Lieferung u. Montage Sicherungsanlagen Strecke 9107
AKN Eisenbahn GmbH · Kaltenkirchen, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen E-26-7000041222veröffentlicht 19.03.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 15 Monate
- 01.09.2025 – 30.11.2026
- Lose
- 4
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Segeberg.
- Rahmenvertrag über FertigteilbahnsteigeAKN Eisenbahn GmbH · KaltenkirchenFrist 31.12.2037
- Los 76, Schutzmaßnahmen ErdungAKN Eisenbahn GmbH · KaltenkirchenFrist 31.12.2037
- Los 75 Stromschienenanlagen EndzustandAKN Eisenbahn GmbH · KaltenkirchenFrist 31.12.2037
- Gleisinstandhaltung mittels SchienenbearbeitungAKN Eisenbahn GmbH · KaltenkirchenFrist 31.12.2037
Alle Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Schleswig-Holstein (27 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 15 Monate01.09.2025 – 30.11.2026, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Kaltenkirchen24568, Kreis Segeberg, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- Vertraulichkeitserklärung verlangtja
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 14 MonatenLaufzeit bis 30.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Angebotsfrist 14:45 Uhrvor 7 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 15:00 Uhrvor 7 Monatengemäß Vergabeunterlagen
- Heute
- Bindefrist endetin 26 Monaten1.005 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
gemäß Vergabeunterlagen
Gegenstand nach CPV
- 34632000Ausrüstung für die EisenbahnverkehrssteuerungHauptgegenstand
- 34632200Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
- 34632300Elektroinstallationen für den Eisenbahnverkehr
- 34946120Eisenbahnausrüstung
- 34632100Mechanische Signaleinrichtungen
- 34940000Eisenbahnmaterial
- 45234115Arbeiten für Eisenbahnsignalanlagen
- 45262300Betonarbeiten
- 34923000Ausrüstung für die Straßenverkehrssteuerung
- 34946200Oberbaumaterial für Eisenbahnen
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Lieferung u. Montage Sicherungsanlagen Strecke 9107 am BU Landgraben u. Hagener Moor Gegenstand der Ausschreibung Los 1 ist Los 1 umfasst die Lieferung und Montage der Sicherungsanlagen an der Strecke 9107 für die Bahnübergänge Landgraben und Hagener Moor. Am BÜ Landgraben wird die bestehende Anlage durch eine Lichtzeichenanlage mit Halbschranken in der Überwachungsart ÜS ersetzt. Der BÜ Hagener Moor wird vollständig neu gebaut und erhält eine neue technische Sicherungsanlage. gemäß Vergabeunterlagen | 15 Monate | – |
| 2 | Los 2 Lieferung u. Montage Sicherungsanlagen Strecke 9107 am BU Muxall und Neubau PBÜ 16 Steffen Die Lieferung und Montage einer neuen Lichtzeichenanlage mit Halbschranken in der Überwachungsart ÜS. Der bisher mit Andreaskreuzen gesicherte Übergang wird vollständig erneuert. PBÜ 16 Steffen I (km 10,445) Die Lieferung und Montage einer Lichtzeichenanlage in der Überwachungsart ÜS am privaten Bahnübergang. Der Übergang dient der landwirtschaftlichen Zufahrt; Fahrzeuglänge max. 21 m. | – | – |
| 3 | Los 3 Lieferung u. Montage Sicherungsanlagen Strecke 9107 am Neubau BÜ Christinentaler Weg, Feldweg, PBÜ 20 Voß BÜ Christinentaler Weg (km 11,309) Die Lieferung und Montage einer neuen Lichtzeichenanlage mit Halbschranken in ÜS Überwachungsart zur Erneuerung des bisher mit Andreaskreuzen gesicherten Übergangs. BÜ Feldweg (km 11,537) Die Lieferung und Montage einer technischen Sicherungsanlage in ÜS Überwachungsart PBÜ 20 Voß (km 11,708) Die Lieferung und Montage einer Lichtzeichenanlage in ÜS Überwachungsart am privaten Bahnübergang für landwirtschaftliche Zufahrten. | – | – |
| 4 | Los 4 Lieferung u. Montage Sicherungsanlagen Strecke 9107 Neubau RÜ Ost u. RÜ West Bf Schönkirchen, RÜ Bf Probsteierhagen u. Lindenstraße BÜ Lindenstraße (km 13,443) Lieferung und Montage einer HP gesicherten Lichtzeichenanlage mit Halbschranken. RÜ Bahnhof Probsteierhagen (km 13,396) Lieferung und Montage eines HP gesicherten Reisendenüberwegs mit Lichtzeichen, Halbschranken und Ton. RÜ Ost – Bahnhof Schönkirchen (km 8,487) Lieferung und Montage eines HP gesicherten Reisendenüberwegs RÜ West – Bahnhof Schönkirchen (km 8,351) Lieferung und Montage eines weiteren HP gesicherten Reisendenüberwegs | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- gemäß Vergabeunterlagen
- Beschreibung
- gemäß Vergabeunterlagen
Eignung1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2025
- Vertragsende
- 30.11.2026
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: gemäß Vergabeunterlagen
- Optionen
- gemäß Vergabeunterlagen
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 1.005 Tage
- Angebotsöffnung
- 22.04.2026, 15:00 Uhr. gemäß Vergabeunterlagen. gemäß Vergabeunterlagen
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: gemäß Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- ?keine Angabe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Re-gelung in § 160 GWB: - § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. - (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlich … ganz lesenkürzer
- Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Re-gelung in § 160 GWB: - § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. - (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbe-achtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. - (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. - Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. - § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erle-digt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vor-gelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- gemäß Vergabeunterlagen
- Hinweis
- Ein Bieter kann grundsätzlich maximal zwei Lose erhalten. Diese Beschränkung dient der Sicherstellung einer fristgerechten Fertigstellung sämtlicher Anlagen bis November sowie der Risikostreuung bei sicherheitsrelevanten Leistungen. Der Auftraggeber behält sich vor, in begründeten Ausnahmefällen hiervon abzuweichen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Lose 2, 3, 4
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- 30.11.2026
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 1.005 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung3 von 5 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: gemäß Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- ?keine Angabe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Re-gelung in § 160 GWB: - § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. - (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Re-gelung in § 160 GWB: - § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. - (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbe-achtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. - (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. - Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. - § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erle-digt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vor-gelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- gemäß Vergabeunterlagen
- Hinweis
- Ein Bieter kann grundsätzlich maximal zwei Lose erhalten. Diese Beschränkung dient der Sicherstellung einer fristgerechten Fertigstellung sämtlicher Anlagen bis November sowie der Risikostreuung bei sicherheitsrelevanten Leistungen. Der Auftraggeber behält sich vor, in begründeten Ausnahmefällen hiervon abzuweichen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen, Eisenbahndienste
- Anschrift
- Rudolf-Diesel-Straße 2, 24568 Kaltenkirchen
- Website
- akn.de
- Kontakt
- einkauf@
akn.de
Bei uns erfasst
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- Aufarbeitung OET ToiletteDB Fernverkehr AG (Bukr 13)Frist 27.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fb89fdc2-d4c9-43b1-8405-a9dff5f9ae95.