Lieferung, Installation und Inbetriebnahme Automatisches Fahrgastzählsystem (AFZS) in Bussen
MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg · Lüneburg, Niedersachsen
Aktenzeichen Moin GmbH Landkreis Lüneburgveröffentlicht 15.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Niedersachsen (16 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Lüneburg21339, Landkreis Lüneburg, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 221 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 51 %, Leistung und Qualität 49 %.
- Gesamtpreis51 %
- Reaktionszeit bei Störungen20 %
- Vorlage Konzept Datenmanagement via Bordrechner20 %
- Vorlage Verbindliche Zusicherung Mate-rial- und Personalverfügbarkeit ab Zuschlag9 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,6 Punkte |
| 25 % teurer | −10,2 Punkte |
| 50 % teurer | −17 Punkte |
| 100 % teurer | −25,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 10 Monatenan MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 10 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die MOIN GmbH plant die Einführung eines automatischen Fahrgastzählsystems (AFZS) in ihre Busflotte. Aufgrund des großen Aufwandes für händische Nachfrageerhebungen gibt es bisher keine systematische und aktuelle Datengrundlage für die ÖPNV-Angebotsplanung im Landkreis Lüneburg. Ziel dieses Vorhabens ist es, alle Fahrzeuge ab Anfang 2026 bis zum 31.12.2026 im ÖPNV des Landkreises Lüneburg eingesetzten Busse mit AFZS auszustatten um somit - eine umfassende und jeweils aktuelle Datengrundlage für die künftige Angebotsplanung und Fahrplangestaltung im Stadt- und Regionalbusverkehr zu erhalten; - die eingesetzten Fahrzeuggrößen systematisch an die festgestellte Nachfrage anpassen zu können; - einen präzisen Datenbestand für weitergehende Analysen und Konzepte zu erhalten.
Beschreibung des Loses
Der Versand der aufgezeichneten Zähldateien erfolgt zu einem definierten Zeitpunkt als Gesamtpaket gemäß VDV-457 über eine separate Sendeinrichtung (Router und Antenne) an den vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Server, so dass die Daten am nächsten Tag im System zur Verfügung stehen. (4) In den von der MOIN GmbH bestellten Elektrobussen des Typs E-Citaro der Firma Mercedes erfolgt direkt im Werk eine Verkabelung der Busse in Bezug auf das automatische Fahrgastzählsystem (AFZS). Folgend sind die Spezifikationen aufgeführt und müssen vom Auftragnehmer beachtet werden. EBM Fahrgastzählanlage an Tür 1, Tür 2 und Tür 3 ohne mech. Vorbereitung mit EBM Sensor über der Tür 1 - mit folgender Verkabelung jeweils über der Tür 1 mit Überlänge aufgerollt: - mit Spannungsversorgung über 0,75mm² Kabel für Kl.30, Kl.15 und Kl.31 - mit Türkriterium einzeln für Tür 1 mit +24V bei Tür1 geöffnet und 0V bei Tür 1 geschlossen. - mit Türkriterium offen Signal +24V, bereits bei beginnender Türöffnung. - Signal steht an bis Tür wieder geschlossen ist. - mit 30 Minuten Nachlaufzeit für Türkriterium nach Zündung aus. - mit Ethernetkabel CAT6 Werks-LU von Tür 1 bis in das NT-Fach verlegt und aufgerollt. - über Tür 1 mit M12-Stecker - im NT-Fach mit M12-Stecker mit EBM Sensor über der Tür 2 - mit folgender Verkabelung jeweils über der Tür 2 mit Überlänge aufgerollt: - mit Spannungsversorgung über 0,75mm² Kabel für Kl.30, Kl.15 und Kl.31 - mit Türkriterium einzeln für Tür 2 mit +24V bei Tür2 geöffnet und 0V bei Tür 2 geschlossen. - mit Türkriterium offen Signal +24V, bereits bei beginnender Türöffnung. - Signal steht an bis Tür wieder geschlossen ist. - mit 30 Minuten Nachlaufzeit für Türkriterium nach Zündung aus. - mit Ethernetkabel CAT6 Werks-LU von Tür 2 bis in das NT-Fach verlegt und aufgerollt. - über Tür 2 mit M12-Stecker - im NT-Fach mit M12-Stecker mit EBM Sensor über der Tür 3 - mit folgender Verkabelung jeweils über der Tür 3 im Hinterwagen mit Überlänge aufgerollt: - mit Spannungsversorgung über 0,75mm² Kabel für Kl.30, Kl.15 und Kl.31 - mit Türkriterium einzeln für Tür 3 mit +24V bei Tür3 geöffnet und 0V bei Tür 3 geschlossen. - mit Türkriterium offen Signal +24V, bereits bei beginnender Türöffnung. - Signal steht an bis Tür wieder geschlossen ist. - mit 30 Minuten Nachlaufzeit für Türkriterium nach Zündung aus. - mit Ethernetkabel CAT6 Werks-LU von Tür 3 bis in das NT-Fach verlegt und aufgerollt. - über Tür 3 mit M12-Stecker - im NT-Fach mit M12-Stecker Für weitere Einzelheiten wird auf die 02. Leistungsbeschreibung verwiesen.
