Lieferung Grünstrom
Veranstaltungszentrum Neubrandenburg GmbH · Neubrandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen 047/2024/05/07-03/24_VSTveröffentlicht 26.07.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.01.2025 – 31.12.2025
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
- IVUS_Intravasculäres UltraschallDietrich-Bonhoeffer-Klinikum · Neubrandenburg, MecklenburgFrist 03.12.2026
- Gasausschreibung Amt Seenlandschaft Waren für die Lieferjahre 2027 bis einschließlich 2029Amt Seenlandschaft Waren · Waren (Müritz)Frist 18.11.2026
- Ersatzbeschaffung LKW 3-Seitenkipper mit Ladekran für den Bauhof der Stadt Waren (Müritz)Stadt Waren (Müritz) · Waren (Müritz)Frist 17.11.2026
- Beschaffung von zwei Löschboxen mit TransportanhängernLandesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern · MalchinFrist 11.11.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (42 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
gilt für alle 2 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.01.2025 – 31.12.2025
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Neubrandenburg17033, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2025
- Heute
Beschreibung
Gegenstand ist die Stromlieferung mit Grünstrom an die Stromabnahmestellen der verschiedenen Auftraggeber: Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH, Heidenstraße 6, 17033 Neubrandenburg Immobilien Reparatur- und Servicegesellschaft mbH Neubrandenburg, Bertolt-Brecht-Str. 1c, 17034 Neubrandenburg; Sozial- und Jugendzentrum Hinterste Mühle gGmbH, Hinterste Mühle 2, 17033 Neubrandenburg; Veranstaltungszentrum Neubrandenburg GmbH, Parkstraße 1, 17033 Neubrandenburg; Pflegeheim Neubrandenburg gGmbH, Ameisenweg 19, 17036 Neubrandenburg; Die Belieferung im Standardlastprofil erfolgt an ca. 908 Abnahmestellen, deren voraussichtlicher jährlicher Strombedarf ca. 3,2 GWh beträgt. Für 7 Abnahmestellen erfolgt die Belieferung in registrierender Leistungsmessung mit einem voraussichtlichen jährlichen Strombedarf von ca. 1,3 GWh. Die konkreten Abnahmestellen sind in den Leistungsverzeichnissen für die einzelnen Unternehmen aufgelistet. DasGesamtliefervolumen beträgt ca. 4,5 Mio. kWh/Jahr. Die zu den einzelnen Abnahmestellen im Leistungsverzeichnis angegebenen jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten stammen aus dem Jahr 2023. Diese Daten stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation und keine verbindlichen Abnahmemengen dar. Die Ladesäulen und ein Parkhaus sollen mit Grünstrom beliefert werden, der aus erneuerbaren Energien im Sinne von § 3 Nummer 21 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stammt und nicht nach EEG-gefördert ist. Er kann entweder über einen entsprechenden Stromliefervertrag, für den vom Stromlieferanten Herkunftsnachweise beim Umweltbundesamt entwertet werden oder mit Strom aus Eigenerzeugung vor Ort (z. B. Strom aus Photovoltaik-Anlagen) beliefert werden. Im Leistungsverzeichnis sind bereits die Ladesäulen aufgeführt, die 2024 noch errichtet werden.
