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Frist abgelaufenEU-weitLabor- und MessgeräteLieferleistungenRahmenvereinbarung

Lieferung, Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern

STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen OV25_Rauchwarnmelderveröffentlicht 22.04.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 534 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.07.2025 – 30.06.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin12053, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Fragen bis 09:00 Uhr
    vor 18 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 18 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 18 Monaten
  5. Bindefrist endet
    38 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 16 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2029
    vor 16 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern für Neubau- und Ankaufsobjekte im Bestand der STADT UND LAND. Die ausgeschriebenen Leistungen um-fassen die bedarfsgerechte Bereitstellung und fachgerechte Installation von Rauchwarnmeldern in den jeweiligen Wohn- oder Gewerbeeinheiten durch qualifiziertes Fachpersonal. Dabei sind sämtliche Geräte gemäß den geltenden technischen Normen, insbesondere der DIN 14676, sowie unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben auszuwählen und zu montieren.

Neben der Lieferung und Montage ist auch die fortlaufende Wartung der installierten Rauchwarnmelder Bestandteil des Leistungsumfangs. Diese umfasst sowohl die regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfung als auch etwaige Instandhaltungs- und Austauschmaßnahmen, inklusive Dokumentation der durchgeführ-ten Arbeiten. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Rauchwarnmelder jederzeit betriebsbereit sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Die Ausführung der Leistungen richtet sich nach den geltenden bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslands, abhängig vom Standort des Objekts. Für Objekte im Land Berlin ist die Bauordnung für Berlin (BauO Bln) maßgeblich, für Objekte im Land Brandenburg gilt entsprechend die Bauordnung für das Land Brandenburg (BbgBO). Darüber hinaus sind sämtliche Leistungen im Einklang mit den technischen Richtlinien der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH zu erbringen.

