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Lieferung und den Auf und -Ausbau eines Gerätewagen GW-L2 gemäß DIN 14555-22 und DIN EN 1846 für die Umweltschutz-Einheit der Feuerwehr Wuppertal

Stadt Wuppertal · Wuppertal, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen L-0330-24veröffentlicht 19.12.2024erstmals 19.12.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 649 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Nordrhein-Westfalen (42 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Wuppertal42275, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 106 Tage (115 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 23 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 22 Monaten
  4. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 21 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 21 Monaten
  6. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 19 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

LOS 1: Fahrgestell Gegenstand des Los 1 ist die Lieferung des beschriebenen Fahrgestells sowie die Schulung und Unterweisung in Fahrgestell und Aufbau. LOS 2: Aufbau Gegenstand des Los 2 ist der Auf- und Ausbau sowie die Lieferung der zur Unterbringung der Beladung erforderlichen Rollwagen sowie die Beklebung. Dieser soll in Anlehnung der DIN 14555-21/22 und DIN 1846 1-3 nach Vorgabe des Auftraggebers erfolgen. LOS 3: Beladung Gegenstand des Los 2 ist Lieferung der erforderlichen Beladung nach Leistungsverzeichnis des Auftraggebers.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Fahrgestell

LOS 1: Fahrgestell Gegenstand des Los 1 ist die Lieferung des beschriebenen Fahrgestells sowie die Schulung und Unterweisung in Fahrgestell und Aufbau. LOS 2: Aufbau Gegenstand des Los 2 ist der Auf- und Ausbau sowie die Lieferung der zur Unterbringung der Beladung erforderlichen Rollwagen sowie die Beklebung. Dieser soll in Anlehnung der DIN 14555-21/22 und DIN 1846 1-3 nach Vorgabe des Auftraggebers erfolgen. LOS 3: Beladung Gegenstand des Los 2 ist Lieferung der erforderlichen Beladung nach Leistungsverzeichnis des Auftraggebers.

48 Monate–
2
Aufbau

LOS 1: Fahrgestell Gegenstand des Los 1 ist die Lieferung des beschriebenen Fahrgestells sowie die Schulung und Unterweisung in Fahrgestell und Aufbau. LOS 2: Aufbau Gegenstand des Los 2 ist der Auf- und Ausbau sowie die Lieferung der zur Unterbringung der Beladung erforderlichen Rollwagen sowie die Beklebung. Dieser soll in Anlehnung der DIN 14555-21/22 und DIN 1846 1-3 nach Vorgabe des Auftraggebers erfolgen. LOS 3: Beladung Gegenstand des Los 2 ist Lieferung der erforderlichen Beladung nach Leistungsverzeichnis des Auftraggebers.

48 Monate–
3
Beladung

LOS 1: Fahrgestell Gegenstand des Los 1 ist die Lieferung des beschriebenen Fahrgestells sowie die Schulung und Unterweisung in Fahrgestell und Aufbau. LOS 2: Aufbau Gegenstand des Los 2 ist der Auf- und Ausbau sowie die Lieferung der zur Unterbringung der Beladung erforderlichen Rollwagen sowie die Beklebung. Dieser soll in Anlehnung der DIN 14555-21/22 und DIN 1846 1-3 nach Vorgabe des Auftraggebers erfolgen. LOS 3: Beladung Gegenstand des Los 2 ist Lieferung der erforderlichen Beladung nach Leistungsverzeichnis des Auftraggebers.