Gegenstand nach CPV
- 31682000Bedarf für die StromversorgungHauptgegenstand
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Lieferung Günstrom 1. Gegenstand ist die Stromlieferung von Grünstrom an die Stromabnahmestellen der verschiedenen Auftraggeber: Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH, Heidenstraße 6, 17033 Neubrandenburg Immobilien Reparatur- und Servicegesellschaft mbH Neubrandenburg, Bertolt-Brecht-Str. 1c, 17034 Neubrandenburg; Sozial- und Jugendzentrum Hinterste Mühle gGmbH, Hinterste Mühle 2, 17033 Neubrandenburg; Veranstaltungszentrum Neubrandenburg GmbH, Parkstraße 1, 17033 Neubrandenburg; Pflegeheim Neubrandenburg gGmbH, Ameisenweg 19, 17036 Neubrandenburg; Die Belieferung im Standardlastprofil erfolgt an ca. 908 Abnahmestellen, deren voraussichtlicher jährlicher Strombedarf ca. 3,2 GWh beträgt. Für 7 Abnahmestellen erfolgt die Belieferung in registrierender Leistungsmessung mit einem voraussichtlichen jährlichen Strombedarf von ca. 1,3 GWh. Die konkreten Abnahmestellen sind in den Leistungsverzeichnissen für die einzelnen Unternehmen aufgelistet. DasGesamtliefervolumen beträgt ca. 4,5 Mio. kWh/Jahr. Die zu den einzelnen Abnahmestellen im Leistungsverzeichnis angegebenen jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten stammen aus dem Jahr 2023. Diese Daten stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation und keine verbindlichen Abnahmemengen dar. Die Ladesäulen und ein Parkhaus sollen mit Grünstrom beliefert werden, der aus erneuerbaren Energien im Sinne von § 3 Nummer 21 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stammen und nicht nach EEG-gefördert sind. Er kann entweder über einen entsprechenden Stromliefervertrag, für den vom Stromlieferanten Herkunftsnachweise beim Umweltbundesamt entwertet werden oder mit Strom aus Eigenerzeugung vor Ort (z. B. Strom aus Photovoltaik-Anlagen) beliefert werden. Im Leistungsverzeichnis sind bereits die Ladesäulen aufgeführt, die 2024 noch errichtet werden. 2. Stromlieferpreise: Für die abgenommene Energie zahlt der Auftraggeber einen Strompreis in Cent pro Kilowattstunde. In dem angebotenen Stromlieferpreis nicht einzurechnen sind: - Stromsteuer; - Umsatzsteuer; sowie Entgelte, die vom jeweiligen Netzbetreiber in Rechnung gestellt werden: - Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers; - Entgelte für Messung und Zähldatenbereitstellung durch den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber; - Umlage nach § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV); - Offshore-Haftungsumlage nach § 17f Energiewirtschaftsgesetz (EnWG); - Aufschläge gemäß Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG); - Konzessionsabgaben gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV); - eventuell anfallende Blindarbeit (oberhalb der Abrechnungsfreigrenze); Eine Anpassung der Stromlieferpreise während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Während der gesamten Laufzeit des Stromliefervertrages gilt ein Festpreis für die Lieferung von elektrischem Strom. 3. Netznutzung: Ausgeschrieben und vergeben wird die Stromlieferung inklusive Netznutzung (so genannter All-inclusive-Stromliefervertrag). Die einzelnen Abnahmestellen liegen im Netzgebiet der Neubrandenburger Stadtwerke GmbH. 4. Vertragsabschluss: Im Ergebnis soll für die beteiligten öffentlichen Auftraggeber jeweils ein Vertrag mit gleichen Preisen abgeschlossen werden. Über den Stromliefervertrag wird eine besondere Urkunde in Form des beigefügten Muster-Stromliefervertrages gefertigt. Eigene Vertragsbedingungen des Bieters dürfen dem Angebot nicht zugrunde gelegt werden. Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt Zusätzliche Angaben zur elektronischen Auktion: Die Angebote sind zunächst vollständig beim Auftraggeber einzureichen. Nach Übersendung der jeweiligen Platzierung an die Bieter und der Mitteilung über den Auktionszeitraum findet die Auktion statt. Es wird 1 Auktionstermin für eine Stunde stattfinden. | 1 Jahr | – |
| 2 | Lieferung Grünstrom Ladesäulen Die Ladesäulen und ein Parkhaus sollen mit Grünstrom beliefert werden, der aus erneuerbaren Energien im Sinne von § 3 Nummer 21 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stammt und nicht nach EEG-gefördert ist. Er kann entweder über einen entsprechenden Stromliefervertrag, für den vom Stromlieferanten Herkunftsnachweise beim Umweltbundesamt entwertet werden oder mit Strom aus Eigenerzeugung vor Ort (z. B. Strom aus Photovoltaik-Anlagen) beliefert werden. | 1 Jahr | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Str. 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird verwiesen auf § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von … ganz lesenkürzer
Es wird verwiesen auf § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVHYDNY17U8BBH7 Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform zu führen. Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen. Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind n … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXVHYDNY17U8BBH7 Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform zu führen. Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen. Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei. Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: "Bietergemeinschaft(en)" [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist, - in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften, - in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt. Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen odertechnischen) Grund eine BG eingegangen wird. Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Neubrandenburger Stadtwerke GmbH, Neubrandenburg | 1 |
| 2 | Neubrandenburger Stadtwerke GmbH, Neubrandenburg | 1 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Veranstaltungszentrum Neubrandenburg GmbH
- Anschrift
- Heidenstr. 6, 17034 Neubrandenburg
- Website
- neuwoges.de
- Kontakt
- ausschreibung@
neuwoges.de - Auskünfte
- Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbHausschreibung@
neuwoges.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 316 (Elektrische Ausrüstung) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (42 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 26.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 672d1c0e-5e85-410f-ad17-a2eb6ee4885f.