Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines automatischen Fahrgastzählsystems (AFZS) in Bussen
MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg · Lüneburg, Niedersachsen
Aktenzeichen Moin GmbH Landkreis Lüneburgveröffentlicht 13.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Lüneburg21337, Landkreis Lüneburg, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 221 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Vorlage eines realisierbaren Konzept anhand der Leistungsbeschreibung40 %
- Gesamtpreis30 %
- Geschwindigkeit der Umsetzung10 %
- Zählgenauigkeit10 %
- Reaktionszeit bei Störungen5 %
- Zusicherung Material- und Personalverfügbarkeit ab Zuschlag5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 54 Tagennur elektronisch über dtvp.de
- Bindefrist endetvor 12 Tagen6 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg (nachfolgend MOIN GmbH) ist ein neu gegründetes kommunales Verkehrsunternehmen in 100%iger Trägerschaft des Landkreises Lüneburg. Mit Erhalt der Direktvergabe und der anstehenden Betriebsaufnahme am 1. Januar 2026 übernimmt die MOIN die zentrale Verantwortung für Planung, Organisation und Steuerung des gesamten Stadt- und Regionalbusverkehrs im Land-kreis. Aktuell werden in der stark ländlich geprägten Region 75 Linien mit rund 180 Bussen bedient. Die MOIN GmbH plant die Einführung eines automatischen Fahrgastzählsystems (AFZS) in ihre Busflotte. Aufgrund des großen Aufwandes für händische Nachfrageerhebungen gibt es bisher keine systematische und aktuelle Datengrundlage für die ÖPNV-Angebotsplanung im Landkreis Lüneburg. Ziel dieses Vorhabens ist es, die Fahrzeuge im Jahr 2026 im ÖPNV des Landkreises Lüneburg eingesetzten Busse mit AFZS auszustatten um somit - eine umfassende und jeweils aktuelle Datengrundlage für die künftige Angebotsplanung und Fahrplangestaltung im Stadt- und Regionalbusverkehr zu erhalten; - die eingesetzten Fahrzeuggrößen systematisch an die festgestellte Nachfrage anpassen zu können; - einen präzisen Datenbestand für weitergehende Analysen und Konzepte zu erhalten. Der Versand der aufgezeichneten Zähldateien erfolgt in Echtzeit als Gesamtpaket gemäß VDV-457 über eine separate Sendeinrichtung (Router und Antenne) an den vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Server, so dass die Daten zeitnah im System zur Verfügung stehen. Neben den 180 Fahrzeugen, die im Rahmen dieser Ausschreibung mit Sensoren für ein automatisches Fahrgastzählsystem ausgestattet werden sollen, sind bei der MOIN GmbH bereits Fahrzeuge mit Sensoren des Typs IRMA der Firma IRIS im Einsatz. Um einen einheitlichen Betrieb sowie die Weiterverwendung der vorhandenen Sensorik zu gewährleisten, muss das zu beschaffende System mit den bereits installierten Sensoren kompatibel sein. In den von der MOIN GmbH bestellten Elektrobussen des Typs E-Citaro und E-Citaro K der Firma Mercedes erfolgt direkt im Werk eine Verkabelung der Busse in Bezug auf das automatische Fahrgastzählsystem (AFZS). Dies betrifft 28 von den 180 Fahrzeugen. Die übrigen 152 Fahrzeuge setzen sich aus verschiedenen Herstellern und Typen zusammen. In allen Fahrzeugen wurde eine Verkabelung von IVU eingebaut. Ein Verkabelungsplan wird den Unterlagen beigefügt. Schon verbaute Hardware in den Bussen kann, wenn die Bieter die komplette Funktionalität garantieren, mit genutzt werden. Für die Ankopplung an die vorhandene Software muss ein zusätzlicher Switch mit eingeplant und eingebaut werden. Für weitere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Beschreibung des Loses