Bei der gegenständlichen Ausschreibung handelt es sich um einen Rahmenvertrag, die Höchstabnahmemenge wird festleget bei 510.000 € netto.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Der Wertungspreis ergibt sich aus dem Preisblatt. Die Wer-tung erfolgt prozentual abgeschichtet, wobei der niedrigste Preis gegenüber dem Angebotspreis ins Verhältnis gesetzt wird. Der niedrigste Angebotspreis wird mit der entsprechen-den Gewichtung bewertet. Die Wertung der höheren Angebotspreise erfolgt nach der Formel: Niedrigster Preis/Angebotspreis x Gewichtung
Qualität
Im Rahmen des qualitativen Zuschlagskriteriums ist durch den Bieter ein Aufgabenumsetzungskonzept einzureichen. In dem Aufgabenumsetzungskonzept ist die Herangehensweise des Bieters bei der Übernahme und Umsetzung der Leistung – Lieferung, Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern – darzulegen. Der Bieter hat den organisatorischen Ablauf der Montage von Rauchwarnmeldern in Neubau- und Ankaufsobjekten darzustellen. Dabei ist zu beschreiben, wie die Installation geplant, koordiniert und ausgeführt wird – einschließlich Zeitplan. Die Terminabstimmung mit den Nutzerinnen und Nutzern bzw. Mietparteien ist konkret zu erläutern. Hierzu zählen die Art der Ankündigung, die Vereinbarung von Zugangsterminen sowie Maßnahmen zur Minimierung von Störungen im laufenden Betrieb. Die Dokumentation der erfolgten Montage ist ebenfalls darzustellen (z. B. digitale Protokolle, Foto- oder Unterschriftsnachweise). Des Weiteren ist zu beschreiben, wie die Ausstattung mit Rauchwarnmeldern innerhalb von 1 Monat nach Beauftragung erfolgen kann. Zudem ist das Wartungskonzept darzustellen. Dieses umfasst Angaben zur Terminankündigung, zur Art der Durchführung (z. B. Vor-Ort oder per Ferninspektion), zur Dokumentation der Wartung sowie zum Umgang mit Störungen und Defekten. Reaktionszeiten, Prozesse zur Mängelbeseitigung und ggf. Eskalationsstufen sind nachvollziehbar darzustellen. Weiterhin sind durch den Bieter Ausführungen zum Fortbildungskonzept zu machen, dass im Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsumfang auf Grund von Weiterbil-dungsschwerpunkten und regelmäßigem Rhythmus sicher-stellt, dass die Kenntnisse des eingesetzten Personals, z. B. Konfliktbewältigung, Gewährleistung der Aktualität der Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen insbesondere bei Leistungen, die nach technischen Standards erfolgen, auf einem aktuellen Stand sind. Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß das vom Bieter eingereichte Aufgabenumsetzungskonzept eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungs-losen Ablauf erwarten lässt. Die Bewertung (relative Bewertung) des vom Bieter eingereichten Konzepts durch den Auftraggeber erfolgt unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Ge-samtbetrachtung. Dabei werden neben der Vollständigkeit auch die Strukturiertheit, Plausibilität, Nachvollziehbarkeit, fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe und Detailliert-heit der Angaben des Bieters berücksichtigt. Folgende Punktevergabe kommt dabei zur Anwendung: 30 Punkte (Hervorragende Darstellung) Die Leistung entspricht in besonderem Maße der Leistungserwartung. Das Konzept ist äußerst detailliert und vollständig, berücksichtigt alle relevanten Aspekte der Ausschreibung und stellt innovative oder besonders effiziente Lösungen bereit. Es zeigt eine außergewöhnliche Eignung zur Umsetzung der Anforderungen und geht weit über die Mindestanforderungen hinaus. 24 Punkte (Sehr gute Darstellung) Die Leistung entspricht voll der Leistungserwartung. Das Konzept ist vollständig und überzeugend, mit einer klaren, gut strukturierten und praktikablen Darstellung aller relevan-ten Aspekte. Alle Anforderungen der Ausschreibung werden in vollem Umfang abgedeckt, und das Konzept bietet eine ausgezeichnete Lösung für die Aufgabenstellung. 18 Punkte (Gute Darstellung) Die Leistung entspricht der Leistungserwartung. Das Konzept deckt alle relevanten Punkte ab, ist jedoch weniger detailliert oder weist kleinere Unklarheiten oder Verbesserungspotenzi-ale auf. Es ist dennoch gut geeignet, die Anforderungen der Ausschreibung zu erfüllen und zeigt eine solide Lösung. 12 Punkte (Befriedigende Darstellung) Die Leistung entspricht im Allgemeinen der Leistungserwar-tung. Das Konzept enthält die wesentlichen Elemente, weist jedoch Mängel in der Detaillierung oder Strukturierung auf. Einige Punkte werden möglicherweise nur oberflächlich oder unzureichend behandelt, wodurch die Umsetzung in der Pra-xis …

Eignung5 von 5 angegeben

Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Erklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen die mit der gegenständlichen Leistung vergleichbar (die Lieferung, Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern) … ganz lesenErklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen die mit der gegenständlichen Leistung vergleichbar (die Lieferung, Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern) sind mit Angabe der Anzahl der verbauten Geräte, des Werts, des Lie-fer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Als Mindestanforderung ist durch den Bieter zu erklären, dass in den letzten drei Jahren mindestens 6.000 Rauchwarnmeldern geliefert, montiert und gewartet worden sind. Die verwendeten Geräte müssen eine Zertifizierung gem. DIN EN 14604 besitzen und somit für den Einsatz gemäß DIN 14676-1 zugelassen sein.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Die ausführenden Mitarbeiter müssen einen Qualifikationsnachweis gem. DIN 14676-2 als "Fach-kraft für Rauchwarnmelder" besitzen. Als Mindestanforderung ist dur … ganz lesenAngabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Die ausführenden Mitarbeiter müssen einen Qualifikationsnachweis gem. DIN 14676-2 als "Fach-kraft für Rauchwarnmelder" besitzen. Als Mindestanforderung ist durch den Bieter zu erklären, dass mindestens vier Mitarbeitende ak-tuell beschäftigt sind, die eine solche Qualifizierung nachweisen können.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1) Die Eigenerklärung zur Eignung ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Unterauftragnehmern auszufüllen. Der Auftraggeber wird über den Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Unterauftragnehmern, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen … ganz lesen1) Die Eigenerklärung zur Eignung ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Unterauftragnehmern auszufüllen. Der Auftraggeber wird über den Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Unterauftragnehmern, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern und diesen seiner Entscheidung über die Eignung zugrunde legen. Die Eigenerklärung ist eine Mindestanforderung des Auftraggebers und die Nichterfüllung der Anforderungen führt zwingend zum Ausschluss. 2) Eigenerklärung Frauenförderung ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. Die Eigenerklärung ist eine Mindestanforderung des Auftraggebers.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
30.06.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis, mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Le … ganz lesenFür den Fall, dass das Vertragsverhältnis, mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter dieses Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend beim Bieter mit dem nächstwirtschaftlicheren Angebot.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
510.000 €

