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Lieferung Reinigungsmaterial für alle Liegenschaften der Stadtverwaltung Gießen (ca. 84 Lieferanschriften)

Magistrat der Universitätsstadt Gießen - Haupt- und Personalamt - · Gießen, Hessen

Aktenzeichen 10.24.012veröffentlicht 12.10.2024erstmals 12.10.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 725 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Gießen.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hessen (109 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.01.2025 – 31.12.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Gießen35390, Landkreis Gießen, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 25 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 24 Monaten
  4. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 24 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    Gießen
    vor 24 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 22 Monaten
  7. Bindefrist endet
    59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 22 Monaten
  8. Heute

Beschreibung

Jahresbedarf 2025 und 2026

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste einer staatlich anerkannten Präqulifikationsstelle (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Hessen 124 - Eigenerklärung zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, s … ganz lesenDie Eignung ist durch Eintragung in die Liste einer staatlich anerkannten Präqulifikationsstelle (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Hessen 124 - Eigenerklärung zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 gegen Russland abzugeben. Entsprechendes Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei. - Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.Juli 2021: Der Bieter hat folgende Nachweise abzugeben: - eine „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338 „.
Kriterium
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste einer staatlich anerkannten Präqulifikationsstelle (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Hessen 124 - Eigenerklärung zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, s … ganz lesenDie Eignung ist durch Eintragung in die Liste einer staatlich anerkannten Präqulifikationsstelle (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Hessen 124 - Eigenerklärung zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Kriterium
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste einer staatlich anerkannten Präqulifikationsstelle(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Hessen 124 - Eigenerklärung zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, si … ganz lesenDie Eignung ist durch Eintragung in die Liste einer staatlich anerkannten Präqulifikationsstelle(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Hessen 124 - Eigenerklärung zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
59 Tage
Angebotsöffnung
12.11.2024, 23:59 Uhr. Gießen
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3 (Postanschrift), 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügefristen des § 160 Abs. 3 Satz Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 12.11.2024
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist 12.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a455fc26-4bfe-402f-b1bb-249ff97dd683.