Im Folgenden ist dargestellt, zu welchem Zweck die MOIN GmbH die Zähldaten verwenden will und welchen Anforderungen das zu beschaffende System im Ergebnis zu genügen hat. Ggf. leiten sich aus Sicht des Auftragnehmers aus diesen weitere, über die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Aspekte hinausgehende, technische oder prozessuale Merkmale ab, die durch den Auftragnehmer beschrieben und als Angebotsbestandteil eingebracht werden können. Die Zähldaten werden zu folgenden Zwecken benötigt: 1. Ermittlung von Linienbeförderungsfällen (Haltestellenbezogene Ein- und Aussteigerzahlen, einzelne Kurse, einzelne Linie, Tagesganglinien, Gesamtnachfrage etc.) ggf. mit entsprechendem Hochrechnungstool als Grundlage für - Einnahmeaufteilung - Statistik - Netz- und Betriebsplanung - Planung der Infrastruktur - Festlegung von Prüfquoten 2. Ermittlung von aktuellen und abschnittsbezogenen Besetztgraden als Grundlage für - Fahrgastinformationen in Echtzeit - Kurzfristige Disposition, beispielsweise bei Betriebsstörungen und im Eventverkehr - Netz- und Betriebsplanung - Anpassung von Gefäßgrößen im Rahmen zukünftiger Beschaffungsprozesse 3. Erfassung von Objekten (Rollstühle, Fahrräder, Kinderwagen etc.) als Grundlage für - Fahrgastinformationen in Echtzeit - Kurzfristige Disposition, beispielsweise bei Überlastung der Mehrzweckabteile - Netz- und Betriebsplanung - Anpassung von Gefäßgrößen im Rahmen zukünftiger Beschaffungsprozesse Vorrangig ist die Erfüllung der unter Absatz 2 Ziffer 1 dargestellten Anforderungen. Die Anforderungen zu Ziffern 2 und 3 sind vom Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses umzusetzen, sobald bei der MOIN GmbH sämtliche anderen in diesen Zusammen-hängen erforderlichen Systeme und Prozesse aufgebaut sind. Alle Sensoren müssen Objekte (Rollstühle, Fahrräder, Kinderwagen, etc.) und Einsteiger unter 120 cm Körpergröße (mit der Zählgenauigkeit von mindestens 99 %) erkennen und das gesamte System muss final in der Lage sein, Daten in Echtzeit bereitzustellen. Diese Daten müssen aus dem AFZS über die einschlägigen VDV Datenschnittstellenformate bereitgestellt werden. Der MOIN GmbH ist der uneingeschränkte Zugriff auf sämtliche Daten, auch auf die Rohdaten zu ermöglichen. Das zu beschaffende System muss die dargestellten Anforderungen erfüllen. Neben dem Preisblatt ist eine exakte Beschreibung des Systemaufbaus, der einzelnen Komponenten und der einzelnen Angebotsbausteine durch den jeweiligen Bieter vorzulegen. Der Zeitraum für Lieferung und Montage ist bis Ende 2026 vorgesehen. Erfüllungsorte der Montage sind die Betriebshöfe der MOIN GmbH in der Gebrüder-Heyn-Straße 18 in 21337 Lüneburg und die Betriebshöfe der Subunternehmer der MOIN GmbH im Bereich Lüneburg. Für weitere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag6 von 6 angegeben
- Qualität
- Vorlage eines realisierbaren Konzept anhand der LeistungsbeschreibungGewertet wird die Vorlage eines realisierbaren Konzepts zur Umsetzung der Vorgaben aus der Leistungsbeschreibung besonders die Punkte unter Ziffer 3.2 inkl. Zeitplan in min. Schriftgröße 11, einheitlicher Schrift und max. 15 Seiten. In dem Konzept sollen folgende Punkte beschrieben werden: - Skizze/Diagramm über den Aufbau des AFZS im Bus mit allen Kompo-nenten (Router, Switch, Zentraleinheit, ...) (4 Punkte) - Erläuterungen zu den allgemeinen und technischen Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung, Punkt 3.2.1 Absatz 1 und 2 (20 Punkte) - Vorstellung eines Kommunikationskonzeptes für die Projektlaufzeit (Ansprechpartner, Einführung von Meetings, ...) (2 Punkte) - Vorstellung der Auswerte- und Statistiksoftware mit Beispielbildern (6 Punkte) - kurze Erläuterung zum eingereichten Preisblatt (2 Punkte) - Zeitplan inkl. der Anzahl der Busse, die pro Woche verkabelt werden können (6 Punkte) Die genaue Bewertung der einzelnen Punkte finden Sie unter Ziffer 4.2.1 der Anlage "0. Vergabeunterlagen".
- Kosten
- GesamtpreisGewertet wird der angebotene Gesamtpreis für die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme des Automatischen Fahrgastzählsystems in rund 180 Bussen (Hardware/Software/Sonstiges) Der niedrigste Gesamtpreis erhält 30 Punkte. Ein Gesamtpreis, der doppelt so hoch oder höher ist, erhält 0 Wertungspunkte. Alle übrigen Angebote werden nach der unter Ziffer 4.2.2 genannten Formel ins Verhältnis gesetzt. Die so ermittelte Punktzahl wird nach den Grundsätzen der kaufmännischen Rundung bis auf die erste Nachkommastelle gerundet. Maximal sind 30 Punkte erreichbar.
