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Frist abgelaufenEU-weitTiefbau und StraßenbauBau

Lieferung u. Montage Sicherungsanlagen Strecke 9107

AKN Eisenbahn GmbH · Kaltenkirchen, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen E-26-7000041222veröffentlicht 19.03.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 199 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
15 Monate01.09.2025 – 30.11.2026, bis zu 1 Verlängerung
Lose
4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2026
    vor 14 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  3. Angebotsfrist 14:45 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 7 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 15:00 Uhr
    gemäß Vergabeunterlagen
    vor 7 Monaten
  5. Heute
  6. Bindefrist endet
    1.005 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 26 Monaten

Beschreibung

gemäß Vergabeunterlagen

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 Lieferung u. Montage Sicherungsanlagen Strecke 9107 am BU Landgraben u. Hagener Moor

Gegenstand der Ausschreibung Los 1 ist Los 1 umfasst die Lieferung und Montage der Sicherungsanlagen an der Strecke 9107 für die Bahnübergänge Landgraben und Hagener Moor. Am BÜ Landgraben wird die bestehende Anlage durch eine Lichtzeichenanlage mit Halbschranken in der Überwachungsart ÜS ersetzt. Der BÜ Hagener Moor wird vollständig neu gebaut und erhält eine neue technische Sicherungsanlage. gemäß Vergabeunterlagen

15 Monate–
2
Los 2 Lieferung u. Montage Sicherungsanlagen Strecke 9107 am BU Muxall und Neubau PBÜ 16 Steffen

Die Lieferung und Montage einer neuen Lichtzeichenanlage mit Halbschranken in der Überwachungsart ÜS. Der bisher mit Andreaskreuzen gesicherte Übergang wird vollständig erneuert. PBÜ 16 Steffen I (km 10,445) Die Lieferung und Montage einer Lichtzeichenanlage in der Überwachungsart ÜS am privaten Bahnübergang. Der Übergang dient der landwirtschaftlichen Zufahrt; Fahrzeuglänge max. 21 m.

––
3
Los 3 Lieferung u. Montage Sicherungsanlagen Strecke 9107 am Neubau BÜ Christinentaler Weg, Feldweg, PBÜ 20 Voß

BÜ Christinentaler Weg (km 11,309) Die Lieferung und Montage einer neuen Lichtzeichenanlage mit Halbschranken in ÜS Überwachungsart zur Erneuerung des bisher mit Andreaskreuzen gesicherten Übergangs. BÜ Feldweg (km 11,537) Die Lieferung und Montage einer technischen Sicherungsanlage in ÜS Überwachungsart PBÜ 20 Voß (km 11,708) Die Lieferung und Montage einer Lichtzeichenanlage in ÜS Überwachungsart am privaten Bahnübergang für landwirtschaftliche Zufahrten.

––
4
Los 4 Lieferung u. Montage Sicherungsanlagen Strecke 9107 Neubau RÜ Ost u. RÜ West Bf Schönkirchen, RÜ Bf Probsteierhagen u. Lindenstraße

BÜ Lindenstraße (km 13,443) Lieferung und Montage einer HP gesicherten Lichtzeichenanlage mit Halbschranken. RÜ Bahnhof Probsteierhagen (km 13,396) Lieferung und Montage eines HP gesicherten Reisendenüberwegs mit Lichtzeichen, Halbschranken und Ton. RÜ Ost – Bahnhof Schönkirchen (km 8,487) Lieferung und Montage eines HP gesicherten Reisendenüberwegs RÜ West – Bahnhof Schönkirchen (km 8,351) Lieferung und Montage eines weiteren HP gesicherten Reisendenüberwegs

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
gemäß Vergabeunterlagen
Beschreibung
gemäß Vergabeunterlagen

Eignung1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2025
Vertragsende
30.11.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal: gemäß Vergabeunterlagen
Optionen
gemäß Vergabeunterlagen
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
1.005 Tage
Angebotsöffnung
22.04.2026, 15:00 Uhr. gemäß Vergabeunterlagen. gemäß Vergabeunterlagen
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: gemäß Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
keine Angabe
Fristen für Nachprüfungsanträge
- Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Re-gelung in § 160 GWB: - § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. - (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlich … ganz lesen- Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Re-gelung in § 160 GWB: - § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. - (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbe-achtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. - (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. - Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. - § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erle-digt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vor-gelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
gemäß Vergabeunterlagen
Hinweis
Ein Bieter kann grundsätzlich maximal zwei Lose erhalten. Diese Beschränkung dient der Sicherstellung einer fristgerechten Fertigstellung sämtlicher Anlagen bis November sowie der Risikostreuung bei sicherheitsrelevanten Leistungen. Der Auftraggeber behält sich vor, in begründeten Ausnahmefällen hiervon abzuweichen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Lose 2, 3, 4

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
30.11.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
1.005 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung3 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: gemäß Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
keine Angabe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Re-gelung in § 160 GWB: - § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. - (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Re-gelung in § 160 GWB: - § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. - (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbe-achtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. - (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. - Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. - § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erle-digt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vor-gelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
gemäß Vergabeunterlagen
Hinweis
Ein Bieter kann grundsätzlich maximal zwei Lose erhalten. Diese Beschränkung dient der Sicherstellung einer fristgerechten Fertigstellung sämtlicher Anlagen bis November sowie der Risikostreuung bei sicherheitsrelevanten Leistungen. Der Auftraggeber behält sich vor, in begründeten Ausnahmefällen hiervon abzuweichen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Rudolf-Diesel-Straße 2, 24568 Kaltenkirchen
Website
akn.de
Kontakt
einkauf@akn.de

Bei uns erfasst

83Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fb89fdc2-d4c9-43b1-8405-a9dff5f9ae95.