Gegenstand nach CPV
- 72200000Softwareprogrammierung und -beratungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- GesamtpreisGewertet wird der angebotene Gesamtpreis für die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme des Automatischen Fahrgastzählsystems in rund 180 Bussen (Hardware/Software/Sonstiges) Der niedrigste Gesamtpreis erhält 50 Punkte. Ein Gesamtpreis, der doppelt so hoch oder höher ist, erhält 0 Wertungspunkte. Alle übrigen Angebote werden nach der unter Ziffer 4.2.1 genannten Formel ins Verhältnis gesetzt. Die so ermittelte Punktzahl wird nach den Grundsätzen der kaufmännischen Rundung bis auf die erste Nachkommastelle gerundet. Maximal sind 50 Punkte erreichbar.
- Qualität
- Reaktionszeit bei StörungenGewertet wird die Reaktionszeit bei Störungsfällen von Hard- und Software. Folgende Bepunktung wird vorgegeben: 1. < 24 Stunden: 10 Punkte 2. > 24 Stunden und < 48 Stunden: 5 Punkte 3. > 48 Stunden: 0 Punkte
- Qualität
- Vorlage Konzept Datenmanagement via BordrechnerGewertet wird die Vorlage eines realisierbaren Konzepts zur Umsetzung der Vorgaben Ziffer 3.2 Absatz 6 und 7 der Leistungsbeschreibung inkl. Zeitplan auf max. 8 Seiten: Ziffer 3.2 Absatz 6 und 7 der Leistungsbeschreibung lauten: (6) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Anforderungen, die sich aus vorstehendem Absatz 4 an das "Bordrechnerprojekt" ergeben, zu definieren und ggf. entsprechende Schnittstellen zur Verfügung zu stellen. Er verpflichtet sich weiterhin zur Zusammenarbeit mit dem Hersteller der Bordrechner mit dem Ziel eines funktionsfähigen technischen Aufbaus und einer den Anforderungen gemäß Abschnitt "Anforderungen an das System" entsprechenden Datenlieferung. (7) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Verfügbarkeit sämtlicher Komponenten, Ersatzteile und Dienstleistungen für einen Zeitraum von 10 Jahren zu garantieren. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer für einen Zeitraum von 10 Jahren, beginnend mit der Abnahme, den AG rechtzeitig von einer Produktabkündigung durch den Hersteller zu informieren, so dass der AG in der Lage ist, notwendige Ersatzteile im Rahmen einer "Last-Order" zu den Preisen gemäß Ersatz- und Verschleißteilangebot zu bestellen. Dies setzt voraus, dass der Auftragnehmer von der Einstellung der Produktion Kenntnis erlangt hat. Max.: 10 Punkte Fehlendes oder nicht realisierbares Konzept: 0 Punkte
- Qualität
- Vorlage Verbindliche Zusicherung Mate-rial- und Personalverfügbarkeit ab ZuschlagGewertet wird die Zusicherung, dass ab Zuschlag alle erforderlichen Komponenten, Materialien und Personale zum unmittelbaren Arbeitsbeginn verfügbar sind. Zusicherung ab Zuschlag 10 Punkte, Zusicherung ab 01.03.2026 5 Punkte, keine Zusicherung 0 Punkte
Eignung10 von 10 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Fehlende Zuverlässigkeit, siehe 01. Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, Eigenerklärungen unter 3.A: Die Bieter erklären: Wir erklären als Unternehmen, - dass für uns kein zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB lautet wie folgt: (1) Öffentliche Auftr … ganz lesenkürzer
Fehlende Zuverlässigkeit, siehe 01. Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, Eigenerklärungen unter 3.A: Die Bieter erklären: Wir erklären als Unternehmen, - dass für uns kein zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB lautet wie folgt: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Die MOIN GmbH weist zudem auf § 22 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) vom 16.07.2021 hin. Danach gilt Folgendes: Von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags der in den §§ 99 und 100 GWB genannten Auftraggeber sollen Unternehmen bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB ausgeschlossen werden, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 24 Abs. 2 LkSG belegt worden sind. Auf die Regelungen des LkSG wird hingewiesen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Betriebshaftpflichtversicherung, siehe 01. Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Eigenerklärungen unter 3.B, Ausschlusskriterium: Die Bieter erklären: - Unser Unternehmen verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den folgenden Deckungssummen: - Für Personen- und Sachschäde … ganz lesenkürzer
Betriebshaftpflichtversicherung, siehe 01. Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Eigenerklärungen unter 3.B, Ausschlusskriterium: Die Bieter erklären: - Unser Unternehmen verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den folgenden Deckungssummen: - Für Personen- und Sachschäden: EUR 5 Mio. - Für Vermögensschäden: EUR 3 Mio. alternativ zu vorstehender Erklärung - Unser Unternehmen wird im Auftragsfall die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken.- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Mindestens drei Referenzen über die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von jeweils mindestens 50 zertifizierten automatischen Fahrgastzählsystemen in Bussen bzw. Schienenfahrzeugen mit Inbetriebnahme im Zeitraum 2021 bis Oktober 2025 (siehe 01. Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, Eigenerkl … ganz lesenkürzer
