Lieferung Strom Stadt Rötha für 2027 und 2028
Aktenzeichen SR-S-27/28veröffentlicht 04.10.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.
- Beschaffung von Strom und Gas für die Stadt ChemnitzStadt Chemnitz · ChemnitzFrist 19.11.2026
- Stromausschreibung Kommunaler Versorgungsverband Sachsen 2027/2028/2029Kommunaler Versorgungsverband Sachsen, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH · DresdenFrist 17.11.2026
- Lieferung und Bezug von Strom für die Görlitzer Verkehrsbetriebe GmbH (GVB)Görlitzer Verkehrsbetriebe GmbH (GVB) · GörlitzFrist 12.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2027 – 31.12.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Rötha04571, Landkreis Leipzig, Sachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassenja
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 34 Tagen
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 2 Tagennur elektronisch über evergabe.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 2 Tagen
- Heute
- Bindefrist endetin 19 Tagen21 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 55 TagenLaufzeit bis 31.12.2028
Beschreibung
Die Stadt Rötha schreibt für die Stromabnahmestellen die Stromlieferung für die Jahre 2027-2028 aus. Ausgeschrieben werden: -35 SLP-Lieferstellen allgemein Versorgung ca. 161.764 kWh p.a. = Tabelle Allgemein -36 STBL-Lieferstellen der Städtischen Straßenbeleuchtung mit Eintarifmessung oder Zweitarifmessung ca. 254.210 p.a. = Tabelle STBL
-siehe Anhänge
Gegenstand nach CPV
- 09310000ElektrizitätHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- DEUDie Wertung der Angebote basiert auf den einzutragenden Arbeitspreisen. Hier gehen wir davon aus, dass die bestellten Mengen komplett verbraucht werden. Das preislich beste Gesamtangebot über alle Jahre erhält den Zuschlag.
Eignung2 von 3 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 21 Tage
- Angebotsöffnung
- 05.11.2026, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens richtet sich nach §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 160 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummern 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Ver … ganz lesenkürzer
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens richtet sich nach §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 160 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummern 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Ausnahme nach § 160 Absatz 3 Satz 2 GWB für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB bleibt unberührt. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt ebenfalls unberührt. Gemäß § 134 Absatz 2 GWB darf der Vertrag grundsätzlich erst nach Ablauf von 15 Kalendertagen nach Absendung der Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information. Maßgeblich ist die Absendung, nicht der Zugang. Für die Geltendmachung der Unwirksamkeit eines bereits geschlossenen Vertrags gelten die besonderen Fristen und Voraussetzungen des § 135 Absatz 2 GWB: grundsätzlich 30 Kalendertage nach einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Information über den Vertragsschluss, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach deren Veröffentlichung. Rügen sind an den Auftraggeber zu richten. Nachprüfungsanträge sind bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Rötha
- Anschrift
- Rathausstraße 4, 04571 Rötha
- Kontakt
- stadtverwaltung@
stadt-roetha.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 093 (Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Strom und Gas in Sachsen (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- eins energie in sachsen GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- EMB Energieversorgung Miltenberg-Bürgstadt GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- In(n) Energie GmbH2 Zuschläge
- Köthen Energie GmbH2 Zuschläge
- SachsenEnergie AG2 Zuschläge
- SachsenEnergie AG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01a0ec7b-a3f4-4a2a-87cf-67ddf6dcc099.