- Qualität
- Geschwindigkeit der UmsetzungGewertet wird die angegebene Anzahl an Bussen, die pro Woche verkabelt werden, kann. Die Angabe mit den meisten Bussen, die pro Woche verkabelt werden, können bekommt die Maximalpunktzahl von 10 und die geringste Angabe zu der Anzahl an Bussen bekommt die Punktzahl 1. Die Punktzahlen für die übrigen Anzahl an Bussen wird linear über die in Ziffer 4.2.3. dargestellten Gleichung ermittelt.
- Qualität
- ZählgenauigkeitGewertet wird die angegebene Zählgenauigkeit mit einer Nachkommastelle des Gesamtsystems. Die höchste Zählgenauigkeit bekommt die Maximalpunktzahl von 10 und die geringste Zählgenauigkeit bekommt die Punktzahl 1. Die Punktzahlen für die übrigen Genauigkeiten werden linear über die in Ziffer dargestellten Gleichung ermittelt. Wenn keine oder eine ungenaue Zählgenauigkeit angegeben wird, werden 0 Wertungspunkte vergeben.
- Qualität
- Reaktionszeit bei StörungenGewertet wird die Reaktionszeit bei Störungsfällen von Hard- und Software (Anlage 7). Folgende Bepunktung wird vorgegeben: 1. < 24 Stunden: 5 Punkte 2. > 24 Stunden und < 48 Stunden: 2,5 Punkte 3. > 48 Stunden: 0 Punkte
- Qualität
- Zusicherung Material- und Personalverfügbarkeit ab ZuschlagGewertet wird die Zusicherung, dass ab Zuschlag alle erforderlichen Komponenten, Materialien und Personale zum unmittelbaren Arbeitsbeginn verfügbar sind (Anlage 8) Zusicherung ab Zuschlag: 5 Punkte keine Zusicherung: 0 Punkte
Eignung6 von 6 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn Hinweis: Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden. Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage di … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn Hinweis: Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden. Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen 1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (ab 01.01.2026: 13,90 Euro, ab 01.01.2027: 14,60 Euro) zu zahlen und 2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus: - den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) - den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) - den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie - aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG. Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen: Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch diese die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen. vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 1. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im S … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 1. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Ich/wir erkläre(n), dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. 3. Ich/Wir bestätigen und stellen sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung (Ausschlusskriterium): - Unser Unternehmen verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den folgenden Deckungssummen: - Für Personen- und Sachschäden: EUR 5 Mio. - Für Vermögensschäden: EUR 5 Mio. alternativ zu vorstehender Erklärung - Unser Unternehmen wird i … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung (Ausschlusskriterium): - Unser Unternehmen verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den folgenden Deckungssummen: - Für Personen- und Sachschäden: EUR 5 Mio. - Für Vermögensschäden: EUR 5 Mio. alternativ zu vorstehender Erklärung - Unser Unternehmen wird im Auftragsfall die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken. vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Ausschlusskriterium: Bitte reichen Sie als Mindestanforderung drei Referenzprojekte über die Lieferung, Implementierung und/oder Inbetriebnahme von automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) ein. Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten fünf Jahre (Stichtag: 01.07.2021) erfolgreich abgesch … ganz lesenkürzer
Ausschlusskriterium: Bitte reichen Sie als Mindestanforderung drei Referenzprojekte über die Lieferung, Implementierung und/oder Inbetriebnahme von automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) ein. Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten fünf Jahre (Stichtag: 01.07.2021) erfolgreich abgeschlossen oder sich in einem fortgeschrittenen Betriebszustand befinden und hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein. Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen: - Mindestumfang (mindestens 50 Fahrzeuge), - Gesamtauftragswert von min. 1,5 Millionen Euro - Integration mit VDV 300/301, VDV 457/435, - Nachweis erzielter Zählgenauigkeit und stabiler Systemintegration als Anlage Bitte füllen Sie zudem den Referenzbogen für alle drei Referenzen aus und reichen Sie den Nachweis der erzielten Zählgenauigkeit und stabiler Systemintegration als Anlage bei. vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 6 Wochen
- Angebotsöffnung
- Elektronisch über DTVP.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Der Bieter muss alle in den Vergabeunterlagen benannten Mindestkriterien erfüllen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 … ganz lesenkürzer
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4DBTMQG9#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Gebrüder-Heyn-Straße 18, 21337 Lüneburg
- Website
- moin-lg.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Niedersachsen (16 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DYNACON GmbH14 Zuschläge
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- Accenture GmbH5 Zuschläge
- IDV AG4 Zuschläge
- adesso SE4 Zuschläge
- msg systems ag4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f16e7c9a-b387-4ffa-b13c-56f142e10195.