Zum Inhalt
Menü
Frist abgelaufenEU-weitStrom und GasLieferleistungen

Lieferung Strom Stadt Rötha für 2027 und 2028

Stadt Rötha · Rötha, Sachsen

Aktenzeichen SR-S-27/28veröffentlicht 04.10.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 2 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.

Alle Ausschreibungen: Strom und Gas in Sachsen (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2027 – 31.12.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Rötha04571, Landkreis Leipzig, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Tagen
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.de
    vor 2 Tagen
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 2 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    21 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 19 Tagen
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    in 55 Tagen

Beschreibung

Die Stadt Rötha schreibt für die Stromabnahmestellen die Stromlieferung für die Jahre 2027-2028 aus. Ausgeschrieben werden: -35 SLP-Lieferstellen allgemein Versorgung ca. 161.764 kWh p.a. = Tabelle Allgemein -36 STBL-Lieferstellen der Städtischen Straßenbeleuchtung mit Eintarifmessung oder Zweitarifmessung ca. 254.210 p.a. = Tabelle STBL

-siehe Anhänge

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

DEU100 %
Preis
DEUDie Wertung der Angebote basiert auf den einzutragenden Arbeitspreisen. Hier gehen wir davon aus, dass die bestellten Mengen komplett verbraucht werden. Das preislich beste Gesamtangebot über alle Jahre erhält den Zuschlag.

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
21 Tage
Angebotsöffnung
05.11.2026, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens richtet sich nach §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 160 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummern 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Ver … ganz lesenDie Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens richtet sich nach §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 160 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummern 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Ausnahme nach § 160 Absatz 3 Satz 2 GWB für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB bleibt unberührt. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt ebenfalls unberührt. Gemäß § 134 Absatz 2 GWB darf der Vertrag grundsätzlich erst nach Ablauf von 15 Kalendertagen nach Absendung der Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information. Maßgeblich ist die Absendung, nicht der Zugang. Für die Geltendmachung der Unwirksamkeit eines bereits geschlossenen Vertrags gelten die besonderen Fristen und Voraussetzungen des § 135 Absatz 2 GWB: grundsätzlich 30 Kalendertage nach einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Information über den Vertragsschluss, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach deren Veröffentlichung. Rügen sind an den Auftraggeber zu richten. Nachprüfungsanträge sind bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Rötha
Anschrift
Rathausstraße 4, 04571 Rötha
Kontakt
stadtverwaltung@stadt-roetha.de

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 093 (Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

29vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (58 Lose mit Angabe)
974.000 €Zuschlagswert im Median
773.848 € – 1,53 Mio. €mittlere Hälfte, 13 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Strom und Gas in Sachsen (3 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01a0ec7b-a3f4-4a2a-87cf-67ddf6dcc099.