48 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100% Preis

Eignung7 von 7 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mit dem Angebot sind einzureichen: - die Bietererklärung mit allen erforderlichen Angaben - bei Bietergemeinschaften Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B)
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Es sind Referenzlisten deutscher Berufs- oder Freiwilliger Feuerwehren die ein gleiches oder vergleichbares Fahrzeug vom Bieter in den letzten 3 Jahren bezogen haben vorzulegen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Nachweis Zertifizierungsurkunde nach DIN ISO 9001
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eine Ansichtsskizze (z.B. im Maßstab 1:20) des Fahrzeugs, aus der insbesondere Höhe, Breite, Länge usw. entnommen werden können.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
EMV-Herstellererklärung
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Für den Fall, dass der Vertrag gekündigt oder anderweitig beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Durchführung des Auftrags bzw. der verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern - in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses und grundsätzlich zu den von diesen im Ausschreibungsverfah … ganz lesenFür den Fall, dass der Vertrag gekündigt oder anderweitig beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Durchführung des Auftrags bzw. der verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern - in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses und grundsätzlich zu den von diesen im Ausschreibungsverfahren angebotenen finanziellen Konditionen - anzubieten. Der Auftraggeber stellt dabei sicher, dass der neue Auftragnehmer ebenfalls im Sinne des Ausschreibungsverfahrens geeignet und nicht nach §§ 123, 124 GWB auszuschließen ist. Der Auftraggeber gewährt dem neuen Auftragnehmer einen angemessenen Zeitraum zur Vorbereitung auf die Vertragsumsetzung. Dabei können dem neuen Auftragnehmer auch notwendige Abweichungen von etwaig angebotenen Vertragsfristen gestattet werden. Der Auftraggeber und der neue Auftragnehmer können einen neuen Preis unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten vereinbaren, die aus einer etwaigen Verkürzung bzw. Verlängerung des Vertrags oder einer Verschiebung von sonstigen Vertragsfristen resultieren.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
28.01.2025, 09:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Nachprüfungsstelle, Zeughausstrasse 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevor … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt." Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Folgende aktuelle, deutschsprachige Bescheinigungen (Kopien sind ausreichend) werden ggf. nachgefordert und sind innerhalb von 6 Kalendertagen nach Anforderung einzureichen: • Nachweis Zertifizierungsurkunde nach DIN ISO 9001 • Eine Ansichtsskizze (z.B. im Maßstab 1:20) des Fahrzeugs, aus der insbes … ganz lesenFolgende aktuelle, deutschsprachige Bescheinigungen (Kopien sind ausreichend) werden ggf. nachgefordert und sind innerhalb von 6 Kalendertagen nach Anforderung einzureichen: • Nachweis Zertifizierungsurkunde nach DIN ISO 9001 • Eine Ansichtsskizze (z.B. im Maßstab 1:20) des Fahrzeugs, aus der insbesondere Höhe, Breite, Länge usw. entnommen werden können. • Es sind Referenzlisten deutscher Berufs- oder Freiwilliger Feuerwehren oder anderer, privater Kunden, die ein gleiches oder vergleichbares Fahrzeug vom Bieter in den letzten 5 Jahren bezogen haben vorzulegen. • EMV-Herstellererklärung Werden diese Nachweise nicht innerhalb der o.g. Frist nachgereicht, so wird das Angebot zwingend von der Wertung ausgeschlossen, da es nicht vollständig ist.
Hinweis
Mit dem Angebot einzureichen ist die unterschriebene Eigenerklärung Sanktions-VO. • Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft oder die Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften, sind unzulässig und führen zum A … ganz lesenMit dem Angebot einzureichen ist die unterschriebene Eigenerklärung Sanktions-VO. • Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft oder die Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffenen Angebote, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. • Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben. Der Nachweis der Eignung kann auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQV) geführt werden. Im Falle des Eignungsnachweises durch die Eintragung in ein PQV werden Unterlagen zum Nachweis der Eignung, die laut dieser Auftragsbekanntmachung mit dem Angebot einzureichen sind, nicht nachgefordert. Der Bieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass die geforderten Eignungsnachweise Bestandteil des PQV sind. Sollten die im PQV hinterlegten Eignungsnachweise nicht die in dieser Auftragsbekanntmachung geforderten Eigenerklärungen und Bescheinigungen enthalten und / oder die geforderten Mindestkriterien nicht erfüllen, muss der Bieter seinem Angebot die erforderlichen Eignungsnachweise beifügen. Erfüllen die zur Angebotsabgabe vorgelegten Unterlagen nicht die geforderten Mindestkriterien für die Eignung, wird das Angebot ausgeschlossen. Gleiches gilt für Unterlagen zum Nachweis der Eignung, die laut dieser Auftragsbekanntmachung auf Anforderung einzureichen sind, wenn der Bieter den Nachweis der Eignung durch die Eintragung in PQV erbringen möchte. Für den Fall, dass der Vertrag gekündigt oder anderweitig beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Durchführung des Auftrags bzw. der verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern - in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses und grundsätzlich zu den von diesen im Ausschreibungsverfahren angebotenen finanziellen Konditionen - anzubieten. Der Auftraggeber stellt dabei sicher, dass der neue Auftragnehmer ebenfalls im Sinne des Ausschreibungsverfahrens geeignet und nicht nach §§ 123, 124 GWB auszuschließen ist. Der Auftraggeber gewährt dem neuen Auftragnehmer einen angemessenen Zeitraum zur Vorbereitung auf die Vertragsumsetzung. Dabei können dem neuen Auftragnehmer auch notwendige Abweichungen von etwaig angebotenen Vertragsfristen gestattet werden. Der Auftraggeber und der neue Auftragnehmer können einen neuen Preis unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten vereinbaren, die aus einer etwaigen Verkürzung bzw. Verlängerung des Vertrags oder einer Verschiebung von sonstigen Vertragsfristen resultieren.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.217vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (1.410 Lose mit Angabe)
448.221 €Zuschlagswert im Median
267.855 € – 754.204 €mittlere Hälfte, 422 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite)Frist von 21.01.2025 auf 28.01.2025 verschoben
  2. BekanntmachungFrist 21.01.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fb8c165b-ba19-4475-bc1c-8194403ad83e.