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
38 Tage
Angebotsöffnung
23.05.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Grundsätzlich stellt diese Rahmenvereinbarung keine Exklusivvereinbarung da. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass alle ausgeschriebenen Objekte/Leistungen im gleichen Umfang abgerufen werden. Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis, mit einem in diesem Vergabeverfahren beauftragten R … ganz lesenGrundsätzlich stellt diese Rahmenvereinbarung keine Exklusivvereinbarung da. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass alle ausgeschriebenen Objekte/Leistungen im gleichen Umfang abgerufen werden. Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis, mit einem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Rahmenvertragspartner aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderen vergleichbaren Gründen (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird oder aus Kapazitätsgründen Einzelaufträge durch den beauftragten Rahmenvertragspartner nicht erbracht werden können und mehrere Rahmenvertragspartner gebunden sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen an einen anderen Rahmenvertragspartner/Auftragnehmer zu vergeben. Einzelabrufe aus dem Rahmenvertrag Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung erfolgen gemäß § 15 Abs. 3 UVgO/ § 21 Abs. 3 VgV. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Auftragnehmer geschlossen. Die Einzelabrufe erfolgen gemäß den Bedingungen der Rahmenvereinbarung.
Hinweis
Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Landes Berlin hinterlegt. Um am Vergabeverfahren teilzunehmen, d.h. Unterlagen hochzuladen und Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen an den Vergabeunterlagen zu erhalten, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform Berlin erfor … ganz lesenDie Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Landes Berlin hinterlegt. Um am Vergabeverfahren teilzunehmen, d.h. Unterlagen hochzuladen und Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen an den Vergabeunterlagen zu erhalten, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform Berlin erforderlich. Die Registrierung ist kostenfrei. Fragen werden nur beantwortet, wenn sie in der Frist entsprechend dieser Bekanntmachung über die Vergabeplattform Berlin oder über ausschreibung@stadtundland.de beim Auftraggeber eingehen. Der Auftraggeber informiert die Teilnehmer über eingegangene Fragen und dazu abgegebene Erklärungen über die Vergabeplattform Berlin. Die Vergabestelle empfiehlt allen Interessenten zum täglichen Abruf von aktuellen Informationen der Vergabestelle sowie Antworten auf Interessentenfragen zum Vergabeverfahren. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen. Wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung eines Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe), sind die geforderten Nachweise auch von den Unterauftragnehmern einzureichen. Die Angebote (einschließlich aller Unterlagen und Dokumente) sind in deutscher Sprache einzureichen; Eine Nichteinhaltung der als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Kriterien führt zwingend zum Ausschluss.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Werbellinstraße 12, 12053 Berlin
Kontakt
ausschreibung@stadtundland.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 384 (Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

36vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (32 Lose mit Angabe)
352.789 €Zuschlagswert im Median
266.219 € – 499.246 €mittlere Hälfte, 13 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 20b22dad-098c-4db5-901c-2a82da2531fa.