sechs Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit ist die Laufzeit für die Betriebs- und Serviceleistungen unbefristet.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
91 DAYS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 Abs. 1 GWB i.V.m. § 42 VgV an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehm … ganz lesenObjektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 Abs. 1 GWB i.V.m. § 42 VgV an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, hat der Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Information eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Daraus ergibt sich die folgende Reihenfolge und der dargestellte Prüfungs- bzw. Wertungsumfang. Von demAuftraggeber ist beabsichtigt, gemäß § 51 VgV höchstens fünf geeignete Unternehmen (Bewerber) auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern. Im Einzelnen: (1) Keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB: Im ersten Schritt prüft derAuftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. – falls dies der Fall sein sollte –, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind. Zudem prüft der Auftraggeber, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, aufweist. (2) Erfüllung der Mindestanforderungen: Im zweiten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren – die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Solche Anforderungen sind ausdrücklich als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren. (3) Im dritten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. und 2. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren – den Grad der Vergleichbarkeit der mindestens drei eingereichten und den Mindestanforderungen entsprechenden Referenzen. Wesentliche Kriterien für diese qualitative Bewertung der Referenzangaben der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften sind die nachfolgenden Festlegungen anhand derer eine Rangfolge ermittelt wird. Die Punktwerte – jeweils 1 Punkt (zugleich Erfüllung der Mindestanforderung) bis 6 Punkte – werden anhand der wertungsfähigen Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft nach folgenden Maßgaben vergeben. Dazu im Einzelnen: a. Anzahl an den Mindestanforderungen entsprechenden Referenzen - 1 Punkt bei 3 bis 5 den Mindestanforderungen entsprechenden Referenzen - 3 Punkte bei 6 bis 9 den Mindestanforderungen entsprechenden Referenzen - 6 Punkte bei mehr als 9 den Mindestanforderungen entsprechenden Referenzen b. Anzahl der ausgestatteten stationären Betten (Addition der Angaben aus allen eingereichten und den Mindestanforderungen entsprechenden Referenzen) - 1 Punkt bei 200 bis 300 ausgestatteten stationären Betten - 3 Punkte bei 301 bis 400 ausgestatteten stationären Betten - 6 Punkte bei mehr als 400 ausgestatteten stationären Betten Die in den vorgenannten Kategorien ermittelten Punktwerte werden addiert, sodass insgesamt maximal 12 Punkte („Gesamtpunktzahl“) erreicht werden können. Der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den ersten Rang. Bewerber …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

201vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (211 Lose mit Angabe)
401.201 €Zuschlagswert im Median
211.394 € – 889.185 €mittlere Hälfte, 44 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 09169b18-17af-49ac-9511-7072324509c8.