Lieferung, Montage und Instandhaltung von Radwegweisern in der Freien und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Altona · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen BAA OV 2025-10-1606veröffentlicht 22.12.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 62 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (21 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 10 Monatenan Bezirksamt Altona
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 9 Monatennur elektronisch über fbhh-evergabe.web.hamburg.de
- Bindefrist endetvor 6 Monaten94 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabecenter des Bezirksamtes Altona, beabsichtigt im Auftrag der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Radwegweisern (Los 1) sowie den Abschluss eines Dienstleistungsvertrags über die Instandsetzung einschließlich Sonderreinigung von Radwegweisern (Los 2) für ein circa 400 km langes Radwegweisungsnetz im Stadtgebiet der FHH.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Lieferung und Montage der Radwegebeschilderung in der Freien und Hansestadt Hamburg Bei den nachfolgenden Mengenangaben handelt es sich um den geschätzten Bedarf über die gesamte Vertragslaufzeit. | – | – |
| 2 | Instandsetzung einschließlich Sonderreinigung von Radwegweisern Bei den nachfolgenden Mengenangaben handelt es sich um den geschätzten Bedarf pro Jahr. | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung3 von 3 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
• Angabe zur Mittelstandsförderung • Angabe Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers • Identifikationsnummer • Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister • Registergericht • Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit • Umsatzzahlen • Erklärung zu den vorhandenen pers … ganz lesenkürzer
• Angabe zur Mittelstandsförderung • Angabe Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers • Identifikationsnummer • Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister • Registergericht • Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit • Umsatzzahlen • Erklärung zu den vorhandenen personellen und technischen Mitteln • Erklärung zu vergleichbaren Leistungen • Referenzliste über bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art • Erklärung über die Inanspruchnahme einer Eignungsleihe • Falls zutreffend: Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer • Falls zutreffend: Angaben des Unterauftragnehmers zur Eignung • Falls zutreffend: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer • Falls zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft • Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB • Beachtung des Preisrechts • Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes • Erklärung zur sozialverträglichen Beschaffung (Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen) • Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen • Eigenerklärung „5. RUS-Sanktionspaket“ • Zertifikat der Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e.V. für die Einhaltung der „Güteanforderungen an Standard-Verkehrszeichen für ortsfeste Beschilderung“ • Bescheinigung (Zertifikat) über die Qualifizierung für die Ausführung der Arbeiten- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 2.000.000 €
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- fbhh-evergabe.web.hamburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 94 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfun … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 2
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung3 von 3 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
• Angabe zur Mittelstandsförderung • Angabe Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers • Identifikationsnummer • Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister • Registergericht • Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit • Umsatzzahlen • Erklärung zu den vorhandenen pers … ganz lesenkürzer
• Angabe zur Mittelstandsförderung • Angabe Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers • Identifikationsnummer • Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister • Registergericht • Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit • Umsatzzahlen • Erklärung zu den vorhandenen personellen und technischen Mitteln • Erklärung zu vergleichbaren Leistungen • Referenzliste über bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art • Erklärung über die Inanspruchnahme einer Eignungsleihe • Falls zutreffend: Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer • Falls zutreffend: Angaben des Unterauftragnehmers zur Eignung • Falls zutreffend: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer • Falls zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft • Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB • Beachtung des Preisrechts • Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes • Erklärung zur sozialverträglichen Beschaffung (Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen) • Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen • Eigenerklärung „5. RUS-Sanktionspaket“- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- fbhh-evergabe.web.hamburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 94 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfun … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Platz der Republik 1, 22765 Hamburg
- Website
- hamburg.de
- Kontakt
- ausschreibungen@
altona.hamburg.de - Auskünfte
- Bezirksamt Altonaausschreibungen@
altona.hamburg.de
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- Persona Analyse Hamburg im Rahmen der Klimaschutz- und Energiesozialpolitik10.04.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.01.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3e24f428-11ce-483f-bd61-33d14142017f.