Mindestens drei Referenzen über die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von jeweils mindestens 50 zertifizierten automatischen Fahrgastzählsystemen in Bussen bzw. Schienenfahrzeugen mit Inbetriebnahme im Zeitraum 2021 bis Oktober 2025 (siehe 01. Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, Eigenerklärungen unter 3.C im Eignungsformular.) Angaben zur Referenz: Die Referenzen werden nach Prüfung der Ausschlusskriterien nach den Bewertungskriterien aus der Anlage 03. Bewertungsmatrix gewertet.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn. Die Bieter erklären: Hinweis: Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden. Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung d … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn. Die Bieter erklären: Hinweis: Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden. Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen 1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (ab 01.01.2025: 12,82 Euro) zu zahlen und 2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus: - den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) - den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) - den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie - aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG. Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen: Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch diese die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023: 1. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im S … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023: 1. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Ich/wir erkläre(n), dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. 3. Ich/Wir bestätigen und stellen sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 lautet wie folgt: (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU sowie unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, einschließlich - wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt - Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. (2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen wie des Vorhabens Paks II und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Z …- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die Bieter erklären ferner: Wir erklären ferner als Unternehmen, - dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind, - dass wir bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen keine geltenden umwelt , sozial- oder arbeitsrech … ganz lesenkürzer
Die Bieter erklären ferner: Wir erklären ferner als Unternehmen, - dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind, - dass wir bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen keine geltenden umwelt , sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen haben, - dass wir nicht zahlungsunfähig sind, über unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Ferner erklären wir, dass sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - dass wir im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die unsere Integrität infrage gestellt wird, - dass wir keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - dass die bei uns beschäftigten Mitarbeiter/-innen nicht unterhalb der Mindestentgelt-regelungen des Mindestlohngesetzes entlohnt werden. - dass kein rechtskräftig festgestellter Verstoß gem. § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach § 24 Abs. 2 LkSG belegt worden ist.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Die Bieter erklären: Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter/-innen unseres Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2021 - 2023 oder 2022 - 2024), beziffern wir wie folgt: [...]
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung vo … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Zusätzlich zum eigenständig betriebenen automatischen Fahrgastzählsystem (AFZS) soll der Bieter optional eine Lösung anbieten, bei der der vorhandene Bordrechner des Fahrzeugs als zentrale Einheit genutzt wird. Die angebotene Option muss gewährleisten, dass: - die Verarbeitung, Speicherung und Weite … ganz lesenkürzer
Zusätzlich zum eigenständig betriebenen automatischen Fahrgastzählsystem (AFZS) soll der Bieter optional eine Lösung anbieten, bei der der vorhandene Bordrechner des Fahrzeugs als zentrale Einheit genutzt wird. Die angebotene Option muss gewährleisten, dass: - die Verarbeitung, Speicherung und Weiterleitung der Zähldaten über den vorhandenen Bordrechner erfolgt, - alle Funktionen des AFZS ohne Einschränkung auch bei Nutzung des Bordrechners als Zentraleinheit gewährleistet bleiben, - die Schnittstellen, Protokolle und technischen Voraussetzungen zur Integration eindeu-tig beschrieben werden, - sowohl die alleinstehende Lösung als auch die Integrationsvariante vollständig kalkuliert und als getrennte Positionen im Angebot ausgewiesen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über die Nutzung der allein-stehenden Lösung oder der Integrationsvariante dem Auftraggeber vorbehalten bleibt.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Am 31.12.2026 muss die gesamte Fahrzeugflotte der MOIN GmbH mit dem automaischen Fahrgastzählsystem ausgestattet sein.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 … ganz lesenkürzer
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4DBTMHAF#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Moorweide 13, 21339 Lüneburg
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Belieferung einer Fähre mit Biomethan26.01.2026 · 3 Angebote
- Vergabe von Busverkehrsleistungen als Nachunternehmer der MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg (Verhandlungsverfahren Lose 2 und 5)24.10.2025 · 3 Angebote
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- Betrieb Fähre Amt Neuhaus II (AzA)28.08.2025 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- SoftwareONE Deutschland GmbH4 Zuschläge
- Dedalus Healthcare GmbH3 Zuschläge
- IDV AG3 Zuschläge
- IVU Traffic Technologies AG2 Zuschläge
- Konica Minolta Business Solutions Deutschland GmbH2 Zuschläge
- P&I AG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.01.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d14e8be0-a003-4504-b349-7c9a895552d1.